- Kindergartenbedarfsplanung
- Einrichtung einer weiteren Kindergartengruppe
A. Sachverhalt
Die Gemeinde Bartholomä hat in guter Zusammenarbeit mit den
Kirchengemeinden in den vergangenen Jahren entsprechend des steigenden
und zusätzlichen Bedarfs kontinuierlich die Betreuungsangebote für
Kinder ausgebaut und qualitativ verbessert.
Zuletzt wurde im vergangenen Jahr eine neue Gruppe für die Betreuung unter 3jähriger
Kinder in der Form einer neuen Kinderkrippe eingerichtet. Der Bedarf
wird regelmäßig anhand einer von der Verwaltung erstellten
Kindergartenbedarfsplanung, die ständig fortgeschrieben wird,
ermittelt. So ist nun zum Ende des Jahres 2014 ein weiterer Platzbedarf erkennbar.
Durch einen modularen Anbau an den bestehenden
Kindergarten „Arche Noah“ können bis zu 12 weitere Kindergartenplätze
geschaffen und damit der voraussichtliche Bedarf abgedeckt werden.
Die kirchliche Verwaltung der kath. Kirchengemeinde hat sich zu der
Frage einer Trägerschaft dieser weiteren Kindergartengruppe, wie auch
zu der Planung eines Anbaus nicht verschlossen. Dies allerdings unter
der Maßgabe, dass die Kosten dieser zusätzlichen Einrichtung in voller
Höhe von der Gemeinde getragen werden.
Eine erste Schätzung geht von Gesamtkosten für Investition und laufendem Betrieb im 1. Jahr von ca.
76.000,-- € aus.
B. Beratung und Beschlussfassung
Im Gremium wurden verschiedene Fragen bzgl. Bauausführung und
Finanzierung gestellt. Da die Bedarfsplanung seit der Wirksamkeit des
Rechtsanspruches für Kinder ab einem Jahr deutlich schwieriger
geworden ist, wurde die Notwendigkeit der Erweiterung im Gremium
grundsätzlich nicht bestritten. Die Einschätzungen hingegen, wie lange
der höhere Bedarf notwendig ist, waren im Gremium sehr unterschiedlich.
Nach ausführlicher Beratung und Diskussion beschloss der Gemeinderat sodann grundsätzlich eine weitere Kindergartengruppe
durch einen modularen Anbau an den kath. Kindergarten einzurichten und
die Trägerschaft der neuen Gruppe an die Kath. Kirchengemeinde zu übergeben.
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- Wohnbaugebiet „Hirschrain-Nord“
- Einrichtung eines Kinderspielplatzes - Zuteilung von Wohnbauplätzen
A. Sachverhalt
Die Gemeinde Bartholomä erschließt derzeit auf der Grundlage des
rechtskräftigen Bebauungsplanes „Hirschrain-Nord“ das betreffende
Wohnbaugebiet. Im Bebauungsplan ist hierzu auch ein Kinderspielplatz
rechtskräftig festgesetzt.
Im Zuge der aktuell laufenden Gemeindeentwicklungsplanung wurden ergänzende und weitere Wünsche und
Anregungen bzgl. der Spielplatzkonzeption in Bartholomä gegeben. Für
die vorhandenen Kinderspielplätze im Gemeindegebiet gibt es aus
diesem Entwicklungsprozess u.a. Vorschläge zur Ergänzung. Dringend
angeregt wird für den neuen Spielplatz im Wohnbaugebiet in jedem Fall
ein Wasserspiel/Wasserlauf, da dies für Kinder attraktiv sei und
derzeit in Bartholomä gänzlich fehle. Die Planungskonzeption für den
neuen Kinderspielplatz berücksichtigt die nachfolgenden Bereiche und
wird von der ehrenamtlichen Arbeitsgruppe zur Gemeindeentwicklung sehr
positiv so begrüßt:
- Wasserlauf/Wasserspiel, Sandbereich, Rutsche, Schaukel, Tisch/Bank, Wipptiere.
