Die Mittags- Ruhezeiten sind ein Teil unserer hohen Lebens- und Wohnqualität im Ort und sind daher so sinnvoll, wie angenehm.
Viele Mitbürgerinnen und Bürger beachten und respektieren die Ruhezeit von 12 bis 14 Uhr.
Nach der Polizeiverordnung der Gemeinde dürfen private Haus- und Gartenarbeiten, die zu erheblichen Belästigungen anderer
führen können, in der Zeit von 20 Uhr (während der Sommerzeit von 21 Uhr) bis 8 Uhr und von 12 Uhr bis 14 Uhr und an
Sonn- und Feiertagen n i c h t ausgeführt werden. Zu den Haus- und Gartenarbeiten
zählen typischerweise vor allem das Rasenmäharbeiten oder das Holzspalten und - sägen.
Den Wortlaut der Polizeiverordnung können Sie gerne auch
hier nachlesen.
Für Ihr Verständnis danken wir Ihnen.
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