- 1. Generalmodernisierung, Um-, Rückbau der Laubenhartschule, Verlagerung der Nutzungen vom Dorfhaus ins Schulgebäude, Umnutzung Dorfhaus zum Rathaus
- Entwurfsplanung
A. Sachverhalt
Die Laubenhartschule Bartholomä soll dem Bedarf angepasst, in Teilen
energetisch saniert und um die neuen Nutzungen für Vereine und
Bücherei aus dem Dorfhaus ergänzt werden. Nach Fertigstellung der
Laubenhartschule ziehen Vereine und Bücherei in das Schulgebäude um.
Die frei werdende Fläche im Dorfhaus wird für die Einrichtung des
Rathauses umgebaut und den heutigen Anforderungen angepasst.
Für die Generalmodernisierung der Laubenhartschule geht die aktuelle
Kostenberechnung von Gesamtkosten von 1,255 Millionen Euro (netto), aus.
Die Gesamtkosten für den Umbau Dorfhaus belaufen sich auf 748.000 €, netto.
Um die Finanzierung des Gesamtprojektes überhaupt darstellen
zu können, sind bestmöglichste Zuschüsse von Nöten. Die
Zuschussanträge sollen ausgearbeitet werden; hierzu ist die
Entwurfsplanung mit Kostenberechnung erforderlich.
B. Beratung und Beschlussfassung
Architekt Stephan Wittmann stellte die Entwurfsplanung und die
Kostenberechnung ausführlich vor. Das zu sanierende Schulgebäude soll
aus städtebaulichen Gründen, wie aus Gründen der Solarnutzung ein
geneigtes Dach erhalten. Die Anregungen der Schulleitung zum
Raumprogramm können zu einem späteren Zeitpunkt entschieden werden, so
der Architekt. Dem Wunsch der Schule hingegen, zwischen der neuen, mit
knapp 70 m² geplanten Aula und dem Musikraum eine mobile Zwischenwand
einzubauen, stünden statische Gründe entgegen. Diese Faltwand lasse
sich nur mit einem verhältnismäßig sehr großen Mehrkostenaufwand
realisieren.
Im Dorfhaus bestehe die Forderung der Baurechtsbehörde,
einen zweiten Rettungsweg einzubauen; auch müsse das Treppenhaus
brandschutztechnisch geschottet werden. Architekt Wittmann bezifferte
die Brandschutzkosten für die Schule auf 178.000,--€, und für das
Dorfhaus mit 232.000,--€.
Schulleiter Bernd Pfrommer regte an, über die mobile Faltwand nochmals nachzudenken, auch wenn diese mit hohen
Mehrkosten verbunden sei. Architekt Wittmann erkannte durch die Größe
des dann entstehenden Raums zusätzliche brandschutzrechtliche
Auflagen, während Bürgermeister Kuhn für die größeren schulischen
Veranstaltungen auf die Nutzung des schönen Dorfhaussaals verwies.
Nach weiterer Diskussion und ausführlicher Beratung billigte sodann
der Gemeinderat einstimmig die vorgelegte Entwurfsplanung und die
Kostenermittlung.
|
- 2. Genehmigungsantrag der Hellenstein Solar Wind GmbH zur Errichtung von 3 Windkraftanlagen am Falkenberg
A. Sachverhalt
Der Regionalverband Ostwürttemberg hat im Bereich Falkenberg auf dem
im Eigentum des Landes Baden-Württemberg stehenden Forstgrundstück,
ein Vorranggebiet für Windkraft mit rund 60 ha Fläche verbindlich
ausgewiesen. Die Teilfortschreibung des Regionalplanes wurde durch das
Ministerium für Verkehr und Infrastruktur am 28. August 2014
genehmigt.