Die Schätzung geht je nach Variante von 45.000 €/53.000 € Kosten für den Kinderspielplatz aus.
Im neuen Wohnbaugebiet „Hirschrain-Nord“ sind bereits 11 Wohnbauplätze
verkauft; aktuell befinden sich fünf private Wohngebäude im Bau. Mit
dem Bau von weiteren zwei Gebäuden wird aller Voraussicht nach 2014 noch begonnen.
Angefragt ist nun die Zuteilung eines weiteren Wohnbauplatzes: Flst. 627/27 mit 510 m² im Rehweg.
B. Beratung und Beschlussfassung
Einhellig begrüßte das Gremium die vorliegende Planung für den neuen Kinderspielplatz und beauftragte die Verwaltung,
hierzu die entsprechenden Kostenangebote einzuholen.
Gleichzeitig beschloss der Gemeinderat einstimmig, den Wohnbauplatz an den Bauinteressent zu zuteilen.
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- Errichtung und Betrieb eines Windparks mit drei Windkraftanlagen, Falkenberg durch die Stadtwerke Heidenheim
- Stellungnahme und Einvernehmen der Gemeinde
A. Sachverhalt
Die Stadtwerke Heidenheim AG beantragt die Errichtung und den Betrieb
von drei Windkraftanlagen (WEA‘n) des Typs Nordex N 117 (Nabenhöhe
140,6 m, Rotordurchmesser 116,8 m, Gesamthöhe 199 m, Nennleistung 2,4
MW) im Bereich Falkenberg, Gemarkung Bartholomä.
Der Antrag wird bei der zuständigen Genehmigungsbehörde, dem Landratsamt Ostalbkreis –
Umwelt- und Gewerbeaufsicht – gestellt.
Von Seiten des Landratsamtes wurde die Gemeinde Bartholomä um Stellungnahme und um die Behandlung
des kommunalen Einvernehmens zu dem Antrag der Stadtwerke Heidenheim gebeten.
B. Beratung und Beschlussfassung
In der Beratung brachte das Gremium zum Ausdruck, dass der Gemeinderat
grundsätzlich zu dem Gebiet „Falkenberg“ steht, dass jedoch
verschiedene Informationen, Daten und Unterlagen für eine
abschließende Beurteilung und Zustimmung zu dem
immissionsschutzrechtlichen Antrag noch fehlen. Der Gemeinderat
erwartet vom Betreiber daher Aussagen zur Vermeidung des
Schattenschlages an den Wohngebäuden, einer weiteren Lärmreduzierung,
der Nutzung alternativer Zufahrtswege, die Darlegung der Eingriffs-
und Ausgleichsmaßnahmen und der Frage der Beteiligung der Bürgerschaft
an diesem Projekt. Bis zur Klärung der Fragen, so der Gemeinderat
einstimmig, bleibt das kommunale Einvernehmen noch versagt.
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- Gemeinderatswahlen am 25. Mai 2014
- Ergebnis der Prüfung von Hinderungsgründen der neugewählten Gemeinderäte
A. Sachverhalt
Die Prüfung der am 25.Mai durchgeführten Wahl des Gemeinderates hat
nach den Vorschriften des Kommunalwahlgesetzes ergeben, dass die Wahl
gültig ist. Das Landratsamt Ostalbkreis hat dies mit Prüfungsvermerk
vom 16.Juni 2014 bestätigt.
Gemäß der Gemeindeordnung sind Gewählte, bei denen ein Hinderungsgrund im Sinne der gesetzlichen Vorschrift
vorliegt, am Eintritt in den Gemeinderat gehindert.
Alle gewählten Gemeinderätinnen und Gemeinderäte haben schriftlich erklärt, dass
Ihnen kein Hinderungsgrund bekannt ist. Eine Prüfung durch die
Verwaltung (soweit möglich) hat keine Hinderungsgründe ergeben.
B. Beratung und Beschlussfassung
Nach kurzer Aussprache nahm der Gemeinderat das Prüfungsergebnis der
Gemeindeverwaltung zur Kenntnis, wonach keine Hinderungsgründe der
neugewählten Gemeinderäte festgestellt wurden.
