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Aus dem Gemeinderat
Sitzungsbericht über die öffentliche Sitzung des Gemeinderates am 2. Mai 2013
Anwesend: Der Vorsitzende Bürgermeister Kuhn und 7 Gemeinderäte
Beginn der Sitzung um 18.30 Uhr
Ende der Sitzung um 20.45 Uhr
Zuhörer: 8
 
  1. Baugebiet „Hirschrain-Nord“
    - Nahwärmekonzept
A. Sachverhalt
Der Gemeinderat hat im Februar von einer Konzeption für eine dezentrale Energieversorgung für das Baugebiet „Hirschrain-Nord“ und einem dazu ergangenen Honorarangebot für die Beratung, Konzeptionierung und Vorplanung eines Nah-Wärme-Energie-Verbundsystems durch die S.A.G. Solarstrom AG, Freiburg, Kenntnis genommen und beschlossen, die S.A.G. mit dieser Konzeption zu beauftragen. Im Zuge der Überprüfung hat die S.A.G. gemeinsam mit der Gemeindeverwaltung u.a. eine Umfrage unter 41 Grundstückseigentümer der Gaisgasse, wie auch von 14 Gewerbetreibenden im Gewerbegebiet „Gänsteich“ durchgeführt. Von den 41 Grundstückeigentümern haben neun Eigentümer nähere Informationen gewünscht. Im Gewerbegebiet sind vier Gewerbetreibenden grundsätzlich an weiteren Informationen interessiert. Auf dieser Grundlage und unter der Annahme, dass im neuen Baugebiet „Hirschrain-Nord“ alle 24 Grundstückseigentümer anschließen, hat die S.A.G. die Machbarkeit und die Wirtschaftlichkeit eines Nahwärmesystems mit 35 Anschließern kalkuliert. Die Kalkulation geht davon aus, dass die durchschnittliche Kosten für den Wärmebedarf pro Abnehmer und Jahr bei 2.343,-- Euro liegen. Dieser Wärmebedarf und die dazu kalkulierten Kosten könnten auf 20 Jahre hin garantiert werden.

B. Beratung und Beschlussfassung
Der Vorsitzende berichtete über Gespräche mit der Gasversorgung Essingen-Oberkochen GmbH (GEO) und der EnBW ODR AG, Ellwangen. Herr Seifried, kaufmännischer Geschäftsführer der GEO,  erklärte sodann dass die GEO bezüglich der Trägerschaft eines Nahversorgungsbetriebs grundsätzlich offen sei, sofern ein solches Projekt ökonomisch wie ökologisch sinnvoll ist. Die GEO erkenne, dass nach den vorliegenden Zahlen in diesem Projekt die Wirtschaftlichkeit so noch nicht gegeben sei.
Aus der Mitte des Gremiums wurde vertreten, dass die Gemeinde unter sehr starkem Zeitdruck hinsichtlich der Erschließung des Baugebiets stehe. Viele Bauinteressenten würden die rasche Erschließung des Gebiets nun erwarten. Aus diesem Grund, wie auch wegen der noch fehlenden Betreiberseite und der Fragen zur Wirtschaftlichkeit des Nahwärmeprojekts sah das Gremium die Einbindung des aktuellen Neubaugebiets in ein Nahwärmekonzept derzeit als nicht möglich an. Das Gremium regte jedoch an, im Rahmen des Dorfentwicklungsprozesses die Frage der Nahwärmeversorgung, insbesondere die Versorgung der öffentlichen Gebäude im Bereich Rathaus/Dorfhaus/Feuerwehrhaus intensiv und mit ausreichendem Zeitvorlauf zu prüfen.
  1. Bebauungsplan „Hirschrain-Nord“ und Satzung über örtliche Bauvorschriften im Geltungsbereich dieses Bebauungsplans
    - Abwägung
    - Billigung des Entwurfs
    - Öffentliche Auslegung
A. Sachverhalt
Da das Angebot an Wohnbaufläche in der Gemeinde nahezu erschöpft ist, wird die Ausweisung eines Wohnbaugebietes zur Deckung des Bedarfs erforderlich.
Der künftige Geltungsbereich des Bebauungsplanentwurfs umfasst eine Fläche von ca. 1,9 ha.
Der Gemeinderat hatte in öffentlicher Sitzung am 12.12.2012 die Aufstellung des Bebauungsplanes „Hirschrain-Nord“ beschlossen (Aufstellungsbeschluss). Gleichzeitig wurde der Bebauungsplanvorentwurf einstimmig gebilligt. Außerdem beschloss der Gemeinderat, den Bebauungsplanvorentwurf „Hirschrain-Nord“ und den Vorentwurf der Satzung über örtliche Bauvorschriften im Geltungsbereich dieses Bebauungsplanes öffentlich auszulegen.
Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit zum Bebauungsplanvorentwurf fand sowohl durch die öffentliche Auslegung des Vorentwurfs in der Zeit vom 21.12.2012 bis 21.01.2013 statt. Weiterhin wurde am 7.1.2013 eine Informationsveranstaltung durch die Verwaltung durchgeführt.
Auf der Grundlage der im frühzeitigen Verfahren zum Vorentwurf ergangenen Anregungen, Hinweise und Bedenken hat der Gemeinderat in seiner Sitzung am 27.02.2013 die Abwägungen getroffen.
Das Ergebnis dieser Abwägung wurde mit Schriftsatz vom 28.02.2013 wieder an alle Stellen und Behörden zurück berichtet. Dazu haben diejenigen Träger öffentlicher Belange, deren Hinweise und Anregungen im Abwägungsprozess vom 27.02.2013 Berücksichtigung gefunden haben, einen auf der Grundlage des Abwägungsbeschluss bereits fortgeschriebenen Entwurfs erhalten. Hierzu liegt nun eine Stellungnahme des Landratsamtes Ostalbkreis – Geschäftsbereich Wasserwirtschaft und Geschäftsbereich Naturschutz - vor, das Hinweise und Anregungen insbesondere zum ökologischen Ausgleich beinhaltet.

