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Aus dem Gemeinderat
Sitzungsbericht über die öffentliche Sitzung des Gemeinderates am 10. Juli 2013
Anwesend: Der Vorsitzende Bürgermeister Kuhn und 7 Gemeinderäte
Beginn der Sitzung um 18.30 Uhr
Ende der Sitzung um 20.45 Uhr
Zuhörer: 7
 
  1. Bürgerfragestunde
Auf die Nachfrage einer Bürgerin, den Buslinienverkehr Bartholomä – Heidenheim betreffend, meint Bürgermeister Kuhn, dass momentan keine Änderungen im Fahrplan geplant seien.
  1. Information zum öffentlichen Personennahverkehr in Bartholomä, insbesondere Schülerbeförderung
A. Sachverhalt
Die Ausgestaltung des öffentlichen Personennahverkehrs (ÖPNV) liegt in der Zuständigkeit des Landkreises Ostalbkreis.
In den im März/April durchgeführten Jugendkonferenzen wurde klar, dass Verbesserungen im Angebot des öffentlichen Personennahverkehrs, insbesondere bei der Schülerbeförderung, gewünscht werden.
Dies betrifft z. T. überfüllte Busse bei der Schülerbeförderung am Morgen, teilweise werden auch Ergänzungen im Buslinienverkehr wie bspw. in der Relation Aalen – Bartholomä, wo die Buslinien in Lauterburg enden, ohne dass nach Bartholomä durchgefahren wird, Angeregt wurde insbesondere eine Busverbindung am Abend in Richtung Aalen („Disco-Bus“) für die Jugendlichen.

B. Beratung und Beschlussfassung
Paul-Gerhard Maier und Georg Mühlberger vom Landratsamt Ostalbkreis stellten dem Gremium die rechtlichen Grundlagen des öffentlichen Personennahverkehrs dar. Insbesondere gingen sie auf die Ausgestaltung der Schülerbeförderung durch das zuständige Landratsamt Ostalbkreis ein. Dem Wunsch eines Discobusses erteilten sie von seiten des Landkreises eine Absage. Im Ostalbkreis sei ein solches Angebot nicht gegeben. Nach weiterer Beratung und Diskussion nahm sodann der Gemeinderat die gegebenen Informationen zur Kenntnis und beauftragte die Verwaltung, gemeinsam mit dem Landratsamt Ostalbkreis punktuell Verbesserungen im öffentlichen Personennahverkehr zu prüfen.
  1. Bebauungsplan „Hirschrain-Nord“ und Satzung über örtliche Bauvorschriften im Geltungsbereich des Bebauungsplans
    - Abwägung zum Entwurf
    - Satzungsbeschluss
A. Sachverhalt
Zuletzt wurde der Entwurf des Bebauungsplans „Hirschrain-Nord“ und der Satzung über örtliche Bauvorschriften öffentlich ausgelegt und gleichzeitig zum Entwurf die Träger öffentlicher Belange beteiligt.
In der Sitzung lagen nun die Stellungnahmen der weiteren Stellen und Behörden vor. Aus der Bürgerschaft wurden zum Entwurf keine weiteren Anregungen und Hinweise gegeben.

B. Beratung und Beschlussfassung
Der Bürgermeister stellte dem Gremium die Ergebnisse aus der öffentlichen Auslegung vor. Darüber hinaus ging er auf den naturschutzrechtlichen Eingriff und die damit verbundenen Ausgleichsbilanzierung ein. Statt einer vorgesehenen Sanierung der Ochsenhülbe, die nach einer vorliegenden Prognose mit  Kostenrisiko verbunden ist, unterbreitete der Vorsitzende den Vorschlag, im Gewann „Burren“ ein Grundstück ökologisch aufzuwerten, um den geforderten Ausgleich darzustellen. Nach weiterer Beratung und Diskussion beschloss der Gemeinderat einstimmig, die vorliegenden Stellungnahmen im Sinne der geforderten Abwägung vorzunehmen und beschloss sodann, den Bebauungsplan „Hirschrain-Nord“ und die örtliche Bauvorschriften als Satzungen.

