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Aus dem Gemeinderat
Sitzungsbericht über die öffentliche Sitzung des Gemeinderates am 30. Oktober 2013
Anwesend: Der Vorsitzende Bürgermeister Kuhn und 8 Gemeinderäte
Beginn der Sitzung um 18.30 Uhr
Ende der Sitzung um 21.15 Uhr
Zuhörer: 8
 
  1. Bürgerfragestunde
Unterlagen zur Heimatforschung
Hans Klebl übergab an den Gemeinderat Unterlagen zu seiner Heimatforschung Bartholomä. Der Gemeinderat bedankte sich hierfür.

Schotterwerk und Steinbruch der Schotterwerke Bartholomä – Information
Herr Erwin Ritz erkundigte sich nach verschiedenen Punkten zum Betrieb des Schotterwerkes und des Steinbruches. Bürgermeister Kuhn antwortete, dass nach dem Bürgerentscheid von 2002 der Gemeinderat mit dem Steinbruchbetreiber einen Vertrag über die künftigen Beziehungen geschlossen habe. Da immissionsschutzrechtliche Genehmigungen und die Vertragswerke sehr vielschichtig und umfangreich sind, wurden gemeinsam mit der Betreiberfirma in der jüngsten Vergangenheit zwei öffentliche Termine für die Bürgerschaft durchgeführt. Er werde jedoch ergänzend in einer allgemeinen Information zum Thema Steinbruch informieren, so der Bürgermeister.

Festsetzungen im Bebauungsplan „Brunnenfeldstraße – Helmut Ginzkey-Weg“
Herr Ritz erkundigte sich danach, wann eine 7-reihige Hecke zu den Wohnhäusern am Helmut-Ginzkey-Weg gepflanzt werde. Bürgermeister Kuhn erläuterte, dass der Bebauungsplan „Brunnenfeldstraße“ sowohl einen großen Parkplatz, wie auch angrenzend dazu eine Heckenpflanzung vorsehe. Sofern der Parkplatz angelegt werde, müsse auch zwingend die Hecke (5-reihig) nach den Festsetzungen des Bebauungsplanes gepflanzt werden.
  1. Wohnbaugebiet „Hirschrain-Nord“
    - Ausschreibung des 2. Bauabschnittes
A. Sachverhalt
Der Gemeinderat Bartholomä hat in seiner öffentlichen Sitzung am 10.07.2013 den Satzungsbeschluss für den Bebauungsplan und die Satzung über örtliche Bauvorschriften für das Wohnbaugebiet „Hirschrain-Nord“ gefasst und gleichzeitig bereits die Vergabe für die Erschließung des Gebiets für den 1. Bauabschnitt an die Fa. Bortolazzi vergeben.
Vorteilhaft ist es, das Baugebiet nicht gleich komplett zu erschließen und im Gesamten aufzusiedeln, sondern abschnittsweise zu realisieren.
Mit den Erschließungsarbeiten im 1. BA wurde Anfang September begonnen. Die Erschließung im 1. Bauabschnitt dauert noch an. Da das Interesse der privaten Bauherren groß ist, und bereits schon Bauplätze im 2. Bauabschnitt reserviert sind, schlägt die Verwaltung vor, die Ausschreibung für den 2. Bauabschnitt nun vorzunehmen. Die Erschließungsarbeiten sollen im Frühjahr 2014 begonnen werden.

