Manfred Rösch erkundigte sich nach dem Sachstand seines Baugesuchs für den Umbau und die Erweiterung des Wohnhauses an der Hülbe.
Bürgermeister Kuhn begrüßte sein Bauvorhaben, das auch im Technischen Ausschuss grundsätzlich befürwortet wurde. Jedoch gebe es noch
baurechtliche Fragen, die seitens des Baurechtsamtes zu beantworten seien.
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- 2. Verbandsversammlung des Abwasserzweckverbandes Lauter-Rems
- Vorberatung, insbesondere Haushaltsplan 2015 und Vergabe von
Bauaufträgen für die Erweiterung der Verbandskläranlage
A. Sachverhalt
Die nächste Sitzung des Verbandes ist am 3.3.2015. Auf der
Tagesordnung der Verbandsversammlung stehen unter anderem der
Beschluss über den Haushaltsplan mit Satzung 2015 und erste Vergaben
von Bauaufträgen für den Ausbau/Sanierung der Verbandskläranlage.
1. Haushaltsplan 2015
Das Haushaltsvolumen für den Haushaltsplan 2015
wird mit 3.825.030,--€ angesetzt. Davon entfällt auf den
Verwaltungshaushalt ein Betrag in Höhe von 1.027.680,--€, im
Vermögenshaushalt wird ein Betrag von 2.7979.350,-- € veranschlagt.
Der Verband wird in diesem Jahr in die konkrete Umsetzung der
Sanierung/Erweiterung der Kläranlage starten, daher das hohe Volumen
im Vermögenshaushalt.
Laut Plan beträgt die Betriebskostenumlage
774.580,--€ und fällt im Vergleich zu 2014 sogar etwas geringer aus.
Für die Gemeinde Bartholomä wird mit einer konstant bleibenden
Betriebskostenumlage gerechnet. Sie ist 2015 mit 53.500,04 €
eingeplant. Die gesamte Investitionsumlage 2015 beträgt insgesamt
lediglich 31.000,--€. Diese dient neben einer Rücklagenentnahme mit
250.000,--€ und insbesondere einer Kreditaufnahme i.H.v. 2,5 Mio. €
zur Deckung der geplanten Ausgaben des Vermögenshaushalts.
Die Investitionsumlage 2015 für die Gemeinde Bartholomä ist mit 2.277,09 €
nahezu zu vernachlässigen. Die anteilige Gesamtumlage 2015 ist für
Bartholomä mit Blick auf die Millioneninvestition zur Erweiterung der
Verbandskläranlage sehr moderat und beträgt 55.777,13 €.
2. Erweiterung der Verbandskläranlage
In der Verbandsversammlung soll der Vergabebeschluss für die Bauarbeiten zur Erweiterung/Modernisierung
der Verbandskläranlage zu den Gewerken „Bauarbeiten“ und „Mechanische
Reinigung“ gefasst werden. In dem Zusammenhang soll die Ermächtigung
der Vergabe der weiteren Gewerke auf den Verwaltungsrat delegiert
werden und es ist die Kreditermächtigung für die erforderlichen
Darlehen für die Maßnahme der Kläranlagenerweiterung zu beschließen.
B. Beratung und Beschlussfassung
Der Geschäftsführer des Verbandes, Bernd Schweizer, stellte dem Gremium ausführlich die Ausschreibungsergebnisse
vor. Weiterhin ging er auf die Finanzierung der Gesamtmodernisierung ein, die im wesentlichen durch Kredite
erfolgt. Auch zeigte er kurz die Zahlen des Haushaltsplans 2015 auf. Nach weiterer kurzer Diskussion beauftragte
das Gremium einstimmig die Vertreter der Gemeinde in der Verbandsversammlung den vorgetragenen
Beschlussempfehlungen zuzustimmen.
