Aus dem Gemeinderat

Sitzungsbericht der Gemeinderatssitzung vom 3. Dezember 2014
Anwesend: Bürgermeister Kuhn sowie 9 Gemeinderäte
Zuhörer: 7
Beginn der Sitzung: 18.30 Uhr
Ende der Sitzung: 21.00 Uhr
 
  1. Bürgerfragestunde
Klaus Niederberger erkundigte sich nach der geplanten Beschilderung der Radwege, nach dem Ausbau des Mobilfunknetzes LTE und dem aktuellen Lärmsanierungsprogramm der Gemeinde. Darüber hinaus interessierte ihn, ob eine Geschwindigkeitsbegrenzung auf der Hauptstraße möglich sei. Die Ausschilderung der Radwege erfolge im Rahmen einer kreisweiten Konzeption, so der Bürgermeister. Er rechne im ersten Halbjahr 2015, die Beschilderung der Radwege in Bartholomä durchführen zu können. Über den weiteren Ausbau des Mobilfunknetzes LTE liege derzeit kein Antrag eines Mobilfunknetzbetreibers vor. Bezüglich des Lärmsanierungsprogrammes habe das Regierungspräsidium Stuttgart alle bebauten Grundstücke entlang der klassifizierten Straßen (Landesstraßen) begutachtet. Nur diejenigen Grundstücke, die die zulässigen Grenzwerte überschreiten würden, seien bei dem Sanierungsprogramm antragsberechtigt. Zur Frage einer Geschwindigkeitsbegrenzung der Hauptstraße teilte der Bürgermeister mit, dass der Gemeinderat über diese Frage beraten werden sobald die angeforderten Daten vom Regierungspräsidium vorlägen.

Erich Krieg fragte nach der ausstehenden Beschilderung für die 30 km/h-Begrenzung und eine Gewichtsbegrenzung der Fahrzeuge für die Gaisgasse nach. Hierzu meinte der Bürgermeister, dass sowohl der Antrag zur Einrichtung einer Zone 30 auf der Gaisgasse, wie eine Tonnagenbegrenzung vom Gemeinderat beschlossen wurden. Die untere Straßenverkehrsbehörde habe lediglich der Zone 30 zugestimmt, lehne aber eine Gewichtsbegrenzung für die Gaisgasse ab.