Aus dieser Regionalplanung heraus wurde im Bereich
Falkenberg der sachliche Teilflächennutzungsplan „Konzentrationszone
für Windenergieanlagen“ durch die Verwaltungsgemeinschaft Rosenstein
entwickelt. Im Falkenberg ist hier im Flächennutzungsplan eine
Konzentrationszone mit 44,1 ha dargestellt. Der Flächennutzungsplan
ist wirksam.
Die Hellenstein Solar Wind GmbH, 100-prozentige Tochter
der Stadtwerke Heidenheim AG, plant in dieser Konzentrationszone die
Errichtung von drei Windkraftanlagen des Typs General Electric GE2.75
mit 2,75 MW und einer Nabenhöhe von 139 Meter mit Rotoren von 120 m
Durchmesser. Dazu wurde der immissionsschutzrechtliche
Genehmigungsantrag beim Landratsamt Ostalbkreis eingereicht und die
Gemeinde um das baurechtliche Einvernehmen gebeten.
Um die Auswirkungen gering wie möglich zu halten, wurde bei der Planung ein
seitens des Gemeinderates geforderter Mindestabstand von ca. 1100 m
zur Wohnbebauung, also den Kitzinghöfen, berücksichtigt.
Die Einspeisung des Windparks am Falkenberg ist über den beim Nachbarn
geplanten Windpark Lauterstein der wpd onshore GmbH KG geplant, die
ihrerseits auf der Nachbargemarkung 16 Windkraftanlagen plant. Damit
entsteht in Summe ein Gebiet mit 19 Windkraftanlagen.
Die Zuwegung und der Transport aller Anlagenkomponenten erfolgt über die interne
Zuwegung zum Windpark Lauterstein über die Gemeindeverbindungsstraße
der Stadt Lauterstein in die bestehende Forstwege.
Schallimmissionen und Schattenwurf liegen innerhalb der gesetzlichen Werte.
In Bezug auf die Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen ist unter anderem die
Renaturierung/Sanierung der Ochsenhülbe beim Inneren Kitzinghof
vorgesehen. Der Ersatz für die wegfallende Waldflächen wird innerhalb
eines Flächenpools an anderer Stelle auf der Schwäbischen Alb
geschaffen.
B. Beratung und Beschlussfassung
Die Vertreter der Stadtwerke Heidenheim gaben in der Sitzung
ergänzende Informationen, insbesondere auch zur Bürgerbeteiligung und
zum Bauzeitenplan, wonach im kommenden Jahr mit dem Bau der Anlagen
begonnen werden soll.
Nach weiterer Beratung im Gremium erteilte
sodann der Gemeinderat bei zwei Stimmenthaltungen das Einvernehmen und
formulierte zum weiteren Schutz der Wohngebäude in der Stellungnahme
der Gemeinde zusätzliche Auflagen und Bedingungen.
Windpark Falkenberg (910 KB)
Gesamtkarte Windpark Lauterstein (1,6 MB)
Weitere Infos gibt es im
Informationsportal Windparkplanung Lauterstein
|
- 3. Erneuerung der PC-Ausstattung im Computerraum der Laubenhartschule
A. Sachverhalt
Der Computerraum an der Laubenhartschule wurde 1992 erstmals
eingerichtet und seitdem immer aktualisiert. Bei der nun anstehenden
Ersatzbeschaffung geht es um ein neues Server-System mit notwendiger
Datensicherung, um die Ersatzbeschaffung von 15 PC-Schulungsplätzen im
Computerraum, zuzüglich fünf weiterer PC´s für Klassenräume und
Schulleitung, der notwendigen Software für die Arbeitsstationen und
der Neuinstallation des Novell-Systems. An Zubehör ist unter anderem
ein neuer Laserdrucker vorgesehen.
Im Haushaltsplan der Gemeinde 2015 ist ein Betrag von 30.000 Euro veranschlagt.
