Aus dem Gemeinderat |
Sitzungsbericht über die öffentliche Sitzung des Gemeinderates am 30. Oktober 2013
|
 |
Anwesend: Der Vorsitzende Bürgermeister Kuhn und 8 Gemeinderäte
Beginn der Sitzung um 18.30 Uhr
Ende der Sitzung um 21.15 Uhr
Zuhörer: 8
|
|
|
- Bürgerfragestunde
Unterlagen zur Heimatforschung
Hans Klebl übergab an den Gemeinderat Unterlagen zu seiner Heimatforschung Bartholomä. Der Gemeinderat
bedankte sich hierfür.
Schotterwerk und Steinbruch der Schotterwerke Bartholomä – Information
Herr Erwin Ritz erkundigte sich nach verschiedenen Punkten zum Betrieb des Schotterwerkes und des
Steinbruches. Bürgermeister Kuhn antwortete, dass nach dem
Bürgerentscheid von 2002 der Gemeinderat mit dem Steinbruchbetreiber
einen Vertrag über die künftigen Beziehungen geschlossen habe. Da
immissionsschutzrechtliche Genehmigungen und die Vertragswerke sehr
vielschichtig und umfangreich sind, wurden gemeinsam mit der
Betreiberfirma in der jüngsten Vergangenheit zwei öffentliche Termine
für die Bürgerschaft durchgeführt. Er werde jedoch ergänzend in einer
allgemeinen Information zum Thema Steinbruch informieren, so der Bürgermeister.
Festsetzungen im Bebauungsplan „Brunnenfeldstraße – Helmut Ginzkey-Weg“
Herr Ritz erkundigte sich danach, wann eine 7-reihige Hecke zu den Wohnhäusern am Helmut-Ginzkey-Weg gepflanzt
werde. Bürgermeister Kuhn erläuterte, dass der Bebauungsplan „Brunnenfeldstraße“ sowohl einen großen Parkplatz, wie auch angrenzend
dazu eine Heckenpflanzung vorsehe. Sofern der Parkplatz angelegt werde, müsse auch zwingend die Hecke (5-reihig) nach den Festsetzungen
des Bebauungsplanes gepflanzt werden.
|
- Wohnbaugebiet „Hirschrain-Nord“
- Ausschreibung des 2. Bauabschnittes
A. Sachverhalt
Der Gemeinderat Bartholomä hat in seiner öffentlichen Sitzung am
10.07.2013 den Satzungsbeschluss für den Bebauungsplan und die Satzung
über örtliche Bauvorschriften für das Wohnbaugebiet „Hirschrain-Nord“
gefasst und gleichzeitig bereits die Vergabe für die Erschließung des
Gebiets für den 1. Bauabschnitt an die Fa. Bortolazzi vergeben.
Vorteilhaft ist es, das Baugebiet nicht gleich komplett zu erschließen
und im Gesamten aufzusiedeln, sondern abschnittsweise zu realisieren.
Mit den Erschließungsarbeiten im 1. BA wurde Anfang September
begonnen. Die Erschließung im 1. Bauabschnitt dauert noch an. Da das
Interesse der privaten Bauherren groß ist, und bereits schon Bauplätze
im 2. Bauabschnitt reserviert sind, schlägt die Verwaltung vor, die
Ausschreibung für den 2. Bauabschnitt nun vorzunehmen. Die
Erschließungsarbeiten sollen im Frühjahr 2014 begonnen werden.
B. Beratung und Beschlussfassung
Nach kurzer Beratung beschloss der Gemeinderat einstimmig, den 2. Bauabschnitt für das Wohnbaugebiet auszuschreiben.
|
- Wohnbaugebiet „Hirschrain-Nord“
- Festlegung des Bauplatzpreises ab 2014
A. Sachverhalt
Der Gemeinderat Bartholomä hat in der öffentlichen
Gemeinderatssitzung im Juli die Bauplatzpreise mit 99,--€/m² befristet
für 2013 festgelegt. In den Beratungen wurde deutlich, dass dieser
Bauplatzpreis nicht kostendeckend sein wird.
