Frau Karin Reichert erkundigte sich nach der Sanierung der Pflaster-Ablaufrinne im Trondelhofweg und kritisierte, dass der
kommunale Winterdienst in den Wohngebieten unzureichend sei.
Der Vorsitzende meinte, dass er den konkreten Schaden im Trondelhofweg begutachten werde. Bezüglich des Winterdienstes erklärte er,
dass die Gemeinde verpflichtet sei, an allen verkehrswichtigen und gefährlichen Strecken zu räumen und zu streuen. Dazu seien im
Winterdienst- und Einsatzplan die Prioritäten festgelegt. Der Bauhof habe diesbezüglich nicht nur das Dorfgebiet, sondern
insbesondere auch die Gemeindeverbindungsstraßen auf der Gesamtgemarkung zu unterhalten. Es sei beachtlich, was hier das
vergleichsweise kleine Bauhofteam Bartholomä im Winterdienst leiste.
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- 2. Zustimmung zur Wahl des Feuerwehrkommandanten
A. Sachverhalt
Am Samstag, 21.März fand die Hauptversammlung der Freiwilligen
Feuerwehr im Saal des Feuerwehrgerätehauses statt. Im Rahmen der
Tagesordnung wurde die Wahl des Kommandanten nach den Vorschriften des
Feuerwehrgesetzes durchgeführt. Bei der geheim durchgeführten Wahl
wurde Herr Michael Knöpfle mit einem überwältigenden und
beeindruckenden Wahlergebnis als Kommandant von den aktiven
Angehörigen der Gemeindefeuerwehr im Amt bestätigt.
Nach den Vorschriften des Feuerwehrgesetzes und der rechtskräftigen Satzung
über die Freiwillige Feuerwehr (Feuerwehrsatzung) bedarf die Wahl der
Zustimmung durch den Gemeinderat.
B. Beratung und Beschlussfassung
Bürgermeister Kuhn lobte das hervorragende Engagement und die
treue Pflichterfüllung von Kommandant Michael Knöpfle, der seit nahezu
30 Jahren diese besondere Verantwortung als Kommandant der
Freiwilligen Feuerwehr in der Bürgerschaft trage.
Er dankte Herrn Knöpfle mit einem kleinen Gutscheinpräsent seitens der Gemeinde; der
anschließende Beschluss zur Zustimmung der Wahl durch den Gemeinderat
fiel einstimmig aus.
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- 3. Generalmodernisierung, Umbau und Rückbau der Laubenhartschule, Verlagerung von Nutzungen vom Dorfhaus ins Schulgebäude, Umnutzung Dorfhaus zum Rathaus
A. Sachverhalt
Bei einer Bürgerversammlung am 2. Februar im Dorfhaussaal wurden in
der Öffentlichkeit drei unterschiedliche Konzepte vorgestellt:
1. Die Modernisierung der Laubenhartschule unter Bündelung des
Schulgebäudes/Rathausgebäude am Standort der Laubenhartschule,
Marktwiese (Grob-Kostenschätzung ca. 1,5 Millionen Euro).
2. Ein Rückbau mit Umbau und Modernisierung der Laubenhartschule und eine
Modernisierung/Erweiterung des Rathauses an ihren jeweiligen
Standorten (Grob-Kostenschätzung ca. 1,9 Millionen €.)
3. Die Übernahme von Nutzungen des Dorfhauses in die Laubenhartschule mit einem
teilweisen Rückbau und Modernisierung des Schulgebäudes und die
anschließende Verlagerung des Rathauses ins Dorfhaus,
Brunnenfeldstraße 1 (Grob-Kostenschätzung, ca. 1,86 Millionen €)
In der Bürgerversammlung hat sich ein deutliches Gewicht für die dritte
Variante ergeben.
Zu den Varianten fanden sodann auch eine
Schulkonferenz am 18. März und eine nochmalige Beratung in der
Gesamtlehrerkonferenz am 20 März statt. Schulkonferenz und
Gesamtlehrerkonferenz stimmen dem Plan der Variante 3 (welcher die
Nutzung ausschließlich im Erdgeschoss vorsieht) grundsätzlich zu. Auch
Vereine, die derzeit für den Übungsbetrieb das Dorfhaus nutzen, sind
mit dem aktuell dargelegten Nutzungskonzept/Platzbedarf im
Laubenhartgebäude grundsätzlich einverstanden.
Im Zuge der weiteren Entwurfsplanung wird mit den Vereinen und Gruppierungen der konkrete
Bedarf detailliert abgestimmt und festgelegt werden.
B. Beratung und Beschlussfassung
Architekt Stephan Wittmann vom Büro AGW stellte dem Gremium nochmals
den derzeitigen Stand der Planungen vor. Aus der Mitte des Gremiums
wurde angeregt, alternativ zu prüfen, die Verwaltung im Erdgeschoss
des Dorfhauses vorzusehen. Weiterhin regte der Gemeinderat an, für die
einzelnen Fachplanungen Angebote unterschiedlicher Büros einzuholen.