B. Beratung und Beschlussfassung
Nach kurzer Aussprache beschloss der Gemeinderat, für die Erneuerung der PC-Ausstattung Angebote auf der Basis einer beschränkten Ausschreibung einzuholen.
|
- 4. Feststellung der Jahresrechnung 2014
A. Sachverhalt
Das Rechnungsergebnis 2014 verbessert sich gegenüber der Planung. Bis
auf einen kleinen zweckgebundenen Kredit für die neue
Photovoltaikanlage auf dem Pumpwerk in Höhe von 28.500 €, konnte auf
die restliche Kreditermächtigung verzichtet werden.
Markant war ein Gewerbesteueraufkommen, das zum Stichtag 31.12.2014 rd. 800.000 € über
dem Planansatz lag. Der Schuldenstand beläuft sich auf 31.12.2014 auf
rd. 122.600 €, was einer Pro-Kopf-Verschuldung von 60 Euro entspricht.
Davon entfallen rd. 50 € auf die Photovoltaikanlagen.
B. Beratung und Beschlussfassung
Der Bürgermeister stellte fest, dass die Gemeinde auf ein arbeits-
und erfolgsreiches Jahr zurückblicken könne. 2014 konnten geplanten
Investitionen durchgeführt und nahezu abgeschlossen werden, so
Erschließung Wohnbaugebiet Hirschrain-Nord (1,4 Mio €
Erschließungskosten), die Sanierung der Gaisgasse (Gesamtkosten 1,1
Mio. €), die Neukonzeption des Friedhofs (gesamt ca. 260.000,--€), die
Einrichtung des Kulturhof Amalienhof (ca. 180.000,-- €), die Gymwelt
(ca. 100.000,-- €), eine Abendloipe (ca. 15.000,--€), eine neue
PV-Anlage am Abwasserpumpwerk (knapp 30.000,--€) und die Erweiterung
des Kindergartens mit einer dritten Gruppe der „Arche Noah“.
Ursächlich für einen positiven Jahresabschluss sei die gute Konjunktur
und Wirtschaftslage im Land gewesen. Hinzu trete eine sehr sparsame
Mittelbewirtschaftung des laufenden Gemeindebetriebs (die Verwaltung
habe 2014 rd. 74.000,--€ beim Verwaltungs- und Betriebsaufwand und
rd. 12.000,--€ beim Personal weniger ausgegeben).
Bürgermeister Kuhn dankte dem Gemeinderat und allen 24 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern
für eine disziplinierte und sparsame Haushaltsführung. Sein Dank galt
auch allen Bürgerinnen und Bürger und den Betrieben, die mit ihren
Steuern und Abgaben das Gemeinwesen stützen. Kämmerin Monika Löhn gab
zu den einzelnen Kostenabrechnungen detaillierte Information. Nach
weiterer Beratung wurde die vorgelegte Jahresrechnung für das
Rechnungsjahr 2014 einstimmig festgestellt.
|
- 5. Zwischenbericht 2015: Finanzlage der Gemeinde Bartholomä
A. Sachverhalt
Der Verwaltungshaushalt 2015 ist mit einer Zuführungsrate von gerade
einmal 45.000,-- Euro geplant. Die Entwicklung des
Gewerbesteueraufkommens ist derzeit immer noch überdurchschnittlich
gut. Allerdings ist gegenüber dem Vorjahr bereits ein Rückgang zu
verzeichnen. Die Ausgabeseite im Verwaltungshaushalt verlief bisher
plangemäß mit Ausnahme der Gewerbesteuerumlage. Im Vermögenshaushalt
2015 müssen im Einnahmenbereich noch die Landeszuschüsse für die
Gaisgassensanierung und die Friedhofsumgestaltung abgerechnet werden.