Der Gemeinderat hatte sich in der Sitzung vorbehalten, ab 2014 einen höheren Bauplatzpreis
zu erheben und dazu die Verwaltung beauftragt, eine Kalkulation
aktuell nochmals zur Beratung vorzulegen.
Aufgrund der nun vorliegenden Kalkulation ist ein Verkaufspreis mit knapp 104,- €/m²
kostendeckend.
Für das Baugebiet „Brunnenfeldstraße“ und für das neue
Baugebiet „Hirschrain-Nord“ hatte der Gemeinderat bereits ein
„Baukindergeld“ für Familien beschlossen:
- Familien mit 1 Kind: 1.500,-€
- Familien mit 2 Kinder: 4.000,-€
- Familien mit 3 und mehr Kindern: 7.500,-€
B. Beratung und Beschlussfassung
Nach dem vom Gemeinderat verschiedene Verständnisfragen zur Kalkulation gestellt wurden, legte sodann der Gemeinderat bei einer Gegenstimme
und einer Stimmenthaltung mehrheitlich den Bauplatzpreis ab 2014 mit 105,- €/m² (erschlossen), unter Gewährung des kommunalen Baukindergeldes, fest.
|
- Beitritt der Gemeinde zum Energiekompetenzzentrum Ostalb
A. Sachverhalt
Der Verein Energiekompetenz Ostalb e. V. (EKO) wurde im Herbst 2004
als Gemeinschaftsprojekt des Ostalbkreises, des Landes
Baden-Württemberg, der Kunsthandwerkerschaft, der
Architektenkammergruppe und der Gemeinde Böbingen ins Leben gerufen.
Der Verein Energiekompetenz Ostalb e. V. hat sich in seiner Satzung
zum Ziel gesetzt, durch Förderung der Nutzung erneuerbarer
Energiequellen, durch Maßnahmen der Reduzierung des
Energieverbrauches, durch Bildung, Erziehung, Projekte und
Arbeitsgemeinschaften auf dem Gebiet des Umwelt- und des
Klimaschutzes, auch im Rahmen der Agenda 21, die Allgemeinheit zu
fördern und zu informieren.
Mitglieder im Energiekompetenz Ostalb sind verschiedene Städte und Gemeinden, Unternehmer, Architekten. Der
Mitgliedsbeitrag für kleinere Gemeinden beträgt 500 €/Jahr.
B. Beratung und Beschlussfassung
In der öffentlichen Sitzung stellte der Geschäftsführer der
Energiekompetenz Ostalb, Ralf Bodamer, das Kompetenzzentrum und die
Arbeit des Vereins ausführlich vor.
Nach weiterer kurzer Beratung und Diskussion beschloss der Gemeinderat einstimmig, dass die Gemeinde
Bartholomä zum 1.12.2013 Mitglied des Vereins Energiekompetenz Ostalb e. V. (EKO) wird.
|
- Beteiligung an der Energiegenossenschaft Rosenstein
A. Sachverhalt
Am 25.07.2013 wurde die Energiegenossenschaft Rosenstein eG in Heubach gegründet.
Zweck der Genossenschaft ist die wirtschaftliche Förderung
und Betreuung der Mitglieder. Gegenstand ist die Initiierung von
Projekten zur Erzeugung erneuerbarer Energien und Energieeinsparung
auf lokaler, regionaler und überregionaler Ebene, die Beteiligung an
Projekten zur Erzeugung erneuerbarer Energien und die Initiierung von
Maßnahmen zur Förderung erneuerbarer Energien und des Klimaschutzes
vor Ort und in der Region.
Die Gemeinde Bartholomä hat in den vergangenen Jahren bereits durch die Photovoltaik-Anlagen, die von der
Gemeinde betrieben werden, einen wichtigen Beitrag zur dezentralen und
erneuerbaren Energieversorgung geleistet.
B. Beratung und Beschlussfassung
Aus der Mitte des Gemeinderates wurde angeregt, zwei Geschäftsanteile zu erwerben.
