Aus dem Gemeinderat |
Sitzungsbericht über die öffentliche Sitzung des Gemeinderates am 2. Mai 2013
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Anwesend: Der Vorsitzende Bürgermeister Kuhn und 7 Gemeinderäte
Beginn der Sitzung um 18.30 Uhr
Ende der Sitzung um 20.45 Uhr
Zuhörer: 8
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- Baugebiet „Hirschrain-Nord“
- Nahwärmekonzept
A. Sachverhalt
Der Gemeinderat hat im Februar von einer Konzeption für eine
dezentrale Energieversorgung für das Baugebiet „Hirschrain-Nord“ und
einem dazu ergangenen Honorarangebot für die Beratung,
Konzeptionierung und Vorplanung eines Nah-Wärme-Energie-Verbundsystems
durch die S.A.G. Solarstrom AG, Freiburg, Kenntnis genommen und
beschlossen, die S.A.G. mit dieser Konzeption zu beauftragen. Im Zuge
der Überprüfung hat die S.A.G. gemeinsam mit der Gemeindeverwaltung
u.a. eine Umfrage unter 41 Grundstückseigentümer der Gaisgasse, wie
auch von 14 Gewerbetreibenden im Gewerbegebiet „Gänsteich“
durchgeführt. Von den 41 Grundstückeigentümern haben neun Eigentümer
nähere Informationen gewünscht. Im Gewerbegebiet sind vier
Gewerbetreibenden grundsätzlich an weiteren Informationen
interessiert. Auf dieser Grundlage und unter der Annahme, dass im
neuen Baugebiet „Hirschrain-Nord“ alle 24 Grundstückseigentümer
anschließen, hat die S.A.G. die Machbarkeit und die Wirtschaftlichkeit
eines Nahwärmesystems mit 35 Anschließern kalkuliert. Die Kalkulation
geht davon aus, dass die durchschnittliche Kosten für den Wärmebedarf
pro Abnehmer und Jahr bei 2.343,-- Euro liegen. Dieser Wärmebedarf und
die dazu kalkulierten Kosten könnten auf 20 Jahre hin garantiert
werden.
B. Beratung und Beschlussfassung
Der Vorsitzende berichtete über Gespräche mit der Gasversorgung
Essingen-Oberkochen GmbH (GEO) und der EnBW ODR AG, Ellwangen. Herr
Seifried, kaufmännischer Geschäftsführer der GEO, erklärte sodann
dass die GEO bezüglich der Trägerschaft eines Nahversorgungsbetriebs
grundsätzlich offen sei, sofern ein solches Projekt ökonomisch wie
ökologisch sinnvoll ist. Die GEO erkenne, dass nach den vorliegenden
Zahlen in diesem Projekt die Wirtschaftlichkeit so noch nicht gegeben sei.
Aus der Mitte des Gremiums wurde vertreten, dass die Gemeinde
unter sehr starkem Zeitdruck hinsichtlich der Erschließung des
Baugebiets stehe. Viele Bauinteressenten würden die rasche
Erschließung des Gebiets nun erwarten. Aus diesem Grund, wie auch
wegen der noch fehlenden Betreiberseite und der Fragen zur
Wirtschaftlichkeit des Nahwärmeprojekts sah das Gremium die Einbindung
des aktuellen Neubaugebiets in ein Nahwärmekonzept derzeit als nicht
möglich an. Das Gremium regte jedoch an, im Rahmen des
Dorfentwicklungsprozesses die Frage der Nahwärmeversorgung,
insbesondere die Versorgung der öffentlichen Gebäude im Bereich
Rathaus/Dorfhaus/Feuerwehrhaus intensiv und mit ausreichendem
Zeitvorlauf zu prüfen.
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- Bebauungsplan „Hirschrain-Nord“ und Satzung über örtliche Bauvorschriften im Geltungsbereich dieses Bebauungsplans
- Abwägung - Billigung des Entwurfs - Öffentliche Auslegung
A. Sachverhalt
Da das Angebot an Wohnbaufläche in der Gemeinde nahezu erschöpft ist,
wird die Ausweisung eines Wohnbaugebietes zur Deckung des Bedarfs erforderlich.
Der künftige Geltungsbereich des Bebauungsplanentwurfs
umfasst eine Fläche von ca. 1,9 ha.
Der Gemeinderat hatte in öffentlicher Sitzung am 12.12.2012 die Aufstellung des Bebauungsplanes
„Hirschrain-Nord“ beschlossen (Aufstellungsbeschluss). Gleichzeitig
wurde der Bebauungsplanvorentwurf einstimmig gebilligt. Außerdem
beschloss der Gemeinderat, den Bebauungsplanvorentwurf
„Hirschrain-Nord“ und den Vorentwurf der Satzung über örtliche
Bauvorschriften im Geltungsbereich dieses Bebauungsplanes öffentlich auszulegen.
Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit zum
Bebauungsplanvorentwurf fand sowohl durch die öffentliche Auslegung
des Vorentwurfs in der Zeit vom 21.12.2012 bis 21.01.2013 statt.
Weiterhin wurde am 7.1.2013 eine Informationsveranstaltung durch die
Verwaltung durchgeführt.
Auf der Grundlage der im frühzeitigen
Verfahren zum Vorentwurf ergangenen Anregungen, Hinweise und Bedenken
hat der Gemeinderat in seiner Sitzung am 27.02.2013 die Abwägungen getroffen.
Das Ergebnis dieser Abwägung wurde mit Schriftsatz vom
28.02.2013 wieder an alle Stellen und Behörden zurück berichtet. Dazu
haben diejenigen Träger öffentlicher Belange, deren Hinweise und
Anregungen im Abwägungsprozess vom 27.02.2013 Berücksichtigung
gefunden haben, einen auf der Grundlage des Abwägungsbeschluss bereits
fortgeschriebenen Entwurfs erhalten. Hierzu liegt nun eine
Stellungnahme des Landratsamtes Ostalbkreis – Geschäftsbereich
Wasserwirtschaft und Geschäftsbereich Naturschutz - vor, das Hinweise
und Anregungen insbesondere zum ökologischen Ausgleich beinhaltet.
B. Beratung und Beschlussfassung
Bezüglich der vorgeschlagenen Ausgleichsmaßnahme, die Ochsenhülbe im
Inneren Kitzing wieder herzustellen, bewertete das Gremium diese
Maßnahme grundsätzlich als sinnvoll. Im Hinblick auf die noch
unsicheren Kosten wurde die Verwaltung beauftragt, nähere
Informationen einzuholen und die Kosten intensiv zu prüfen. Aus der
Mitte des Gremiums wurde zudem angeregt, auf den im Entwurf
enthaltenen Abstand der Einfriedungen zur öffentlichen Verkehrsfläche
zu verzichten. Das Gremium verständigte sich nach der Diskussion,
mehrheitlich darauf, nur bei breiteren Straßen und den Fußwegen auf
den Abstand zu verzichten. Ansonsten billigte der Gemeinderat den
Entwurf des Bebauungsplans und beauftragte die Verwaltung, den
Bebauungsplanentwurf öffentlich auszulegen.
Bebauungsplan „Hirschrain Nord“ in Bartholomä und örtliche Bauvorschriften im Geltungsbereich dieses Bebauungsplans (131 KB)
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- Erschließung 1. Bauabschnitt im Wohnbaugebiet „Hirschrain-Nord“
- Ausschreibungsbeschluss
A. Sachverhalt
Der Gemeinderat Bartholomä hat in der öffentlichen Sitzung den
Entwurfsbeschluss zum Bebauungsplan „Hirschrain-Nord“ und der Satzung
über örtliche Bauvorschriften gefasst und die öffentliche Auslegung des Entwurfs beschlossen.
Vorteilhaft ist es, das Baugebiet nicht unmittelbar komplett zu erschließen und im Gesamten aufzusiedeln,
sondern abschnittsweise zu realisieren. Es bieten sich zwei Abschnitte an.
Es ist Wunsch des Gemeinderats, möglichst zeitnah mit der
Erschließung eines 1. Bauabschnittes im Wohnbaugebiet
„Hirschrain-Nord“ zu beginnen. Dazu soll die Ausschreibung vorsorglich
vorbereitet und durchgeführt werden.
B. Beratung und Beschlussfassung
Nach kurzer Aussprache beauftragte der Gemeinderat einstimmig
die Verwaltung, die Ausschreibung für den 1. Bauabschnitt
vorzubereiten.
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- Sonderlandeplatz Amalienhof
- Antrag der Akademischen Fliegergruppe auf Zulassung des Modellfluges
A. Sachverhalt
Zwischen der Akademischen Fliegergruppe Stuttgart e. V. (Aka-flieg)
als Flugplatzhalter des Fluggeländes Bartholomä und der Gemeinde
Bartholomä bestehen seit 1993 Vereinbarungen über den Betrieb von
Luftfahrzeugen am Fluggelände Bartholomä. 2005 wurde der Flugplatz als
„Sonderlandeplatz“ eingerichtet und hierzu eine neue Vereinbarung
abgeschlossen. Grundsätzliches Ziel dieser Vereinbarung ist es, den
Flugbetrieb am Fluggelände Bartholomä für den Platzhalter, die
Akademische Fliegergruppe Stuttgart e. V., zu sichern und andererseits
gleichzeitig dem Ruhebedürfnis und den Wünschen der Anrainer,
insbesondere der Bewohner und Gäste im Feriendorf Amalienhof, Rechnung zu tragen.