B. Beratung und Beschlussfassung
Der Gemeinderat nahm den Finanzzwischenbericht zustimmend zur Kenntnis.
|
- 6. Stromlieferungsvertrag mit der EnBW/ODR AG
A. Sachverhalt
Mit der EnBW/ODR, Ellwangen besteht aufgrund der aktuellen
Vereinbarung ein Stromlieferungsvertrag, wonach die EnBW/ODR AG der
Gemeinde für ihre Anlagenstandorte elektrische Energie liefert. Die
EnBW/ODR hat nun ab 2016 ein neues Lieferangebot unterbreitet.
Die Kalkulationsgrundlage bildet die Bündelungssauschreibung 2014 des
Gemeindetags-Service (GT). Durch Tranchenbeschaffung bzw.
Preisfixierung stand der endgültige Energiebeschaffungspreis der
Bündelungsausschreibung seit Ende Oktober 2014 fest. Bei dieser
Ausschreibung wurde in diesem Rahmen ein deutlich geringerer
Energiepreis als 2012 erzielt.
Bei Zugrundelegung des neuen Preises
und gleichbleibender Verbrauchsmenge werden sich die Kosten für die
Gemeinde leicht reduzieren.
B. Beratung und Beschlussfassung
Aus der Mitte des Gremiums wurde angeregt, vergleichend von einem lokalen Anbieter ein Angebot einzuholen, und dann das günstigere zu beauftragen.
|
- 7. Ganztagesbetreuung der Kinder - Änderung der Elternentgelte
A. Sachverhalt
Bereits Mitte der 1990ger Jahre wurde die sog. Kernzeitbetreuung
eingeführt. Es handelt sich dabei um ein freiwilliges Angebot der
Gemeinde Bartholomä zur Betreuung der Kinder.
Im Rahmen des kommunalen Betreuungsangebots werden sinnvolle spielerische und freizeitbezogene
Aktivitäten angeboten. Unterricht bzw. Nachhilfeunterricht ist nicht
Gegenstand des Angebots. Sofern gewünscht, kann den Kindern jedoch
Gelegenheit gegeben werden, während der Betreuung ihre Hausaufgaben zu
erledigen. In den zurückliegenden Jahren wurde das Angebot der
Gemeinde ständig erweitert und verbessert. Zwischenzeitlich gibt es
für alle Kinder ein Ganztagesangebot, jeweils von montags bis freitags
von 7 Uhr – 16 Uhr, einschließlich eines Angebots für ein Mittagessen.
In Zusammenarbeit mit den Betreuungskräften wurde das
Betreuungsangebot der Gemeinde nun aktuell überarbeitet und das
Elternentgelt den heutigen Bedürfnissen angepasst.
B. Beratung und Beschlussfassung
Nach ausführlicher Beratung, beschloss der Gemeinderat die Änderungen der Elternentgelte zum 01.09.2015.
Merkblatt Betreuungsangebote
(52 KB, Stand: 30.07.2015)
|
- 8. Kenntnisnahme der Beschlüsse des Technischen Ausschusses vom 21.07.2015
Der Technische Ausschuss hat in seiner öffentlichen Sitzung am 21.07.2015 nachfolgende Beschlüsse gefasst, die dem Gemeinderat zur
Kenntnis gegeben wurden:
1. Erneuerung der öffentlichen Hinweisbeschilderung
Die Hinweisbeschilderung auf die öffentliche
Einrichtungen und wichtigen Stellen in Bartholomä ist in
unterschiedlichen Systemen vorhanden. Insbesondere die aufgestellte
Beschilderung mit den Holzschildern ist aufgrund des Alters abgängig
und nicht mehr aktuell. Diese Wegweisung muss aus diesen Gründen
abgebaut werden.
Es ist geplant die Hinweisbeschilderung für die
Verkehrsteilnehmer, wie für Gäste, Wanderer und Spaziergänger in einem
einheitlichen System neu zu erstellen. Die Hinweisbeschilderung soll
in den Gemeindefarben rot/weiß in Edelstahl erfolgen. Die
Gemeindeverwaltung hat vier Firmen und Betriebe aufgefordert,
Kostenangebote zu unterbreiten, dabei ist das Angebot der Firma
Druckservice Wolfgang Stütz, Bartholomä mit 5.200,-- Euro, zzgl.