Nach kurzer Beratung beschloss sodann das Gremium
einstimmig, dass sich die Gemeinde Bartholomä an der
Energiegenossenschaft Rosenstein mit zwei Anteilen beteiligen wird.
|
- Errichtung eines Windparks auf Gemarkung Lauterstein
- Stellungnahme zum Zielabweichungsverfahren
A. Sachverhalt
Es ist die Errichtung und der Betrieb eines Windparks der Stadt
Lauterstein, Landkreis Göppingen, direkt angrenzend an die Gemarkung
Bartholomä geplant. Nach dem derzeitigen Planungsstand sind 22
Windkraftanlagen mit einer Gesamthöhe von jeweils 200 m vorgesehen.
Das Projektgebiet mit einer Größe von ca. 460,2 ha liegt im regionalen
Grünzug des Regionalplans der Region Stuttgart. Der genannte Grünzug
wird derzeit überwiegend land- und forstwirtschaftlich genutzt.
Regionale Grünzüge dürfen keiner weiteren Belastung, insbesondere
durch Bebauung ausgesetzt werden. Die Planung des Windparks steht
daher im Widerspruch zu diesem Ziel der Raumordnung.
Das Landratsamt Göppingen hat daher als die für die immissionsschutzrechtliche
Genehmigung zuständige Behörde beim Regierungspräsidium Stuttgart die
Zulassung einer Zielabweichung beantragt.
Die Gemeinde Bartholomä erhält Gelegenheit, sich zum Antrag des Landratsamtes Göppingen
gegenüber dem Regierungspräsidium Stuttgart zu äußern.
B. Beratung und Beschlussfassung
Die Verwaltung regte an, in der Stellungnahme darauf zu drängen, das
Gebiet zu verkleinern. Es ist ansonsten zu besorgen, dass der
Albtraufbereich technisch überprägt wird. Aus der Mitte des
Gemeinderates wurde angeführt, dass die Erfolgsaussichten einer
Stellungnahme gering seien. Dennoch bestand der Wunsch im Gremium,
eine solche Stellungnahme zu formulieren.
Nach weiterer Beratung und Diskussion beschloss sodann der Gemeinderat, eine Stellungnahme zum
Windpark Lauterstein abzugeben.
|
- Verbandsversammlung der Verwaltungsgemeinschaft Rosenstein
- Vorberatung a.) Jahresrechnung 2012 b.) 8. Änderung des Flächennutzungsplanes (Windkraft Falkenberg)
A. Sachverhalt
Am 14.11.2013 findet die Verbandsversammlung der
Verwaltungsgemeinschaft Rosenstein statt. Unter anderem ist in der
Verbandsversammlung die Billigung der Jahresrechnung 2012 und die
Änderung des Flächennutzungsplanes, 8. Änderung, Windkraft Falkenberg vorgesehen.
a.) Jahresrechnung 2012
Die Jahresrechnung 2012 der Verwaltungsgemeinschaft Rosenstein schließt mit einem Volumen von
2.338.660,-- € ab und liegt damit um rund 10.500,-- € höher als das
Planvolumen mit 2.349.108,79 €.
Die Verbandsumlage 2012 fällt mit 1.344.000,--€ um rd. 65.000,--€ niedriger aus als geplant.
Die Verbandsumlage 2012 für die Gemeinde Bartholomä beträgt tatsächlich 122.161,--€
und liegt damit nur marginal unter dem Planentwurf 2012,
der von 127.708,--€ ausgegangen ist.
b.) 8. Änderung des Flächennutzungsplanes der Verwaltungsgemeinschaft Rosenstein
- hier: Ausweisung einer Konzentrationszone für Windenergieanlagen
Die Landesregierung beabsichtigt, den Anteil der
Windenergie an der Stromerzeugung in Baden-Württemberg bis zum Jahr
2020 von derzeit 0,8 % auf eine Größenordnung von etwa 10 % zu
steigern. Unter Zugrundelegung einer heutigen Standortanlage mit einer
elektrischen Leistung von 3 Megawatt (MW) sollen daher im Land etwa
1.200 neue Anlagen entstehen. Gemäß dem Baugesetzbuch sind Anlagen zur
Nutzung der Windenergie im Außenbereich grundsätzlich privilegiert zulässig.