B. Beratung und Beschlussfassung
Nach kurzer Beratung beschloss der Gemeinderat einstimmig, den 2. Bauabschnitt für das Wohnbaugebiet auszuschreiben.
  1. Wohnbaugebiet „Hirschrain-Nord“
    - Festlegung des Bauplatzpreises ab 2014
A. Sachverhalt
Der Gemeinderat Bartholomä hat in der öffentlichen Gemeinderatssitzung im Juli die Bauplatzpreise mit 99,--€/m² befristet für 2013 festgelegt. In den Beratungen wurde deutlich, dass dieser Bauplatzpreis nicht kostendeckend sein wird.
Der Gemeinderat hatte sich in der Sitzung vorbehalten, ab 2014 einen höheren Bauplatzpreis zu erheben und dazu die Verwaltung beauftragt, eine Kalkulation aktuell nochmals zur Beratung vorzulegen.
Aufgrund der nun vorliegenden Kalkulation ist ein Verkaufspreis mit knapp 104,- €/m² kostendeckend.
Für das Baugebiet „Brunnenfeldstraße“ und für das neue Baugebiet „Hirschrain-Nord“ hatte der Gemeinderat bereits ein „Baukindergeld“ für Familien beschlossen:
- Familien mit 1 Kind: 1.500,-€
- Familien mit 2 Kinder: 4.000,-€
- Familien mit 3 und mehr Kindern: 7.500,-€

B. Beratung und Beschlussfassung
Nach dem vom Gemeinderat verschiedene Verständnisfragen zur Kalkulation gestellt wurden, legte sodann der Gemeinderat bei einer Gegenstimme und einer Stimmenthaltung mehrheitlich den Bauplatzpreis ab 2014 mit 105,- €/m² (erschlossen), unter Gewährung des kommunalen Baukindergeldes, fest.
  1. Beitritt der Gemeinde zum Energiekompetenzzentrum Ostalb
A. Sachverhalt
Der Verein Energiekompetenz Ostalb e. V. (EKO) wurde im Herbst 2004 als Gemeinschaftsprojekt des Ostalbkreises, des Landes Baden-Württemberg, der Kunsthandwerkerschaft, der Architektenkammergruppe und der Gemeinde Böbingen ins Leben gerufen. Der Verein Energiekompetenz Ostalb e. V. hat sich in seiner Satzung zum Ziel gesetzt, durch Förderung der Nutzung erneuerbarer Energiequellen, durch Maßnahmen der Reduzierung des Energieverbrauches, durch Bildung, Erziehung, Projekte und Arbeitsgemeinschaften auf dem Gebiet des Umwelt- und des Klimaschutzes, auch im Rahmen der Agenda 21, die Allgemeinheit zu fördern und zu informieren.
Mitglieder im Energiekompetenz Ostalb sind verschiedene Städte und Gemeinden, Unternehmer, Architekten. Der Mitgliedsbeitrag für kleinere Gemeinden beträgt 500 €/Jahr.

B. Beratung und Beschlussfassung
In der öffentlichen Sitzung stellte der Geschäftsführer der Energiekompetenz Ostalb, Ralf Bodamer, das Kompetenzzentrum und die Arbeit des Vereins ausführlich vor.
Nach weiterer kurzer Beratung und Diskussion beschloss der Gemeinderat einstimmig, dass die Gemeinde Bartholomä zum 1.12.2013 Mitglied des Vereins Energiekompetenz Ostalb e. V. (EKO) wird.
  1. Beteiligung an der Energiegenossenschaft Rosenstein
A. Sachverhalt
Am 25.07.2013 wurde die Energiegenossenschaft Rosenstein eG in Heubach gegründet.
Zweck der Genossenschaft ist die wirtschaftliche Förderung und Betreuung der Mitglieder. Gegenstand ist die Initiierung von Projekten zur Erzeugung erneuerbarer Energien und Energieeinsparung auf lokaler, regionaler und überregionaler Ebene, die Beteiligung an Projekten zur Erzeugung erneuerbarer Energien und die Initiierung von Maßnahmen zur Förderung erneuerbarer Energien und des Klimaschutzes vor Ort und in der Region.
Die Gemeinde Bartholomä hat in den vergangenen Jahren bereits durch die Photovoltaik-Anlagen, die von der Gemeinde betrieben werden, einen wichtigen Beitrag zur dezentralen und erneuerbaren Energieversorgung geleistet.

