- Neufassung der Satzung über die Entwässerung (Abwassersatzung) und Änderung der Abwassergebühr
A. Sachverhalt
Die Kosten der Abwasserbeseitigung werden regelmäßig neu kalkuliert.
Dabei fällt auf, dass für das Jahr 2015 die Kosten um rund 25.000,-- €
niedriger gegenüber dem Vorjahr ausfallen. Dies liegt insbesondere
daran, dass beim Abwasserpumpwerk Bartholomä die technischen Anlagen
abgeschrieben sind und somit insgesamt geringere Abschreibungen und
Verzinsung zum Ansatz kommen. Da aus dem Jahr 2014 noch ein Überschuss
zur Verfügung steht, soll dieser ebenfalls mit in die Kalkulation
einfließen. Eine niedrigere Betriebskostenumlage des
Abwasserzweckverbandes Lauter/Rems führt überdies zu geringeren
Kosten. Diese günstige Entwicklung führt zu Rückführungen zu Gunsten
des Gebührenzahlers. Letztendlich ist die Gebühr ab dem Jahr 2016 um
0,12 €/Kubikmeter auf 1,86 €/Kubikmeter zu senken (bisher 1,98
€/Kubikmeter). Im Bereich des Niederschlagswassers sind die zu
verteilenden Kosten auch niedriger, als noch in der Kalkulation 2015
berechnet. Bei einer versiegelten Fläche von ca. 190.000 qm im
Gesamtgemeindegebiet führt dies zu einer geringeren
Niederschlagswassergebühr um 0,07 €/qm. Somit kann die
Niederschlagswassergebühr von derzeit 0,28 €/qm auf 0,21 €/qm gesenkt
werden. Die Notwendigkeit der Neufassung der Abwassersatzung ergibt
sich neben der Änderung der Abwassergebühr insbesondere durch die
Harmonisierung der Beitragsregelungen durch die Änderung der
Berechnungsmethode, weiterhin durch eine Klarstellung, wie die Zahl
der Vollgeschosse zu ermitteln ist, durch die Änderung der Fälligkeit
der Gebühren (entsteht nach einem Monat; bisher 2 Wochen) und durch
die Änderung der Vorauszahlungstermine, die nun neu zum 01. Mai, 01.
Juli, 01. September und 01. November bestimmt werden.
B. Beratung und Beschlussfassung
Kämmerin Monika Löhn stellte dem Gremium ausführlich die Kalkulation
der Abwassergebühren, wie auch die Notwendigkeit der Neufassung der
Abwassersatzung vor. Nach kurzer Aussprache/Diskussion beschloss
sodann der Gemeinderat einstimmig die Abwassergebühr ab 01.01.2016 zu
senken, und beschloss einstimmig ebenso die Neufassung der
Abwassersatzung.
- Neufassung der Wasserversorgungssatzung und Änderung der Verbrauchsgebühren („Wasserzins“)
A. Sachverhalt
Auch für den Wasserzins sind die Verbrauchsgebühren neu
zu berechnen. Die Wasserversorgung zählt zu den wirtschaftlichen
Unternehmen und soll nach den Vorschriften der Gemeindeordnung
Baden-Württemberg einen Ertrag für den Haushalt abwerfen. Nach dem in
den vergangenen Jahren größere Wasserleitungsabschnitte ausgetauscht
bzw. komplett neu eingebaut wurden (Gaisgasse, Hirschrain-Nord, ...)
werden sich in den kommenden Jahren die Abschreibungs- und
Verzinsungsbeträge erhöhen. Bei einem leicht stetigen Rückgang der
verkauften Wassermenge ist damit zu rechnen, dass die Kosten in den
nächsten Jahren pro verkaufte Wassermenge steigen. Auch sind die
Bezugskosten für das Fremdwasser (Einkauf von Wasser über die
Härtsfeld-Albuch-Wasserversorgung) leicht steigend. Um einen Ertrag
für den Haushalt zu erhalten muss daher der Wasserpreis erhöht werden.