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- 3. Windpark Lauterstein
- Stellungnahme der Gemeinde zum geänderten Antrag der wpd auf immissionsschutzrechtliche
Genehmigung von 16 Windkraftanlagen
A. Sachverhalt
Die Firma wpd Windpark GmbH & Co.KG plante ursprünglich die
Errichtung und den Betrieb eines Windparks mit 22 Windkraftanlagen im
Gebiet „Zwerenberg“, Gemarkung Weißenstein, Stadt Lauterstein. Zu
dieser ursprünglichen Planung hatte der Gemeinderat Bartholomä im Juni
2014 Stellung genommen und erhebliche Kritik geäußert. Insbesondere zu
zwei geplanten Windkraftanlagen, die direkt an der Gemarkungsgrenze
von der wpd geplant waren. Aufgrund weiterer umfangreicher
Anregungen, Bedenken und Hinweisen zu der ersten Planung wurde nun
seitens der Firma wpd der Windpark Lauterstein umgeplant und verkleinert.
Die neue Planung umfasst anstatt der ursprünglichen 22
Anlagen jetzt noch 16 Windkraftanlagen. Dabei hat die wpd auf die
Anlagenstandorte 1 und 2, die direkt an der Gemarkungsgrenze
Bartholomä geplant waren, verzichtet. Die Gesamthöhe der Anlagen mit
rund 199 m bleibt gleich. Es ändert sich in der jetzigen
Antragstellung der Anlagentyp (Jetzt: GE 2.75-120), die Nennleistungen
und teilweise auch die einzelnen Anlagenstandorte.
B. Beratung und Beschlussfassung
Mit der geplanten Errichtung von 16 Windkraftanlagen, die jeweils
eine Bauhöhe von knapp 200 m erreichen, zeigte sich das Gremium nicht
glücklich. Mit Blick auf die Erholungsfunktion des staatlich
anerkannten Erholungsort Bartholomä wurde eine deutliche Überfrachtung
von Landschaft und Natur erkannt. Eine Reduzierung der Anzahl der
WKA’s innerhalb des Windparks Lauterstein sei daher nach wie vor
geboten, so das Gremium.
Zum besseren Schutz der Bewohner hat der
Gemeinderat in seiner Stellungnahme Auflagen und Bedingungen zu
Schatten- und Eiswurf und zu Lärmimmission formuliert. Weiterhin sind
Spiegelreflektionen/Discoblitze durch Sonnenblitze zu vermeiden,
genauso wie auf die Befeuerungstechnik besonderes Augenmerk zu richten
ist. Eine abschließende Stellungnahme behält sich die Gemeinde bis zur
Vorlage aller Daten, einschließlich der Anlagen Falkenberg, vor.
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- 4. Ersatzbeschaffung eines Geräteträgers im Fuhrpark Bauhof der Gemeinde
A. Sachverhalt
Für das Anforderungsprofil der technischen Arbeiten der Gemeinde
Bartholomä ist im Bauhof ein Geräteträger erforderlich. Hierfür steht
der ISEKI seit 2002 zur Verfügung. Da dieser Geräteträger das gesamte
Jahr im Einsatz steht und sowohl für die Grünpflege, wie auch im
Winterdienst in Einsatz kommt, ist das Fahrzeug nach dieser Zeit nun dringend zu ersetzen.
Die Verwaltung empfiehlt, in der Ersatzbeschaffung wiederum ein ISEKI anzuschaffen. Hierzu hat die
Gemeinde drei Angebote eingeholt: Dabei liegt das Angebot der Fa.
Landtechnik Hägele, Bartholomä mit 49.607,17 € am günstigsten.
B. Beratung und Beschlussfassung
Nach ausführlicher Diskussion beschloss der Gemeinderat einstimmig, den Auftrag für die
Ersatzbeschaffung an die Fa. Landtechnik Hägele, Bartholomä zu vergeben.