B. Beratung und Beschlussfassung
Aus der Mitte des Gemeinderates wurde angeregt, zwei Geschäftsanteile zu erwerben.
Nach kurzer Beratung beschloss sodann das Gremium einstimmig, dass sich die Gemeinde Bartholomä an der Energiegenossenschaft Rosenstein mit zwei Anteilen beteiligen wird.
  1. Errichtung eines Windparks auf Gemarkung Lauterstein
    - Stellungnahme zum Zielabweichungsverfahren
A. Sachverhalt
Es ist die Errichtung und der Betrieb eines Windparks der Stadt Lauterstein, Landkreis Göppingen, direkt angrenzend an die Gemarkung Bartholomä geplant. Nach dem derzeitigen Planungsstand sind 22 Windkraftanlagen mit einer Gesamthöhe von jeweils 200 m vorgesehen. Das Projektgebiet mit einer Größe von ca. 460,2 ha liegt im regionalen Grünzug des Regionalplans der Region Stuttgart. Der genannte Grünzug wird derzeit überwiegend land- und forstwirtschaftlich genutzt. Regionale Grünzüge dürfen keiner weiteren Belastung, insbesondere durch Bebauung ausgesetzt werden. Die Planung des Windparks steht daher im Widerspruch zu diesem Ziel der Raumordnung.
Das Landratsamt Göppingen hat daher als die für die immissionsschutzrechtliche Genehmigung zuständige Behörde beim Regierungspräsidium Stuttgart die Zulassung einer Zielabweichung beantragt.
Die Gemeinde Bartholomä erhält Gelegenheit, sich zum Antrag des Landratsamtes Göppingen gegenüber dem Regierungspräsidium Stuttgart zu äußern.

B. Beratung und Beschlussfassung
Die Verwaltung regte an, in der Stellungnahme darauf zu drängen, das Gebiet zu verkleinern. Es ist ansonsten zu besorgen, dass der Albtraufbereich technisch überprägt wird. Aus der Mitte des Gemeinderates wurde angeführt, dass die Erfolgsaussichten einer Stellungnahme gering seien. Dennoch bestand der Wunsch im Gremium, eine solche Stellungnahme zu formulieren.
Nach weiterer Beratung und Diskussion beschloss sodann der Gemeinderat, eine Stellungnahme zum Windpark Lauterstein abzugeben.
  1. Verbandsversammlung der Verwaltungsgemeinschaft Rosenstein
    - Vorberatung
    a.) Jahresrechnung 2012
    b.) 8. Änderung des Flächennutzungsplanes (Windkraft Falkenberg)
A. Sachverhalt
Am 14.11.2013 findet die Verbandsversammlung der Verwaltungsgemeinschaft Rosenstein statt. Unter anderem ist in der Verbandsversammlung die Billigung der Jahresrechnung 2012 und die Änderung des Flächennutzungsplanes, 8. Änderung, Windkraft Falkenberg vorgesehen.
a.) Jahresrechnung 2012
Die Jahresrechnung 2012 der Verwaltungsgemeinschaft Rosenstein schließt mit einem Volumen von 2.338.660,-- € ab und liegt damit um rund 10.500,-- € höher als das Planvolumen mit 2.349.108,79 €.
Die Verbandsumlage 2012 fällt mit 1.344.000,--€ um rd. 65.000,--€ niedriger aus als geplant.
Die Verbandsumlage 2012 für die Gemeinde Bartholomä beträgt tatsächlich 122.161,--€ und liegt damit nur marginal unter dem Planentwurf 2012, der von 127.708,--€ ausgegangen ist.

