Aus dem Gemeinderat

Sitzungsbericht der Gemeinderatssitzung vom 26. Februar 2014
Anwesend: Bürgermeister Kuhn sowie 7 Gemeinderäte
Zuhörer: 7
Beginn der Sitzung: 18.30 Uhr
Ende der Sitzung: 20.45 Uhr
 
  1. Bürgerfragestunde
Bei der Bürgerfragestunde meldete sich Herr Hans Klebl in Bezug auf die 650 Jahr-Feier zu Wort. Er ging auf die Entstehung von „Laubenhart“ ein und bat um Mitwirkung bei der Erarbeitung der Ortsgeschichte.
Weiterhin merkte Frau Edith Ritz an, dass das Aufstreuen von Granitsplitt am Dorfhaus Schäden und Kratzer am neuen Fliesenbelag verursache.
  1. Kommunalwahl am Sonntag, 25. Mai 2014
    - Bildung des Gemeindewahlausschusses
    - weitere Wahlvorbereitung
A. Sachverhalt
Am Sonntag, 25. Mai 2014 finden die Kommunalwahlen in Baden-Württemberg statt. Für die Gemeindewahlen ist der Gemeindewahlausschuss zu bilden und eine Reihe von weiteren Vorbereitungen zu treffen. Die nachfolgende Bildung des Wahlausschusses wurde dem Gremium wie folgt vorgeschlagen:
Vorsitzender: BM Thomas Kuhn (kraft Amtes)
Stellv. Vorsitzender: Werner Kolb
Beisitzer (zugleich Schriftführer): Katja Strienz
Stellv. Beisitzer (zugleich stellv. Schriftführer): Brigitte Neff
Beisitzer: Karl Magenau, jr.
Stellv. Beisitzer: Siggi Spießhofer
Beisitzer: Dieter Haas
Stellv. Beisitzer: Hermann Kopp
Bezüglich der Bildung der Wahlbezirke – und damit der Festlegung des Wahlraumes – soll es nach Ansicht der Verwaltung bei einem Wahlbezirk für Bartholomä verbleiben. Der Wahlraum bleibt im Dorfhaus, EG, „Kreative Werkstatt“. Daneben wird ein Briefwahlbezirk eingerichtet. Bezüglich der Entschädigung der ehrenamtlichen Wahlhelfer wird vorgeschlagen, für die Entschädigung die in der Gemeinde vorhandene „Satzung über die Entschädigung für ehrenamtliche Tätigkeit“ anzuwenden.

B. Beratung und Beschlussfassung
Nach kurzer Aussprache beschloss der Gemeinderat einstimmig, den Gemeindewahlausschuss wie vorgeschlagen zu bilden und für die Entschädigung der ehrenamtlichen Wahlhelfer die Satzung anzuwenden.
  1. Abbruch von Gebäuden – Vergabe der Abbrucharbeiten
    - ehemaliges Wohngebäude „Hauptstraße 31/33“
    - ehemaliges Wohngebäude „An der Hülbe 9“
    - Garage/Stall/teilweise Scheune, „Gaisgasse 17“
    - ehemalige Aussegnungshalle und Garage am Friedhof
A. Sachverhalt
In Zusammenhang mit der Erschließung des 2. Bauabschnittes des Wohnbaugebietes „Hirschrain-Nord“ sind auf dem Grundstück „Gaisgasse 17“ kleinere Abbrucharbeiten durchzuführen. Dort ist eine bestehende Garage, ein kleiner Stall und die Scheune teilweise rückzubauen.
In Zusammenhang mit der geplanten Sanierung der Gaisgasse sind die ehemaligen Wohngebäude Hauptstraße 31/33 abzubrechen. Auch im Bereich der Straße „An der Hülbe“ ist der Abbruch des Gebäudes auf dem von der Gemeinde 2013 erworbenen Grundstück geplant. Dort soll der Grünbereich rund um die Hülbe ausgeweitet bzw. weitere Stellplätze angelegt werden.
Und schließlich besteht im Zusammenhang mit der Neukonzeption des Friedhofes die Erforderlichkeit, die ehemalige Aussegnungshalle und die bestehende Garage (Schuppen) am Friedhof abzubrechen.
Auf der Grundlage der beschränkten Ausschreibung und der Submission vom 20.02.2014 hat die Firma Josef Bühler, Rainau-Dalkingen das preisgünstigste Angebot mit Brutto 42.524,65 € abgegeben.