PDF Bekanntmachung des Bebauungsplans „Hirschrain Nord“ (569 KB)
  1. Erschließung des Wohnbaugebiets „Hirschrain-Nord“, 1. Bauabschnitt
    - Vergabe der Arbeiten
A. Sachverhalt
Die öffentliche Ausschreibung für die Schmutzwasser-Kanalisation, die Regenwasser-Ableitung, den Wasserversorgungsbau, den Straßenbau und das Leerrohrsystem für zukünftige Datenkabel wurde in den Tageszeitungen veröffentlicht. Bei der Submission am Mittwoch, 19. Juni 2013 lagen sodann drei Angebote vor. Aus dieser Angebotseröffnung ging die Firma Bortolazzi mit einer Angebotssumme vom 331.848,06 € (brutto) als preisgünstigste Firma hervor.

B. Beratung und Beschlussfassung
Nach kurzer Aussprache beschloss der Gemeinderat einstimmig, die Tiefbauarbeiten zur Erschließung des Wohnbaugebiets an die preisgünstigste Anbieterfirma, die Firma Bortolazzi GmbH, Bopfingen zu vergeben.
  1. Wohnbaugebiet „Hirschrain-Nord“
    - Festlegung des Verkaufspreises für die Bauplätze
    - Kriterien der Zuteilung an die Bauplatzinteressenten
A. Sachverhalt
Auf der Grundlage der Ausschreibungsergebnisse wurde seitens der Gemeindeverwaltung nochmals eine Gesamtkalkulation des Baugebiets durchgeführt. Demnach liegen die Gesamtkosten bei 1,51 Mio Euro.
Bei dieser Kostenkalkulation wäre ein Verkaufspreis mit 103 Euro/m² Bauplatzfläche kostendeckend.
Es ist erfreulich, dass die Bauplatznachfrage gegeben ist und gleich mehrere Bewerber auf einer seitens der Verwaltung geführten Bauplatzinteressentenliste geführt werden. Dort, wo möglicherweise der Wunschbauplatz von mehr als einem Bewerber angefragt ist, stellt sich die Frage der Zuteilung.
Es ist daher sinnvoll, dass der Gemeinderat Kriterien für die Zuteilung der Bauplätze definiert:
Bewerberkreis I (Bürgerinnen und Bürger von Bartholomä)
Kriterien der Reihenfolge:
- Familienstand, Anzahl der Kinder, die im Haushalt leben
- Zeitlicher Eingang der Anfrage
Bewerberkreis II (Bewerber, die momentan nicht in Bartholomä gemeldet sind, jedoch in Bartholomä schon früher gemeldet waren)
Kriterien der Reihenfolge:
- wie Bewerberkreis I
Bewerberkreis III (Bewerber, die nicht in Bartholomä gemeldet waren/sind)
Kriterien der Reihenfolge:
- wie Bewerberkreis I