b.) 8. Änderung des Flächennutzungsplanes der Verwaltungsgemeinschaft Rosenstein
- hier: Ausweisung einer Konzentrationszone für Windenergieanlagen
Die Landesregierung beabsichtigt, den Anteil der Windenergie an der Stromerzeugung in Baden-Württemberg bis zum Jahr 2020 von derzeit 0,8 % auf eine Größenordnung von etwa 10 % zu steigern. Unter Zugrundelegung einer heutigen Standortanlage mit einer elektrischen Leistung von 3 Megawatt (MW) sollen daher im Land etwa 1.200 neue Anlagen entstehen. Gemäß dem Baugesetzbuch sind Anlagen zur Nutzung der Windenergie im Außenbereich grundsätzlich privilegiert zulässig.
Entsprechend dem neuen Landesplanungsgesetz ist die Regionalplanung künftig nur noch für die Vorranggebiete für Windkraftanlagen zuständig. Diesen Vorranggebieten im Regionalplan kommt jedoch – so wie bislang der Fall – keine Ausschlusswirkung mehr für die außerhalb liegenden Flächen zu. Nur über eine Flächennutzungsplanung kann ein Ausschluss der übrigen Flächen erreicht werden.
Sofern daher der Flächennutzungsplan keine Flächen für Windkraftanlagen mit Konzentrationswirkung darstellt, sind grundsätzlich in allen Außenbereichslagen Windkraftanlagen privilegiert zulässig.
Mit Beschluss der Verbandsversammlung der Verwaltungsgemeinschaft Rosenstein wurde im Dezember 2011 ein entsprechender Aufstellungsbeschluss zur 8. Änderung des Flächennutzungsplanes „Windkraft“ gefasst.
Inhalt des dann im Oktober 2012 beschlossenen Entwurfs ist eine Konzentrationszone für Windenergieanlagen mit einer Fläche von 44,1 ha im Gebiet Falkenberg.
Im Oktober 2012 wurde das frühzeitige Beteiligungsverfahren (Bürger und Träger öffentlicher Belange) eingeleitet und weiterhin wurde eine Umweltprüfung beauftragt, die auch eine artenschutzrechtliche Untersuchung beinhaltet. Äußerungen von Bürgern wurden in dieser Anhörung nicht bekannt. Über die Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange wurde in der Sitzung berichtet.

B. Beratung und Beschlussfassung
Der Verbandskämmerer der Verwaltungsgemeinschaft Rosenstein, Thomas Kiwus stellte die Eckzahlen der Jahresrechnung 2012 dar. Weiterhin erläuterte der Leiter des Verbandsbauamtes, Eberhard Gayer, den momentanen Stand zur Flächennutzungsplanung, 8. Änderung. Er verwies auf die Gründe, die zu der Darstellung einer Konzentrationszone mit 44 ha führten. So ist im Regionalplan Ostwürttemberg das Ziel „Erholung“ festgelegt. Die Überlagerung dieses Zieles mit einem Vorranggebiet für Windkraftanlagen sei nur dann zu rechtfertigen, wenn eine überdurchschnittliche Windhöffigkeit vorliegt. Diese liegt in der Konzentrationszone, wie sie jetzt im Flächennutzungsplan dargelegt ist, vor. Die Regionalplanung gehe über dieses Gebiet hinaus und weist Flächen aus, die ggf. auch nur eine durchschnittliche Windhöffigkeit haben.
Sodann stellten die Vertreter der Stadtwerke Heidenheim die aktuelle Planung im Gebiet Falkenberg vor. Entgegen der ursprünglichen Planung ist nun bei der Planung mit drei Anlagen eine Anlage näher an den Wohngebäuden des Äußeren Kitzing herangerückt (Standort 1 mit 1.000 m Abstand). In der Beratung des Gremiums wurde deutlich, dass der Gemeinderat grundsätzlich keine Bedenken hat, das Gebiet Falkenberg mit der dargelegten Konzentrationszone mit 44 ha im Flächennutzungsplan auszuweisen. Kritisch wurde das Heranrücken der einen Windkraftanlage auf Standort 1 bewertet.
Nach intensiver Beratung und Diskussion beauftragte sodann der Gemeinderat die Verwaltung, gemeinsam mit den beiden Investoren zu prüfen, ob eine Verschiebung unter Einhaltung des 1.100 m-Abstandes möglich ist.
  1. Sanierung Altbau Laubenhartschule
    - Beauftragung von Architektenleistungen
A. Sachverhalt
Rückläufige Schülerzahlen waren maßgeblich dafür, dass ab dem Schuljahr 2009/2010 die Hauptschule in Bartholomä aufgegeben werden musste. Eingeführt wurde daraufhin für die Klassenstufen 5 - 7 die Außenstelle einer Werkrealschule. Die Außenklasse konnte jedoch lediglich ein Schuljahr lang geführt werden; auch hier war die Schülerzahl so gering und das Elterninteresse nicht gegeben, sodass sich die Außenklasse nicht halten konnte.
Seit dem Schuljahr 2010/2011 stehen daher in der Laubenhartschule Klassenräume leer. Die Grundschule mit den einzügigen Klassen 1 - 4 nutzen die Räume in dem neuen Anbau (Baujahr 200/2001), die Fachräume im nördlichen Anbau (Baujahr 1989).
Schulverwaltung, Rektorat und Lehrerzimmer sind derweil im Altbau (Baujahr 1964) untergebracht.
Infolge dieser Schüler-Entwicklung hat die Gemeinde 2011/2012 gemeinsam mit der Schule eine Raumkonzeption entwickelt. Gemäß dieser Konzeption ist es vorstellbar, dass die künftige Schulnutzung für die Grundschule ausschließlich in den Räumlichkeiten des Schulhauptgebäudes (Baujahr 1964), sowie dem Anbau (Baujahr 1989) erfolgt, während der Anbau (Baujahr 200/2001) frei würde und für eine Nachfolgenutzung zur Verfügung steht.
Bevor jedoch die Schule die Räumlichkeiten des Altbaus (Baujahr 1964 und Anbau 1989) nutzen kann, ist eine Sanierung dieses Gebäudeteils erforderlich. Dazu soll ein Architekturbüro, hier das Büro Architektengruppe Wittmann, Heidenheim beauftragt werden, um das Sanierungskonzept und die Kosten einer solchen Sanierung aufzuzeigen.