Renate Lieb sprach nochmals ihren Antrag zur Durchführung von standesamtlichen Trauungen in ihrer Gastronomie „Zur Scheunenwirtin“, die Benutzung des Bassenwegs und verschiedene Baukontrollen ihrer Baumaßnahmen an. Der Vorsitzende legte die Gründe und Argumente dar, die gegen die Durchführung von standesamtlichen Trauungen auf privat gewerblichen Grundstücken sprechen. Sofern Frau Lieb zu den anderen genannten Punkten Gesprächsbedarf sehe, werde sich der Gemeinderat einer ausführlichen Besprechung nicht verschließen.
  1. Ehrungen
Für den Baden-Württembergischen Meistertitel im Skilanglauf Distanz 2014 zeichnete Bürgermeister Kuhn den 15 jährigen Hannes Kolb mit der Bürgermedaille der Gemeinde Bartholomä in Silber aus. Für diese tolle sportliche Leistung gebühre ihm Anerkennung und Respekt.
Mit der Landesehrennadel Baden-Württemberg würdigte sodann der Bürgermeister die Verdienste von Erich Krieg im Ehrenamt. Erich Krieg habe von 1984 bis 1994 ehrenamtlich im Gemeinderat Bartholomä mitgewirkt. Weiterhin arbeite er aktiv im Roßtagsteam mit und war beim TSV Bartholomä über lange Jahre hinweg ehrenamtlich als Spielertrainer, Kassenprüfer und Abteilungsleiter aktiv. Insbesondere für seine Verdienste als Vorsitzender der 1995 gegründeten Radsportfreunde Bartholomä trage Erich Krieg in besonderer Weise schon lange Jahre Verantwortung. Sodann zeichnete er Herrn Krieg mit der Ehrennadel des Landes Baden-Württemberg aus und würdigte ihn als Vorbild in Sachen Ehrenamt, Engagement und Verantwortungsbereitschaft.
  1. Generalmodernisierung der Laubenhartschule (Grundschule) mit Modernisierung und Teilumbau zum Rathaus/Verwaltungsgebäude
A. Sachverhalt
In Folge der deutlich rückläufigen Schülerzahlen der Hauptschule konnte diese aus rein pädagogischen Gründen 2010 nicht weiter aufrechterhalten werden. Für das Schuljahr 2010/2011 wurde ermöglicht, dass eine Werkrealschule als Außenstelle der Schillerschule an der Laubenhartschule Bartholomä vorhanden war. Da auch hier infolge der sehr geringen Schülerzahlen für die Klassenstufe 5 und 6 (insg. 7 Schülerinnen und Schüler) die Nachfrage nicht gegeben war, haben sich die Eltern der Schüler dafür ausgesprochen, andere weiterführende Schulen zu besuchen.
Es stehen spätestens seit dem Schuljahr 2011/2012 mehrere Schulräume innerhalb der Laubenhartschule ohne Nutzung da. Für eine geplante Nachnutzung gibt es eine Reihe von Kriterien zu beachten:
- Eine anderweitige Nutzung/Nachnutzung muss mit der Schulnutzung verträglich gestaltet werden. Nutzungskonflikten sind auszuschließen
- Da auf Gebäudeteilen der Schule grundsätzlich Fördermittel des Landes Baden-Württemberg ruhen, ist darauf zu achten, dass kein Regress durch das Land Baden-Württemberg entsteht
- Mit einer Nachnutzung können Synergien im Sinne des gebotenen „Gesundschrumpfens“ entstehen. Mit Blick auf die Demografie und die in kommenden Jahren noch engeren Finanzen der Gemeinde, ist ein Zusammenlegen, eine Bündelung von Nutzungen sinnvoll
- Das Entwicklungsprogramm Ländlicher Raum Baden-Württemberg unterstützt genau diese Bündelung
Für die weiteren Überlegungen zur Laubenhartschule hat die Gemeinde das Büro AGW, Architektengruppe Wittmann, Heidenheim/Brenz mit einer generellen Untersuchung beauftragt. Es steht im Raum, ggf. das Rathaus mit Verwaltung in die Überlegungen einzubeziehen.
Beim Rathausgebäude bestehen baulich und konzeptionell die nachfolgenden Probleme:
- nicht ausreichender Brandschutz
- keine Barrierefreiheit
- erhebliche Raum- und Platzprobleme innerhalb der Kernverwaltung, des Sitzungssaales, der Registratur und Archiv,…
- Das Rathausgebäude entspricht nicht mehr den baulichen Anforderungen an einen modernen Dienstleister

