Gemeinde Bartholomä |
Ostalbkreis |
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Das Innenministerium Baden-Württemberg hat aufgrund § 29 a Abs. 2 Meldegesetz (MG) eine zentrale Stelle der Meldebehörden
in Baden-Württemberg bestimmt, die Melderegisterauskünfte erteilt. Dieses Meldeportal hat seinen Betrieb am 01.01.2007
aufgenommen.
Die Melderegisterauskünfte über dieses zentrale Meldeportal werden nur im Rahmen der rechtlichen Zulässigkeit an
„Behörden, öffentliche und nicht öffentliche Stellen“ erteilt. Der Datenumfang der kostenpflichtigen
Melderegisterauskunft an nicht öffentliche Stellen beschränkt sich auf Familiennamen, Vornamen und Anschriften. § 32 a
Absatz 2 MG räumt den Betroffenen (Bürger/innen und Einwohner) explizit ein Widerspruchsrecht ein, so dass
Melderegisterauskünfte an nicht öffentliche Stellen über dieses Meldeportal nicht automatisiert über das Internet erfolgen.
Dieses Widerspruchsrecht gilt nicht für die Melderegisterauskünfte, die von nicht öffentlichen Stellen auf sonstigem
Anfrageweg (z.B. schriftlich) direkt an die Meldebehörde gestellt werden.
Bitte melden Sie sich während der üblichen Öffnungszeiten im Rathaus Bartholomä,
Meldeamt, Zimmer 4, wenn eine
Melderegisterauskunft (zu Ihrer Person) nicht im Internet über dieses zentrale Meldeportal erfolgen soll. Ein möglicher
Widerspruch wirkt sich dauerhaft, auch für die Folgejahre aus.
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