| Aus dem Gemeinderat |
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Sitzungsbericht über die öffentliche Sitzung des Gemeinderates am 10. Juli 2013
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Anwesend: Der Vorsitzende Bürgermeister Kuhn und 7 Gemeinderäte
Beginn der Sitzung um 18.30 Uhr
Ende der Sitzung um 20.45 Uhr
Zuhörer: 7
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- Bürgerfragestunde
Auf die Nachfrage einer Bürgerin, den Buslinienverkehr Bartholomä –
Heidenheim betreffend, meint Bürgermeister Kuhn, dass momentan keine
Änderungen im Fahrplan geplant seien.
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- Information zum öffentlichen Personennahverkehr in Bartholomä, insbesondere Schülerbeförderung
A. Sachverhalt
Die Ausgestaltung des öffentlichen Personennahverkehrs (ÖPNV) liegt
in der Zuständigkeit des Landkreises Ostalbkreis.
In den im März/April durchgeführten Jugendkonferenzen wurde klar, dass Verbesserungen im
Angebot des öffentlichen Personennahverkehrs, insbesondere bei der
Schülerbeförderung, gewünscht werden.
Dies betrifft z. T. überfüllte Busse bei der Schülerbeförderung am Morgen, teilweise werden auch
Ergänzungen im Buslinienverkehr wie bspw. in der Relation Aalen –
Bartholomä, wo die Buslinien in Lauterburg enden, ohne dass nach
Bartholomä durchgefahren wird, Angeregt wurde insbesondere eine
Busverbindung am Abend in Richtung Aalen („Disco-Bus“) für die
Jugendlichen.
B. Beratung und Beschlussfassung
Paul-Gerhard Maier und Georg Mühlberger vom Landratsamt Ostalbkreis
stellten dem Gremium die rechtlichen Grundlagen des öffentlichen
Personennahverkehrs dar. Insbesondere gingen sie auf die Ausgestaltung
der Schülerbeförderung durch das zuständige Landratsamt Ostalbkreis
ein. Dem Wunsch eines Discobusses erteilten sie von seiten des
Landkreises eine Absage. Im Ostalbkreis sei ein solches Angebot nicht
gegeben. Nach weiterer Beratung und Diskussion nahm sodann der
Gemeinderat die gegebenen Informationen zur Kenntnis und beauftragte
die Verwaltung, gemeinsam mit dem Landratsamt Ostalbkreis punktuell
Verbesserungen im öffentlichen Personennahverkehr zu prüfen.
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- Bebauungsplan „Hirschrain-Nord“ und Satzung über örtliche Bauvorschriften im Geltungsbereich des Bebauungsplans
- Abwägung zum Entwurf - Satzungsbeschluss
A. Sachverhalt
Zuletzt wurde der Entwurf des Bebauungsplans „Hirschrain-Nord“ und
der Satzung über örtliche Bauvorschriften öffentlich ausgelegt und
gleichzeitig zum Entwurf die Träger öffentlicher Belange beteiligt.
In der Sitzung lagen nun die Stellungnahmen der weiteren Stellen und
Behörden vor. Aus der Bürgerschaft wurden zum Entwurf keine weiteren
Anregungen und Hinweise gegeben.
B. Beratung und Beschlussfassung
Der Bürgermeister stellte dem Gremium die Ergebnisse aus der
öffentlichen Auslegung vor. Darüber hinaus ging er auf den
naturschutzrechtlichen Eingriff und die damit verbundenen
Ausgleichsbilanzierung ein. Statt einer vorgesehenen Sanierung der
Ochsenhülbe, die nach einer vorliegenden Prognose mit Kostenrisiko
verbunden ist, unterbreitete der Vorsitzende den Vorschlag, im Gewann
„Burren“ ein Grundstück ökologisch aufzuwerten, um den geforderten
Ausgleich darzustellen. Nach weiterer Beratung und Diskussion
beschloss der Gemeinderat einstimmig, die vorliegenden Stellungnahmen
im Sinne der geforderten Abwägung vorzunehmen und beschloss sodann,
den Bebauungsplan „Hirschrain-Nord“ und die örtliche Bauvorschriften
als Satzungen.