Bei der Neufassung der Wasserversorgungssatzung sind – ähnlich wie bei
der Neufassung der Abwassersatzung – neben der Änderung der
Verbrauchsgebühren die Harmonisierung der Beitragsregelungen die
klarstellende und detaillierte Beschreibung, wie die Zahl der
Vollgeschosse zu ermitteln ist, die Änderung der
Gebührenschuldnerschaft, die Fälligkeit der Gebühren und die Änderung
der Vorauszahlungstermine – auch hier mit 01. Mai, 01. Juli, 01.
September und 01. November – die Gründe für die Neufassung.
B. Beratung und Beschlussfassung
Nach ausführlicher Darlegung des Sachverhalts beschloss der
Gemeinderat einstimmig, die Verbrauchsgebühren ab dem Jahr 2016 zu
erhöhen und die Neufassung der Wasserversorgungssatzung zu
verabschieden.
- Neufassung der Satzung über die Erhebung von Erschließungsbeiträgen
A. Sachverhalt
Die Erschließungsbeitragssatzung stammt aus dem Jahr 2010.
Inzwischen haben sich einige Passagen und
Formulierungen im Satzungsmuster des Gemeindetags geändert. Die
Verwaltung schlägt daher eine Neufassung des gesamten Textteils vor.
Angepasst wird in einzelnen Passagen die Berechnungsmethodik zur
Festlegung der Geschosszahl. Es wird künftig die kaufmännische Rundung
angewendet (bisher wurde immer aufgerundet).
B. Beratung und Beschlussfassung
Im Gremium wurden einzelne Verständnisfragen gestellt. Sodann beschloss
der Gemeinderat einstimmig die Neufassung der
Erschließungsbeitragssatzung.
- Konzepte zur Straßen-/Kanalunterhaltung
- Vorstellung der Entwürfe
A. Sachverhalt
Der Gemeinderat Bartholomä hat beschlossen, ein Straßen- und
Kanalzustandskonzept zu beauftragen. Anhand dieser Konzepte soll
aufgezeigt werden, in welchen Bereichen vordringlich
Straßensanierungsmaßnahmen bzw. Kanalsanierungs- und
Auswechslungs-/Erneuerungsmaßnahmen durchgeführt werden, wo hier die
Priorität liegt und wo in den kommenden Jahren daher sinnvollerweise
und zielgerichtet investiert werden soll.
Auf der Grundlage dieser Konzepte können im Sinne einer Richtschnur für den Gemeinderat in den
kommenden Jahren die anstehenden Sanierungsentscheidungen besser und
nachhaltiger getroffen werden.
Die Gemeindeverwaltung hatte hierzu drei Ingenieurbüros aufgefordert ein Honorarangebot abzugeben.
In der öffentlichen Sitzung des Gemeinderates im Mai hatte das Gremium
beschlossen, die Konzepterstellung zur Straßen- und Kanalunterhaltung
an das Ingenieurbüro Kolb, Steinheim zu vergeben. Das Ingenieurbüro
hatte nach den vorliegenden Kriterien und dem vorgegebenen
Leistungsverzeichnis das preisgünstigste Honorarangebot abgeben.
Die Konzepte für Straßen- und Kanalunterhaltung sind nunmehr vom
Ingenieurbüro soweit als Vorentwurf ausgearbeitet und werden in der
öffentlichen Sitzung des Gemeinderates erstmals vorgestellt.
B. Beratung und Beschlussfassung
Dipl.-Ing. Helmut Kolb stellte die Vorentwürfe für die Konzepte der
Straßenunterhaltung, wie der Kanalunterhaltung dem Gremium ausführlich
vor. In der weiteren Beratung erachtete es das Gremium für wert, die
Konzepte eingehend bei einer anstehenden Klausursitzung zu erörtern,
um diese anschließend dann wieder in öffentlicher Sitzung zu beraten
und zu beschließen.
