- 1. Umnutzung des Dorfhauses zum Rathaus
- Variante
A. Sachverhalt
Das Büro AGW, Herr Architekt Stephan Wittmann, hat eine Anregung aus
der letzten Sitzung des Gemeinderats, alternativ die Verwaltungsbüros
im Erdgeschoss des Dorfhauses zu platzieren, überprüft.
Festzustellen ist, dass die Büros ins Erdgeschoss besser erreichbar sind. Es gibt
jedoch verschiedene Nachteile:
- Die bisherige Planung, den multifunktionalen Sitzungssaal im Erdgeschoss vorzusehen, müsste
aufgegeben werden. Der Sitzungssaal würde sich dann im Obergeschoss
(OG) befinden. Der Saal muss jedoch neben der Funktion des
Sitzungsdienstes darüber hinaus weitere Funktionen übernehmen
(Wahlraum, kleine Versammlungen, Trauzimmer, Empfänge, u.a.)
- der notwendige Raumbedarf für die Büros der Verwaltung lässt sich im
Erdgeschoss deutlich weniger gut darstellen. Im Obergeschoss ist mehr
Platz für die Büros vorhanden
- Der bisher funktionierende Jugendbereich (KJG-Zimmer/Küche im EG und der Jugendkeller im UG)
werden mit einer Platzierung der Verwaltung im EG „zerrissen“
- Die Umbaukosten werden bei der Variante Büros im EG höher sein, da u.a.
zusätzlich im UG eine WC-Anlage einzubauen ist. Diese ist deshalb
erforderlich, um die Funktion des „Jugendkellers“ aufrechtzuerhalten
B. Beratung und Beschlussfassung
Das Gremium diskutierte sehr konstruktiv, welche Vor- und Nachteile mit der
Platzierung der Büroräume im Erdgeschoss des Dorfhauses verbunden sind. Architekt
Wittmann meinte, die Büroräume im Erdgeschoss unterzubringen, sei die etwas teurere
Variante.
Nach ausführlicher Beratung und Diskussion beschloss sodann der Gemeinderat einstimmig, an der
bisherigen Planung, die Büroräume der Gemeindeverwaltung im 1. OG und damit den Sitzungssaal
als multifunktionalen Raum im Erdgeschoss einzurichten, festzuhalten.
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- 2. Generalmodernisierung Laubenhartschule, Umbau Dorfhaus
- Beauftragung Fachplaner
A. Sachverhalt
Der Gemeinderat Bartholomä hat in seiner öffentlichen Sitzung am 1.
April das Büro AGW, Heidenheim mit der Entwurfsplanung für die
Generalmodernisierung der Laubenhartschule und den Umbau des
Dorfhauses zum Rathaus beauftragt. In derselben Sitzung hat der
Gemeinderat beschlossen, für die Entscheidung über die Beauftragung
der Fachplanungen jeweils zwei Angebote einzuholen.
B. Beratung und Beschlussfassung
Nach kurzer Aussprache beschloss der Gemeinderat einstimmig, die
Fachplaner wie folgt zu beauftragen:
- Heizung-Lüftung-Sanitär: Büro Merkle Ing.gesellschaft, Heidenheim
- Elektro: Büro Kummich + Weißkopf, Bopfingen
- Statik: Büro Holz, Heidenheim
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- 3. Beauftragung von Konzepten zur Straßen- und Kanalunterhaltung
A. Sachverhalt
Im Zuge der Haushaltsberatungen 2014/2015 hat der Gemeinderat
gewünscht, ein Straßen- und Kanalzustandskonzept zu beauftragen.
Anhand dieser Konzepte soll aufgezeigt werden, in welchen Bereichen
vordringlich Straßensanierungsmaßnahmen bzw. Kanalsanierungs- und
Erneuerungsmaßnahmen durchgeführt werden, wo die Priorisierung liegt
und in den kommenden Jahren daher sinnvoller Weise investiert werden soll.
Auf der Grundlage der Konzepte können anstehende
Sanierungsentscheidungen besser und nachhaltiger getroffen werden.
