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Aus dem Gemeinderat
Sitzungsbericht über die öffentliche Sitzung des Gemeinderates am 23. Januar 2013
Anwesend: Der Vorsitzende Bürgermeister Kuhn und 7 Gemeinderäte
Beginn der Sitzung um 18.30 Uhr
Ende der Sitzung um 19.40 Uhr
Zuhörer: 2
 
  1. Haushaltsplan und Haushaltssatzung 2013 und mittelfristige Finanzplanung 2014-2016
    - Satzungsbeschluss
A. Sachverhalt
Der Haushaltsplan 2013 mit mittelfristiger Finanzplanung wurde in der Gemeinderatsitzung am 12.12.2012 eingebracht und beraten.
Der Gesamthaushalt hat ein Volumen von 5,9 Mio. €. Davon entfällt auf den Verwaltungs­haushalt ein Volumen von 4.2 Mio. €. Der Vermögenshaushalt umfasst Einnahmen und Ausgaben mit knapp 1,7 Mio. €.  Der Verwaltungshaushalt weist eine positive Zuführungsrate mit 113.000 € auf.
Es ist eine Rücklagenentnahme mit 310.000 € geplant. Die Kreditaufnahme für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen beträgt 591.500 €. Damit ergibt sich eine geplante Pro-Kopf-Verschuldung zum Jahresende von 329 €.
Entsprechend den Haushaltvorberatungen vom Dezember bleiben die Hebesätze für die Grund- und Gewerbesteuer unverändert.

B. Beratung und Beschlussfassung
Der Vorsitzende bezeichnete den Haushaltsplan 2013 als Spiegelbild der Jahresplanung. 2013 könne als das Jahr der Investitionen und Baumaßnahmen bezeichnet werden. Neben der Bebauungsplanung und der Wohngebietserschließung „Hirschrain-Nord“ (Gesamtkosten von rd. 1,4 Mio €) plane die Gemeinde, auch die Sanierung der Gaisgasse (Gesamtkosten rd. 1,05 Mio. €) zu beginnen. Weiterhin sei geplant, verschiedene durch das europäische Förderprogramm „ LEADER“ geförderte Maßnahmen zu beginnen und zum Abschluss bringen, so den Radewegebau Möhnhof (ca. 46.000,-- €), die Anlegung von barriererfreier Wegen, auch mit der Anlegung einer Querungshilfe an der Landesstraße L1162 (130.000,--€), die Erarbeitung eines Gemeindeentwicklungskonzeptes mit meiner Nachhaltigkeitsstrategie (ca. 45.000,--€) , den Bau und die Gestaltung einer Mauer, mit Errichtung öffentlicher WC-Anlagen mit der Schaffung eines Kulturhofs und der Einbau einer Zwischendecke im Museum Amalienhof (ca. 130.000,--) und schließlich die Umsetzung der „Gymwelt Bartholomä“ mit Bewegungsgeräten und einer Laufstrecke (ca. 70.000,--€).
Daneben sei die Einrichtung einer Krippengruppe für die Betreuung unter 3-jähriger, verschiedene Unterhaltungsmaßnahmen , wie insbesondere am Dorfhaus und im Feuerwehrhaus, wie auch – abhängig der Zuschussbescheidung - die Neukonzeption des Friedhofes (ca. 250.000,--€) zu nennen.
Die Finanzierung der Maßnahmen sei im Haushalt gesichert. Die Gemeinde erhalte hierfür Zuschüsse seitens des Landes und der Europäischen Union. Positiv vermerkte Bürgermeister Kuhn, dass trotz des riesigen Investitionsprogramms 2013 mit knapp 1,7 Mio. Euro Gesamtkosten keine Erhöhung der Steuern , Gebühren und Abgaben verbunden sei; im Gegenteil, ab Januar habe die Gemeinde die Abwassergebühren sogar gesenkt.
Aus der Mitte des Gemeinderates wurde darauf hingewiesen, dass die momentan solide Haushaltslage genutzt werden könne, um anstehende Investitions-und Unterhaltungsmaßnahmen durchzuführen. Dabei gelte es aber weiterhin, besonderes Augenmerk auf eine gute Finanzierung und vor allen Dingen auf Sparsamkeit und Wirtschaftlichkeit acht zu geben.
Nach weiterer kurzer Aussprache und Diskussion beschloss sodann der Gemeinderat einstimmig die Haushaltssatzung mit Haushaltsplan 2013 und die mittelfristige Finanzplanung 2014 bis 2016.

