Die Gutscheinkarten für den Landesfamilienpass 2015 sind im Rathaus eingetroffen.
Der berechtigte Personenkreis kann mit der Gutscheinkarte 2015 und unter Vorlage des Landesfamilienpasses insg. 20 Mal im Jahr 2015 die
Staatlichen Schlösser und Gärten und die Staatlichen Museen in Baden-Württemberg kostenfrei bzw. zu einem ermäßigten Eintritt besuchen.
Bei jedem Besuch ist der entsprechende Gutschein einzulösen. Auf der Internetseite des Ministeriums für Arbeit und Soziales
www.sozialministerium-bw.de
stehen Ihnen die Listen der staatlichen und nicht-staatlichen Einrichtungen zur Verfügung
(„Familien mit Kindern“ → “Leistungen für Familien“ → “Landesfamilienpass“).
Einen Landesfamilienpass können erhalten:
- Familien mit mindestens drei kindergeldberechtigten Kindern, die mit ihren Eltern in
häuslicher Gemeinschaft leben
- Familien mit nur einem Elternteil, die mit mindestens einem kindergeldberechtigten Kind
in häuslicher Gemeinschaft leben
- Familien mit einem kindergeldberechtigten schwer behinderten Kind mit mind. 50 % Erwerbsminderung
und in häuslicher Gemeinschaft leben
- Familien, die Hartz IV- bzw. bzw. kinderzuschlagsberechtigt sind, die mit mindestens einem
kindergeldberechtigten Kind in häuslicher Gemeinschaft leben
- Familien die Leistungen nach dem Asylbewerbergesetz (AsylbLG) erhalten und mit mind. einem Kind in
häuslicher Gemeinschaft leben
Die Kindergeldberechtigung ist bei der Antragstellung nachzuweisen ebenso die Berechtigung von Hartz IV bzw. Kinderzuschlag durch einen Leistungsbescheid.
Bei Verlust der Gutscheinkarten können diese nicht ersetzt werden.
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