Bekanntmachung des Bebauungsplans „Hirschrain Nord“ (569 KB)
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- Erschließung des Wohnbaugebiets „Hirschrain-Nord“, 1. Bauabschnitt
- Vergabe der Arbeiten
A. Sachverhalt
Die öffentliche Ausschreibung für die Schmutzwasser-Kanalisation, die
Regenwasser-Ableitung, den Wasserversorgungsbau, den Straßenbau und
das Leerrohrsystem für zukünftige Datenkabel wurde in den
Tageszeitungen veröffentlicht. Bei der Submission am Mittwoch, 19.
Juni 2013 lagen sodann drei Angebote vor. Aus dieser Angebotseröffnung
ging die Firma Bortolazzi mit einer Angebotssumme vom 331.848,06 €
(brutto) als preisgünstigste Firma hervor.
B. Beratung und Beschlussfassung
Nach kurzer Aussprache beschloss der Gemeinderat einstimmig, die
Tiefbauarbeiten zur Erschließung des Wohnbaugebiets an die
preisgünstigste Anbieterfirma, die Firma Bortolazzi GmbH, Bopfingen zu
vergeben.
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- Wohnbaugebiet „Hirschrain-Nord“
- Festlegung des Verkaufspreises für die Bauplätze - Kriterien der Zuteilung an die Bauplatzinteressenten
A. Sachverhalt
Auf der Grundlage der Ausschreibungsergebnisse wurde seitens der
Gemeindeverwaltung nochmals eine Gesamtkalkulation des Baugebiets
durchgeführt. Demnach liegen die Gesamtkosten bei 1,51 Mio Euro.
Bei dieser Kostenkalkulation wäre ein Verkaufspreis mit 103 Euro/m²
Bauplatzfläche kostendeckend.
Es ist erfreulich, dass die Bauplatznachfrage gegeben ist und gleich mehrere Bewerber auf einer
seitens der Verwaltung geführten Bauplatzinteressentenliste geführt
werden. Dort, wo möglicherweise der Wunschbauplatz von mehr als einem
Bewerber angefragt ist, stellt sich die Frage der Zuteilung.
Es ist daher sinnvoll, dass der Gemeinderat Kriterien für die Zuteilung der
Bauplätze definiert:
Bewerberkreis I (Bürgerinnen und Bürger von Bartholomä)
Kriterien der Reihenfolge:
- Familienstand, Anzahl der Kinder, die im Haushalt leben
- Zeitlicher Eingang der Anfrage
Bewerberkreis II (Bewerber, die momentan nicht in Bartholomä gemeldet sind, jedoch in Bartholomä schon früher gemeldet waren)
Kriterien der Reihenfolge:
- wie Bewerberkreis I
Bewerberkreis III (Bewerber, die nicht in Bartholomä gemeldet waren/sind)
Kriterien der Reihenfolge:
- wie Bewerberkreis I
B. Beratung und Beschlussfassung
Nach intensiver Beratung und Diskussion beschloss der Gemeinderat,
für 2013 den Verkaufspreis mit 99 Euro/m², erschlossen, festzulegen.
Darüber hinaus wird eine Familienpauschale (Familien mit einem Kind:
2.500 Euro; Familien mit zwei Kindern: 4.000 Euro; Familien mit drei
und mehr Kindern: 7.500 Euro, gewährt). Der Verkaufspreis ab 2014 wird
nach nochmaliger Prüfung der Kalkulation zu einem späteren Zeitpunkt
festgelegt. Weiterhin beschloss der Gemeinderat die Zuteilung der
Bauplätze, wie im Sachverhalt dargestellt.