B. Beratung und Beschlussfassung
Nach intensiver Beratung und Diskussion beschloss der Gemeinderat, für 2013 den Verkaufspreis mit 99 Euro/m², erschlossen, festzulegen. Darüber hinaus wird eine Familienpauschale (Familien mit einem Kind: 2.500 Euro; Familien mit zwei Kindern: 4.000 Euro; Familien mit drei und mehr Kindern: 7.500 Euro, gewährt). Der Verkaufspreis ab 2014 wird nach nochmaliger Prüfung der Kalkulation zu einem späteren Zeitpunkt festgelegt. Weiterhin beschloss der Gemeinderat die Zuteilung der Bauplätze, wie im Sachverhalt dargestellt.
  1. Anlegung einer Fußgänger-Querungshilfe an der Landesstraße 1162, Höhe Friedhof
    - Vergabe der Arbeiten
A. Sachverhalt
Derzeit führt die fußläufige Verbindung über einen geschotterten Weg von den Wohnanlagen Bartholomäs zur Landesstraße 1162 und weiter zum Friedhof der Gemeinde. Mit der Anlegung einer Querungshilfe am westlichen Ortsrand und mit einer Asphaltierung des westlich zum Wohngebiet vorhandenen Weges kann eine größere Sicherheit in der fußläufigen Verbindung erreicht werden. Die Planung der Querungshilfe durch das Ingenieurbüro Kolb hatte ergeben, dass mit Kosten von 46.308,86 € zu rechnen ist. Der Gemeinderat Bartholomä hat in seiner öffentlichen Sitzung am 02.05.2013 beschlossen, die Maßnahme öffentlich auszuschreiben.. Bei der Submission am Mittwoch, 19.06.2013 lagen sodann zwei Angebote vor. Das günstigere Angebot hat die Firma AWUS-BAU GmbH & Co. KG in Aalen mit 56.503,04 € (Brutto) vorgelegt.

B. Beratung und Beschlussfassung
Im Hinblick auf die Kostenüberschreitung informierte Bürgermeister Kuhn, dass diese der derzeitigen Auslastung der Tiefbaufirmen geschuldet sei. Aufgrund der rechtlichen Voraussetzungen könne jedoch die Ausschreibung nicht aufgehoben werden.
Nach weiterer kurzer Aussprache und Diskussion beschloss der Gemeinderat sodann bei drei Stimmenenthaltungen den Auftrag für die Anlegung einer Fußgänger-Querungshilfe an die Firma AWUS-BAU GmbH & Co. KG, Aalen vorzunehmen.
  1. Gewerbegebiet „Gänsteich-Nord“
    - Vorstellung eines Auffüllkonzepts
A. Sachverhalt
Die Gemeinde Bartholomä hat zur weiteren gewerblichen Entwicklung aus dem wirksamen Flächennutzungsplan 2005 in den Jahren 2010/2011 den Bebauungsplan „Gänsteich-Nord“ erstellt und zur Rechtskraft geführt. Topografisch liegt das Plangebiet in einer bis zu ca. 70 cm unter Straßenniveau der Otto-Höfliger-Straße liegende Geländemulde mit Hauptgefälle in östlicher Richtung. Zur besseren Erschließung und insbesondere auch zur Vermarktung der einzelnen Baugrundstücke ist eine Geländeauffüllung erforderlich.

B. Beratung und Beschlussfassung
Nach ausführlicher Beratung und Diskussion beschloss der Gemeinderat einstimmig, das Auffüllkonzept für das Gewerbegebiet „Gänsteich-Nord“ dann umzusetzen, sobald die notariellen Kaufverträge mit den Gewerbeanfragenden unterzeichnet sind. Die Verwaltung wurde beauftragt, Zuschussmöglichkeiten im Hinblick auf den damit verbundenen Hochwasserschutz zu prüfen.
  1. Sonderlandeplatz Amalienhof
    - Zulassung des Modellflugs
A. Sachverhalt
Die Akademische Fliegergruppe beabsichtigt eine Änderung der Betriebsgenehmigung des Sonderlandeplatzes Bartholomä-Amalienhof mit der Zulassung von Modellflug beim zuständigen Regierungspräsidium Stuttgart zu beantragen.
Bei dem Modellflug handelt es sich um den Betrieb von Segelflug- und Elektroflugmodellen bis zu 2 kg Gewicht. Dieser Modellflug soll innerhalb der Betriebsfläche des Fluggeländes stattfinden.
Der Gemeinderat hat bereits in seiner öffentlichen Sitzung im Mai den Antrag der Akademischen Fliegergruppe beraten und beschlossen, vor einer endgültigen Entscheidung einen Ortstermin durchzuführen.
Einzelne Bürgerinnen und Bürger – insbesondere Anwohner aus dem Feriendorf Amalienhof und der Ziegelhütte - nahmen an diesem Termin teil. Sie haben im Rahmen dieses Ortstermins auch einzelne Anregungen und Hinweise vorgetragen, die sich insbesondere auf die Flugzeiten des bestehenden Betriebs bzw. Aspekte des Lärms und der Flugsicherheit beziehen.

