Aus dem Gemeinderat |
Sitzungsbericht über die öffentliche Sitzung des Gemeinderates am 23. Januar 2013
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Anwesend: Der Vorsitzende Bürgermeister Kuhn und 7 Gemeinderäte
Beginn der Sitzung um 18.30 Uhr
Ende der Sitzung um 19.40 Uhr
Zuhörer: 2
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- Haushaltsplan und Haushaltssatzung 2013 und mittelfristige Finanzplanung 2014-2016
- Satzungsbeschluss
A. Sachverhalt
Der Haushaltsplan 2013 mit mittelfristiger Finanzplanung wurde in der
Gemeinderatsitzung am 12.12.2012 eingebracht und beraten.
Der Gesamthaushalt hat ein Volumen von 5,9 Mio. €. Davon entfällt auf den
Verwaltungshaushalt ein Volumen von 4.2 Mio. €. Der Vermögenshaushalt
umfasst Einnahmen und Ausgaben mit knapp 1,7 Mio. €. Der
Verwaltungshaushalt weist eine positive Zuführungsrate mit 113.000 € auf.
Es ist eine Rücklagenentnahme mit 310.000 € geplant. Die
Kreditaufnahme für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen
beträgt 591.500 €. Damit ergibt sich eine geplante
Pro-Kopf-Verschuldung zum Jahresende von 329 €.
Entsprechend den Haushaltvorberatungen vom Dezember bleiben die Hebesätze für die
Grund- und Gewerbesteuer unverändert.
B. Beratung und Beschlussfassung
Der Vorsitzende bezeichnete den Haushaltsplan 2013 als Spiegelbild
der Jahresplanung. 2013 könne als das Jahr der Investitionen und
Baumaßnahmen bezeichnet werden. Neben der Bebauungsplanung und der
Wohngebietserschließung „Hirschrain-Nord“ (Gesamtkosten von rd. 1,4
Mio €) plane die Gemeinde, auch die Sanierung der Gaisgasse
(Gesamtkosten rd. 1,05 Mio. €) zu beginnen. Weiterhin sei geplant,
verschiedene durch das europäische Förderprogramm „ LEADER“ geförderte
Maßnahmen zu beginnen und zum Abschluss bringen, so den Radewegebau
Möhnhof (ca. 46.000,-- €), die Anlegung von barriererfreier Wegen,
auch mit der Anlegung einer Querungshilfe an der Landesstraße L1162
(130.000,--€), die Erarbeitung eines Gemeindeentwicklungskonzeptes mit
meiner Nachhaltigkeitsstrategie (ca. 45.000,--€) , den Bau und die
Gestaltung einer Mauer, mit Errichtung öffentlicher WC-Anlagen mit der
Schaffung eines Kulturhofs und der Einbau einer Zwischendecke im
Museum Amalienhof (ca. 130.000,--) und schließlich die Umsetzung der
„Gymwelt Bartholomä“ mit Bewegungsgeräten und einer Laufstrecke (ca.
70.000,--€).
Daneben sei die Einrichtung einer Krippengruppe für die
Betreuung unter 3-jähriger, verschiedene Unterhaltungsmaßnahmen , wie
insbesondere am Dorfhaus und im Feuerwehrhaus, wie auch – abhängig der
Zuschussbescheidung - die Neukonzeption des Friedhofes (ca.
250.000,--€) zu nennen.
Die Finanzierung der Maßnahmen sei im Haushalt gesichert. Die Gemeinde erhalte hierfür Zuschüsse seitens des Landes
und der Europäischen Union. Positiv vermerkte Bürgermeister Kuhn, dass
trotz des riesigen Investitionsprogramms 2013 mit knapp 1,7 Mio. Euro
Gesamtkosten keine Erhöhung der Steuern , Gebühren und Abgaben
verbunden sei; im Gegenteil, ab Januar habe die Gemeinde die
Abwassergebühren sogar gesenkt.
Aus der Mitte des Gemeinderates wurde darauf hingewiesen, dass die momentan solide Haushaltslage genutzt
werden könne, um anstehende Investitions-und Unterhaltungsmaßnahmen
durchzuführen. Dabei gelte es aber weiterhin, besonderes Augenmerk auf
eine gute Finanzierung und vor allen Dingen auf Sparsamkeit und
Wirtschaftlichkeit acht zu geben.
Nach weiterer kurzer Aussprache und Diskussion beschloss sodann der Gemeinderat einstimmig die
Haushaltssatzung mit Haushaltsplan 2013 und die mittelfristige
Finanzplanung 2014 bis 2016.