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- Vorberatung der Verbandsversammlung der VG Rosenstein
- 8. Änderung des Flächennutzungsplanes (Windkraft)
- Änderung der Verbandssatzung - Abschluss einer Vereinbarung mit der Stadt Heubach (Verwaltungsleihe)
- Tarifbindung Personal
A. Sachverhalt
Die Sitzung der Verbandsversammlung der VG Rosenstein fand am Montag,
07.07.2014 statt und wurde im Gremium vorbesprochen.
Änderung des Flächennutzungsplanes (Windkraft)
Die Verbandsversammlung der Verwaltungsgemeinschaft Rosenstein hat im November 2013 den
Entwurf zur 8. Änderung des Flächennutzungsplanes beschlossen.
Der Plan wurde gemäß den gesetzlichen Vorschriften vom 10.02.2014 bis
10.03.2014 öffentlich ausgelegt. Parallel dazu wurden die
Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange eingeholt. Äußerungen
von Seiten der Bürger/Einwohner wurden nicht bekannt. Die
Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange sind ausführlich dargestellt.
Änderung der Verbandssatzung
Im Zuge einer Organisationsuntersuchung der VG Rosenstein hat sich auch gezeigt,
dass eine Änderung der Verbandssatzung erforderlich wird. In einem
Änderungsentwurf sollen hierzu die (redaktionellen) Änderungen
(Ermächtigung Verwaltungsleihe, Regelung Geschäftsführung, TVöD statt
BAT, Euro statt D-Mark…..) geändert werden.
Abschluss einer Vereinbarung mit der Stadt Heubach (Verwaltungsleihe)
In den letzten Jahrzehnten hat die Stadt Heubach unentgeltlich die
Personalsachbearbeitung für die VG Rosenstein überwiegend auf den
städtischen Hauptamtsleiter/städtisches Hauptamt wahrgenommen. Die
Verwaltungsleihe regelt die Übertragung der Tätigkeiten einer
Personalsachbearbeitung für Mitarbeiter des Verbandes auf die Stadt
Heubach. Damit ist zukünftig eine Kostenerstattung zu leisten.
Anwendung des TVöD für Beschäftigte in der VG Rosenstein
Im Prüfungsbericht der Gemeindeprüfungsanstalt (Finanzprüfung der Jahre
2008 – 2012) wird darauf hingewiesen, dass eine Regelung zur Anwendung
des Tarifrechtes bisher fehlt.
B. Beratung und Beschlussfassung
Während der Leiter des Verbandsbauamtes, Eberhard Gayer, dem Gremium
den Sachstand zur Fortschreibung des Flächennutzungsplanes zum Thema
Windkraft ausführlich vorstellte, ging der Geschäftsführer der VG
Rosenstein, Thomas Kiwus, auf die weiteren Punkte, wie Änderung der
Verbandssatzung, dem Abschluss einer Vereinbarung mit der Stadt
Heubach und der Tarifbindung im Personalwesen ausführlich ein.
Sodann beauftragte der Gemeinderat die Vertreter in der
Verbandsversammlung den jeweiligen Beschlussvorschlägen so zuzustimmen.
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- Kenntnisnahme der Beschlüsse des Technischen Ausschusses vom 24.06.2014
Der Technische Ausschuss hat in seiner öffentlichen Sitzung am 24. Juni die nachfolgenden Beschlüsse zu privaten Bauvorhaben gefasst,
die dem Gemeinderat zur Kenntnis gegeben wurden:
1. An- und Umbau des bestehenden Wohnhauses sowie Abbruch Garage und Schuppen, Erstellung Doppelgarage, Grundstück Flst. 39/3, Lauterburger Straße
Der Bauherr plant auf seinem Grundstück eine bestehende Garage
abzubrechen und das Wohnhaus zu erweitern bzw. umzubauen. Statt eines
Schuppens plant er außerdem die Errichtung einer Doppelgarage mit
Holzlager als Neubau. Der Technische Ausschuss hat das kommunale
Einvernehmen einstimmig erteilt.