B. Beratung und Beschlussfassung
Einstimmig vergab der Gemeinderat den Auftrag für die Abbrucharbeiten an die Firma Bühler zum Angebotspreis.
  1. Kultur- und Sportstiftung Bartholomä
    - Neubesetzung des Kuratoriums
    - Satzungsänderung
A. Sachverhalt
In der Gemeinde Bartholomä besteht seit 1996 eine Kultur- und Sportstiftung. In einem Treuhandvertrag hat sich der Stifter der Kultur- und Sportstiftung, Herr Heinz Höfliger erklärt, zur Förderung der Schüler und Jugendlichen in Bartholomä in sportlicher und kultureller Hinsicht einen Stiftungsbetrag zu leisten, der treuhändisch durch die Gemeinde Bartholomä verwaltet wird. Über die Vergabe der Stiftungsmittel beschließt jeweils das Kuratorium. In diesem Kuratorium sind neben dem Stifter, Herr Höfliger, der Bürgermeister und ein Vertreter der Raiffeisenbank Rosenstein Mitglied. Die Bank hat in der Vergangenheit eine namhafte Zustiftung (alte Mühle, Hauptstraße) geleistet und zeigt sich durch wiederkehrendes Sponsoring gegenüber der Stiftung zugeneigt. Als Vertreter der Raiffeisenbank war Herr Eugen Niederberger im Kuratorium jahrelang ehrenamtlich tätig. Herr Niederberger hat nun aktuell darum gebeten, aus dem Kuratorium auszuscheiden. Als neuer Kurator wird der Vorstand, Herr Karl Magenau jr. vorgeschlagen.
Bezüglich der bestehenden Satzung regt die Verwaltung an, beim Stiftungszweck eine Ergänzung/Änderung vorzunehmen.

B. Beratung und Beschlussfassung
Der Vorsitzende richtete seinen Dank an Herrn Niederberger für die ehrenamtliche Mitarbeit und bedauerte sein Ausscheiden. Nach kurzer Aussprache wählte der Gemeinderat die weiteren Kuratoren mit Herrn Heinz Höfliger und Herrn Karl Magenau, jr. ins Gremium und beschloss darüber hinaus eine Satzungsänderung zur Erweiterung des Stiftungszwecks.
  1. Einrichtung einer Abendloipe am Wirtsberg
A. Sachverhalt
Die Gemeinde Bartholomä ist seit 1991 staatlich anerkannter Erholungsort. Landschaft und Natur bieten in und um die Gemeinde große Möglichkeiten für Sportler, Erholungssuchende und Gäste, die ein großes und weitverzweigtes Wanderwegenetz (z.B. Wanderblume, 170 km Rundwanderweg rund um Bartholomä), gute Voraussetzungen zum Radfahren und Angebote des Wintersports vorfinden.
Hervorzuheben ist, dass die Loipen durch das Engagement ehrenamtlich Tätiger (hier vor allen Dingen sind zu nennen: Oskar Staudenmaier, Jürgen Häberle, Günter Vrana und Siegfried Gößele) in emsiger freiwilliger Tätigkeit hergestellt werden. Das Loipenspurgerät, die Verbrauchs- und Betriebsmittel stellt die Gemeinde. Der Betrieb des Skigeländes am Wirtsberg erfolgt gleichfalls in ehrenamtlicher Arbeit durch die Mitglieder im Skiclub Heubach-Bartholomä.
Seit mehreren Jahren wird eine „Nachtloipe“ zwar beworben, die Lage der Loipe (direkt unterhalb des Skigeländes Wirtsberg) ist jedoch nicht ideal, da diese mit anderen Nutzungen (Parkplatzzuwegung, teilweise am Abfahrts-Skihang) in Konflikt steht. Es bietet sich daher an, diese Loipe zu verlagern, die Streckenlänge zu erweitern und hierfür die technischen Voraussetzungen zu schaffen. Geplant ist hierfür, eine Abendloipe westlich/nordwestlich am Wirtsberg zu führen.
Die nachfolgenden Kosten wurden für das Projekt kalkuliert:
- Loipenbeleuchtung mit 2 Strahlen, 400 Watt je Mast (2 Masten), Stromverbrauch ca. 40 Cent/Stunde, Leuchtmittelnatriumdampf (gelb) wie bereits vorhandene Beleuchtung am Skilift, Anschluss, Verkabelung, Montage: 8.774,81 €
- Zähleranschlusssäule mit Anschluss an das Stromnetz: 3.576,63 €
Zusätzlich sind Kosten für die Aufstellung der Beleuchtungsmasten und die Verlegung des Erdkabels einzurechnen. Beides kann unter Mithilfe des Bauhofes in Eigenleistung durchgeführt werden.
In Absprache mit dem Stifter der Kultur- und Sportstiftung Bartholomä, Herrn Heinz Höfliger, ist das Kuratorium der Ansicht, die Investition für die Herstellung der Abendloipe durch die Stiftung zu finanzieren. Das Stiftungsvermögen beträgt zum Stand 31.12.2013 rd. 177.000,-- €.