B. Beratung und Beschlussfassung
Aus der Mitte des Gremiums wurde angeregt, darauf zu achten, dass die
Ergebnisse der Konzeptionen Eingang in das geografische
Informationssystem (ingrada) der Gemeinde finden.
Nach weiterer kurzer Beratung beschloss sodann das Gremium bei einer Stimmenthaltung
mehrheitlich, den Auftrag für die Erarbeitung der Konzepte an das
Ingenieurbüro Helmut Kolb, Steinheim zu vergeben.
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- 4. Überprüfung der Eintrittsentgelte fürs Hallenbad
A. Sachverhalt
Die Gemeinde Bartholomä betreibt im Untergeschoss des Schulgebäudes
seit vielen Jahren ein kleines Hallenbad. Das Hallenbad wird durch
Schulschwimmen, Schwimmkurse und der Öffentlichkeit genutzt. Die
Öffentlichkeit hat mittwochs von 16 – 19 Uhr und samstags von 14 – 19
Uhr die Möglichkeit das Bad zu nutzen. Durchschnittlich wird das Bad
zu dieser Zeit von 10 – 15 Personen besucht.
Im Verlauf der Jahre hat sich die Handhabung der Eintrittspreise ins Hallenbad unterschiedlich
entwickelt.
Nachdem es seit vielen Jahren im Bereich der Gebühren
keine Veränderungen gab, ist aus Sicht der Verwaltung Regelungsbedarf
vorhanden und eine Neuordnung notwendig.
Mit dem Hallenbad wird von Seiten der Gemeinde Infrastrukturvermögen zur Verfügung gestellt, das
der Schule ermöglicht, den im Lehrplan vorgesehenen Schwimmunterricht
durchzuführen. Darüber hinaus dient das Hallenbad als Teil der
Sportförderung, der allgemeinen körperlichen Ertüchtigung und damit
letztendlich der Gesundheitsförderung, sowie der Jugendarbeit. Auch
fremdenverkehrswirtschaftliche Aspekte kommen hier zum Tragen. Das
Hallenbad verursacht einen ganz erheblichen Zuschussbedarf, da die
Kosten bei weitem nicht durch die Eintrittsgelder gedeckt werden
können.
B. Beratung und Beschlussfassung
Bei der Frage der Überprüfung der Eintrittsentgelte gehe es nicht darum, höhere Einnahmen zu erzielen,
so der Vorsitzende. Vielmehr gelte es, die Entgelte zu harmonisieren um eine einheitliche und gleiche
Handhabung bei den Badegästen, der Schulen und der Vereine zu erreichen.
Nach weiteren Beratung und Diskussion beschloss sodann der Gemeinderat einstimmig, die vorgeschlagenen
Entgelte ab 1. September anzuwenden.
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- 5. Anpassung der Kindergartenentgelte 2015/2016
A. Sachverhalt
Die Vertreter/innen der Diözesen bzw. der Landeskirchen, sowie der
Gemeindetag/Städtetag Baden-Württemberg sind übereingekommen, die
gemeinsamen Empfehlungen zur Höhe der Elternbeiträge in Kindergärten
für das Kindergartenjahr 2015/2016 anzupassen.
Die landesweiten Empfehlungen der Elternbeiträge für Kindergärten folgen seit Jahren
dem sog. Württembergischen Erhebungs-System: nach der sog.
familienbezogenen Sozialstaffelung, bei der alle im selben Haushalt
lebenden Kinder bis zur Vollendung ihres 18. Lebensjahres
berücksichtigt werden. Ziel ist es, Familien mit mehreren Kindern zu
entlasten. Es wird landesweit angestrebt, rund 20 % der tatsächlichen
Betriebsausgaben bei einer Betreuungszeit von 6 Stunden durch
Elternbeiträge zu decken. Die neuen Empfehlungen orientieren sich an
den voraussichtlichen Personal- und Kostensteigerungen mit ca. 3 % je
Kindergartenjahr und bewirken damit keine grundsätzliche Erhöhung des
Kostendeckungsgrades.