Nunmehr beabsichtigt die Akademische Fliegergruppe
zusätzlich zu den bereits genehmigten Arten von Luftfahrzeugen auch
Modellflug zu betreiben. Dabei wird es sich um den Betrieb von
Segelflug- und Elektroflugmodellen bis zu 2 kg Gewicht handeln, der
innerhalb der Betriebsfläche des Fluggeländes stattfinden soll.
B. Beratung und Beschlussfassung
Sehr intensiv diskutierte das Gremium den Antrag der Aka-flieg und
beschloss, vor einer weiteren Entscheidung zunächst einen
Vorort-Termin mit einem Probefliegen durchzuführen.
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- Wahl der Schöffen und Jugendschöffen für die Geschäftsjahre 2014 – 2018
A. Sachverhalt
Die Amtszeit der ehrenamtlichen Schöffen und Jugendschöffen für die
ordentliche Gerichtsbarkeit endet mit Ablauf des 31. Dezember 2013.
Deshalb sind im Jahr 2013 bundesweit entsprechende Wahlen für die
Geschäftsjahre 2014 bis 2018 durchzuführen. Das
Gerichtsverfassungsgesetz sieht in Strafsachen in weitem Umfang die
Beteiligung von Schöffen vor, die neben den Berufsrichtern
gleichberechtigt an der Hauptverhandlung teilnehmen und zur
Urteilsfindung berufen sind. Die Schöffen und Jugendschöffen an den
Amts- und Landgerichten werden in einem mehrstufigen Verfahren gewählt.
Die Wahl der Schöffen selbst erfolgt letztendlich durch einen
Schöffenwahlausschuss. Hierzu obliegt es den Städten und Gemeinden,
Vorschlagslisten für die Wahl der Schöffen aufzustellen.
B. Beratung und Beschlussfassung
Nach Diskussion und Beratung wählte das Gremium die nachfolgenden
Personen in die Vorschlagslisten:
Vorschlagsliste für die Wahl der Schöffen:
- Herrn Michael Schang, Schorrenweg
Vorschlagsliste für die Wahl der Jugendschöffen:
- Herrn Uwe Ammerl, Hochbergstraße
- Herrn Paul Eckhard Frey, Brunnenfeldstraße
- Herrn Michael Kuhn, Weidenweg
- Frau Petra Wegener, Holsteinerweg
Vorschlagsliste der Gemeinde Bartholomä für die Wahl der Schöffen der Geschäftsjahre 2014 bis 2018 (29 KB)
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- Neubesetzung des Gutachterausschusses der Verwaltungsgemeinschaft Rosenstein
- Vorschlag von örtlichen Gutachtern
A. Sachverhalt
Die Bildung des Gutachterausschusses ist eine Pflichtaufgabe der
Gemeinde, die nach der Verbandssatzung auf die VG Rosenstein
übertragen ist. Somit werden der Vorsitzende, dessen Stellvertreter,
sowie die weiteren Gutachter von der Verbandsversammlung auf die Dauer
von vier Jahren bestellt.
Für den Gutachterausschuss wird auch ein
Bediensteter, der für die Einheitsbewertung örtlich zuständigen
Finanzbehörde, sowie ein Stellvertreter, als ehrenamtliche Gutachter
bestellt. Diese werden vom Finanzamt vorgeschlagen.
Für die neue Amtsperiode sind nunmehr wieder die Vorschläge für die Besetzung des
Gutachterausschusses zu benennen. Bei der Ermittlung von
Bodenrichtwerten (mind. auf Ende jeden geraden Kalenderjahres) wird
der Ausschuss in Vollbesetzung, einschließlich eines Bediensteten der
örtlich zuständigen Finanzbehörde tätig.
Die nächste Verbandsversammlung der Verwaltungsgemeinschaft Rosenstein findet
voraussichtlich am Mo., 17.06.2013, statt.
B. Beratung und Beschlussfassung
Nach kurzer Aussprache beschloss das Gremium, der Verbandsversammlung
als Gutachter Herrn Rudi Grimmbacher und Herrn Martin Gröner und als
deren Stellvertreter Herrn Bruno Bieser und Herrn Dieter Haas
vorzuschlagen.