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- Anlegung einer Fußgänger-Querungshilfe an der Landesstraße 1162, Höhe Friedhof
- Vergabe der Arbeiten
A. Sachverhalt
Derzeit führt die fußläufige Verbindung über einen geschotterten Weg
von den Wohnanlagen Bartholomäs zur Landesstraße 1162 und weiter zum
Friedhof der Gemeinde. Mit der Anlegung einer Querungshilfe am
westlichen Ortsrand und mit einer Asphaltierung des westlich zum
Wohngebiet vorhandenen Weges kann eine größere Sicherheit in der
fußläufigen Verbindung erreicht werden. Die Planung der Querungshilfe
durch das Ingenieurbüro Kolb hatte ergeben, dass mit Kosten von
46.308,86 € zu rechnen ist. Der Gemeinderat Bartholomä hat in seiner
öffentlichen Sitzung am 02.05.2013 beschlossen, die Maßnahme
öffentlich auszuschreiben.. Bei der Submission am Mittwoch, 19.06.2013
lagen sodann zwei Angebote vor. Das günstigere Angebot hat die Firma
AWUS-BAU GmbH & Co. KG in Aalen mit 56.503,04 € (Brutto) vorgelegt.
B. Beratung und Beschlussfassung
Im Hinblick auf die Kostenüberschreitung informierte Bürgermeister
Kuhn, dass diese der derzeitigen Auslastung der Tiefbaufirmen
geschuldet sei. Aufgrund der rechtlichen Voraussetzungen könne jedoch
die Ausschreibung nicht aufgehoben werden.
Nach weiterer kurzer Aussprache und Diskussion beschloss der Gemeinderat sodann bei drei
Stimmenenthaltungen den Auftrag für die Anlegung einer
Fußgänger-Querungshilfe an die Firma AWUS-BAU GmbH & Co. KG, Aalen
vorzunehmen.
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- Gewerbegebiet „Gänsteich-Nord“
- Vorstellung eines Auffüllkonzepts
A. Sachverhalt
Die Gemeinde Bartholomä hat zur weiteren gewerblichen Entwicklung aus
dem wirksamen Flächennutzungsplan 2005 in den Jahren 2010/2011 den
Bebauungsplan „Gänsteich-Nord“ erstellt und zur Rechtskraft geführt.
Topografisch liegt das Plangebiet in einer bis zu ca. 70 cm unter
Straßenniveau der Otto-Höfliger-Straße liegende Geländemulde mit
Hauptgefälle in östlicher Richtung. Zur besseren Erschließung und
insbesondere auch zur Vermarktung der einzelnen Baugrundstücke ist
eine Geländeauffüllung erforderlich.
B. Beratung und Beschlussfassung
Nach ausführlicher Beratung und Diskussion beschloss der Gemeinderat
einstimmig, das Auffüllkonzept für das Gewerbegebiet „Gänsteich-Nord“
dann umzusetzen, sobald die notariellen Kaufverträge mit den
Gewerbeanfragenden unterzeichnet sind. Die Verwaltung wurde
beauftragt, Zuschussmöglichkeiten im Hinblick auf den damit
verbundenen Hochwasserschutz zu prüfen.
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- Sonderlandeplatz Amalienhof
- Zulassung des Modellflugs
A. Sachverhalt
Die Akademische Fliegergruppe beabsichtigt eine Änderung der
Betriebsgenehmigung des Sonderlandeplatzes Bartholomä-Amalienhof mit
der Zulassung von Modellflug beim zuständigen Regierungspräsidium
Stuttgart zu beantragen.
Bei dem Modellflug handelt es sich um den
Betrieb von Segelflug- und Elektroflugmodellen bis zu 2 kg Gewicht.
Dieser Modellflug soll innerhalb der Betriebsfläche des Fluggeländes
stattfinden.
Der Gemeinderat hat bereits in seiner öffentlichen
Sitzung im Mai den Antrag der Akademischen Fliegergruppe beraten und
beschlossen, vor einer endgültigen Entscheidung einen Ortstermin
durchzuführen.
Einzelne Bürgerinnen und Bürger – insbesondere Anwohner
aus dem Feriendorf Amalienhof und der Ziegelhütte - nahmen an diesem
Termin teil. Sie haben im Rahmen dieses Ortstermins auch einzelne
Anregungen und Hinweise vorgetragen, die sich insbesondere auf die
Flugzeiten des bestehenden Betriebs bzw. Aspekte des Lärms und der
Flugsicherheit beziehen.