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- 5. Beauftragung von Konzepten zur Straßen- und Kanalunterhaltung
A. Sachverhalt
Die Gemeinde Bartholomä hat zur Erfüllung vielfältiger kommunalen
Aufgaben eine ganze Reihe an Vermögenswerten zu unterhalten. Dazu
zählen u.a. neben vielen bebauten Grundstücken und öffentlichen
Gebäuden auch die gemeindeeigenen Straßen, (Geh-)Wege und Plätze, wie
auch die Einrichtungen der Ver- und Entsorgung, insbesondere der
Abwasserkanal. Die Unterhaltung und Sanierung des Straßen- und
Kanalnetzes bedarf der dauerhaften und ständigen Anstrengung.
Bei der Haushaltsberatung 2014/2015 hat das Gremium dafür votiert, ein Straßen
– und Kanalzustandskonzept zu beauftragen. Anhand dieses Konzepts soll
aufgezeigt werden, in welchen Bereichen vordringlich
Sanierungsmaßnahmen durchgeführt werden sollen, wo die Priorisierung
liegt und wo dazu in den kommenden Jahren sinnvoll investiert werden kann.
Diese Konzepte sollen für die in den kommenden Jahren
anstehenden Sanierungsentscheidungen eine Grundlage und Richtlinie
bilden. Dazu hat die Verwaltung das Ing.büro Kolb, Steinheim gebeten,
ein Honorarangebot abzugeben.
B. Beratung und Beschlussfassung
Mehrheitlich sprach sich das Gremium für die Beauftragung eins solchen Konzeptes aus, beauftragte
jedoch vor der konkreten Vergabe die Verwaltung, weitere Angebote einzuholen.
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- 6. Kenntnisnahme der Beschlüsse des Technischen Ausschusses vom 10.02.2015
Der Technische Ausschuss hat in seiner öffentlichen Sitzung am 10.02.2015 die nachfolgenden Beschlüsse gefasst,
die dem Gemeinderat zur Kenntnis gegeben wurden:
6.1. Baugesuche
a.) Neubau eines Einfamilienwohnhauses mit Garage und Gartenlaube, Grundstück Flst. Nr. 627/14, Rehweg
Der Bauherr plant auf dem Grundstück Flst. Nr. 627/14 den Neubau eines Einfamilienhauses mit einer Garage und einer
Gartenlaube. Es sind Befreiungen für die Überschreitung der Traufhöhe und die entsprechende Unterschreitung der
Erdgeschossfußbodenhöhe erforderlich. Da die rechtlichen Voraussetzungen vorliegen, hat der Technische Ausschuss
den Befreiungen einstimmig zugestimmt.
b.) Anbau einer Garage und eines Windfangs, Grundstück Flst. 92/11, Im Schopf
Der Bauherr hat den Balkon teilweise überdacht und an der Süd- und Ostseite mit Fensterelementen geschlossen. Nach
Aufforderung des Baurechtsamtes hat der Bauherr einen Bauantrag auf Erteilung einer Genehmigung zu der geänderten
Ausführung eingereicht. Der Technische Ausschuss hat einstimmig das kommunale Einvernehmen zu der geänderten
Bauausführung erteilt.
c.) Umbau und Erweiterung Wohnhaus, Grundstück Flst. 141, Gaisgasse
Der Bauherr plant das Wohngebäude in der Gaisgasse umzubauen und zu erweitern. Da verschiedene baurechtliche Belange,
insbesondere zur Einhaltung der Abstandflächen nicht plausibel sind, hat der Technische Ausschuss eine Entscheidung
bis zu einer Stellungnahme durch das Baurechtsamt noch zurück gestellt.
d.) Nutzungsänderung: Garage wird als Büro genutzt, Grundstück Flst. Nr. 49, Beckengasse
Die bestehende Garage auf Grundstück Flst. Nr. 49 soll als Büro umgenutzt werden. Hierfür ist eine Nutzungsänderung
notwendig. Da insbesondere die Nachbareinwendungen beseitigt werden konnten, hat der Technische Ausschuss das
kommunale Einvernehmen einstimmig erteilt.
e.) Neubau eines Einfamilienhauses mit Doppelgarage auf Grundstück Flst. Nr. 627/17, Fuchsäckerstraße
Der Bauherr plant den Neubau eines Einfamilienhauses mit einer Doppelgarage an der Fuchsäckerstraße. Hierzu ist eine
Überschreitung der festgesetzten Traufhöhe erforderlich. Der Technische Ausschuss hat zu der Bauvoranfrage seine
grundsätzliche Bereitschaft gegeben, eine Befreiung erteilen zu können, jedoch nicht in dem in der Bauvoranfrage
geplanten Maß.