B. Beratung und Beschlussfassung
Nach kurzer Aussprache beschloss der Gemeinderat einstimmig, den Modellflug am Sonderlandeplatz Amalienhof grundsätzlich zuzulassen, jedoch die Zulassung zunächst auf ein Jahr zu befristen. Weiterhin wurde im Gremium begrüßt, dass der Bürgermeister die Anwohner und die Flugvereine zu einem gemeinsamen Erörterungstermin einlädt.
  1. Teilflächennutzungsplan Erneuerbare Energien der Verwaltungsgemeinschaft Aalen-Essingen-Hüttlingen
    - Stellungnahme der Gemeinde zum Entwurf
A. Sachverhalt
Die Verwaltungsgemeinschaft Aalen – Essingen – Hüttlingen plant, einen sachlichen Teilflächennutzungsplan „Erneuerbare Energien, (Teilbereich Windenergie)“ aufzustellen. Der Teilflächennutzungsplan sieht die Ausweisung von drei Konzentrationszonen für die Windkraft wie folgt vor:
- Gemarkung Waldhausen, Konzentrationszone ca. 304,3 ha (3 Teilflächen)
- Gemarkung Ebnat, Konzentrationszone ca. 141,4 ha
- Gemarkung Essingen – Lauterburg, Konzentrationszone, ca. 56,9 ha (vgl. hierzu Übersichtslageplan, Anlage 1)
Die Gemeinde Bartholomä ist von dem geplanten Gebiet der Konzentrationszone „Unteres Wehrenfeld“, Essingen – Lauterburg betroffen.
Dieses Gebiet war bereits im Flächennutzungsplan der VG Aalen – Essingen – Hüttlingen 2006 dargestellt. In der damaligen Projektierung wurde ursprünglich von der Errichtung mit 8 Windkraftanlagen ausgegangen; 7 Windkraftanlagen des TYPs REpower MM 92 (100 m Nabenhöhe, 92,5 m Rotordurchmesser) sind dort genehmigt; fünf Windkraftanlagen sind gebaut, zwei Fundamente wurden für die Errichtung von Windkraftanalgen erstellt, jedoch zunächst durch Verwaltungsgerichtsbeschluss 2006 baurechtlich gestoppt. Nach der einseitigen Änderung der Anordnung der Platzrunden für den Sonderlandeplatz Bartholomä-Amalienhof durch das Regierungspräsidium Stuttgart, besteht für diese beiden Standorte seit 2008 durch Beschluss des Verwaltungsgerichts wieder Baurecht, von dem allerdings bislang kein Gebrauch wurde.
Zu dem sachlichen Teilflächennutzungsplan hat die Gemeinde Bartholomä über die Verwaltungsgemeinschaft Rosenstein im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung angeregt, die geplante Konzentrationszone bei Lauterburg im Hinblick auf die nach dem Windatlas sehr niedrige Windhöfigkeit auf die Fläche des Bereichs der bereits vorhandenen 5 Anlagen zu reduzieren.
In dem nun vorliegenden Entwurf hält die Verwaltungsgemeinschaft Aalen – Essingen – Hüttlingen jedoch an ihrem Entwurf und der Darstellung einer Konzentrationszone mit 56,9 ha fest.