- Ersatzbeschaffung des MB-Trac im Bauhof
A. Sachverhalt
Für das Anforderungsprofil der technischen Arbeiten der Gemeinde
Bartholomä ist im Bauhof ein Geräteträger erforderlich. Hierfür steht
der MB-Trac 440 seit 1987, also seit nahezu dreißig Jahren, zur
Verfügung. Da dieses Fahrzeug das gesamte Jahr im Einsatz steht und
sowohl für die Grünpflege, wie auch im Winterdienst in Einsatz kommt,
ist es nach dieser Zeit nun zu ersetzen.
Für die Ersatzbeschaffung kommt ein Kommualschlepper infrage, der den verschiedenen Aufgaben mit
Systemlösungen gerecht wird. Das Anforderungsprofil ist u.a. eine
kompakte Bauweise, Zuverlässigkeit, stabiles Fahrverhalten und damit
einen hohen Grad an Sicherheit. Das Fahrzeug muss weiterhin der
Anforderung, aufgrund einem wechselndem Personal und wechselnden
Fahrern eine einfache Bedienung vorzuhalten, erfüllen. Der Bauhof hat
verschiedene Marken im Einsatz getestet und sich unter
Berücksichtigung des genannten Anforderungsprofils für die Marke Fendt
ausgesprochen.
Für eine Ersatzbeschaffung des MB-Trac hat die Gemeinde
folgende Angebote für einen Fendt Kommunalschlepper (Preise einschl. Mwst.) eingeholt:
- Fa. BayWA AG, Biberach 94.605,-- €
- 2. Anbieter 96.271,-- €
Zugleich mit der Ersatzbeschaffung ist ein Schneepflug,
der kompatibel zu dem ersatzbeschafften Fahrzeug ist, anzuschaffen.
Infrage kommt der Schneepflug Hydrac (System Kronberger). Dazu wurden
seitens der Verwaltung nachfolgende Angebote eingeholt (Preise einschl. Mwst.):
- Fa. BayWA AG, Biberach 13.566,-- €
- 2. Anbieter 14.115,78 €
Obwohl Fühlung mit einem weiteren Anbieter bestand, wurde
der Gemeindeverwaltung kein weiteres Angebot eines anderen Herstellers
unterbreitet. Die Ersatzbeschaffung ist im Haushaltsplan 2015
berücksichtigt und veranschlagt.
B. Beratung und Beschlussfassung
Nachdem der Gemeinderat bereits in einem Ortstermin Anfang November
sich ausführlich mit der Ersatzbeschaffung befasst und der Technische
Ausschuss den Sachverhalt ausführlich diskutiert und vorberaten hatte,
bestand in der öffentlichen Sitzung kein weiterer Diskussions- und
Beratungsbedarf. Bei zwei Stimmenthaltungen beschloss sodann das
Gremium, auf Grundlage des vorliegenden Angebots, den Auftrag sowohl
für die Ersatzbeschaffung des Kommunalschleppers, wie die
Ersatzbeschaffung des Schneepflugs an die Firma BayWa AG zu vergeben.
- Einführung des neuen kommunalen Haushaltsrechts
- Festlegung Bewertungseckpunkte
A. Sachverhalt
Die Gemeinde Bartholomä führt zum 01.01.2020 das Neue Kommunale
Haushalts- und Rechnungswesen (NKHR) ein. Damit sollen dem Gemeinderat
und der Führungsebene Informationen zur Verfügung gestellt werden, um
wichtige Steuerungsmaßnahmen rechtzeitig einleiten zu können.
Insbesondere wird der permanente Werteverzehr des Gemeindevermögens
detailliert dargestellt. Die Bewertungsregelungen sind vom Gemeinderat
zu beraten und festzulegen. Diese Regelungen sind in den
„Bewertungseckpunkten der Gemeinde Bartholomä“ dargestellt.
Eine wichtige Einführungsaufgabe besteht in der Aufstellung einer
Eröffnungsbilanz zum 01.01.2020. Die zentralen Rahmenbedingungen
werden in diesen Eckpunkten fixiert.
