Aus dem Gemeinderat

Sitzungsbericht der Gemeinderatssitzung vom 24.06.2015
Anwesend: Bürgermeister Kuhn sowie 10 Gemeinderäte
Zuhörer: 1
Beginn der Sitzung: 18.30 Uhr
Ende der Sitzung: 20.20 Uhr
 
  • 1. Generalmodernisierung, Um-, Rückbau der Laubenhartschule, Verlagerung der Nutzungen vom Dorfhaus ins Schulgebäude, Umnutzung Dorfhaus zum Rathaus
    - Information über den aktuellen Planungsstand
A. Sachverhalt
Die Gemeinde Bartholomä plant, das Schulgebäude zu modernisieren, um- und rückzubauen. Anschließend werden Nutzungen vom bisherigen Dorfhaus ins Schulgebäude verlagert (hier: Vereinsnutzung, Bücherei) und später soll das Dorfhaus zum Rathaus umgenutzt werden. Um dieses Großprojekt zu schultern, sind bestmögliche Zuschüsse aus dem Entwicklungsprogramm Ländlicher Raum (ELR) und dem Ausgleichstock des Landes Baden-Württemberg erforderlich. Die Antragsfristen hierzu sind im Herbst 2015 bzw. Januar 2016. Um den umfangreichen Zuschussantrag zu stellen, ist eine Entwurfsplanung mit Kostenermittlung erforderlich.
In der öffentlichen Sitzung des Gemeinderates wurde nun über den aktuellen Planungsstand informiert.

B. Beratung und Beschlussfassung
Architekt Stephan Wittmann vom Büro AGW stellte den Planungsstand vor. Aufgrund der momentanen Gespräche mit den Fachplanern (Statik-, Heizung- Lüftung-Sanitär- und Elektroplanung) entstehen in der Grundrissplanung des Erdgeschosses im Schulgebäude aus statischer Sicht beachtenswerte Punkte. Bestehende Wände im Erdgeschoss haben tragende Funktion und können nicht ohne weiteres heraus genommen werden, so dass sich der Zuschnitt im Erdgeschoss nach dieser Maßgabe richtet, so Wittmann. Sodann stellte der Architekt alternative Dachformen für das künftige Schulgebäude vor: Aus Kostengründen könne er nach Abtrag des Obergeschosses eine Ausführung als Flachdach empfehlen.
Aus der Mitte des Gremiums wurden verschiedene Anregungen zum Planungsstand gegeben. Auch wurde angeregt, anstatt dem Flachdach ein geneigtes Dach mit integrierten Solarmodulen vorzusehen. Bezüglich der Nutzung der Sitzungssäle im Erdgeschoss des künftigen Rathauses wurde angeregt, diese nicht multifunktional zu planen. Der Gemeinderat wird in der Juli-Sitzung in Kenntnis der dann vorliegenden Kostenermittlung die Beschlüsse über die Entwurfsplanung fassen.
  • 2. Jahresrechnung 2014
    - Bildung von Haushaltseinnahme- und ausgaberesten
A. Sachverhalt
Vor Aufstellung der Jahresrechnung muss im Gemeinderat entschieden werden, welche im abgelaufenen Rechnungsjahr nicht verbrauchten Haushaltsmittel und der noch nicht eingegangenen Einnahmen in das Haushaltsjahr 2015 übertragen werden. Die Verwaltung hat dazu alle Haushaltsstellen überprüft und schlägt dem Gemeinderat die Bildung von Haushaltseinnahmeresten mit rund 805.000 € und Haushaltsausgabereste in Höhe von rund 1,5 Millionen Euro vor. Trotz der Bildung der Haushaltsausgabereste kann auf die Kreditaufnahme 2014 verzichtet werden; die Jahresrechnung 2014 wird voraussichtlich mit einer Rücklagenzuführung von rund 750.000 € abschließen.
Diese Zuführung hängt wesentlich mit bemerkenswerten Gewerbesteuerzahlungen zusammen. Es ist jedoch damit zu rechnen, dass hier hohe Rückzahlungen entstehen können.

B. Beratung und Beschlussfassung
Nach kurzer Beratung beschloss der Gemeinderat, die aufgeführten Haushaltseinnahme und –ausgabereste in das Haushaltsjahr 2015 zu übertragen.
  • 3. Einführung kommunales Haushaltsrecht (NKHR)
    - Information
A. Sachverhalt
2009 hat der Baden-Württembergische Landtag das Gesetz zur Reform des Gemeindehaushaltsrechts beschlossen. Die Kommunen in Baden-Württemberg sind verpflichtet, das NHKR spätestens ab dem Haushaltsjahr 2020 (01.01.2020) anzuwenden.
Der zentrale Reformansatz besteht darin, bessere Steuerungsinformationen zur Verfügung zu stellen, damit Gemeinderat und Führungsebene dem vorhandenen Problem des permanenten Werteverzehrs des kommunalen Vermögens besser entgegen treten können.
Dazu wird das bisher zahlungsorientierte Rechnungswesen durch ein ressourcenorientiertes Rechnungswesen ersetzt (kommunale Doppik). Das gesamte Gemeindevermögen wird erstmals vollständig sichtbar gemacht (Eröffnungsbilanz) und jährlich fortgeschrieben (Erfordernis der Inventur).
Die Gemeinden sind verpflichtet bis spätestens zum letzten Einführungszeitpunkt (01.01.2020) eine komplette Vermögenserfassung und Bewertung durchzuführen. Bedingt durch die gesetzliche Vorschrift und die komplette Umstellung wird bei der Gemeinde ein nicht unwesentlicher Personalmehraufwand notwendig.