B. Beratung und Beschlussfassung
Einstimmig beschloss das Gremium, die Verwaltung zu beauftragen, gegenüber der vereinbarten Verwaltungsgemeinschaft Aalen-Essingen-Hüttlingen eine Stellungnahme, die die Bedenken der Gemeinde Bartholomä beinhaltet, abzugeben.
  1. Jahresrechnung 2012
    - Bildung von Haushaltseinnahme- und ausgaberesten
A. Sachverhalt
Vor Aufstellung der Jahresrechnung muss im Gemeinderat entschieden werden, welche der im abgelaufenen Rechnungsjahr nicht verbrauchten Haushaltsmitteln und der noch nicht eingegangenen Einnahmen in das Haushaltsjahr 2013 übertragen werden. Die Verwaltung hat dazu alle Haushaltsstellen überprüft und schlägt dem Gemeinderat die Bildung von Haushaltseinnahmeresten mit 303.500 Euro und die Bildung von Haushaltsausgaberesten in Höhe von 1,148 Mio. Euro vor. Trotz der Bildung der Haushaltsausgabereste kann auf die Kreditaufnahme 2012 komplett verzichtet werden; auch die Jahresrechnung 2012 wird mit einer niedrigeren Rücklagenentnahme von rund 330.000 Euro (geplant 350.000 Euro) abschließen.

B. Beratung und Beschlussfassung
Nach kurzer Beratung beschloss der Gemeinderat, die aufgeführten Haushaltseinnahme- und ausgabereste in das Haushaltsjahr 2013 zu übertragen.
  1. Erneuerung der Sanitäranlagen beim Skigelände Wirtsberg
A. Sachverhalt
Der Skiclub Heubach-Bartholomä unterhält auf der Grundlage eines Pachtvertrages Anlagenteile und Anlagengebäude im Skigelände Wirtsberg, die den Vereinsmitgliedern, aber auch der gesamten Bürgerschaft, wie auch allen Sport- und Erholungssuchenden zur Verfügung steht.
Die Skihütte wurde in den vergangenen Jahren immer wieder ergänzt und erweitert. Benachbart zu der Skihütte wurde neben der Garage eine Toilettenanlage errichtet, die nun allerdings veraltet ist und dringend saniert werden sollte.
Der Skiclub Heubach-Bartholomä plant nun, diese Toilettenanlage zu renovieren und im Inneren umzugestalten.

B. Beratung und Beschlussfassung
Im Gemeinderat wurde Wert darauf gelegt, dass seitens des Skiclub Heubach-Bartholomä neben der Gemeinde Bartholomä auch die Stadt Heubach, die Touristikgemeinschaft Sagenhafter Albuch und der Gewerbe- und Fremdenverkehrsverein wegen einer möglichen Zuschussgewährung angefragt werden sollen. Unter der Maßgabe, dass hier ein Gesamtbetrag von 5.000 Euro an Zuschüssen zur Unterstützung der Sanitäranlagen geleistet werden kann, beschloss der Gemeinderat, seitens der Gemeinde Bartholomä einen Investitionszuschuss in Höhe von 2.500 Euro zur Verfügung zu stellen.
  1. Bekanntgaben/Verschiedenes
Zu dem nachfolgenden Tagesordnungspunkt informierte Bürgermeister Kuhn über die nachfolgenden Punkte:
a) Flüchtlingsunterbringung
Um die Neuaufnahmen von monatlich derzeit 25 bis 30 Flüchtlingen im Landkreis erfüllen zu können, sucht das Landratsamt weitere Kapazitäten. Bürgermeister Kuhn informierte dazu über eine entsprechende Anfrage von Landrat Klaus Pavel.

b) Zensus 2011
Der Vorsitzende informierte über die Bevölkerungs- Gebäude- und Wohnungszählung Zensus 2011. Für die Gemeinde Bartholomä wird damit eine Einwohnerzahl von 2.050 zum Mai 2011 festgestellt.

c) Bundestagswahl am 22. September 2013
Der Vorsitzende informierte über den Wahltermin und über die Einteilung der Wahlhelferinnern und Wahlhelfer.

d) Stelle in der Grünpflege
Nach kurzer Beratung stimmte das Gremium zu, befristet zur Unterstützung des Bauhofteams eine Stelle in der Grünpflege in Teilzeit auszuschreiben.
Ende der öffentlichen Sitzung um 20.45 Uhr.
Eine nicht-öffentliche Sitzung schloss sich an.
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