Die Gemeinden Bartholomä, Böbingen, Heubach, Heuchlingen, Mögglingen, die
Verwaltungsgemeinschaft Rosenstein und der Abwasserzweckverband Lauter-Rems führen das NKHR gemeinsam und parallel ein. Um das
Gesamtprojekt möglichst wirtschaftlich umzusetzen, werden weitgehend
einheitliche, gleichlautende Bewertungseckpunkte von allen Kommunen
und der Verwaltungsgemeinschaft verwendet. Die Bewertung des
Gemeindevermögens erfolgt grundsätzlich nach den tatsächlichen
Anschaffungs- und Herstellungskosten. Wenn diese nicht ermittelbar
sind oder Ausnahmen im Rahmen der Vereinfachungsmöglichkeiten
bestehen, muss die Wertermittlung nach standardisierten Regeln
erfolgen.
B. Beratung und Beschlussfassung
Der Bürgermeister erinnerte an den Beschluss vom Juni 2015, wonach die
Gemeinde zum 01.01.2020 das neue kommunale Haushalts- und
Rechnungswesen (NKHR) mit der Eröffnungsbilanz einführen wird. Bis
dahin werde in der Vermögenserfassung – und bewertung noch vieles zu
tun sein. Sodann stellte Kämmerin Löhn die einzelnen
Bewertungseckpunkte, wie insbesondere die Bewertung von unbebauten und
bebauten Grundstücken, die Eckpunkte für Infrastrukturvermögen und
weiterer Vermögensgegenstände ausführlich vor. Nachdem einzelne
Verständnisfragen vom Gremium gestellt wurden, beschloss der
Gemeinderat nach weiterer Diskussion sodann einstimmig, die von der
Verwaltung vorgeschlagenen Bewertungseckpunkte so festzulegen.
- Haushaltsplan mit Haushaltssatzung 2016
- Einbringung des Entwurfs
A. Sachverhalt
Das Gesamtvolumen des Haushalts 2016 beträgt rund 6,065 Millionen
Euro und liegt damit über dem des Jahres 2015.
Auf den Verwaltungshaushalt entfällt hiervon ein Volumen von ca. 5,103 Mio.
Euro. Es kann nur mit einer kleinen Zuführungsrate von knapp 30.000,--
€ gerechnet werden, die dem Vermögenshaushalt für Investitionen zur
Verfügung gestellt werden kann. Im Bereich der Einkommenssteuer
stagnieren die Zuweisungen des Landes noch auf hohem Niveau, während
bei den Schlüsselzuweisungen deutliche Rückgänge sichtbar sind. Die
Umlagen im Bereich der Gewerbesteuerumlage und der Kreisumlage steigen
an. Die Hebesätze für die Gewerbesteuer und Grundsteuer können nach
Vorschlag der Verwaltung noch stabil bleiben, Gebühren für Wasser
müssen angehoben, die Gebühren für Abwasser können gesenkt werden.
Kostensteigerungen sind auch im Bereich der Umlagen, insbesondere bei
den Kindergärten zu verzeichnen. Im Jahr 2016 fallen hier insgesamt
491.000 € für die Kindergärten an.
Der Vermögenshaushalt hat ein Volumen von rund 962.000,-- Euro. Während im Jahr 2015 die anstehende
Investitionsmaßnahme im Bereich der Infrastrukturbündelung in Ortskern
von Bartholomä mit der Sanierung des Schulgebäudes und dem damit
verbundenem Rück – und Umbau geplant wurde, wird nun im Jahr 2016 mit
der ersten Umsetzung begonnen. Parallel dazu wird im Bereich des
Dorfhauses die Planung vorangetrieben, um hier das Rathaus mit zu
integrieren. Für die Erweiterung der Kläranlage beim
Abwasser-Zweckverband-Lauter-Rems wird die Gemeinde eine
Investitionsumlage mit rund 50.000 € leisten müssen. Ebenso werden im
Bereich der Breitbandverkabelung (50.000 €) und für ein Energiekonzept
der Gemeinde (55.000 €) zur Verfügung gestellt. Für Grunderwerb
(Wohn-/Gewerbegebiete) sind 300.000 € enthalten.