B. Beratung und Beschlussfassung
Nachdem dieser Tagesordnungspunkt bereits schon intensiv im Ausschuss
für Soziale Angelegenheiten vorberaten wurde, gab es in der
öffentlichen Sitzung keine längere Diskussion. Aus der Mitte des
Gremiums wurde festgestellt, dass die Gemeinde aus sozialen Gründen in
Bezug auf die Erhebung der Entgelte für unter drei jährige Kinder
nicht an die Obergrenze herangehe. Die Gemeinde müsse sich jedoch für
die künftigen Jahre dies vorbehalten.
Nach weiterer Beratung und Diskussion beschloss der Gemeinderat sodann die Empfehlung, dass die
Kirchengemeinden die Kindergartenentgelte anpassen.
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- 6. Information zum Festwochenende der 650-Jahr-Feier vom Fr., 19.Juni - So., 21. Juni
A. Sachverhalt
Im Rahmen der 650-Jahr-Feier der Gemeinde findet vom Freitag, 19. Juni
bis Sonntag, 21. Juni 2015 ein Festjubiläum auf der Marktwiese statt.
Insbesondere dieses Festjubiläumswochenende wird seit Monaten von
einem sog. „Lenkungskreis“ bestehend aus ehrenamtlichen Bürgerinnen
und Bürger vorbereitet:
- Heike Ackermann - Constantin Boffa - Harald Fuchs - Joshua Fuchs
- Reinhard Kreisel - Josef Maier - Markus Mezger - Jan Ruben Haller
- Carsten Weber - Oliver Ziegler
Besonders hervor zu heben ist die Präsentation des neuen Heimatbuches „Bartholomä“. Es
wird ein Standardwerk zur Ortsgeschichte mit ca. 260 Seiten in
gebundener Form mit einer Auflage von 1000 Stück veröffentlicht.
Ehrenamtliche, die sich über Jahre hinweg um die Historie unseres
Dorfes verdient gemacht haben und nun maßgeblichen Anteil am Entstehen
des Buches haben, sind:
- Jan Ruben Haller - Richard Haller -Günther Horning -Josef Kühnhöfer
- Carsten Weber - Lothar Wolf - Norman Bühr - Angelika Huber-Sommer
- Otto Krieg - Heribert Rieger - Magda Schultze
Das Buch wurde fachlich vom Büro „Die Firmenhistoriker“ begleitet und
über den Druckservice Wolfgang Stütz gedruckt.
Erstmals wird das Buch öffentlich im Rahmen des Jubiläumfestabends am Samstag, 20. Juni der
Öffentlichkeit präsentiert.
B. Beratung und Beschlussfassung
Aus der Mitte des Gremiums wurde allen Ehrenamtlichen, die in der
Vorbereitung und Durchführung des Jubiläums tätig sind herzlich
bedankt. Besonderer Dank galt auch allen Initiatoren und Autoren des
Buchs der Ortsgeschichte Bartholomä. Hierfür legte der Gemeinderat den
Verkaufspreis des Buches mit 25 Euro einstimmig fest.
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- 7. Annahme von Spenden und Sponsoring
A. Sachverhalt
Zur Vereinfachung des gesetzlichen Verfahrens hat der Gemeinderat
festgelegt, dass über Einzelspenden von bis zu 100 € in periodischen
Abständen (1 x jährlich) in zusammengefasster Form pauschal
entschieden wird. Höhere Spendenbeträge sind vom Gemeinderat gemäß den
gesetzlichen Vorschriften in einem Einzelbeschluss förmlich anzunehmen.
Für das Gemeindejubiläum sind weitere
Sponsoringbeträge/Spenden in Höhe von 5.805,--€ an die Gemeinde
gegangen.
B. Beratung und Beschlussfassung
Der Vorsitzende dankte allen Spendern. Der Gemeinderat nahm sodann einstimmig
die Sponsoring- und Spendenbeträge formal an.