Grafiken Haushaltsplan 2013 (216 KB)
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- Bürgermeisterwahl 2013
A. Sachverhalt
Die Amtszeit von Bürgermeister Kuhn läuft nach acht Jahren im August
2013 aus. Nach den gesetzlichen Vorschriften wird die Wahl des
Bürgermeisters aufgrund des Ablaufs der Amtszeit frühestens drei
Monate und spätestens einen Monat vor Freiwerden der Stelle
durchgeführt. Bei den Bürgermeisterwahlen bestimmt der Gemeinderat den
Wahltag und beschließt die für die Durchführung der Wahl notwendigen
Punkte, wie die Bildung des Gemeindewahlausschusses, die Festlegung
des Endes der Einreichungsfrist, die Ausschreibung der Stelle und ob
eine öffentliche Bewerbervorstellung durchgeführt wird.
B. Beratung und Beschlussfassung
Der stellvertretende Bürgermeister, Bruno Bieser, stellt dem Gremium
die einzelnen Punkte zur Vorbereitung der Bürgermeisterwahl vor. Nach
kurzer Beratung und Diskussion beschloss der Gemeinderat einstimmig,
den Termin für die Wahl des Bürgermeisters auf Sonntag, 9. Juni 2013
und den Tag einer Neuwahl auf Sonntag, 23.06.2013 festzusetzen. Der
Gemeindewahlausschuss wird wie folgt gebildet:
Vorsitzender: Bruno Bieser
Stellvertretender Vorsitzender: Rudi Grimmbacher
Beisitzer: Ernst Kopp
Stellvertretender Beisitzer: Robert Bäumel/ Werner Kolb
Beisitzer: Martin Gröner
Stellvertretender Beisitzer: Markus Mezger
Beisitzerin: Helga Pfeifer
Stellvertretende Beisitzerin: Sandra Knoblauch
Das Ende der Einreichungsfrist für Bewerbungen wird auf
13.05.2013 festgelegt; im Falle einer Neuwahl beginnt die Frist am
10.06.2013 und endet am 12.06.2013. Die freiwerdende Stelle des
Bürgermeisters wird im Staatsanzeiger für Baden-Württemberg mit dem
Zusatz „Der Stelleninhaber bewirbt sich wieder“ ausgeschrieben.
Das Gremium beschloss, über die Durchführung einer öffentlichen
Versammlung zur persönlichen Bewerbervorstellung zu einem späteren
Zeitpunkt zu entscheiden.
Die Entschädigung der ehrenamtlichen Tätigkeit wird nach der geltenden Satzung vorgenommen.
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- Katholischer Kindergarten „Arche Noah“
- Antrag der katholischen Kirchengemeinde zur Anpassung des Personalbedarfs
A. Sachverhalt
In der Gemeinde Bartholomä sind zwei Kindergärten in kirchlicher
Trägerschaft, „Arche Noah“ (kath. Kirchengemeinde) und „Fantadu“ (ev.
Kirchengemeinde) vorhanden.
Hierdurch steht in der vorschulischen Betreuung der Kinder in der Gemeinde ein gutes Angebot, dass sich
jeweils an dem Bedarf der Familien ausrichtet, zur Verfügung.
Im katholischen Kindergarten „Arche Noah“ werden in zwei
Kindergartengruppen bis zu 47 Kinder betreut. Hierbei ist das
Betreuungsangebot für die Eltern sehr flexibel und bedarfsgerecht
eingerichtet. In einer Gruppe wird eine „verlängerte Öffnungszeiten“
mit durchgängig 6stündiger Betreuung angeboten; die zweite Gruppe wird
als Regelgruppe mit vor- und nachmittäglicher Betreuungszeit geführt.
Beide Gruppen bieten altersgemischt die Betreuung für Kinder bereits
ab zwei Jahren (unter 3-jähriger Kinder) seit mehreren Jahren an.
Grundsätzlich stehen im kath. Kindergarten allein 10 Plätze für die
Betreuung unter 3-jähriger Kinder zur Verfügung.
Die Katholische Kirchengemeinde Bartholomä beantragt nun aufgrund der neugeregelten
gesetzlichen Mindestpersonalausstattung, ab 2013 eine
Personalstellenerhöhung um 0,4 Stellen vorzunehmen.
Bei einer solchen Erhöhung ergibt sich ein Mehraufwand in Höhe von rund 18.000 €/Jahr.