B. Beratung und Beschlussfassung
Nachdem mehrere Verständnisfragen an den Bürgermeister gerichtet wurden, die alle zur Zufriedenheit beantwortet werden, beschloss der Gemeinderat bei einer Gegenstimme mehrheitlich die Einrichtung einer Abendloipe am Wirtsberg und beauftragte die Verwaltung, alles weitere zu veranlassen.
  1. Photovoltaikanlagen am Abwasserpumpwerk und Kindergarten
A. Sachverhalt
Bereits 2010 hat die Gemeinde nach Prüfung der technischen Machbarkeit auf dem Dorfhaus und dem Feuerwehrgerätehaus Photovoltaikanlagen errichtet. Da nun aktuell der Gemeindeverwaltung Angebote für die Errichtung von Photovoltaikanlagen auf dem Gebäude der Laubenhartschule, dem Kindergarten „Marktwiese“ und dem Gebäude im Abwasserpumpwerk, Wentalweg, vorgelegt wurden, hat die Gemeindeverwaltung die Angebote intensiv geprüft. Gleichzeitig wurde das Ingenieurbüro Bäuerle + Partner, Ellwangen beauftragt, die Wirtschaftlichkeitsüberprüfung – insbesondere im Hinblick auf den Stromverbrauch für die Pumpenleistung am Abwasserpumpwerk – zu überprüfen. Da am Schulgebäude in absehbarer Zeit Umbau- und Modernisierungsmaßnahmen geplant sind, wird die Prüfung einer Installation einer PV-Anlage dort zurückgestellt. Eine Wirtschaftlichkeitsuntersuchung bezüglich der PV-Anlage auf dem Kindergartengebäude kommt zu dem Ergebnis, dass eine Installation grenzwertig und aus rein wirtschaftlicher Sicht nicht uneingeschränkt empfohlen werden kann. Ein Bau einer PV-Anlage am Pumpwerk, Wentalweg, kommt in einer kleinen Lösung (Leistung rd 15 kWp) in Frage, die Installation einer solchen PV-Anlage kann mit gewissem Restrisiko empfohlen werden.