PDF Grafiken Haushaltsplan 2013 (216 KB)
  1. Bürgermeisterwahl 2013
A. Sachverhalt
Die Amtszeit von Bürgermeister Kuhn läuft nach acht Jahren im August 2013 aus. Nach den gesetzlichen Vorschriften wird die Wahl des Bürgermeisters aufgrund des Ablaufs der Amtszeit frühestens drei Monate und spätestens einen Monat vor Freiwerden der Stelle durchgeführt. Bei den Bürgermeisterwahlen bestimmt der Gemeinderat den Wahltag und beschließt die für die Durchführung der Wahl notwendigen Punkte, wie die Bildung des Gemeindewahlausschusses, die Festlegung des Endes der Einreichungsfrist, die Ausschreibung der Stelle und ob eine öffentliche Bewerbervorstellung durchgeführt wird.

B. Beratung und Beschlussfassung
Der stellvertretende Bürgermeister, Bruno Bieser, stellt dem Gremium die einzelnen Punkte zur Vorbereitung der Bürgermeisterwahl vor. Nach kurzer Beratung und Diskussion beschloss der Gemeinderat einstimmig, den Termin für die Wahl des Bürgermeisters auf Sonntag, 9. Juni 2013 und den Tag einer Neuwahl auf Sonntag, 23.06.2013 festzusetzen. Der Gemeindewahlausschuss wird wie folgt gebildet:
Vorsitzender: Bruno Bieser
Stellvertretender Vorsitzender: Rudi Grimmbacher
Beisitzer: Ernst Kopp
Stellvertretender Beisitzer: Robert Bäumel/ Werner Kolb
Beisitzer: Martin Gröner
Stellvertretender Beisitzer: Markus Mezger
Beisitzerin: Helga Pfeifer
Stellvertretende Beisitzerin: Sandra Knoblauch
Das Ende der Einreichungsfrist für Bewerbungen wird auf 13.05.2013 festgelegt; im Falle einer Neuwahl beginnt die Frist am 10.06.2013 und endet am 12.06.2013. Die freiwerdende Stelle des Bürgermeisters wird im Staatsanzeiger für Baden-Württemberg mit dem Zusatz „Der Stelleninhaber bewirbt sich wieder“ ausgeschrieben.
Das Gremium beschloss, über die Durchführung einer öffentlichen Versammlung zur persönlichen Bewerbervorstellung zu einem späteren Zeitpunkt zu entscheiden.
Die Entschädigung der ehrenamtlichen Tätigkeit wird nach der geltenden Satzung vorgenommen.
  1. Katholischer Kindergarten „Arche Noah“
    - Antrag der katholischen Kirchengemeinde zur Anpassung des Personalbedarfs
A. Sachverhalt
In der Gemeinde Bartholomä sind zwei Kindergärten in kirchlicher Trägerschaft, „Arche Noah“ (kath. Kirchengemeinde) und „Fantadu“ (ev. Kirchengemeinde) vorhanden.
Hierdurch steht in der vorschulischen Betreuung der Kinder in der Gemeinde ein gutes Angebot, dass sich jeweils an dem Bedarf der Familien ausrichtet, zur Verfügung.
Im katholischen Kindergarten „Arche Noah“ werden in zwei Kindergartengruppen bis zu 47 Kinder betreut. Hierbei ist das Betreuungsangebot für die Eltern sehr flexibel und bedarfsgerecht eingerichtet. In einer Gruppe wird eine „verlängerte Öffnungszeiten“ mit durchgängig 6stündiger Betreuung angeboten; die zweite Gruppe wird als Regelgruppe mit vor- und nachmittäglicher Betreuungszeit geführt. Beide Gruppen bieten altersgemischt die Betreuung für Kinder bereits ab zwei Jahren (unter 3-jähriger Kinder) seit mehreren Jahren an. Grundsätzlich stehen im kath. Kindergarten allein 10 Plätze für die Betreuung unter 3-jähriger Kinder zur Verfügung.
Die Katholische Kirchengemeinde Bartholomä beantragt nun aufgrund der neugeregelten gesetzlichen Mindestpersonalausstattung, ab 2013 eine Personalstellenerhöhung um 0,4 Stellen vorzunehmen.
Bei einer solchen Erhöhung ergibt sich ein Mehraufwand in Höhe von rund 18.000 €/Jahr.