B. Beratung und Beschlussfassung
Nach kurzer Beratung beschloss der Gemeinderat einstimmig die Beauftragung zu den vorliegenden Honorarangeboten.
  1. Bekanntgabe Beschlüsse Technischer Ausschuss vom 22.10.2013
Der Technische Ausschuss hat in seiner öffentlichen Sitzung am 22.10.2013 die nachfolgenden Beschlüsse gefasst, die dem Gemeinderat zur Kenntnis gegeben wurden:
1. Baugesuche
a.) Nutzungsänderung: Wohnhaus in Ferienhaus, Grundstück Flst. 1212, Innerer Kitzing
Das Wohngebäude soll als Ferienhaus genutzt werden, wofür eine Nutzungsänderung beantragt wurde. Mehrheitlich hat der Technische Ausschuss hierzu das kommunale Einvernehmen erteilt.

2. Öffentliche Grüninseln/Baumquartiere; Regelung Pflege
Der Technische Ausschuss hat sich mit einer Regelung zu den Baumquartieren beraten und geprüft, ob einzelne Bäume in öffentlichen Grüninseln entfernt werden um dort Ersatzpflanzungen vorzunehmen.
Einstimmig hat der Technische Ausschuss eine Regelung beschlossen, wonach im Einzelfall ein Baum im öffentlichen Straßenbegleitgrün durch die Gemeinde entfernt werden kann, sofern dieser
- offensichtlich und nachweislich Schäden an privatem/fremden Grundstück verursacht
- aus städtebaulichen/verkehrlichen Gründen Anlass zu erheblichen Bedenken gibt
- nach Antrag und Wunsch der/des direkten Anwohners entfernt werden soll, sofern der Anwohner bereit ist, eine Ersatzpflanzung vorzunehmen und dauerhaft die öffentliche Grünfläche zu pflegen.
  1. Verschiedenes/Bekanntgaben
- Seniorenadventsfeier
Der Vorsitzende informierte über die Planungen der Seniorenadventsfeier, die am Sonntag, 15. Dezember, in der TSV-Halle stattfinden wird.
  1. Anfragen der Gemeinderäte
Die Anfragen richteten sich zu den nachfolgenden Punkten
- Sanierung der Gaisgasse - Aufbringung des Endbelages auf dem Gehweg
- Schülerbeförderung in den Außengehöften
- Einhaltung des Busfahrplanes
Ende der öffentlichen Sitzung um 21.15 Uhr.
Eine nicht-öffentliche Sitzung mit 5 Tagesordnungspunkten schloss sich an.
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