Unter diesen Maßgaben beauftragte der Gemeinderat einstimmig das Büro
AGW, die Entwurfsplanung auszuarbeiten.
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- 4. Vorberatung der Verbandsversammlung der Verwaltungsgemeinschaft Rosenstein, insbesondere
- Jahresrechnung 2013 - Haushaltsplan 2015
- Änderung der Jugendmusikschulgebühren
A. Sachverhalt
Am 23.04.2015 findet die Verbandsversammlung der
Verwaltungsgemeinschaft Rosenstein statt. Unter anderem ist in der
Verbandsversammlung die Billigung der Jahresrechnung 2013, der
Haushaltsbeschluss zum Haushaltsjahr 2015, die Änderungen der
Musikschulgebühren und die Neubestellung des Vorsitzenden und
Stellvertreters im Rahmen der konstituierenden Sitzung der
Verbandsversammlung vorgesehen.
a.) Jahresrechnung 2013
Die Jahresrechnung 2013 der Verwaltungsgemeinschaft Rosenstein schließt
mit einem Volumen von 2.443.681,21 € ab und liegt damit um knapp
257.000,-- € niedriger als das Planvolumen mit 2.700.560,--€.
Die Verbandsumlage 2013 fällt mit 1.535.970,50 € um rd. 57.000,--€
niedriger aus, als geplant. Die Verbandsumlage 2013 für die Gemeinde
Bartholomä beträgt tatsächlich 141.437,82. Vorauszahlungen auf die
Verbandsumlage wurden bereits in Höhe von 143.500,--€ von der Gemeinde
Bartholomä an die Verwaltungsgemeinschaft geleistet. Die
Verbandsumlage für die Gemeinde Bartholomä liegt damit nur marginal
unter dem Planentwurf 2013, der noch von 146.673,--€ ausgegangen ist.
b.)Haushaltsplan 2015
Der Haushaltsplan 2015 der Verwaltungsgemeinschaft Rosenstein hat ein Gesamtvolumen von
2.736.100,--€. Er liegt damit um mehr als 100.000,--€ über dem
Planvolumen 2014.
Auf den Verwaltungshaushalt entfällt ein Volumen von
2.584.500,--€ ; auf den Vermögenshaushalt von 151.600,--€.
Die Erhöhung des Volumens im Verwaltungshaushalt ist im wesentlichen auf
den höheren Personalkostenaufwand zurück zu führen.
Der Vermögenshaushalt 2015 berücksichtigt die Kosten im Bereich
Datenverarbeitung (ca. 34.000,--€), der Umzug/Auslagerung der Kämmerei
(ca. 50.000,--€) und eine Rücklagenentnahme zur Finanzierung der
Altersteilzeit (65.600,--€).
Der Verband hat keine Schulden und kann
auf eine Rücklage Ende 2014 mit ca. 204.997,--€ verweisen. Nach der
Entnahme verbleibt Ende 2015 ein Rücklagenbetrag von 65.397,--€.
Für die Gemeinde Bartholomä ist eine Verbandsumlage in Höhe von insgesamt
150.643,--€ geplant. Im Haushaltsplan der Gemeinde ist eine
Kostenumlage von 155.000,--€ eingeplant.
c.) Änderung der Jugendmusikschulgebühren
Aufgrund der gestiegenen Personalkosten ergeben sich in den einzelnen Fächern und Angeboten auch höhere
Kosten, die durch eine moderate und leichte Erhöhung der Gebührensätze
gegenfinanziert werden sollen.
B. Beratung und Beschlussfassung
Der Geschäftsführer der VG Rosenstein, Thomas Kiwus stellte die
Inhalte der Verbandsversammlung dem Gremium ausführlich vor.
Nach weiterer Beratung und Diskussion beauftragte das Gremium sodann die
Vertreter der Gemeinde, in der Verbandsversammlung den vorgeschlagenen
Beschlüssen zuzustimmen.
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a.) Neubau eines Einfamilienhauses mit Garage und Carport, Grundstück Flst. 627/11, Hirschrain
Der Gemeinderat erteilte hierzu einstimmig das kommunale Einvernehmen.
b.) Neubau eines Einfamilienhauses mit Doppelgarage auf Grundstück Flst. Nr. 627/17, Fuchsäckerstraße
Das Baugesuch wurde bereits im Technischen Ausschuss beraten, wobei der damals gestellten Bauvoranfrage nur teilweise
zugestimmt werden konnte. Der Bauherr hat nun geänderte Planungen vorgelegt. Der Gemeinderat dem Vorhaben nun
einstimmig zugestimmt.