MwSt., das preisgünstigste.
Der Technische Ausschuss hat die Beauftragung der Firma Stütz einstimmig beschlossen und die Verwaltung
beauftragt, bezüglich der Aufstellung der Hinweisbeschilderung
Angebote für eine Fremdvergabe einzuholen.
2. Baugebiet Hirschrain-Nord; Überprüfung der Abwasserentsorgung im Trennsystem
Im neuen Baugebiet „Hirschrain-Nord“ ist nach den Vorgaben des
Wassergesetzes ein Trennsystem vorhanden. Das innerhalb des ersten
Bauabschnitts anfallende Regenwasser wird dabei grundsätzlich der
Hirschrain-Hülbe zugeleitet, wobei eine Mindestmenge des
Oberflächenwassers im Schmutzwasserkanal verbleiben muss. Im Rahmen
eines Ortstermins hat der Technische Ausschuss das Abwassersystem
begutachtet. Anlass war die Tatsache, dass bislang der
Hirschrain-Hülbe über den Regenwasserkanal kein Oberflächenwasser
zugeht. Nach Begutachtung und Prüfung hat der Technische Ausschuss
beschlossen, durch Absenkung der Drosselklappe und Einbau eines
kleinen Wehrs zu gewährleisten, dass der Hirschrain-Hülbe deutlich
Regenwasser zugeleitet wird. Das Ingenieurbüro Kolb wurde gemeinsam
mit der Verwaltung beauftragt, die Änderung mit Blick auf die
bestehende wasserrechtliche Erlaubnis mit der unteren Wasserbehörde zu
verhandeln.
|
- 9. Annahme von Spenden und Sponsoring
A. Sachverhalt
Über eingegangene Spenden und Sponsoring entscheidet der Gemeinderat
jeweils in öffentlicher Sitzung. Im Rahmen der Feierlichkeiten zum
Jubiläum 650 Jahre Gemeinde Bartholomä wurden weitere
Spenden/Sponsoring gegeben, auch zum Sozialprojekt
„Miteinander-füreinander“ und für die Kultur – und Sportstiftung
gingen Spenden ein.
Insgesamt ging ein Spendenaufkommen von 2.980,--€ zu.
B. Beratung und Beschlussfassung
Bürgermeister Kuhn dankte allen Spendern und Sponsoren sehr herzlich für die großartige Unterstützung.
Nach weiterer kurzer Aussprache nahm sodann der Gemeinderat förmlich die Spenden an.
|
- 10. Bekanntgaben/Verschiedenes
Der Bürgermeister gab bei diesem Punkt zu nachfolgenden Informationen:
- Eröffnung der Kinderspielplatzes im Wohnbaugebiet Hirschrain-Nord
- Ortsfamilienbuch/Bartholomäer Gasthäuser
Die Autoren Carsten Weber und Jan Ruben Haller haben in ehrenamtlicher Detailarbeit ein Ortsfamilienbuch, das auch die
Eigentümer aller Wirtshäuser beinhaltet, erstellt. Dieses Buch soll noch 2015 im Jubiläumsjahr durch die Gemeinde
herausgegeben werden. Buchinteressenten sollten sich im Rathaus melden.
|
- 11. Anfragen der Gemeinderäte
Die Anfragen der Gemeinderäte richteten sich zu nachfolgenden Punkten:
- Abrechnung der Kosten zur 650-Jahr-Feier
- Erneuerung der PC-Ausstattung im Feuerwehrgerätehaus
- Erweiterung der Straßenbeleuchtung und Beleuchtung der Querungshilfe L 1162
|
Ende der öffentlichen Sitzung um 21.20 Uhr.
Eine nicht-öffentliche Sitzung mit fünf Tagesordnungspunkten schloss sich an.
|