B. Beratung und Beschlussfassung
Bezüglich der vorgeschlagenen Ausgleichsmaßnahme, die Ochsenhülbe im Inneren Kitzing wieder herzustellen, bewertete das Gremium diese Maßnahme grundsätzlich als sinnvoll. Im Hinblick auf die noch unsicheren Kosten wurde die Verwaltung beauftragt, nähere Informationen einzuholen und die Kosten intensiv zu prüfen. Aus der Mitte des Gremiums wurde zudem angeregt, auf den im Entwurf enthaltenen Abstand der Einfriedungen zur öffentlichen Verkehrsfläche zu verzichten. Das Gremium verständigte sich nach der Diskussion, mehrheitlich darauf, nur bei breiteren Straßen und den Fußwegen auf den Abstand zu verzichten. Ansonsten billigte der Gemeinderat den Entwurf des Bebauungsplans und beauftragte die Verwaltung, den Bebauungsplanentwurf öffentlich auszulegen.

PDF Bebauungsplan „Hirschrain Nord“ in Bartholomä und örtliche Bauvorschriften im Geltungsbereich dieses Bebauungsplans (131 KB)
  1. Erschließung 1. Bauabschnitt im Wohnbaugebiet „Hirschrain-Nord“
    - Ausschreibungsbeschluss
A. Sachverhalt
Der Gemeinderat Bartholomä hat in der öffentlichen Sitzung den Entwurfsbeschluss zum Bebauungsplan „Hirschrain-Nord“ und der Satzung über örtliche Bauvorschriften gefasst und die öffentliche Auslegung des Entwurfs beschlossen.
Vorteilhaft ist es, das Baugebiet nicht unmittelbar komplett zu erschließen und im Gesamten aufzusiedeln, sondern abschnittsweise zu realisieren. Es bieten sich zwei Abschnitte an.
Es ist Wunsch des Gemeinderats, möglichst zeitnah mit der Erschließung eines 1. Bauabschnittes im Wohnbaugebiet „Hirschrain-Nord“ zu beginnen. Dazu soll die Ausschreibung vorsorglich vorbereitet und durchgeführt werden.

B. Beratung und Beschlussfassung
Nach kurzer Aussprache beauftragte der Gemeinderat einstimmig die Verwaltung, die Ausschreibung für den 1. Bauabschnitt vorzubereiten.
  1. Sonderlandeplatz Amalienhof
    - Antrag der Akademischen Fliegergruppe auf Zulassung des Modellfluges
A. Sachverhalt
Zwischen der Akademischen Fliegergruppe Stuttgart e. V. (Aka-flieg) als Flugplatzhalter des Fluggeländes Bartholomä und der Gemeinde Bartholomä bestehen seit 1993 Vereinbarungen über den Betrieb von Luftfahrzeugen am Fluggelände Bartholomä. 2005 wurde der Flugplatz als „Sonderlandeplatz“ eingerichtet und hierzu eine neue Vereinbarung abgeschlossen. Grundsätzliches Ziel dieser Vereinbarung ist es, den Flugbetrieb am Fluggelände Bartholomä für den Platzhalter, die Akademische Fliegergruppe Stuttgart e. V., zu sichern und andererseits gleichzeitig dem Ruhebedürfnis und den Wünschen der Anrainer, insbesondere der Bewohner und Gäste im Feriendorf Amalienhof, Rechnung zu tragen.
Nunmehr beabsichtigt die Akademische Fliegergruppe zusätzlich zu den bereits genehmigten Arten von Luftfahrzeugen auch Modellflug zu betreiben. Dabei wird es sich um den Betrieb von Segelflug- und Elektroflugmodellen bis zu 2 kg Gewicht handeln, der innerhalb der Betriebsfläche des Fluggeländes stattfinden soll.

