- 1. Generalmodernisierung, Um-, Rückbau der Laubenhartschule, Verlagerung der Nutzungen vom Dorfhaus ins Schulgebäude, Umnutzung Dorfhaus zum Rathaus
- Information über den aktuellen Planungsstand
A. Sachverhalt
Die Gemeinde Bartholomä plant, das Schulgebäude zu modernisieren, um-
und rückzubauen. Anschließend werden Nutzungen vom bisherigen Dorfhaus
ins Schulgebäude verlagert (hier: Vereinsnutzung, Bücherei) und später
soll das Dorfhaus zum Rathaus umgenutzt werden. Um dieses Großprojekt
zu schultern, sind bestmögliche Zuschüsse aus dem Entwicklungsprogramm
Ländlicher Raum (ELR) und dem Ausgleichstock des Landes
Baden-Württemberg erforderlich. Die Antragsfristen hierzu sind im
Herbst 2015 bzw. Januar 2016. Um den umfangreichen Zuschussantrag zu
stellen, ist eine Entwurfsplanung mit Kostenermittlung erforderlich.
In der öffentlichen Sitzung des Gemeinderates wurde nun über den
aktuellen Planungsstand informiert.
B. Beratung und Beschlussfassung
Architekt Stephan Wittmann vom Büro AGW stellte den Planungsstand
vor. Aufgrund der momentanen Gespräche mit den Fachplanern (Statik-,
Heizung- Lüftung-Sanitär- und Elektroplanung) entstehen in der
Grundrissplanung des Erdgeschosses im Schulgebäude aus statischer
Sicht beachtenswerte Punkte. Bestehende Wände im Erdgeschoss haben
tragende Funktion und können nicht ohne weiteres heraus genommen
werden, so dass sich der Zuschnitt im Erdgeschoss nach dieser Maßgabe
richtet, so Wittmann. Sodann stellte der Architekt alternative
Dachformen für das künftige Schulgebäude vor: Aus Kostengründen könne
er nach Abtrag des Obergeschosses eine Ausführung als Flachdach
empfehlen.
Aus der Mitte des Gremiums wurden verschiedene Anregungen
zum Planungsstand gegeben. Auch wurde angeregt, anstatt dem Flachdach
ein geneigtes Dach mit integrierten Solarmodulen vorzusehen. Bezüglich
der Nutzung der Sitzungssäle im Erdgeschoss des künftigen Rathauses
wurde angeregt, diese nicht multifunktional zu planen. Der Gemeinderat
wird in der Juli-Sitzung in Kenntnis der dann vorliegenden
Kostenermittlung die Beschlüsse über die Entwurfsplanung fassen.
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- 2. Jahresrechnung 2014
- Bildung von Haushaltseinnahme- und ausgaberesten
A. Sachverhalt
Vor Aufstellung der Jahresrechnung muss im Gemeinderat entschieden
werden, welche im abgelaufenen Rechnungsjahr nicht verbrauchten
Haushaltsmittel und der noch nicht eingegangenen Einnahmen in das
Haushaltsjahr 2015 übertragen werden. Die Verwaltung hat dazu alle
Haushaltsstellen überprüft und schlägt dem Gemeinderat die Bildung von
Haushaltseinnahmeresten mit rund 805.000 € und Haushaltsausgabereste
in Höhe von rund 1,5 Millionen Euro vor. Trotz der Bildung der
Haushaltsausgabereste kann auf die Kreditaufnahme 2014 verzichtet
werden; die Jahresrechnung 2014 wird voraussichtlich mit einer
Rücklagenzuführung von rund 750.000 € abschließen.
Diese Zuführung hängt wesentlich mit bemerkenswerten Gewerbesteuerzahlungen zusammen.
Es ist jedoch damit zu rechnen, dass hier hohe Rückzahlungen entstehen
können.
B. Beratung und Beschlussfassung
Nach kurzer Beratung beschloss der Gemeinderat, die aufgeführten Haushaltseinnahme
und –ausgabereste in das Haushaltsjahr 2015 zu übertragen.
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- 3. Einführung kommunales Haushaltsrecht (NKHR)
- Information
A. Sachverhalt
2009 hat der Baden-Württembergische Landtag das Gesetz zur Reform des
Gemeindehaushaltsrechts beschlossen. Die Kommunen in Baden-Württemberg
sind verpflichtet, das NHKR spätestens ab dem Haushaltsjahr 2020
(01.01.2020) anzuwenden.
Der zentrale Reformansatz besteht darin,
bessere Steuerungsinformationen zur Verfügung zu stellen, damit
Gemeinderat und Führungsebene dem vorhandenen Problem des permanenten
Werteverzehrs des kommunalen Vermögens besser entgegen treten können.
Dazu wird das bisher zahlungsorientierte Rechnungswesen durch ein
ressourcenorientiertes Rechnungswesen ersetzt (kommunale Doppik). Das
gesamte Gemeindevermögen wird erstmals vollständig sichtbar gemacht
(Eröffnungsbilanz) und jährlich fortgeschrieben (Erfordernis der Inventur).
Die Gemeinden sind verpflichtet bis spätestens zum letzten
Einführungszeitpunkt (01.01.2020) eine komplette Vermögenserfassung
und Bewertung durchzuführen. Bedingt durch die gesetzliche Vorschrift
und die komplette Umstellung wird bei der Gemeinde ein nicht
unwesentlicher Personalmehraufwand notwendig.