Die geringe Zuführungsrate reicht nicht für die Finanzierung der Investitionen des
Vermögenshaushalts aus. Diese Kosten müssen teilweise durch eine
Entnahme aus der allgemeinen Rücklage als auch aus Kreditaufnahmen
(vorgesehen 265.750 €) finanziert werden. Planmäßig beträgt die
Verschuldung am Ende des Jahres 2016 damit 174 € pro Bürger und liegt
immer noch weit unter dem Landesdurchschnitt (ca. 640 €)
vergleichbarer Gemeinden.
B. Beratung und Beschlussfassung
Bürgermeister Kuhn stellte den Haushaltsplanentwurf dem Gremium
ausführlich vor. Der Gemeinderat beschloss sodann einstimmig, die
Einbringung des Haushaltsplans 2016 anzunehmen und im Rahmen der
öffentlichen Gemeinderatssitzung am 16.12. den Entwurf ausführlich zu
beraten.
- Ergebnis der Straßenverkehrsschau vom 02.11.2015
Am 2.11.2015 fand unter Beteiligung der unteren
Straßenverkehrsbehörde des Landkreises, des Polizeipräsidiums, der
zuständigen Straßenmeisterei Schwäbisch Gmünd und der Gemeinde
Bartholomä eine Straßenverkehrsschau zu den nachfolgenden Punkten
statt:
- Antrag der Gemeinde auf Anordnung einer Geschwindigkeitsbeschränkung im Zuge der L1221 auf Höhe von Bartholomä-Rötenbach
- Überprüfung des Knotenpunkts L1221/L1162
- Überprüfung des Knotenpunkts L1221/Zufahrt zum Wohnplatz Bartholomä-Tannenhof
- Vorberatung der Verbandsversammlung der Verwaltungsgemeinschaft Rosenstein
insbesondere Jahresrechnung 2014 und Haushaltsplan 2016
A. Sachverhalt
Am 10.12.2015 findet in Bartholomä, Dorfhaus, die Verbandsversammlung
der Verwaltungsgemeinschaft Rosenstein statt. Unter anderem ist in der
Verbandsversammlung die Billigung der Jahresrechnung 2014 und der
Haushaltsbeschluss zum Haushaltsjahr 2016 vorgesehen.
a.) Jahresrechnung 2014
Die Jahresrechnung 2014 schließt nahezu im Volumen
identisch mit der Haushaltsplanung ab. Erfreulich ist, dass durch die
Jahresrechnung die Rücklage um 122.491,--€ erhöht werden konnte; im
Plan war noch eine Entnahme von 91.700,--€ prognostiziert. Der Verband
finanziert sich neben den eigenen Einnahmen über eine Verbandsumlage,
die durch die Mitglieder zu entrichten ist. Die Verbandsumlage 2014
fällt mit insgesamt 1.577.000,--€ niedriger aus als geplant.
Die Umlage 2014 für die Gemeinde Bartholomä beträgt tatsächlich 140.507,46
€ Für Bartholomä liegt damit die Umlage nur marginal unter dem
Planentwurf 2014, der noch von 142.937,--€ ausgegangen ist.
b.) Haushaltsplan 2016
Der Haushaltsplan 2016 der Verwaltungsgemeinschaft
Rosenstein hat ein Gesamtvolumen von 2.741.800. Er liegt damit in
etwa im Bereich des Planvolumens von 2015.
Der Verwaltungshaushalt ist mit einem Umfang von 2.505.300,--€ geplant. Die Erhöhung ist im
Wesentlichen auf den höheren Personalkostenaufwand zurück zu führen (+
52.000,-- €).
Der Vermögenshaushalt 2016 berücksichtigt die Kosten im
Bereich Datenverarbeitung, Kosten des Umzugs/Rückverlagerung der
Kämmerei und für Büro und Geräteausstattung in neusanierten Gebäude
Weiler.
