Aus Bartholomä

Abschluss von botanischen Erfassungen im Gemeindegebiet
03.11.2015

Der Schutz von Natur und Landschaft ist ein wichtiges Anliegen des Landes und der Europäischen Union. Die Richtlinie zur Erhaltung der natürlichen Lebensräume sowie der wildlebenden Tiere und Pflanzen (Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie, kurz FFH-Richtlinie) ist eine der wichtigsten Grundlagen des Naturschutzes in Europa. Seit dem Erlass dieser Richtlinie im Jahr 1992 und deren Umsetzung in Bundes- und Landesrecht hat sich in Baden-Württemberg viel getan. Die zu schützenden Gebiete (Natura 2000-Gebiete) wurden an die europäische Kommission gemeldet und vielerorts sind Managementpläne zur Pflege der Gebiete in Arbeit. Ergänzend dazu müssen im Rahmen der Berichtspflicht zu den europäischen Naturschutzrichtlinien Daten zum Vorkommen und zur Verbreitung der FFH-Lebensraumtypen wie z.B. FFH-Mähwiesen erhoben werden.

Da es sich bei einem Großteil der FFH-Lebensraumtypen zugleich um gesetzlich geschützte Biotope (Lebensräume) nach § 30 Bundesnaturschutzgesetz handelt, wurde die Erhebung der geschützten Biotope und der FFH-Lebensraumtypen miteinander verknüpft. Durch die Kartierung wurden alle gesetzlich geschützten Biotope wie beispielsweise Wacholderheiden, Nasswiesen und Feldhecken in Form von Biotopkomplexen erfasst. In diesen Komplexen wurden dann die Flächenanteile der FFH-Lebensraumtypen abgeschätzt. Die FFH-Mähwiesen, die nicht nach dem Bundesnaturschutzgesetz geschützt sind, wurden gesondert erhoben.

Die Kartierarbeiten und Dateneingabe wurden mittlerweile abgeschlossen und die Daten an Ihre Untere Naturschutzbehörde ausgeliefert. Außerdem kann jede Bürgerin und jeder Bürger Informationen zu den Biotopen und FFH-Lebensraumtypen (z.B. FFH-Mähwiesen) über den Daten- und Kartendienst der LUBW kostenlos abrufen. Hier findet man die genaue Lage der Biotope und FFH-Mähwiesen sowie alle weiteren erfassten Informationen. Abgrenzungen und Daten können in Form von Shape-Files für Geografische Informationssysteme oder als pdf-Dokumente heruntergeladen werden.

Die Abgrenzungen der Biotope und FFH-Mähwiesen werden ebenfalls einmal pro Jahr in die landwirtschaftlichen Informationssysteme GISELa und FIONA übertragen.

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