B. Beratung und Beschlussfassung
Nach kurzer Aussprache beschloss der Gemeinderat einstimmig, den geforderten Personalbedarf entsprechend den gesetzlichen und kirchlichen Vorgaben so zuzustimmen, wobei zukünftig die Mitwirkungsrechte der Gemeinde bezüglich der Festlegung von Schließungstagen und Maßnahmen, die sich finanziell auch auf die Gemeinde auswirken, einzuräumen sind.
  1. Kultur- und Sportstiftung Bartholomä
    - Künftige Verwendung der Stiftungserträge
A. Sachverhalt
In der Gemeinde Bartholomä besteht seit 1996 eine Kultur- und Sportstiftung. Die Stiftung wurde durch Beschluss des Gemeinderates und notarielle Beurkundung des Treuhandvertrages und der Satzung am 18.12.1996 gegründet.
In dem Treuhandvertrag hat sich der Stifter der Kultur- und Sportstiftung Bartholomä, Herr Heinz Höfliger erklärt, zur Förderung der Schüler und Jugendlichen in Bartholomä in sportlicher und kultureller Hinsicht einen Stiftungsbetrag zu leisten, der treuhänderisch durch die Gemeinde Bartholomä verwaltet wird.
Seit der Gründung hat die Stiftung versucht, das Stiftungskapital zu erhöhen und damit das Ziel der Stiftung, Jugendliche in der Gemeinde zu fördern und zu unterstützen, umzusetzen. So wurde 2006 ein Logo der Kultur- und Sportstiftung erarbeitet und 2007 festgelegt, im November 2007 ein „Abend der Kultur- und Sportstiftung“ mit verschiedenen Aktionen, Preisausschreiben, Tombola u. ä. im Sport- und Bildungszentrum Bartholomä  durchgeführt, 2008 eine Kunstausstellung „Jugendkunst und Kunst & Jugend“ durchgeführt und im selben Jahr erstmals über die Kultur- und Sportstiftung ein Heimatkalender „Das Dorf am Rande des Himmels – damals wie heute“ herausgegeben, der seitdem jährlich erarbeitet wird und im Jahr 2013 bereits zum 6. Mal aufgelegt werden konnte.
Durch verschiedene weitere Zustiftungen und Spenden - insbesondere auch über die Raiffeisenbank Rosenstein – hat sich zwischenzeitlich das Stiftungskapital auf eine Summe von  immerhin über 170.000,-- € angesammelt.
Nach Ansicht der Verwaltung ist damit der Zeitpunkt gekommen, über eine noch stärkere Zweckverwendung der laufenden Stiftungserträge zu beraten.
Für die Vergabe der Stiftungsmittel ist letztlich das zuständige Gremium der Stiftung zuständig. In dem Kuratorium sind neben dem Bürgermeister, Herr Heinz Höfliger und Herr Eugen Niederberger vertreten.

B. Beratung und Beschlussfassung
Aus der Mitte des Gremiums wurde angeregt, dass die Jugendförderung grundsätzlich in der Aufgabenhoheit der Gemeinde verbleiben solle. Dem Kuratorium der Stiftung empfahl der Gemeinderat, das Stiftungsvermögen, welches nicht ausgeschüttet werden darf, festzustellen und im Übrigen bezüglich der auszuschüttenden Stiftungserträge durchaus rund 50% dieser Erträge für Kinder und Jugendlichen inform der Jugendförderung zu verwenden.
  1. Baugesuch
    - Renovierung, Modernisierung und Ausbau des Dachgeschosses, Grundstück Flst.Nr. 25/11, Lauterburger Straße
A. Sachverhalt
Der Bauherr beabsichtigt, dass bestehende Wohnhaus zu modernisieren; hierfür wurde auch ein Antrag auf Wohnbauliche Maßnahme nach dem Entwicklungsprogramm ländlicher Raum eingereicht. Mit dem Treppenhaus-Anbau an der Nordwestseite soll gemeindeeigene Fläche überbaut werden.