Der Verband hat keine Schulden und kann auf eine Rücklage Ende
2016 mit ca. 51.000,--€ verweisen. Für Bartholomä ist eine
Verbandsumlage in Höhe von insgesamt 155.751,--€ eingeplant.
c.) Änderung des Flächennutzungsplanes
Aufgrund einer beabsichtigten
Ausweisung von Wohnbauflächen im Gemeindegebiet Mögglingen soll der
Flächennutzungsplan geändert werden.
B. Beratung und Beschlussfassung
Der Geschäftsführer der Verwaltungsgemeinschaft, Thomas Kiwus, stellte
sowohl die Jahresrechnung, den Haushaltsplanentwurf, wie auch den
geplanten Aufstellungsbeschluss zur Änderung des
Flächennutzungsplanes vor und informierte über den Stand der
Modernisierung des Gebäudes “Weiler“ und den geplanten
Rückverlagerungstermin von Kämmerei und Bauamt in das Gebäude im
Frühjahr 2016.
In der weiteren Beratung verständigte sich der
Gemeinderat darauf, dass künftig grundsätzlich keine eigene
Vorberatung im Gemeinderat erfolgt, die Ansetzung der Vorberatung
vielmehr ins Ermessen des Bürgermeisters gestellt wird, wenn auf
anderem Wege die Information über Inhalte und Ausrichtung der
Verwaltungsgemeinschaft im Gremium bekannt gemacht wird.
Nach weiterer Beratung beschloss der Gemeinderat sodann einstimmig die
Vertreter in der Verbandsversammlung der Verwaltungsgemeinschaft mit
der entsprechenden Beschlusskompetenz auszustatten.
- Kenntnisnahme der Beschlüsse des Technischen Ausschusses vom 13.11.2015 und 24.11.2015
Der Technische Ausschuss hat in seinen Sitzungen am 13.11.2015 und am
24.11.2015 die nachfolgenden Beschlüsse gefasst, die dem Gemeinderat
zur Kenntnis gegeben wurden:
Baugesuche
10.1. Abriss und Wiederaufbau Maschinenschuppen, Anbau für Holz und landwirtschaftliche Geräte,
Umnutzung Maschinenschuppen als Büro, Wäscherei, Hausmeisterraum und Einrichtung eines Empfangsraumes im Dachgeschoss, Grundstück Flst. 51, Beckengasse
Der Bauherr plant die im Betreff genannten Maßnahmen durchzuführen. Der Technische Ausschuss hat nach
intensiver Beratung einstimmig beschlossen, dem Bauantrag unter
Benennung von Auflagen und Bedingungen zuzustimmen.
10.2. Anbau an das Gerätehaus, Grundstück Flst. 453/4, Falkenbergweg
Der Bauherr beantragt einen Anbau an den bestehenden Geräteschuppen. Da
verschiedene Fragen noch zu klären sind, hat der Technische Ausschuss
die Entscheidung über das Einvernehmen zurück gestellt.
10.3. Anbau an bestehende Garage, Grundstück Flst. 452/16, Baronenbergweg
Die bestehende Garage soll erweitert und mit einem
Pultdach eingedeckt werden. Der Technische Ausschuss hat dazu sein
Einverständnis für die Abweichung der Dachform erteilt, vorbehaltlich
des Ergebnisses der Nachbarbeteiligung.
10.4. Neubau Einfamilienhaus mit Doppelgarage, Grundstück Flst. 627/16, Rehweg
Mit der Planung des Neubaus ist eine Überschreitung der Traufhöhe geplant.
Bereits im Oktober hatte der Technische Ausschuss eine Überschreitung
einstimmig abgelehnt; mit den nun vorgelegten geänderten Planungen war
noch immer eine Überschreitung – allerdings in geringerem Umfang –
beantragt. Der Technische Ausschuss hat die geänderte Planung
einstimmig abgelehnt, jedoch wiederholt in Aussicht gestellt, dass in
dem Moment zugestimmt wird, in dem das überschreitende Maß durch die
Absenkung der Erdgeschossfußbodenhöhe in gleichem Maß wieder
ausgeglichen wird.