B. Beratung und Beschlussfassung
Herr Ronald Förstner vom Ingenieurbüro Bäuerle + Partner, Ellwangen stellte das Ergebnis seiner Wirtschaftlichkeitsuntersuchung dem Gremium vor. Auf der Grundlage der weiteren ausführlichen Beratung im Gremium beschloss der Gemeinderat, Angebote für die Installation einer PV-Anlage in Form der kleinen Lösung für das Gebäude des Abwasserpumpwerks, Wentalweg, einzuholen.
  1. Rathaus Bartholomä
    - Information neue Zuständigkeitsordnung und Umsetzung der Haupt- und Bauaktenregistratur
A. Sachverhalt
Die Zuständigkeitsbereiche und die Aufgabenzuteilung wurden innerhalb der Gemeindeverwaltung ab 1.2.2014 neu organisiert und auf die Mitarbeiter/innen neu aufgeteilt. Weiterhin ist die Hauptregistratur und die Bauaktenregistratur neu zu ordnen. Beide Aktenablagen sind deutlich an ihrer Kapazitätsgrenze. Mit der Neuordnung der Registratur kann eine räumliche Umverlagerung so erfolgen, dass dem Bauamt/Standesamt/Einwohnermeldeamt  mehr Büroraum angeboten werden kann.

B. Beratung und Beschlussfassung
Nach kurzer Aussprache beschloss der Gemeinderat einstimmig, von der Neuorganisation Kenntnis zu nehmen und die schrittweise Umsetzung der Hauptregistratur und Bauregistratur zu tätigen.
  1. Gemeindejubiläum Bartholomä 2015, 650 Jahr-Feier
    - Erste Überlegungen
A. Sachverhalt
Die Gemeinde Bartholomä feiert im Jahr 2015 ihr 650-jähriges Bestehen.
In der Urkunde vom 12.12.1365 wird die Gemeinde erstmals urkundlich erwähnt.
In einem ersten Vorgespräch mit einem kleinen Arbeitskreis wurde erörtert, dass sich im Jahreskreis 2015 ein bunter Bogen aller Vereinsveranstaltungen spannen soll, der das Jubiläum zum Ausdruck bringt. Denkbar wäre, dass verschiedene Veranstaltungen als Jubiläumsveranstaltungen zu diesem Jahrestag begangen werden.
Darüber hinaus empfiehlt der Arbeitskreis in einer zentralen Veranstaltung die 650 Jahr-Feier zu begehen und hierfür einen Termin Mitte Juni 2015 als Festwochenende zu wählen. Über alles weitere sollen Gespräche mit den Vereinen, Kirchengemeinden und Organisationen geführt werden.

B. Beratung und Beschlussfassung
Aus der Mitte des Gremiums wurde angeregt, die Feierlichkeiten für die 650 Jahr-Feier gemeinsam mit dem Rosstag und dem Bartholomäusmarkt im August 2015 zusammen zu legen. Nach weiterer intensiver Beratung und Diskussion beschloss der Gemeinderat bei 2 Gegenstimmen grundsätzlich, das Festwochenende für die Jubiläumsfeierlichkeiten auf 19.-21. Juni 2015 vorzusehen, hierzu jedoch vorab die Vereine und Organisationen, wie auch die Kirchengemeinden zu konsultieren.
  1. Festlegung der Straßennamen im Wohnbaugebiet „Hirschrain-Nord“
A. Sachverhalt
Innerhalb des Geltungsbereiches des rechtskräftigen Bebauungsplanes „Hirschrain-Nord“ entstehen neue attraktive Wohnbauplätze, die durch neue Wohnstraßen erschlossen werden.
Insgesamt handelt es sich um drei neue Straßen die mit ihrer Widmung auch einen Straßennamen erhalten. Über die Bestimmung des Straßennamens entscheidet der Gemeinderat. Er ist in seiner Beratung und seiner Auswahl nicht gebunden.