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- Kenntnisnahme der Beschlüsse des Technischen Ausschusses vom 23.04.2013
Der Technische Ausschuss hat in seiner öffentlichen Sitzung am Dienstag, 23.04.2013, die nachfolgenden Beschlüsse gefasst, die dem Gemeinderat
zur Kenntnis gegeben wurden:
Baugesuche:
a.) Errichtung eines Stellplatzes, Grundstück Flst. 792, Ponyweg
Die Errichtung eines Stellplatzes im Feriendorf Amalienhof ist nur im Ausnahmewege möglich. Hierfür ist der Technische Ausschuss für die
Erteilung des Einvernehmens zuständig. Der Ausschuss hat dem vorliegenden Antrag seine Zustimmung gegeben.
b.) Aufstellung eines Zaunes, Grundstück Flst. 208/8, Helmut-Ginzkey-Weg
Der Antrag sieht die Errichtung eines ca. 1,6 m hohen Metallzaunes im Wohngebiet vor. Da dieser nicht dem Bebauungsplan entspricht, hat der
Technische Ausschuss den Antrag abgelehnt, jedoch einen Alternativvorschlag in Aussicht gestellt.
c.) Abbruch und Neubau eines Wohnhauses, Grundstück Flst. 262/1, Oberer Berg
Der Bauherr plant, das bestehende Wohngebäude abzubrechen und an dortiger Stelle einen Wohnhausneubau zu realisieren. Im Rahmen einer
Bauvoranfrage wird nachgefragt, ob ein 2-geschossiger Flachdachbau mit einer Baugrenzenüberschreitung im Süden und einer
Baulinienüberschreitung im Norden zugelassen werden kann. Die Befreiungen berühren die Grundzüge des Bebauungsplanes „In den Löchlen“ wonach
demnach rechtlich nur eine Bebauungsplanänderung ein solches Vorhaben ermöglichen würde. Der Ausschuss konnte sich aus grundsätzlichen
städtebaulichen Erwägungen nicht für eine Bebauungsplanänderung aussprechen und hat die Verwaltung beauftragt, mit der Bauherrschaft Gespräche
zu führen.
d.) Einbau einer Dachgaube im bestehenden Wohnhaus, Grundstück Flst. 452/11, Baronenbergweg
Dem geplanten Einbau einer Dachgaube in das bestehende Wohngebäude hat der Technische Ausschuss seine Zustimmung gegeben, nachdem die
Abweichung des Bebauungsplans nur unwesentlich ist.
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- Bekanntgaben/Verschiedenes
Unter dem nachfolgenden Tagesordnungspunkt gab Bürgermeister Kuhn die nachfolgenden Informationen bekannt:
a) LEADER – Förderprogramm - Anlegung einer Fußgänger-Querungshilfe an der Landesstraße 1162, Höhe Zugang Fußweg Friedhof
Nach kurzer Beratung und Diskussion beschloss der Gemeinderat, diese kleinere Baumaßnahme öffentlich auszuschreiben.
b) Sanierung der Gaisgasse - Baubeginn
Der Vorsitzende informierte darüber, dass der Baubeginn
der Sanierungsarbeiten am 13. Mai erfolge und die Maßnahme unter
Vollsperrung der Straße durchgeführt werde. Der Gemeinderat legte nach
kurzer Diskussion und Beratung grundsätzlich fest, den Straßenquerschnitt mit 6,30 m festzustellen.
c) Windkraft am Falkenberg - Beschluss des Regionalverbandes
Über den Beschluss des Planungsausschusses des Regionalverbandes am 19.April, wonach das
Windvorranggebiet Falkenberg eine Größe von rund 60 Hektar erhält,
informierte der Vorsitzende. Der Gemeinderat sprach sich dafür aus,
dass im Rahmen einer Bürgerversammlung die Stadtwerke Heidenheim ihre Planung der Bürgerschaft vorstellt.
d) Prüfung der Jahresrechnungen 2006 – 2011 durch das Kreisrechnungsprüfungsamt
Bürgermeister Kuhn zeigte sich erfreut, dass bei der Prüfung der
kommunalen Jahresrechnungen 2006 bis 2011 durch das
Kreisrechnungsprüfungsamt keine Beanstandungen vorhanden sind. In dem
Zusammenhang dankte er dem Gemeinderat, der Kämmerei und der gesamten
Gemeindeverwaltung für die gute und kompetente Arbeit, die sich in dem
sehr positiven Prüfungsergebnis widerspiegelt.
e) Jugendkonferenz
Der Vorsitzende gab das Ergebnis der Jugendkonferenz vom 12.04.2013 dem Gremium bekannt.
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Ende der öffentlichen Sitzung um 20.45 Uhr.
Eine nicht-öffentliche Sitzung mit drei Tagesordnungspunkten schloss sich an.
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