B. Beratung und Beschlussfassung
Nach kurzer Aussprache beschloss der Gemeinderat einstimmig, den
Modellflug am Sonderlandeplatz Amalienhof grundsätzlich zuzulassen,
jedoch die Zulassung zunächst auf ein Jahr zu befristen. Weiterhin
wurde im Gremium begrüßt, dass der Bürgermeister die Anwohner und die
Flugvereine zu einem gemeinsamen Erörterungstermin einlädt.
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- Teilflächennutzungsplan Erneuerbare Energien der Verwaltungsgemeinschaft Aalen-Essingen-Hüttlingen
- Stellungnahme der Gemeinde zum Entwurf
A. Sachverhalt
Die Verwaltungsgemeinschaft Aalen – Essingen – Hüttlingen plant,
einen sachlichen Teilflächennutzungsplan „Erneuerbare Energien,
(Teilbereich Windenergie)“ aufzustellen. Der Teilflächennutzungsplan
sieht die Ausweisung von drei Konzentrationszonen für die Windkraft
wie folgt vor:
- Gemarkung Waldhausen, Konzentrationszone ca. 304,3 ha (3 Teilflächen)
- Gemarkung Ebnat, Konzentrationszone ca. 141,4 ha
- Gemarkung Essingen – Lauterburg, Konzentrationszone, ca. 56,9 ha (vgl. hierzu Übersichtslageplan, Anlage 1)
Die Gemeinde Bartholomä ist von dem geplanten Gebiet der
Konzentrationszone „Unteres Wehrenfeld“, Essingen – Lauterburg
betroffen.
Dieses Gebiet war bereits im Flächennutzungsplan der VG
Aalen – Essingen – Hüttlingen 2006 dargestellt. In der damaligen
Projektierung wurde ursprünglich von der Errichtung mit 8
Windkraftanlagen ausgegangen; 7 Windkraftanlagen des TYPs REpower MM
92 (100 m Nabenhöhe, 92,5 m Rotordurchmesser) sind dort genehmigt;
fünf Windkraftanlagen sind gebaut, zwei Fundamente wurden für die
Errichtung von Windkraftanalgen erstellt, jedoch zunächst durch
Verwaltungsgerichtsbeschluss 2006 baurechtlich gestoppt. Nach der
einseitigen Änderung der Anordnung der Platzrunden für den
Sonderlandeplatz Bartholomä-Amalienhof durch das Regierungspräsidium
Stuttgart, besteht für diese beiden Standorte seit 2008 durch
Beschluss des Verwaltungsgerichts wieder Baurecht, von dem allerdings
bislang kein Gebrauch wurde.
Zu dem sachlichen Teilflächennutzungsplan hat die Gemeinde Bartholomä über die Verwaltungsgemeinschaft
Rosenstein im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung angeregt, die
geplante Konzentrationszone bei Lauterburg im Hinblick auf die nach
dem Windatlas sehr niedrige Windhöfigkeit auf die Fläche des Bereichs
der bereits vorhandenen 5 Anlagen zu reduzieren.
In dem nun vorliegenden Entwurf hält die Verwaltungsgemeinschaft Aalen – Essingen
– Hüttlingen jedoch an ihrem Entwurf und der Darstellung einer
Konzentrationszone mit 56,9 ha fest.
B. Beratung und Beschlussfassung
Einstimmig beschloss das Gremium, die Verwaltung zu beauftragen,
gegenüber der vereinbarten Verwaltungsgemeinschaft
Aalen-Essingen-Hüttlingen eine Stellungnahme, die die Bedenken der
Gemeinde Bartholomä beinhaltet, abzugeben.