B. Beratung und Beschlussfassung
Die Verbandskämmerin, Monika Löhn, stellte dem Gremium das neue kommunale Haushaltsrecht vor.
Bürgermeister Kuhn sah die Einführung des neuen Haushaltsrechtes sehr kritisch, da damit ein erheblicher bürokratischer Aufwand verbunden ist, der für kleine Städte und Gemeinden wenig, wenn überhaupt, Vorteile bietet. Nach weiterer Beratung beschloss der Gemeinderat sodann einstimmig, das neue kommunale Haushaltsrecht zum letzt möglichsten Zeitpunkt (01.01.2020) einzuführen und die Einführung im Verbund mit den Kommunen innerhalb der VG Rosenstein durchzuführen.
  • 4. Kenntnisnahme der Beschlüsse des Technischen Ausschusses vom 16. Juni 2015
Der Technische Ausschuss hat in seiner Sitzung am 16.06.2015 die nachfolgenden Beschlüsse gefasst, die dem Gemeinderat zur Kenntnis gegeben wurden:

Baugesuche:
a.) Zulassung einer Hütte mit Baugrenzenüberschreitung, Grundstück Flst. 531, Kollmannsweg
Für die Errichtung einer Hütte in einer Grundfläche von 4 x 4 m hat der Technische Ausschuss einstimmig das erforderliche Einvernehmen erteilt.

b.) Verlängerung des bestehenden Daches in Richtung Süden, Grundstück Flst. 673/2, Wentalweg
Das bestehende Dach an dem Vereinsheim soll in Richtung Süden verlängert werden. Ursprünglich lag hierfür bereits seit 2002 eine Genehmigung vor. Nach kurzer Aussprache hat der Technische Ausschuss das kommunale Einvernehmen für die Verlängerung des bestehenden Daches erteilt.
  • 5. Annahme von Spenden und Sponsoring
A. Sachverhalt
Über eingegangene Spenden und Sponsoring entscheidet der Gemeinderat jeweils in öffentlicher Sitzung. Im Rahmen der Feierlichkeiten zum Jubiläum 650 Jahre Gemeinde Bartholomä wurden weitere Spenden/Sponsoring in Summe von 13.450 € (brutto) gegeben.

B. Beratung und Beschlussfassung
Bürgermeister Kuhn dankte allen Spendern und Sponsoren sehr herzlich für die großartige Unterstützung des Jubiläums.
Nach weiterer kurzer Aussprache nahm sodann der Gemeinderat förmlich die Spenden/das Sponsoring an.
  • 6. Bekanntgaben/Verschiedenes
a.) Unterhaltungsarbeiten an der Aussegnungshalle
Der Vorsitzende berichtete über die derzeitigen Maler- und Gerüstarbeiten der Fa. Horst Schürle und dem Auftrag an die Firma Waldenmaier, Böbingen, bzgl. der Blecheindeckungsarbeiten zum Preis von 12.431,93 € (einschl. MwSt.).

b.) Sanierung der Landesstraße 1165 Lauterburg – Essingen
Bürgermeister Kuhn gab bekannt, dass aufgrund des sehr schlechten Fahrbahnzustandes die Landesstraße 1165 zwischen Lauterburg und Essingen erneuert werden müsse. Die Bauarbeiten würden voraussichtlich nach dem Roßtag beginnen und in zwei Bauabschnitten – Ortsausgang Lauterburg bis Forellenzucht im Jahr 2015 – Forellenzucht bis Ortseingang Essingen Frühjahr 2016 - durchgeführt werden. Die offizielle Umleitung erfolge von Bartholomä über Heubach – Mögglingen – Essingen. Der Schülerbusverkehr werde über Lauterburg - Lautern eingerichtet.

c.) Sanierung Landesstraße 1221 Böhmenkirch
Dass das Land den Zufahrtsverkehr der Anwohner nach Rötenbach nicht mehr über die Landesstraße 1221 billige, informierte der Vorsitzende. Die Zufahrt erfolge über den „Schopf“ und die Feldwege nach Rötenbach. Wegen zu chnell gefahrener Geschwindigkeiten wurden im Rötenbach Schwellen eingebaut. Voraussichtlich Anfang August werde – befristet auf zwei bis drei Wochen – auch der Andienungsverkehr Steinbruch über den Schopf erfolgen müssen, teile das Land mit.

d.) Antrag der Stadtwerke Heidenheim auf Errichtung von drei Windkraftanlagen im Falkenberg
Der Vorsitzende informierte darüber, dass zwischenzeitlich der immissionsschutzrechtliche Genehmigungsantrag, wie auch der Antrag bzgl. der Ausgleichsmaßnahme bei der Gemeinde vorliege.
  • 7. Anfragen der Gemeinderäte
Die Anfragen der Gemeinderäte richteten sich zu nachfolgenden Punkten:

- Sanierung von Silikonfugen an den Fenstern der Laubenhartschule
- Wasser-, Feuchtschäden im Feuerwehrgerätehaus
- Behandlung der Straßenoberfläche der Landesstraße 1162, Heubach-Bartholomä
- Pflege der öffentlichen Grünbereiche
- Festjubiläum 650 Jahre Bartholomä – Bedienungen
- Parken von Fahrzeugen auf der Otto-Höfliger-Straße
Ende der öffentlichen Sitzung um 20.20 Uhr.
Eine nicht-öffentliche Sitzung mit vier Tagesordnungspunkten schloss sich an.
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