B. Beratung und Beschlussfassung
Das von der Gemeinde beauftragte Architekturbüro AGW, Stephan Wittmann, stellte zur Generalmodernisierung der Laubenhartschule und dem teilweisen Umbau zum Rathaus verschiedene Varianten vor:
- Ein Konzept 1 sieht unter Belassung der übrigen Schulnutzung den Einbau des Rathauses innerhalb des jüngsten Schulhausanbaus (Südteil) vor. Diese Kosten betragen für Modernisierung der Schule und Einbau des Rathauses rund 3,6 Mio. Euro.
- Das Konzept 2 sieht unter Belassung der Schulnutzung im Erdgeschoss den Einbau der Verwaltung im Obergeschoss des Schulhauptgebäudes (Altbau) vor. Kosten für dieses Konzept 2 für Modernisierung und Einbau betragen rund 3 Mio. Euro.
- Das Konzept 3 sieht den Einbau des Rathauses im Erdgeschoss des Schulhaus-Altbaus und einen Rückbau des Obergeschoss im Altbau vor. Die Grundschule verbleibt bei diesem Konzept innerhalb der jetzt genutzten Flächen im südlichen Anbau 2000 und im nördlichen Anbau aus 1989. Die Bau- und Modernisierungskosten im Konzept 3 betragen knapp 1,5 Mio. Euro.
- Ein Konzept 4 sieht die Generalmodernisierung der Schule mit einem deutlichen Rückbau des kompletten Schulgebäudes am Standort „Marktwiese“ vor, während das Rathaus am jetzigen Standort erweitert und modernisiert wird. Hierbei betragen die Kosten rund 1,85 Mio. Euro (Konzept 4)
Schulleiter Bernd Pfrommer meinte, dass das Lehrerkollegium das Konzept 3 nicht gutheißen könne. Lehrerkollegium wie die Elternbeiratsvorsitzende hätten Sorge, dass die Eigenständigkeit der Schule bei Umsetzung eines Konzepts 3 leide.
Bürgermeister Kuhn informierte, dass bei einer teilweisen Umnutzung von Gebäudeteilen der Laubenhartschule zur Verwaltung offensichtlich die beste und größte Förderung durch das Land erfolge. In der weiteren Beratung des Gremiums wurde deutlich, dass die Beibehaltung von Schule und Rathaus am jeweiligen Standort wünschenswert wäre. Ob dies bei höheren Kosten und einer wohl geringeren Bezuschussung finanziell darstellbar ist, gelte es ausführlich zu prüfen, wie auch die Frage, wie die Belange der Schule Berücksichtigung finden. Sodann stimmte das Gremium überein, die Schulkonferenz zu dieser Frage einzuberufen und bezüglich der beiden unterschiedlichen Konzepte 3 und 4 einen Kosten- und vor allem Finanzierungsplan aufzustellen.
  1. Wasserversorgung
    - hier: Überprüfung/Kalkulation der Verbrauchsgebühr 2015 Anpassung Satzungstext
A. Sachverhalt
Die Wasserversorgung zählt zu den wirtschaftlichen Unternehmen und soll nach der Gemeindeordnung einen Ertrag für den Haushalt abwerfen. Die Wasserversorgungsgebühr soll nach der vorgelegten Kalkulation um 0,20 € auf 2,50 € /cbm leicht erhöht werden (bisher 2,30 € /cbm) zzgl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer.

B. Beratung und Beschlussfassung
Nach kurzer Beratung beschloss der Gemeinderat einstimmig, den Wasserzins auf 2,50 Euro/cbm, zuzüglich gesetzlicher Mehrwertsteuer, festzulegen.
  1. Abwassersatzung/Abwassergebühren
    - Feststellung der Ergebnisse 2013, hier: Verwendung des Überschusses und Kalkulation der Abwassergebühren 2015
A. Sachverhalt
Die Abwassergebühren dürfen höchstens so bemessen werden, dass die nach betriebswirtschaftlichen Grundsätzen ansatzfähigen Kosten der Einrichtung gedeckt werden. Zu diesen Kosten gehören auch die angemessene Verzinsung des Anlagekapitals und Abschreibung. Kostenüberdeckungen sind innerhalb von 5 Jahren auszugleichen, Kostenunterdeckungen können innerhalb von 5 Jahren ausgeglichen werden. Unter Anrechnung der Ergebnisse des Jahres 2013, muss im Jahr 2015 die Abwassergebühr auf 1,98 € / m³ für Schmutzwasser um 6 Cent/ m³ angehoben werden und die Gebühr für das für das Niederschlagswasser um 4 Cent/m²  auf 0,28 €/m² versiegelter Fläche gesenkt werden.