B. Beratung und Beschlussfassung
Die Verbandskämmerin, Monika Löhn, stellte dem Gremium das neue
kommunale Haushaltsrecht vor.
Bürgermeister Kuhn sah die Einführung
des neuen Haushaltsrechtes sehr kritisch, da damit ein erheblicher
bürokratischer Aufwand verbunden ist, der für kleine Städte und
Gemeinden wenig, wenn überhaupt, Vorteile bietet. Nach weiterer
Beratung beschloss der Gemeinderat sodann einstimmig, das neue
kommunale Haushaltsrecht zum letzt möglichsten Zeitpunkt (01.01.2020)
einzuführen und die Einführung im Verbund mit den Kommunen innerhalb
der VG Rosenstein durchzuführen.
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- 4. Kenntnisnahme der Beschlüsse des Technischen Ausschusses vom 16. Juni 2015
Der Technische Ausschuss hat in seiner Sitzung am 16.06.2015 die
nachfolgenden Beschlüsse gefasst, die dem Gemeinderat zur Kenntnis
gegeben wurden:
Baugesuche:
a.) Zulassung einer Hütte mit Baugrenzenüberschreitung, Grundstück Flst. 531, Kollmannsweg
Für die Errichtung einer Hütte in einer Grundfläche von 4 x 4 m hat der
Technische Ausschuss einstimmig das erforderliche Einvernehmen erteilt.
b.) Verlängerung des bestehenden Daches in Richtung Süden, Grundstück Flst. 673/2, Wentalweg
Das bestehende Dach an dem Vereinsheim soll in Richtung Süden verlängert werden. Ursprünglich lag
hierfür bereits seit 2002 eine Genehmigung vor. Nach kurzer Aussprache
hat der Technische Ausschuss das kommunale Einvernehmen für die
Verlängerung des bestehenden Daches erteilt.
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- 5. Annahme von Spenden und Sponsoring
A. Sachverhalt
Über eingegangene Spenden und Sponsoring entscheidet der Gemeinderat jeweils in öffentlicher Sitzung. Im Rahmen der
Feierlichkeiten zum Jubiläum 650 Jahre Gemeinde Bartholomä wurden weitere Spenden/Sponsoring in Summe von 13.450 €
(brutto) gegeben.
B. Beratung und Beschlussfassung
Bürgermeister Kuhn dankte allen Spendern und Sponsoren sehr herzlich für die großartige Unterstützung des Jubiläums.
Nach weiterer kurzer Aussprache nahm sodann der Gemeinderat förmlich die Spenden/das Sponsoring an.
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- 6. Bekanntgaben/Verschiedenes
a.) Unterhaltungsarbeiten an der Aussegnungshalle
Der Vorsitzende berichtete über die derzeitigen Maler- und Gerüstarbeiten der Fa. Horst Schürle und dem Auftrag an die
Firma Waldenmaier, Böbingen, bzgl. der Blecheindeckungsarbeiten zum Preis von 12.431,93 € (einschl. MwSt.).
b.) Sanierung der Landesstraße 1165 Lauterburg – Essingen
Bürgermeister Kuhn gab bekannt, dass aufgrund des sehr schlechten Fahrbahnzustandes die Landesstraße 1165 zwischen
Lauterburg und Essingen erneuert werden müsse. Die Bauarbeiten würden voraussichtlich nach dem Roßtag beginnen und in
zwei Bauabschnitten – Ortsausgang Lauterburg bis Forellenzucht im Jahr 2015 – Forellenzucht bis Ortseingang Essingen
Frühjahr 2016 - durchgeführt werden. Die offizielle Umleitung erfolge von Bartholomä über Heubach – Mögglingen –
Essingen. Der Schülerbusverkehr werde über Lauterburg - Lautern eingerichtet.
c.) Sanierung Landesstraße 1221 Böhmenkirch
Dass das Land den Zufahrtsverkehr der Anwohner nach Rötenbach nicht mehr über die Landesstraße 1221 billige,
informierte der Vorsitzende. Die Zufahrt erfolge über den „Schopf“ und die Feldwege nach Rötenbach. Wegen zu
chnell gefahrener Geschwindigkeiten wurden im Rötenbach Schwellen eingebaut. Voraussichtlich Anfang August werde –
befristet auf zwei bis drei Wochen – auch der Andienungsverkehr Steinbruch über den Schopf erfolgen müssen, teile
das Land mit.
d.) Antrag der Stadtwerke Heidenheim auf Errichtung von drei Windkraftanlagen im Falkenberg
Der Vorsitzende informierte darüber, dass zwischenzeitlich der immissionsschutzrechtliche Genehmigungsantrag, wie auch der
Antrag bzgl. der Ausgleichsmaßnahme bei der Gemeinde vorliege.
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- 7. Anfragen der Gemeinderäte
Die Anfragen der Gemeinderäte richteten sich zu nachfolgenden Punkten:
- Sanierung von Silikonfugen an den Fenstern der Laubenhartschule
- Wasser-, Feuchtschäden im Feuerwehrgerätehaus
- Behandlung der Straßenoberfläche der Landesstraße 1162, Heubach-Bartholomä
- Pflege der öffentlichen Grünbereiche
- Festjubiläum 650 Jahre Bartholomä – Bedienungen
- Parken von Fahrzeugen auf der Otto-Höfliger-Straße
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Ende der öffentlichen Sitzung um 20.20 Uhr.
Eine nicht-öffentliche Sitzung mit vier Tagesordnungspunkten schloss sich an.
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