Entsprechend dem neuen Landesplanungsgesetz ist die
Regionalplanung künftig nur noch für die Vorranggebiete für
Windkraftanlagen zuständig. Diesen Vorranggebieten im Regionalplan
kommt jedoch – so wie bislang der Fall – keine Ausschlusswirkung mehr
für die außerhalb liegenden Flächen zu. Nur über eine
Flächennutzungsplanung kann ein Ausschluss der übrigen Flächen erreicht werden.
Sofern daher der Flächennutzungsplan keine Flächen
für Windkraftanlagen mit Konzentrationswirkung darstellt, sind
grundsätzlich in allen Außenbereichslagen Windkraftanlagen privilegiert zulässig.
Mit Beschluss der Verbandsversammlung der
Verwaltungsgemeinschaft Rosenstein wurde im Dezember 2011 ein
entsprechender Aufstellungsbeschluss zur 8. Änderung des
Flächennutzungsplanes „Windkraft“ gefasst.
Inhalt des dann im Oktober 2012 beschlossenen Entwurfs ist eine Konzentrationszone für
Windenergieanlagen mit einer Fläche von 44,1 ha im Gebiet Falkenberg.
Im Oktober 2012 wurde das frühzeitige Beteiligungsverfahren (Bürger
und Träger öffentlicher Belange) eingeleitet und weiterhin wurde eine
Umweltprüfung beauftragt, die auch eine artenschutzrechtliche
Untersuchung beinhaltet. Äußerungen von Bürgern wurden in dieser
Anhörung nicht bekannt. Über die Stellungnahmen der Träger
öffentlicher Belange wurde in der Sitzung berichtet.
B. Beratung und Beschlussfassung
Der Verbandskämmerer der Verwaltungsgemeinschaft Rosenstein, Thomas
Kiwus stellte die Eckzahlen der Jahresrechnung 2012 dar. Weiterhin
erläuterte der Leiter des Verbandsbauamtes, Eberhard Gayer, den
momentanen Stand zur Flächennutzungsplanung, 8. Änderung. Er verwies
auf die Gründe, die zu der Darstellung einer Konzentrationszone mit 44
ha führten. So ist im Regionalplan Ostwürttemberg das Ziel „Erholung“
festgelegt. Die Überlagerung dieses Zieles mit einem Vorranggebiet für
Windkraftanlagen sei nur dann zu rechtfertigen, wenn eine
überdurchschnittliche Windhöffigkeit vorliegt. Diese liegt in der
Konzentrationszone, wie sie jetzt im Flächennutzungsplan dargelegt
ist, vor. Die Regionalplanung gehe über dieses Gebiet hinaus und weist
Flächen aus, die ggf. auch nur eine durchschnittliche Windhöffigkeit haben.
Sodann stellten die Vertreter der Stadtwerke Heidenheim die
aktuelle Planung im Gebiet Falkenberg vor. Entgegen der ursprünglichen
Planung ist nun bei der Planung mit drei Anlagen eine Anlage näher an
den Wohngebäuden des Äußeren Kitzing herangerückt (Standort 1 mit
1.000 m Abstand). In der Beratung des Gremiums wurde deutlich, dass
der Gemeinderat grundsätzlich keine Bedenken hat, das Gebiet
Falkenberg mit der dargelegten Konzentrationszone mit 44 ha im
Flächennutzungsplan auszuweisen. Kritisch wurde das Heranrücken der
einen Windkraftanlage auf Standort 1 bewertet.
Nach intensiver Beratung und Diskussion beauftragte sodann der Gemeinderat die
Verwaltung, gemeinsam mit den beiden Investoren zu prüfen, ob eine
Verschiebung unter Einhaltung des 1.100 m-Abstandes möglich ist.
|
- Sanierung Altbau Laubenhartschule
- Beauftragung von Architektenleistungen
A. Sachverhalt
Rückläufige Schülerzahlen waren maßgeblich dafür, dass ab dem
Schuljahr 2009/2010 die Hauptschule in Bartholomä aufgegeben werden
musste. Eingeführt wurde daraufhin für die Klassenstufen 5 - 7 die
Außenstelle einer Werkrealschule. Die Außenklasse konnte jedoch
lediglich ein Schuljahr lang geführt werden; auch hier war die
Schülerzahl so gering und das Elterninteresse nicht gegeben, sodass
sich die Außenklasse nicht halten konnte.