2. Neubau Werkstatt für Getriebeinstandsetzung mit Wohnung, Grundstück Flst. 318/79, Otto-Höfliger-Straße
Mit dem Neubau einer Werkstatt für Getriebeinstandsetzung und dem Neubau einer Wohnung ist die Ansiedlung
eines Gewerbebetriebes innerhalb des Gewerbegebietes „Gänsteich-Nord“
geplant. Das Vorhaben überschreitet die Baugrenze minimal.
Der Technische Ausschuss hat die Zustimmung zur Baugrenzenüberschreitung einstimmig erteilt.
3. Nutzungsänderung des Wohngebäudes, Einbau von 3 Gästezimmern und Nutzungsänderung Garage zur Nutzung als Büro, Grundstück Nr. 49, Beckengasse
In dem bestehenden Wohngebäude werden drei Gästezimmer eingebaut. Zugleich soll auch eine
Nutzungsänderung der bestehenden Garage zu einem Büro erfolgen.
Der Technische Ausschuss hat bei drei Stimmenthaltungen den
Nutzungsänderungen zugestimmt, unter der Auflage des Stellplatzmachweises.
4. Errichtung eines Schaftstalles mit Bergehalle Grundstück Flst. 1188, Äußerer Möhnhof
Der Bauherr plant den Neubau eines Schaftstalles mit Bergehalle mit ca. 22 m
Breite und 70 m Länge. Hierzu wurde eine Bauvoranfrage eingereicht. Da
die Fachbehörden den vorgelegten Antrag insbesondere wegen des
Ausmaßes negativ beurteilen, kann keine baurechtliche Genehmigung
erfolgen. Der Technische Ausschuss hat das kommunale Einvernehmen versagt.
5. Einfriedung des Reitplatzes, Anlegung eines Löschwasserteiches und Stellplätzen, Garagenneubau, Grundstück Flst. 1187/1188, Äußerer Möhnhof
In dem Bauantrag werden verschiedene Punkte wie die Errichtung einer Einfriedung des bestehenden
Reitplatzes, die Anlegung eines Löschwasserteiches, ein Ersatzbau für
die Garage und die Anlegung von Stellplätzen beantragt.
Der Technische Ausschuss hat das kommunale Einvernehmen erteilt.
6. Neubau Wohnhaus mit Garage, Grundstück Flst. 627/7, Dachsweg
Mit dem Neubau eines Wohnhauses mit Garage ist beabsichtigt, die festgesetzte
Baugrenze nach Norden mit der Garage zu überschreiten. Der Technische
Ausschuss hat diesem Vorhaben einstimmig zugestimmt.
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- Bekanntgaben/Verschiedenes
Unter diesem Tagesordnungspunkt informierte der Bürgermeister zu den
nachfolgenden Punkten:
a.) Anbringung einer Beleuchtung an der Querungshilfe Landesstraße 1162
Das Gremium diskutierte die verschiedenen Varianten und Ausbaustufen, die unter anderem eine
Beleuchtung entlang der Landesstraße, eine Beleuchtung des Fußweges
zum Friedhof bzw. auch dem Fußweg Baronenbergweg vorsehen. Über die
grundsätzliche Frage zur Beleuchtung des Friedhofes wurde beraten. Die
Verwaltung wurde beauftragt, hierfür eine Planung mit Kostenschätzung einzuholen.
b.) Bewerbung der LEADER-Gebietskulisse „Stauferland“
Der Vorsitzende informierte über den derzeitigen Sachstand und über eine
weitere Besprechung am 21.07. in Schwäbisch Gmünd.
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- Anfragen der Gemeinderäte
Die Anfragen der Gemeinderäte richteten sich zum nachfolgenden Punkt:
- Glockengeläut auf dem Friedhof Bartholomä
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Ende der öffentlichen Sitzung um 20.20 Uhr.
Eine nicht-öffentliche Sitzung mit vier Tagesordnungspunkten schloss sich an.
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