B. Beratung und Beschlussfassung
Nach kurzer Aussprache beschloss der Gemeinderat einstimmig, den
geforderten Personalbedarf entsprechend den gesetzlichen und
kirchlichen Vorgaben so zuzustimmen, wobei zukünftig die
Mitwirkungsrechte der Gemeinde bezüglich der Festlegung von
Schließungstagen und Maßnahmen, die sich finanziell auch auf die
Gemeinde auswirken, einzuräumen sind.
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- Kultur- und Sportstiftung Bartholomä
- Künftige Verwendung der Stiftungserträge
A. Sachverhalt
In der Gemeinde Bartholomä besteht seit 1996 eine Kultur- und
Sportstiftung. Die Stiftung wurde durch Beschluss des Gemeinderates
und notarielle Beurkundung des Treuhandvertrages und der Satzung am
18.12.1996 gegründet.
In dem Treuhandvertrag hat sich der Stifter der
Kultur- und Sportstiftung Bartholomä, Herr Heinz Höfliger erklärt, zur
Förderung der Schüler und Jugendlichen in Bartholomä in sportlicher
und kultureller Hinsicht einen Stiftungsbetrag zu leisten, der
treuhänderisch durch die Gemeinde Bartholomä verwaltet wird.
Seit der Gründung hat die Stiftung versucht, das Stiftungskapital zu erhöhen
und damit das Ziel der Stiftung, Jugendliche in der Gemeinde zu
fördern und zu unterstützen, umzusetzen. So wurde 2006 ein Logo der
Kultur- und Sportstiftung erarbeitet und 2007 festgelegt, im November
2007 ein „Abend der Kultur- und Sportstiftung“ mit verschiedenen
Aktionen, Preisausschreiben, Tombola u. ä. im Sport- und
Bildungszentrum Bartholomä durchgeführt, 2008 eine Kunstausstellung
„Jugendkunst und Kunst & Jugend“ durchgeführt und im selben Jahr
erstmals über die Kultur- und Sportstiftung ein Heimatkalender „Das
Dorf am Rande des Himmels – damals wie heute“ herausgegeben, der
seitdem jährlich erarbeitet wird und im Jahr 2013 bereits zum 6. Mal
aufgelegt werden konnte.
Durch verschiedene weitere Zustiftungen und
Spenden - insbesondere auch über die Raiffeisenbank Rosenstein – hat
sich zwischenzeitlich das Stiftungskapital auf eine Summe von
immerhin über 170.000,-- € angesammelt.
Nach Ansicht der Verwaltung ist damit der Zeitpunkt gekommen, über eine noch stärkere
Zweckverwendung der laufenden Stiftungserträge zu beraten.
Für die Vergabe der Stiftungsmittel ist letztlich das zuständige Gremium der
Stiftung zuständig. In dem Kuratorium sind neben dem Bürgermeister,
Herr Heinz Höfliger und Herr Eugen Niederberger vertreten.
B. Beratung und Beschlussfassung
Aus der Mitte des Gremiums wurde angeregt, dass die Jugendförderung
grundsätzlich in der Aufgabenhoheit der Gemeinde verbleiben solle. Dem
Kuratorium der Stiftung empfahl der Gemeinderat, das
Stiftungsvermögen, welches nicht ausgeschüttet werden darf,
festzustellen und im Übrigen bezüglich der auszuschüttenden
Stiftungserträge durchaus rund 50% dieser Erträge für Kinder und
Jugendlichen inform der Jugendförderung zu verwenden.
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- Baugesuch
- Renovierung, Modernisierung und Ausbau des Dachgeschosses, Grundstück Flst.Nr. 25/11, Lauterburger Straße
A. Sachverhalt
Der Bauherr beabsichtigt, dass bestehende Wohnhaus zu modernisieren;
hierfür wurde auch ein Antrag auf Wohnbauliche Maßnahme nach dem
Entwicklungsprogramm ländlicher Raum eingereicht. Mit dem
Treppenhaus-Anbau an der Nordwestseite soll gemeindeeigene Fläche
überbaut werden.
B. Beratung und Beschlussfassung
Nach kurzer Beratung erteilte der Gemeinderat das kommunale
Einvernehmen unter der Bedingung, dass mit dem Bauvorhaben ein
Mindestabstand zur Straße von 1,80m eingehalten wird und die
erforderliche Fläche von der Gemeinde im Gesamten zu den ortüblichen
Konditionen gekauft wird.