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- 6. Zuteilung von Wohnbauplätzen im Baugebiet „Hirschrain-Nord“
A. Sachverhalt
Im neuen Wohnbaugebiet „Hirschrain-Nord“ sind im 1. Abschnitt bis auf
einen Platz alle 10 Wohnbauplätze verkauft; im 2. Abschnitt sind
bisher fünf Plätze veräußert. Sechs Wohnbauplätze stehen dort noch zum
freien Verkauf. Der Grundstückspreis beträgt 105,--€/m², erschlossen.
Es wird ein Bau-Familiengeld gewährt wie folgt:
- Familien/Alleinerziehende mit 1 Kind: 1.500,--€
- Familien/Alleinerziehende mit 2 Kindern: 4.000,--€
- Familien/Alleinerziehende mit 3 Kindern und mehr: 7.500,--€
Angefragt ist die Zuteilung des noch freien Wohnbauplatzes,
Grundstück Flst.Nr. 627/4 mit 464 m², Dachsweg.
B. Beratung und Beschlussfassung
Nach kurzer Aussprache teilte der Gemeinderat einstimmig den Wohnbauplatz der Antragstellerin zu.
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- 7. Annahme von Spenden und Sponsoring
A. Sachverhalt
Zur Vereinfachung des gesetzlichen Verfahrens hat der Gemeinderat
festgelegt, dass über Einzelspenden von bis zu 100 € in periodischen
Abständen (1 x jährlich) in zusammengefasster Form pauschal
entschieden wird. Höhere Spendenbeträge sind vom Gemeinderat gemäß den
gesetzlichen Vorschriften in einem Einzelbeschluss förmlich anzunehmen.
Für das 650-Jahre-Jubiläum der Gemeinde ging ein Sponsoringbetrag von 1.190,--€ zu.
B. Beratung und Beschlussfassung
Bürgermeister Kuhn dankte den Spendern und den Sponsoren.
Der Gemeinderat beschloss sodann förmlich die Annahme des Sponsorings.
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- 8. Verschiedenes/Bekanntgaben
a.) Aussegnungshalle im Friedhof – Feuchtschäden
Nachdem im vergangenen Jahr die Feuchtschäden durch einen Sachverständigen dokumentiert wurden, lag nun der Bericht
von Prof. Hager dem Gemeinderat zur Kenntnisnahme vor.
Der Gemeinderat teilte die Ansicht, nun durch einen neuen Wandanstrich und durch den Einbau einer zusätzlichen
Belüftung die Feuchtschäden zu beseitigen.
b.) Genehmigungen von ELR-Anträgen zu privaten Modernisierungsmaßnahmen
Der Bürgermeister zeigte sich erfreut darüber, dass – nachdem die Gemeinde Schwerpunktgemeinde im Entwicklungsprogramm
Ländlicher Raum ist – sämtliche gestellten privaten Modernisierungsmaßnahmen mit je 20.000 € bezuschusst werden.
Im Folgenden sind dies:
- Wohnhausumbau- und erweiterung Hirschgasse 1
- Wohnhausumbau- und erweiterung, Lauterburger Str. 17
- Wohnhausumbau- und erweiterung, Lauterburger Str. 30
c. ) Gebührenüberprüfung zu Wasser/Abwasser – Zuschussmöglichkeiten
Die Verbandskämmerei, Monika Löhn, informierte darüber, dass die Zuschussmöglichkeiten des Landes Baden-Württembergs
im Bereich der Unterhaltungs- und Investitionsmaßnahmen für die Abwasserbeseitigung bzw. Wasserversorgung geprüft
wurden. Der derzeitige Schwellenwert, um die unterste Zuschussstufe von 20 % Förderung zu erreichen, beträgt 5,90 €.
Dieser setzt sich aus der aktuellen Wasser- Abwassergebühr und einem Anteil aus verbrauchsunabhängigen Gebühren und
Beiträgen zusammen. Nach derzeitigem Stand erreicht die Gemeinde Bartholomä derzeit 5,31 €/m³ des maßgeblichen
Entgelts zur Fördersatzermittlung und liegt damit deutlich unter dem momentan gültigen Schwellenwert. Unter den
gegeben Voraussetzungen sind für Bartholomä keine Zuschüsse möglich.
Das Land Baden-Württemberg würde solche Zuschüsse nur dann gewähren, wenn im Abwasser- und Wasserbereich durch
Investitionen in Millionenhöhe ein sehr deutlicher Gebührenanstieg herbeigeführt wird, um den Schwellenwert zu
erreichen. Daran könne die Gemeinde jedoch kein Interesse haben, so der Tenor im Gremium.
Anmerkend wurde noch erwähnt, dass vom Land eine Erhöhung dieses Schwellenwertes in naher Zukunft auf 6,20 € geplant
ist.
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Ende der öffentlichen Sitzung um 20.15 Uhr.
Eine nicht-öffentliche Sitzung mit sechs Tagesordnungspunkten schloss sich an.
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