B. Beratung und Beschlussfassung
Nach kurzer Aussprache beschloss der Gemeinderat mit einer Gegenstimme, die neuen Straßen im Wohnbaugebiet „Hirschrain-Nord“ mit „Dachsweg“, „Rehweg“ und „Fuchsäckerstraße“ zu bezeichnen.
  1. Kenntnisname der Beschlüsse der beschließenden Ausschüsse
    a) Technischen Ausschuss vom 18.02.2014
    b) Ausschuss für Soziale Angelegenheiten vom 19.02.2014
A. Sachverhalt
Der Technische Ausschuss hat am Dienstag, 18.02.2014, der Ausschuss für Soziale Angelegenheiten am Mittwoch, 19.02.2014 beraten und entschieden. Die Beschlüsse beider Ausschüsse wurden dem Gemeinderat zur Kenntnis wie folgt gegeben:

1. Technischer Ausschuss

1.1 Baugesuche
a.) Neubau von Wohngebäuden auf Grundstück Flst. 151/12, Gaisgasse
Der Bauherr erkundigt sich im Rahmen einer Bauvoranfrage nach der Zulässigkeit zur Errichtung von vier Wohngebäuden auf dem Baugrundstück.
Nach Prüfung der Bauvoranfrage ist festzustellen, dass eine Zulässigkeit nicht über eine bloße Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes erreicht werden kann. Der Technische Ausschuss hat daher die Angelegenheit grundsätzlich an den Gemeinderat verwiesen.

b.) Neubau eines Einfamilienhauses mit Doppelgarage und Schuppen, Grundstück Flst. 627/3, Baugebiet „Hirschrain-Nord“
Der Bauherr plant die Errichtung eines Einfamilienhauses. Hierbei wird die im Bebauungsplan höchstzulässige Traufhöhe überschritten, während die Erdgeschossfußbodenhöhe (EFH) unterschritten wird. Der Technische Ausschuss hat nach intensiver Beratung dem Vorhaben zur Überschreitung der Traufhöhe nur wegen der Maßgabe zugestimmt, da eine Unterschreitung der EFH verbunden ist.

c.) Neubau eines Einfamilienhaus mit Doppelgarage und Geräteschuppen auf Grundstück Flst. 627/8, Baugebiet „Hirschrain-Nord“
Hier plant der Bauherr die Errichtung eines Einfamilienhauses mit Doppelgarage. Die geplante Garage überschreitet die Baugrenze nach Norden. Da das Vorhaben städtebaulich vertretbar ist hat der Technische Ausschuss das kommunale Einvernehmen erteilt.

d.) Errichtung eines Lageschuppens auf Grundstück Flst. 11/1, Gaisgasse
Geplant ist die Errichtung eines Lagergebäudes mit einer Gesamthöhe von rund 7 m, das mit einem Pultdach ausgeführt wird.
Da bereits hier schon 1999 eine Baugenehmigung für einen Lagerschuppen erteilt wurde, hat der Technische Ausschuss nach kurzer Beratung einstimmig das Einvernehmen für das Vorhaben erteilt.

e.) Neubau eines Einfamilienhauses mit Doppelgarage auf Grundstück Flst. 627/10, Baugebiet „Hirschrain-Nord“
Der Bauherr plant die Errichtung eines Einfamilienhauses. Die geplante Garage überschreitet die Baugrenze nach Norden. Da das Vorhaben städtebaulich vertretbar ist hat der Technische Ausschuss das kommunale Einvernehmen erteilt.

1.2 Änderung der Parkplätze mit Anpassung des Böschungsbereiches, Sportgelände im Schopf
Am Sportgelände Schopf sind öffentliche Parkplätze vorhanden. Diese dienen vor allen Dingen den Sporttreibenden, aber auch allen Gästen und Besuchern bei Veranstaltungen am Sportgelände/TSV-Mehrzweckhalle/Wanderern und Erholungssuchenden.
Da die Pflege des Hangbereichs erheblichen Aufwand verursacht und die Stellplätze insgesamt städtebaulich ansprechender gestaltet werden sollen, hat das Planungsbüro Freiraum + Landschaft, Garten-und Landschaftsarchitekt Peter Grieser dazu einen Vorschlag ausgearbeitet.
Der Technische Ausschuss hat sich einstimmig für das Projekt ausgesprochen. Hierzu wurde die Verwaltung beauftragt, vorab mit dem TSV Bartholomä die Maßnahme zu besprechen, um den Umfang konkret festzulegen.