6.2. Dorfentwicklungsplanung - Planung „Pavillon Marktwiese“ - Planung „Überprüfung Bebauungspläne“
Über ein Ing.büro hat die Gemeinde Angebote für die planerische Begleitung zu den von der Bürgerschaft formulierten
Anregungen aus der Dorfentwicklungsplanung („Pavillon Marktwiese“ und „Überprüfung Bebauungspläne“)eingeholt.
Da die Honorarangebote nach Ansicht des Technischen Ausschuss vergleichsweise hoch sind, hat der Technische Ausschuss
beschlossen, zunächst auf die planerische Begleitung durch ein Ing.büro zu verzichten.
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- 7. Annahme von Spenden und Sponsoring 2014
A. Sachverhalt
Zur Vereinfachung des gesetzlichen Verfahrens hat der Gemeinderat
festgelegt, dass über Einzelspenden von bis zu 100 € in periodischen
Abständen (1 x jährlich) in zusammengefasster Form pauschal
entschieden wird. Höhere Spendenbeträge sind vom Gemeinderat gemäß den
gesetzlichen Vorschriften in einem Einzelbeschluss förmlich anzunehmen.
Für die Gymwelt Bartholomä, für das Sozialprojekt
„Miteinander-Füreinander, für das 650-Jahr-Jubiläum und für die
Kultur- und Sportstiftung Bartholomä gingen Spenden/Sponsoringbeträge
im Gesamtbetrag von 13.403,--€ ein.
B. Beratung und Beschlussfassung
Bürgermeister Kuhn dankte herzlich allen Spenden und den Sponsoren.
Der Gemeinderat beschloss förmlich die Annahme der Spenden/des Sponsorings.
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- 8. Verschiedenes/Bekanntgaben
a.) Änderung der Hauptsatzung – Feststellung der Rechtmäßigkeit
Der Vorsitzende informierte das Gremium darüber, dass die vom Gemeinderat Bartholomä im Dezember
beschlossene Satzung zur Änderung der Hauptsatzung durch das Landratsamt Ostalbkreis auf ihre
Rechtmäßigkeit geprüft wurde und seitens des Landratsamtes nicht beanstandet wurde.
b.) Genehmigung der Haushaltssatzung mit Haushaltsplan 2015
Der Bürgermeister informierte, dass das Landratsamt Ostalbkreis die Haushaltssatzung der Gemeinde
Bartholomä für das Haushaltsjahr 2015 bestätigt habe. In dem Bestätigungsvermerk des Landratsamtes
sei jedoch eine Bemerkung bzgl. der mittelfristen Finanzplanung und der dort dargelegten weiteren
Verschuldung der Gemeinde enthalten.
c.) Friedhof Bartholomä – Information über Bürgeranfrage „Gebühren Friedhof“
Der Vorsitzende gab dem Gemeinderat einen Brief einer Bürgerin bzgl. des Friedhofes Bartholomä bekannt.
Das Antragsschreiben vom heutigen Tage habe er bereits beantwortet, welches der Vorsitzende ebenfalls
dem Gemeinderat in Kopie zur Kenntnis gab.
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- 9. Anfragen der Gemeinderäte
Die Anfrage eines Gemeinderats richtete sich zu den nachfolgenden Punkten:
a.) Friedhof Bartholomä - Abschluss der Bauarbeiten der Neukonzeption - Feuchteschäden im Chorraum der Aussegnungshalle
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Ende der öffentlichen Sitzung um 20.20 Uhr.
Eine nicht-öffentliche Sitzung mit drei Tagesordnungspunkten schloss sich an.
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