B. Beratung und Beschlussfassung
Sehr intensiv diskutierte das Gremium den Antrag der Aka-flieg und beschloss, vor einer weiteren Entscheidung zunächst einen Vorort-Termin mit einem Probefliegen durchzuführen.
  1. Wahl der Schöffen und Jugendschöffen für die Geschäftsjahre 2014 – 2018
A. Sachverhalt
Die Amtszeit der ehrenamtlichen Schöffen und Jugendschöffen für die ordentliche Gerichtsbarkeit endet mit Ablauf des 31. Dezember 2013. Deshalb sind im Jahr 2013 bundesweit entsprechende Wahlen für die Geschäftsjahre 2014 bis 2018 durchzuführen. Das Gerichtsverfassungsgesetz sieht in Strafsachen in weitem Umfang die Beteiligung von Schöffen vor, die neben den Berufsrichtern gleichberechtigt an der Hauptverhandlung teilnehmen und zur Urteilsfindung berufen sind. Die Schöffen und Jugendschöffen an den Amts- und Landgerichten werden in einem mehrstufigen Verfahren gewählt.
Die Wahl der Schöffen selbst erfolgt letztendlich durch einen Schöffenwahlausschuss. Hierzu obliegt es den Städten und Gemeinden, Vorschlagslisten für die Wahl der Schöffen aufzustellen.

B. Beratung und Beschlussfassung
Nach Diskussion und Beratung wählte das Gremium die nachfolgenden Personen in die Vorschlagslisten:
Vorschlagsliste für die Wahl der Schöffen:
- Herrn Michael Schang, Schorrenweg
Vorschlagsliste für die Wahl der Jugendschöffen:
- Herrn Uwe Ammerl, Hochbergstraße
- Herrn Paul Eckhard Frey, Brunnenfeldstraße
- Herrn Michael Kuhn, Weidenweg
- Frau Petra Wegener, Holsteinerweg

PDF Vorschlagsliste der Gemeinde Bartholomä für die Wahl der Schöffen der Geschäftsjahre 2014 bis 2018 (29 KB)
  1. Neubesetzung des Gutachterausschusses der Verwaltungsgemeinschaft Rosenstein
    - Vorschlag von örtlichen Gutachtern
A. Sachverhalt
Die Bildung des Gutachterausschusses ist eine Pflichtaufgabe der Gemeinde, die nach der Verbandssatzung auf die VG Rosenstein übertragen ist. Somit werden der Vorsitzende, dessen Stellvertreter, sowie die weiteren Gutachter von der Verbandsversammlung auf die Dauer von vier Jahren bestellt.
Für den Gutachterausschuss wird auch ein Bediensteter, der für die Einheitsbewertung örtlich zuständigen Finanzbehörde, sowie ein Stellvertreter, als ehrenamtliche Gutachter bestellt. Diese werden vom Finanzamt vorgeschlagen.
Für die neue Amtsperiode sind nunmehr wieder die Vorschläge für die Besetzung des Gutachterausschusses zu benennen. Bei der Ermittlung von Bodenrichtwerten (mind. auf Ende jeden geraden Kalenderjahres) wird der Ausschuss in Vollbesetzung, einschließlich eines Bediensteten der örtlich zuständigen Finanzbehörde tätig.
Die nächste Verbandsversammlung der Verwaltungsgemeinschaft Rosenstein findet voraussichtlich am Mo., 17.06.2013, statt.