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- 8. Kenntnisnahme der Beschlüsse des Technischen Ausschusses vom 5. Mai 2015
In der öffentlichen Sitzung des Technischen Ausschusses am 05. Mai 2015
wurden die nachfolgenden Beschlüsse gefasst, die dem Gemeinderat zur
Kenntnis gegeben wurden:
1. Baugesuche
a) Neubau einer landwirtschaftlichen Mehrzweckhalle als Unterstellplatz für Maschinen und Lagerung von Holz, Heu und Stroh, Grundstück Flst. Nr. 1018, Möhnhof
Der Bauherr erkundigt sich im Rahmen einer Bauvoranfrage nach
der Zulässigkeit des Neubaus einer landwirtschaftlichen Halle. Das
Vorhaben befindet sich im Außenbereich und ist nicht privilegiert. Da
seitens der Fachbehörden erhebliche Bedenken formuliert wurden, hat
der Technische Ausschuss das kommunale Einvernehmen versagt.
b) Wohnhauserweiterung und Modernisierung, Erweiterung Brennholzschuppen, Grundstück Flst. Nr. 23/ Lauterburger Straße
Der Bauherr plant den Umbau des bestehenden Wohnhauses mit Modernisierung und Erweiterung.
Da sich das Vorhaben einfügt, hat der Technische Ausschuss seine
Zustimmung unter Beachtung der nachbarlichen Belange, erteilt.
c) Umbau und Erweiterung Wohnhaus, Grundstück Flst. Nr. 141, Gaisgasse
Das bestehende Wohnhaus soll umgebaut und deutlich erweitert werden.
Der Technische Ausschuss hat dazu das kommunale Einvernehmen
einstimmig erteilt.
2. Friedhof Bartholomä – Unterhaltungsarbeiten an der Aussegnungshalle, insbesondere Malerarbeiten
Nachdem die Aussegnungshalle 11 Jahre alt ist, bestehen
erste Unterhaltungsmaßnahmen, insbesondere Malerarbeiten. Unter den
vorgelegten Angeboten hat hierzu der Technische Ausschuss das
preisgünstigste Angebot der Firma Schürle, Bartholomä beauftragt.
Weiterhin hat der Technische Ausschuss beschlossen, den umlaufenden
Außensims in Blech einzudecken und hierzu ein Vergleichsangebot
einzuholen. Die Verwaltung wurde beauftragt, zu dem Gewerk
Blecheindeckung das günstigere Angebot zu beauftragen.
3. Friedhof Bartholomä – Sperrung der Zufahrt von der Landesstraße 1162
Der Technische Ausschuss hat dem Vorschlag der Verwaltung zugestimmt,
nach Sanierung der Friedhofparkplätze an der Böhmenkircher Straße die
Zufahrt von der Landesstraße 1162 zum Friedhof für den PKW-Verkehr
grundsätzlich zu sperren. Der Hauptzugang zum Friedhof mit den
Parkplätzen befindet sich an der Böhmenkircher Straße.
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- 9. Verschiedenes/Bekanntgaben
a) Sachstand der Sanierung der Landesstraße 1221
Der Vorsitzende informierte über die begonnenen Sanierungsarbeiten an der Landesstraße
1221 und die verkehrsrechtliche Regelung für die Bewohner des Rötenbachs.
b) Bauhof Bartholomä: Übersicht über die Investitionskosten
Kämmerin Monika Löhn gab dem Gremium eine Übersicht
über die getätigten Investitionen für die Ersatzbeschaffungen im
gemeindlichen Bauhof bekannt.
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- 10. Anfragen der Gemeinderäte
Die Anfragen der Gemeinderäte richteten sich zu nachfolgenden Punkten:
a) Grabschmuck an den Urnenstelen Friedhof Bartholomä
b) Aufstellung eines Baukranes im Rehweg
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Ende der öffentlichen Sitzung um 20.35 Uhr.
Eine nicht-öffentliche Sitzung mit fünf Tagesordnungspunkten schloss sich an.
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