In letzter Zeit ist wieder vermehrt festzustellen, dass Hundekot in öffentlichen Grün- und Erholungsanlagen, auf Gehwegen und vor allem
entlang der Kindergarten- und Schulwege und in privaten Vorgärten abgelagert wird.
Die Gemeindeverwaltung weist darauf hin, dass nach der polizeilichen Umweltschutzverordnung der Gemeinde Bartholomä der Halter oder
Führer eines Hundes dafür zu sorgen hat, dass dieser seine Notdurft nicht auf Gehwegen, in Grün- und Erholungsanlagen oder in fremden
Vorgärten verrichtet. Dennoch dort abgelagerter Hundekot ist unverzüglich zu beseitigen.
Auch für unsere Landwirte stellt Hundekot auf ihren Feldern nicht nur eine unschöne Hinterlassenschaft, sondern eine erhebliche
Beeinträchtigung dar. Durch Hundekot im Futter können Krankheiten auf Tiere übertragen werden.
Um ein solches Ärgernis zu vermeiden, hält die Gemeindeverwaltung kostenlose Hundekotbeutel bereit. Diese können von den Hundehaltern
während den Öffnungszeiten im Rathaus, Zimmer 3, bei Herrn Haller, unentgeltlich abgeholt werden.
Die Mehrzahl der Hundehalter ist vernünftig und hält sich an die einschlägigen Vorschriften. Die Gemeindeverwaltung appelliert an
diejenigen Hundehalter, die sich bisher nicht an die Umweltschutzverordnung gehalten haben, zukünftig darauf zu achten, dass
Kotablagerungen auf Gehwegen, in Grün- und Erholungsanlagen, Kinderspielplätzen, entlang der Kindergarten- und Schulwege, auf
landwirtschaftlich genutzten Grundstücken und in fremden Vorgärten unterbleiben.
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