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- Annahmen von Spenden und Sponsoring
A. Sachverhalt
Der Gemeinderat hat in seiner öffentlichen Sitzung am 25.09.2006 von
gesetzlichen Änderungen hinsichtlich der Annahme und Behandlung von
Spenden, Schenkungen und ähnlichen Zuwendungen Kenntnis genommen. Der
Gemeinderat hat bereits 2006 beschlossen, zur Vereinfachung des
Verfahrens festzulegen, über Einzelspenden von bis zu 100 € in
periodischen Abständen (1 x jährlich) in zusammengefasster Form
pauschal zu entscheiden. Darüber hinaus gehende Spendenbeträge sind
vom Gemeinderat gemäß den gesetzlichen Vorschriften in einem
Einzelbeschluss förmlich anzunehmen. Eine Spende in Höhe von 100,--€
wurden zugunsten der Ortsbücherei und der Anschaffung von Büchern
geleistet.
B. Beratung und Beschlussfassung
Der Vorsitzende dankte herzlich für diese Spende. Ohne weitere
Aussprache nahm der Gemeinderat diese Spende förmlich an.
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- Bekanntgaben/Verschiedenes
Unter dem nachfolgenden Tagesordnungspunkt gab Bürgermeister Kuhn die nachfolgenden Punkte bekannt:
Widerruf der Feststellung der Gemeindeverbindungsstraße Rötenbach
Der Vorsitzende informierte darüber, dass das Landratsamt Ostalbkreis die Feststellung der
Gemeindeverbindungsstraße Rötenbach förmlich widerrufen habe. Dagegen
habe die Gemeinde Widerspruch beim Regierungspräsidium Stuttgart
eingelegt. Das Regierungspräsidium habe nun diesen Widerspruch formal abgelehnt.
Einrichtung einer Krippengruppe im Kindergartengebäude „Marktwiese“
Bürgermeister Kuhn gab bekannt, dass der vom Gemeinderat festgelegte Kostenrahmen für die Einrichtung der
Krippengruppe eingehalten werden könne. Die Umbaumaßnahmen werden
termingerecht fertiggestellt, sodass die Krippengruppe im Februar/März
eröffnet werden könne.Im Rahmen eines Ortstermins wird sich der
Gemeinderat am 27.02. über den Umbau und die einrichtende
Krippengruppe informieren.
Außenstelle der Werkrealschule an der Laubenhartschule
Zu der Einrichtung der Außenstelle der Werkrealschule an der Laubenhartschule für die Klassen 5 und 6 besteht
eine öffentlich-rechtliche Vereinbarung mit der Stadt Heubach. Da
anzunehmen ist, dass die Werkrealschule in eine Gemeinschaftsschule
überführt wird, steht auch die Außenstelle der Werkrealschule der
Laubenhartschule in Frage. Da Schulräumlichkeiten in Heubach fehlen,
die in Bartholomä zur Verfügung stehen würden, wurde angeregt, dies zu
überprüfen.
Erneuerung der Toranlage Feuerwehrhaus
Bürgermeister Kuhn informierte das Gremium, dass die Erneuerung der
schadhaften Toranlage für das Feuerwehrhaus bei der Firma Arnold GmbH,
Bopfingen zum Preis von knapp 18.000,--€ beauftragt wurde die Tore in
der 9.KW geliefert und montiert werden.
Sanierung der Gaisgasse
Der Vorsitzende informierte über die Bürgerinformation vom
20.12.12 in der derzeit laufende Auslegung der Unterlagen bis 31.01.2013.
3. Sagenhafter Schneemann-Cup
Es erging die Information, dass die Veranstaltung auf unbestimmte Zeit verschoben wurde.
Maibaum von der Dorfgemeinschaft
Der Vorsitzende informierte darüber, dass die Feuerwehr über Jahrzehnte hinweg den
Maibaum errichtet habe. Dafür gelte es, ein herzliches Dankeschön
auszusprechen. Da die Freiwillige Feuerwehr zwar 2013 bei der
Errichtung des Maibaums mitwirke, jedoch nicht mehr federführend,
seien alle Bürgerinnen und Bürger zur Mitarbeit aufgerufen und
herzlich eingeladen.
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- Anfragen der Gemeinderäte
Die Anfragen der Gemeinderäte richteten sich zu den nachfolgenden Punkten:
Sitzung des Arbeitskreises „LEADER“
Sanierung der Landesstraße 1221 (Bartholomä-Böhmenkirch)
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Ende der öffentlichen Sitzung um 19.40 Uhr.
Eine nichtöffentliche Sitzung mit drei Tagesordnungspunkten schloss sich an.
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