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- Jahresrechnung 2012
- Bildung von Haushaltseinnahme- und ausgaberesten
A. Sachverhalt
Vor Aufstellung der Jahresrechnung muss im Gemeinderat entschieden
werden, welche der im abgelaufenen Rechnungsjahr nicht verbrauchten
Haushaltsmitteln und der noch nicht eingegangenen Einnahmen in das
Haushaltsjahr 2013 übertragen werden. Die Verwaltung hat dazu alle
Haushaltsstellen überprüft und schlägt dem Gemeinderat die Bildung von
Haushaltseinnahmeresten mit 303.500 Euro und die Bildung von
Haushaltsausgaberesten in Höhe von 1,148 Mio. Euro vor. Trotz der
Bildung der Haushaltsausgabereste kann auf die Kreditaufnahme 2012
komplett verzichtet werden; auch die Jahresrechnung 2012 wird mit
einer niedrigeren Rücklagenentnahme von rund 330.000 Euro (geplant
350.000 Euro) abschließen.
B. Beratung und Beschlussfassung
Nach kurzer Beratung beschloss der Gemeinderat, die aufgeführten
Haushaltseinnahme- und ausgabereste in das Haushaltsjahr 2013 zu
übertragen.
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- Erneuerung der Sanitäranlagen beim Skigelände Wirtsberg
A. Sachverhalt
Der Skiclub Heubach-Bartholomä unterhält auf der Grundlage eines
Pachtvertrages Anlagenteile und Anlagengebäude im Skigelände
Wirtsberg, die den Vereinsmitgliedern, aber auch der gesamten
Bürgerschaft, wie auch allen Sport- und Erholungssuchenden zur
Verfügung steht.
Die Skihütte wurde in den vergangenen Jahren immer
wieder ergänzt und erweitert. Benachbart zu der Skihütte wurde neben
der Garage eine Toilettenanlage errichtet, die nun allerdings veraltet
ist und dringend saniert werden sollte.
Der Skiclub Heubach-Bartholomä plant nun, diese Toilettenanlage zu renovieren und im Inneren
umzugestalten.
B. Beratung und Beschlussfassung
Im Gemeinderat wurde Wert darauf gelegt, dass seitens des Skiclub
Heubach-Bartholomä neben der Gemeinde Bartholomä auch die Stadt
Heubach, die Touristikgemeinschaft Sagenhafter Albuch und der Gewerbe-
und Fremdenverkehrsverein wegen einer möglichen Zuschussgewährung
angefragt werden sollen. Unter der Maßgabe, dass hier ein Gesamtbetrag
von 5.000 Euro an Zuschüssen zur Unterstützung der Sanitäranlagen
geleistet werden kann, beschloss der Gemeinderat, seitens der Gemeinde
Bartholomä einen Investitionszuschuss in Höhe von 2.500 Euro zur
Verfügung zu stellen.
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- Bekanntgaben/Verschiedenes
Zu dem nachfolgenden Tagesordnungspunkt informierte Bürgermeister Kuhn über die nachfolgenden Punkte:
a) Flüchtlingsunterbringung
Um die Neuaufnahmen von monatlich derzeit 25 bis 30 Flüchtlingen im Landkreis
erfüllen zu können, sucht das Landratsamt weitere Kapazitäten.
Bürgermeister Kuhn informierte dazu über eine entsprechende Anfrage
von Landrat Klaus Pavel.
b) Zensus 2011
Der Vorsitzende informierte über die Bevölkerungs- Gebäude- und Wohnungszählung Zensus 2011. Für
die Gemeinde Bartholomä wird damit eine Einwohnerzahl von 2.050 zum
Mai 2011 festgestellt.
c) Bundestagswahl am 22. September 2013
Der Vorsitzende informierte über den Wahltermin und über die Einteilung
der Wahlhelferinnern und Wahlhelfer.
d) Stelle in der Grünpflege
Nach kurzer Beratung stimmte das Gremium zu, befristet zur
Unterstützung des Bauhofteams eine Stelle in der Grünpflege in
Teilzeit auszuschreiben.
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Ende der öffentlichen Sitzung um 20.45 Uhr.
Eine nicht-öffentliche Sitzung schloss sich an.
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