Seit dem Schuljahr 2010/2011 stehen daher in der Laubenhartschule Klassenräume leer. Die
Grundschule mit den einzügigen Klassen 1 - 4 nutzen die Räume in dem
neuen Anbau (Baujahr 200/2001), die Fachräume im nördlichen Anbau
(Baujahr 1989).
Schulverwaltung, Rektorat und Lehrerzimmer sind derweil im Altbau (Baujahr 1964) untergebracht.
Infolge dieser Schüler-Entwicklung hat die Gemeinde 2011/2012 gemeinsam mit der
Schule eine Raumkonzeption entwickelt. Gemäß dieser Konzeption ist es
vorstellbar, dass die künftige Schulnutzung für die Grundschule
ausschließlich in den Räumlichkeiten des Schulhauptgebäudes (Baujahr
1964), sowie dem Anbau (Baujahr 1989) erfolgt, während der Anbau
(Baujahr 200/2001) frei würde und für eine Nachfolgenutzung zur Verfügung steht.
Bevor jedoch die Schule die Räumlichkeiten des
Altbaus (Baujahr 1964 und Anbau 1989) nutzen kann, ist eine Sanierung
dieses Gebäudeteils erforderlich. Dazu soll ein Architekturbüro, hier
das Büro Architektengruppe Wittmann, Heidenheim beauftragt werden, um
das Sanierungskonzept und die Kosten einer solchen Sanierung
aufzuzeigen.
B. Beratung und Beschlussfassung
Nach kurzer Beratung beschloss der Gemeinderat einstimmig die Beauftragung zu den vorliegenden Honorarangeboten.
|
- Bekanntgabe Beschlüsse Technischer Ausschuss vom 22.10.2013
Der Technische Ausschuss hat in seiner öffentlichen Sitzung am 22.10.2013 die nachfolgenden Beschlüsse gefasst, die dem Gemeinderat zur Kenntnis gegeben wurden:
1. Baugesuche
a.) Nutzungsänderung: Wohnhaus in Ferienhaus, Grundstück Flst. 1212, Innerer Kitzing
Das Wohngebäude soll als Ferienhaus genutzt werden,
wofür eine Nutzungsänderung beantragt wurde. Mehrheitlich hat der
Technische Ausschuss hierzu das kommunale Einvernehmen erteilt.
2. Öffentliche Grüninseln/Baumquartiere; Regelung Pflege
Der Technische Ausschuss hat sich mit einer Regelung zu den Baumquartieren beraten
und geprüft, ob einzelne Bäume in öffentlichen Grüninseln entfernt
werden um dort Ersatzpflanzungen vorzunehmen.
Einstimmig hat der Technische Ausschuss eine Regelung beschlossen, wonach im Einzelfall
ein Baum im öffentlichen Straßenbegleitgrün durch die Gemeinde
entfernt werden kann, sofern dieser
- offensichtlich und nachweislich Schäden an privatem/fremden Grundstück verursacht
- aus städtebaulichen/verkehrlichen Gründen Anlass zu erheblichen Bedenken gibt
- nach Antrag und Wunsch der/des direkten Anwohners entfernt werden soll, sofern der Anwohner bereit ist, eine Ersatzpflanzung
vorzunehmen und dauerhaft die öffentliche Grünfläche zu pflegen.
|
- Verschiedenes/Bekanntgaben
- Seniorenadventsfeier
Der Vorsitzende informierte über die Planungen der Seniorenadventsfeier, die am Sonntag, 15. Dezember, in der TSV-Halle stattfinden wird.
|
- Anfragen der Gemeinderäte
Die Anfragen richteten sich zu den nachfolgenden Punkten
- Sanierung der Gaisgasse - Aufbringung des Endbelages auf dem Gehweg
- Schülerbeförderung in den Außengehöften
- Einhaltung des Busfahrplanes
|
Ende der öffentlichen Sitzung um 21.15 Uhr.
Eine nicht-öffentliche Sitzung mit 5 Tagesordnungspunkten schloss sich an.
|