| Gemeinde Bartholomä |
Ostalbkreis |
| |
Die Meldebehörde darf nach § 30 Meldegesetz einer öffentlich-rechtlichen Religionsgemeinschaft Daten ihrer Mitglieder übermitteln.
Sie darf von Ehegatten, minderjährigen Kindern und Eltern minderjähriger Kinder, die nicht derselben oder keiner
öffentlich-rechtlichen Religionsgesellschaft angehören, in gleichem Umfang wie bei Mitgliedern Daten übermitteln, falls der
Betroffene nicht widerspricht. Das Widerspruchsrecht erstreckt sich nicht auf die Übermittlung der Tatsache, dass der Ehegatte
einer Steuer erhebenden Religionsgesellschaft, angehört.
Sofern Sie von Ihrem Widerspruchsrecht Gebrauch machen wollen, geben Sie bitte gegenüber der Meldebehörde beim Rathaus Bartholomä,
Zimmer 4, eine
entsprechende Erklärung ab.
|
|