B. Beratung und Beschlussfassung
Nach kurzer Aussprache beschloss das Gremium, der Verbandsversammlung als Gutachter Herrn Rudi Grimmbacher und Herrn Martin Gröner und als deren Stellvertreter Herrn Bruno Bieser und Herrn Dieter Haas vorzuschlagen.
  1. Kenntnisnahme der Beschlüsse des Technischen Ausschusses vom 23.04.2013
Der Technische Ausschuss hat in seiner öffentlichen Sitzung am Dienstag, 23.04.2013, die nachfolgenden Beschlüsse gefasst, die dem Gemeinderat zur Kenntnis gegeben wurden:
Baugesuche:
a.) Errichtung eines Stellplatzes, Grundstück Flst. 792, Ponyweg
Die Errichtung eines Stellplatzes im Feriendorf Amalienhof ist nur im Ausnahmewege möglich. Hierfür ist der Technische Ausschuss für die Erteilung des Einvernehmens zuständig. Der Ausschuss hat dem vorliegenden Antrag seine Zustimmung gegeben.

b.) Aufstellung eines Zaunes, Grundstück Flst. 208/8, Helmut-Ginzkey-Weg
Der Antrag sieht die Errichtung eines ca. 1,6 m hohen Metallzaunes im Wohngebiet vor. Da dieser nicht dem Bebauungsplan entspricht, hat der Technische Ausschuss den Antrag abgelehnt, jedoch einen Alternativvorschlag in Aussicht gestellt.

c.) Abbruch und Neubau eines Wohnhauses, Grundstück Flst. 262/1, Oberer Berg
Der Bauherr plant, das bestehende Wohngebäude abzubrechen und an dortiger Stelle einen Wohnhausneubau zu realisieren. Im Rahmen einer Bauvoranfrage wird nachgefragt, ob ein 2-geschossiger Flachdachbau mit einer Baugrenzenüberschreitung im Süden und einer Baulinienüberschreitung im Norden zugelassen werden kann. Die Befreiungen berühren die Grundzüge des Bebauungsplanes „In den Löchlen“ wonach demnach rechtlich nur eine Bebauungsplanänderung ein solches Vorhaben ermöglichen würde. Der Ausschuss konnte sich aus grundsätzlichen städtebaulichen Erwägungen nicht für eine Bebauungsplanänderung aussprechen und hat die Verwaltung beauftragt, mit der Bauherrschaft Gespräche zu führen.

d.) Einbau einer Dachgaube im bestehenden Wohnhaus, Grundstück Flst. 452/11, Baronenbergweg
Dem geplanten Einbau einer Dachgaube in das bestehende Wohngebäude hat der Technische Ausschuss seine Zustimmung gegeben, nachdem die Abweichung des Bebauungsplans nur unwesentlich ist.
  1. Bekanntgaben/Verschiedenes
Unter dem nachfolgenden Tagesordnungspunkt gab Bürgermeister Kuhn die nachfolgenden Informationen bekannt:
a) LEADER – Förderprogramm - Anlegung einer Fußgänger-Querungshilfe an der Landesstraße 1162, Höhe Zugang Fußweg Friedhof
Nach kurzer Beratung und Diskussion beschloss der Gemeinderat, diese kleinere Baumaßnahme öffentlich auszuschreiben.

b) Sanierung der Gaisgasse - Baubeginn
Der Vorsitzende informierte darüber, dass der Baubeginn der Sanierungsarbeiten am 13. Mai erfolge und die Maßnahme unter Vollsperrung der Straße durchgeführt werde. Der Gemeinderat legte nach kurzer Diskussion und Beratung grundsätzlich fest, den Straßenquerschnitt mit 6,30 m festzustellen.

c) Windkraft am Falkenberg - Beschluss des Regionalverbandes
Über den Beschluss des Planungsausschusses des Regionalverbandes am 19.April, wonach das Windvorranggebiet Falkenberg eine Größe von rund 60 Hektar erhält, informierte der Vorsitzende. Der Gemeinderat sprach sich dafür aus, dass im Rahmen einer Bürgerversammlung die Stadtwerke Heidenheim ihre Planung der Bürgerschaft vorstellt.

d) Prüfung der Jahresrechnungen 2006 – 2011 durch das Kreisrechnungsprüfungsamt
Bürgermeister Kuhn zeigte sich erfreut, dass bei der Prüfung der kommunalen Jahresrechnungen 2006 bis 2011 durch das Kreisrechnungsprüfungsamt keine Beanstandungen vorhanden sind. In dem Zusammenhang dankte er dem Gemeinderat, der Kämmerei und der gesamten Gemeindeverwaltung für die gute und kompetente Arbeit, die sich in dem sehr positiven Prüfungsergebnis widerspiegelt.

e) Jugendkonferenz
Der Vorsitzende gab das Ergebnis der Jugendkonferenz vom 12.04.2013 dem Gremium bekannt.
Ende der öffentlichen Sitzung um 20.45 Uhr.
Eine nicht-öffentliche Sitzung mit drei Tagesordnungspunkten schloss sich an.
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