- Annahme von Spenden und Sponsoring
A. Sachverhalt
Über eingegangene Spenden und Sponsoring entscheidet
der Gemeinderat jeweils in öffentlicher Sitzung. Aktuell wurden
Geldbeträge zugunsten der 650-Jahr-Feier, der St.Martinsfeier, an das
Sozialprojekt „miteinander-füreinander in Bartholomä“ und dem Rosstag
gegeben.
B. Beratung und Beschlussfassung
Der Vorsitzende dankte für die Spenden und das Sponsoring in der Gesamtsumme von 6.523,--€, die
der Gemeinderat daraufhin förmlich beschloss.
- Verschiedenes/Bekanntgaben
12.1.Gründungsversammlung der Kom.pakt.net
Der Bürgermeister informierte, dass sich der interkommunale Verbund Kom.pakt.net am
04.11.2015 gegründet hat. Die Gemeinde ist dort Gründungsmitglied. Der
Verband habe das Ziel, den Breitbandausbau im ländlichen Raum,
insbesondere die Suche nach einem Betreiber für Glasfaser, zu
forcieren.
12.2. Immissionsschutzrechtliche Genehmigung für den Richtung und Betrieb von Windpark Falkenberg
Der Vorsitzende teilte mit, dass die immissionsschutzrechtliche Genehmigung zu Gunsten der
Stadtwerke Heidenheim durch das Landratsamt Ostalbkreis erteilt wurde.
12.3. Generalmodernisierung der Laubenhartschule
Der Bauantrag für die Generalmodernisierung der Laubenhartschule ist eingereicht;
weiterhin habe die Gemeinde neben dem Entwicklungsprogramm ländlicher
Raum und dem geplanten Zuschuss aus dem Ausgleichsstock auch einen
Förderantrag beim Bundesprogramm „BULE“ eingereicht, so der
Vorsitzende.
12.4. Arbeitskreis Energie
Bürgermeister Kuhn teilte mit, dass im früheren Notarzimmer ein kleines Besprechungsbüro
für den Arbeitskreis Energie eingerichtet wurde.
12.5. Energiekonzept Ortsmitte
Für die Überprüfung einer Nahwärmeversorgung
in der Ortsmitte ist ein Konzept erforderlich; hierzu kann ein
Zuschussantrag bei der KfW gestellt werden. Bürgermeister Kuhn
informierte, dass auf der Grundlage von zwei Angeboten der
Bewilligungsantrag bei der KfW alsbald eingereicht wird.
12.6. Schließung der KSK-Filiale in Bartholomä
Ein Antwortschreiben des Vorstandsvorsitzenden der KSK Ostalb, Carl Trinkl, auf die Kritik der
Gemeinde, gab der Bürgermeister dem Gremium bekannt.
12.7. Neue Mitarbeiterin in der Verwaltung
Der Bürgermeister informierte darüber, dass Frau Sabine Aust ab 7. Dezember ihre Stelle in Teilzeit innerhalb
der Verwaltung antrete.
12.8. Terminplanung der Sitzungen des Gemeinderates und Hauptversammlungen der Vereine 2016
Eine Übersicht über die anstehenden Sitzungen des Gemeinderats und die
Mitgliederversammlungen der Vereine für 2016 nahm das Gremium zur
Kenntnis.
- Anfragen der Gemeinderäte
Die Anfragen der Gemeinderäte richteten sich zu nachfolgenden Punkten:
13.1. Änderung der Büro/Zimmereinteilung innerhalb des Rathauses
13.2. Hausmeister/Stelle im Bauhof – Ausschreibung
Ende der öffentlichen Sitzung um 20.50 Uhr.
Eine nicht-öffentliche Sitzung mit 7 Tagesordnungspunkten schloss sich an.