B. Beratung und Beschlussfassung
In einer kurzen Beratung beschloss der Gemeinderat einstimmig, die Gebührensätze leicht zu verändern und für das Schmutzwasser eine Gebühr in Höhe von 1,98 Euro/cbm und für die Niederschlagswassergebühr je m² versiegelter Fläche 0,28 Euro festzusetzen.
  1. Haushaltsplan und Haushaltssatzung 2015 mit mittelfristiger Finanzplanung
    - Einbringung des Entwurfs
Der Vorsitzende ging darauf ein, dass das Gesamtvolumen mit knapp 6 Mio. € unter dem Volumen von 2014 liege.
2015 sei kein so starkes Investitionsprogramm wie noch 2014 vorgesehen. Dieses Bauprogramm 2014 sei gewaltig, jedoch in dieser Taktdichte und Intensität auch einmalig gewesen. Es habe die Gemeinde finanziell und vor allem personell an Grenzen gebracht.
Der Verwaltungshaushalt habe ein Volumen von rd. 4,95 Mio. Euro. Der Verwaltungshaushalt werde jedoch eine nur sehr geringe Zuführungsrate von gerade einmal 45.000,-- Euro erwirtschaften und dem Vermögenshaushalt für Investitionen und Unterhaltungsmaßnahmen zur Verfügung stellen können.
Die Hebesätze für die Grundsteuer und Gewerbesteuer können nach Vorschlag der Verwaltung stabil bleiben.
Der Vermögenshaushalt habe ein Volumen von knapp 1 Mio. Euro. Darin sind im Wesentlichen Planungskosten, aber auch Ersatzbeschaffungen im Bauhof, Ausgaben/Planungen für die Kanalsanierungen und vor allem Grunderwerb enthalten.
Die Finanzierung dieser Maßnahmen gelinge weder aus dem laufenden Betrieb, noch aus Rücklagen, da diese in den vergangenen Jahren für die erheblichen Baumaßnahmen aufgebraucht wurden. Daher müsste die Gemeinde diese Maßnahmen zum überwiegenden Teil durch Kreditaufnahmen finanzieren. Da Vermögenswerte geschaffen werden und die Zinssätze derzeit günstig seien, seien diese Kredite vertretbar.
Planmäßig betrage die Verschuldung der Gemeinde auf Ende des Jahres 2015 damit 427,--€ pro Bürger. Mit dem Hinweis, dass der Haushaltsplanentwurf in der öffentlichen Sitzung des Gemeinderates am 17.12.2014 intensiv beraten werde, stellte sodann der Bürgermeister fest, dass der Haushaltsplan 2015 eingebracht sei.
  1. Zuschuss der Gemeinde zur Kirchturmsanierung an der katholischen Kirche
A. Sachverhalt
2014 wurde der Kirchturm der Kath. Kirche saniert und abgerechnet. Nun sind Kosten von knapp 31.000,--€ angefallen. Hierzu hatte die Kirchengemeinde 2013 einen Zuschussantrag mit Kostenschätzung bei der Gemeinde gestellt.
Gemäß dem württembergischen Kirchengemeindegesetz aus 1887 besteht für die bürgerlichen Gemeinden für Kirchtürme, Kirchenuhren und Glocken eine sog. Kirchenbaulast. Auf der Grundlage dieser gesetzlichen Regelung wurde mit den Kirchengemeinden eine sog. Auflösungs- und Abfindungsvereinbarung getroffen.
Die Beteiligung ist aufgrund der rechtzeitigen Anmeldung der Kath. Kirchengemeinde im Haushaltsplan 2014 der Gemeinde gesichert.

B. Beratung und Beschlussfassung
Nach kurzer Aussprache beschloss der Gemeinderat einstimmig, den Anteil der Gemeinde Bartholomä an der Kirchturmsanierung mit 50 % zu gewähren.
  1. Kenntnisnahme der Beschlüsse des Ausschusses für Soziale Angelegenheiten am 26.11.2014
Der Ausschuss für Soziale Angelegenheiten hat in seiner nichtöffentlichen Sitzung am 26.11.2014 die nachfolgenden Beschlüsse gefasst, die dem Gemeinderat zu Kenntnis gegeben wurden:

- Beteiligung an EULE – Gmünder Wissenswerkstatt
Nach intensiver Beratung und Diskussion hat der Ausschuss vom Sachverhalt zur Anfrage der Stadt Schwäbisch Gmünd an die Gemeinde Bartholomä Kenntnis genommen.
Der Ausschuss hat einstimmig beschlossen, die Wissenswerkstatt insofern zu unterstützen, als dass im jeweiligen Einzelfall bei Nutzung durch die Laubenhartschule eine Gebühr entrichtet und bezahlt wird.