2. Ausschuss für Soziale Angelegenheiten
2.1. Ganztagesbetreuung mit Mittagessensangebot an der Laubenhartschule - aktuelle Bericht
Der Ausschuss für Soziale Angelegenheiten hat einem aktuellen Bericht über die Ganztagesbetreuung mit Mittagessensangebot an der Laubenhartschule zur Kenntnis genommen.

2.2. Kindergartenbedarfsplan 2014/2015
Die Gemeindeverwaltung hat den Kindergartenbedarfsplan 2014/2015 fortgeschrieben. Der Ausschuss für Soziale Angelegenheiten hat den Kindergartenbedarfsplan insoweit zur Kenntnis genommen, als die Verwaltung beauftragt wird, zusammen mit den beiden Kirchengemeinden und den Leitungen der Kindergärten den Bedarfsplan im Detail mit Blick auf den ggf. weiteren Ausbau der Betreuungsangebote ab Dezember 2014 zu erörtern.
  1. Verschiedenes/Bekanntgaben
Der Vorsitzende informierte das Gremium über die nachfolgenden Punkte:

a.) Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2014
Die Gesetzmäßigkeit der vom Gemeinderat beschlossenen Haushaltssatzung 2014 wurde durch die Kommunalaufsicht bestätigt, so der Bürgermeister. In dem Genehmigungsbescheid sei jedoch ein Vermerk bezüglich der mittelfristigen Finanzplanung enthalten, da diese einen erheblichen Anstieg der Verschuldung aufweise.

b.) LEADER-Förderprogramm – Bewerbung der Fördergebietskulisse „Stauferland“
Das LEADER-Förderprogramm ist Ende 2013 ausgelaufen. Es sei eine neue Bewerbung notwendig, so der Bürgermeister. Hierbei hätten sich Städte und Gemeinden aus dem süd-westlichen Ostalbkreis und dem nord-östlichen Landkreis Göppingen zu einer „Stauferland-Kulisse“ zusammengeschlossen. Derzeit erfolge dazu die inhaltliche Findung und Ausrichtung. Diese Kulisse bewerbe sich um einen neuen LEADER-Status. Der Vorsitzende stellte insofern den Sachstand der Bewerbung dar und verwies auf eine Regionalkonferenz am 14.03.2014, zu der die Bürgerschaft herzlich eingeladen sei.

c.) Landeswettbewerb „Unser Dorf hat Zukunft“
Über die aktuelle Programmausschreibung berichtete der Vorsitzende und teilte mit, dass in Folge der momentanen sehr hohen Arbeitsbelastung und der vielen Projekte und Aufgaben eine ernsthafte Teilnahme nicht möglich sei. Dem stimmte das Gremium einvernehmlich zu.

d.) Anschlussunterbringung für Flüchtlinge
Das Landratsamt Ostalbkreis hat eine Aufnahmeverpflichtung für die Städte und Gemeinden schriftlich festgelegt. Für die Gemeinde Bartholomä ist eine Person im Jahr 2014 neu aufzunehmen. Der Vorsitzende informierte, dass die EG-Wohnung im Gebäude Heubacher Straße zur Verfügung stehe.
  1. Anfragen der Gemeinderäte
Die Anfragen der Gemeinderäte richteten sich zu den nachfolgenden Punkten:
- Holzverwertung beim Baumfällen
- Beschädigter Parkplatz an der Laubenhartschule
Ende der öffentlichen Sitzung um 20.45 Uhr.
Eine nicht-öffentliche Sitzung mit fünf Tagesordnungspunkten schloss sich an.
 Gemeindeverwaltung Bartholomä | Brunnenfeldstraße 1 | 73566 Bartholomä | Tel.: 07173 97820-0 | Fax: 07173 97820-22 |  Kontakt |  Datenschutz