B. Beratung und Beschlussfassung
Nach kurzer Beratung erteilte der Gemeinderat das kommunale Einvernehmen unter der Bedingung, dass mit dem Bauvorhaben ein Mindestabstand zur Straße von 1,80m eingehalten wird und die erforderliche Fläche von der Gemeinde im Gesamten zu den ortüblichen Konditionen gekauft wird.
  1. Annahmen von Spenden und Sponsoring
A. Sachverhalt
Der Gemeinderat hat in seiner öffentlichen Sitzung am 25.09.2006 von gesetzlichen Änderungen hinsichtlich der Annahme und Behandlung von Spenden, Schenkungen und ähnlichen Zuwendungen Kenntnis genommen. Der Gemeinderat hat bereits 2006 beschlossen, zur Vereinfachung des Verfahrens festzulegen, über Einzelspenden von bis zu 100 € in periodischen Abständen (1 x jährlich) in zusammengefasster Form pauschal zu entscheiden. Darüber hinaus gehende Spendenbeträge sind vom Gemeinderat gemäß den gesetzlichen Vorschriften in einem Einzelbeschluss förmlich anzunehmen. Eine Spende in Höhe von 100,--€ wurden zugunsten der Ortsbücherei und der Anschaffung von Büchern geleistet.

B. Beratung und Beschlussfassung
Der Vorsitzende dankte herzlich für diese Spende. Ohne weitere Aussprache nahm der Gemeinderat diese Spende förmlich an.
  1. Bekanntgaben/Verschiedenes
Unter dem nachfolgenden Tagesordnungspunkt gab Bürgermeister Kuhn die nachfolgenden Punkte bekannt:

Widerruf der Feststellung der Gemeindeverbindungsstraße Rötenbach
Der Vorsitzende informierte darüber, dass das Landratsamt Ostalbkreis die Feststellung der Gemeindeverbindungsstraße Rötenbach förmlich widerrufen habe. Dagegen habe die Gemeinde Widerspruch beim Regierungspräsidium Stuttgart eingelegt. Das Regierungspräsidium habe nun diesen Widerspruch formal abgelehnt.

Einrichtung einer Krippengruppe im Kindergartengebäude „Marktwiese“
Bürgermeister Kuhn gab bekannt, dass der vom Gemeinderat festgelegte Kostenrahmen für die Einrichtung der Krippengruppe eingehalten werden könne. Die Umbaumaßnahmen werden termingerecht fertiggestellt, sodass die Krippengruppe im Februar/März eröffnet werden könne.Im Rahmen eines Ortstermins wird sich der Gemeinderat am 27.02. über den Umbau und die einrichtende Krippengruppe informieren.

Außenstelle der Werkrealschule an der Laubenhartschule
Zu der Einrichtung der Außenstelle der Werkrealschule an der Laubenhartschule für die Klassen 5 und 6 besteht eine öffentlich-rechtliche Vereinbarung mit der Stadt Heubach. Da anzunehmen ist, dass die Werkrealschule in eine Gemeinschaftsschule überführt wird, steht auch die Außenstelle der Werkrealschule der Laubenhartschule in Frage. Da Schulräumlichkeiten in Heubach fehlen, die in Bartholomä zur Verfügung stehen würden, wurde angeregt, dies zu überprüfen.

Erneuerung der Toranlage Feuerwehrhaus
Bürgermeister Kuhn informierte das Gremium, dass die Erneuerung der schadhaften Toranlage für das Feuerwehrhaus bei der Firma Arnold GmbH, Bopfingen zum Preis von knapp 18.000,--€ beauftragt wurde die Tore in der 9.KW geliefert und montiert werden.

Sanierung der Gaisgasse
Der Vorsitzende informierte über die Bürgerinformation vom 20.12.12 in der derzeit laufende Auslegung der Unterlagen bis 31.01.2013.

3. Sagenhafter Schneemann-Cup
Es erging die Information, dass die Veranstaltung auf unbestimmte Zeit verschoben wurde.

Maibaum von der Dorfgemeinschaft
Der Vorsitzende informierte darüber, dass die Feuerwehr über Jahrzehnte hinweg den Maibaum errichtet habe. Dafür gelte es, ein herzliches Dankeschön auszusprechen. Da die Freiwillige Feuerwehr zwar 2013 bei der Errichtung des Maibaums mitwirke, jedoch nicht mehr federführend, seien alle Bürgerinnen und Bürger zur Mitarbeit aufgerufen und herzlich eingeladen.
  1. Anfragen der Gemeinderäte
Die Anfragen der Gemeinderäte richteten sich zu den nachfolgenden Punkten:

Sitzung des Arbeitskreises „LEADER“

Sanierung der Landesstraße 1221 (Bartholomä-Böhmenkirch)
Ende der öffentlichen Sitzung um 19.40 Uhr.
Eine nichtöffentliche Sitzung mit drei Tagesordnungspunkten schloss sich an.
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