- Antrag auf Einrichtung einer Kinderferienbetreuung 2015
Auf einen schriftlich eingereichten Antrag einer Familie, in der Gemeinde Bartholomä 2015 eine Kinderferienbetreuung einzurichten, hat der Ausschuss für Soziale Angelegenheiten nach Beratung einstimmig beschlossen, über den Verein P.A.T.E. e. V. ein entsprechendes Ferienbetreuungsangebot zu prüfen. Darüber hinaus soll die Gemeindeverwaltung zusätzlich über weitere Angebote in anderen Gemeinden bzw. über das Betreuungsmodell durch Tagesmütter informieren.

-650-Jahr-Feier 2015
hier: Gastspiel der Gruppe „Herrn Stumpfes Zieh- & Zupfkapelle“
Am Freitagabend, 19.06.2015, gastiert die Gruppe „Herrn Stumpfes Zieh & Zupfkapelle“ in Bartholomä. Der Ausschuss für Soziale Angelegenheiten hat hierzu die Eintrittspreise wie folgt festgelegt:
Vorverkauf: 19 €/Erwachsener; Abendkasse: 22 €
  1. Bekanntgaben/Verschiedenes
Unter diesem Punkt informierte der Bürgermeister zu nachfolgenden Punkten:

9.1. Zuschuss für die LEADER-Vorhaben in der Gemeinde
Der Bürgermeister zeigte sich erfreut, dass zu den Projekten Barrierefreie Wege für Kinder und Senioren ein Betrag von 74.700 Euro, zu dem Projekt Schaffung Radwegeverbindung Bartholomä-Möhnhof ein Betrag von 28.575 Euro und zu dem Projekt Gemeindeentwicklungsplanung ein Betrag von 18.315 Euro der Gemeinde aus dem Europäischen Förderprogramm LEADER ausbezahlt wurde.

9.2. Breitbandinitiative
Auch im Kontext der Anfrage zu Mobilfunk in der Bürgerfragestunde, informierte der Vorsitzende über die Breitbandversorgung in der Gemeinde. Demnach ist Bartholomä im Hauptort gut versorgt. Ein Großteil der Haushalte hat die Möglichkeit hohe Downloadgeschwindigkeiten zu erreichen. Dies liege an den Breitbandkabel-Anschlüssen der Kabel BW. Als weniger gut versorgt gelten die Gehöfte, bzw. das Gewerbegebiet „Gänsteich“, wo die Breitbandversorgung über die Telekomanschlüsse gegeben sei. Für die Gemeinde Bartholomä, die bereits ab dem Jahr 2008 Leerrohren bei sämtlichen Tiefbauarbeiten für künftiges Glasfaser verlege, sei es wichtig, einen Anbieter zu finden. Auf Initiative der Städte und Gemeinden im Ostalbkreis habe nun seit rund einem Jahr die Landkreisverwaltung ein Fachbüro für eine flächendeckende Breitbandplanung beauftragt. Ziel sei es, Glasfaser bis an jedes Gebäude zu bringen. Diese Planung werde voraussichtlich im Frühjahr 2015 abgeschlossen sein. Derzeit laufe auch eine Landkreis übergreifende Initiative zur Gründung eines großen, interkommunalen Verbandes. Dieser Verband soll eine Bündelungsfunktion haben, da sich zeige, dass eine einzelne Gemeinde keine Marktmacht habe und nicht „auf Augenhöhe“ mit dem am Telekommunikationsmarkt tätigen Firmen verhandeln könne. In einer der nächsten Sitzungen soll daher über den Beitritt zu diesem Verband beraten werden.
  1. Anfragen der Gemeinderäte
Die Anfrage der Gemeinderäte richteten sich zu dem nachfolgenden Punkt:

- Zustand und verkehrliche Bestimmung des Bassenweges
Ende der öffentlichen Sitzung um 21.00 Uhr.
Eine nicht-öffentliche Sitzung mit sechs Tagesordnungspunkten schloss sich an.
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