Auf Antrag der Gemeinde und mit Anordnung durch das zuständige Landratsamt Ostalbkreis ist ein Teil des Albuchwegs nun als
verkehrsberuhigter Bereich ausgewiesen.
Alle Verkehrsteilnehmer werden gebeten, die neue Verkehrsregeln einzuhalten und insbesondere rund um den Kinderspielplatz
auf spielende Kinder besonders zu achten. Im verkehrsberuhigten Bereich sind Fußgänger und Fahrzeuge gleichberechtigt, d.h.
die Geschwindigkeit der Fahrzeuge ist mit Schritttempo (7 km/h) angeordnet.
Ein Dank geht an die Familien und Kinder, die in den Osterferien die neuen Verkehrseinrichtungen so freundliche mit Bildern
und Farben verziert haben.
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