Gemeinde Bartholomä

Wehrrechtsänderungsgesetz 2011 – Widerspruchsrecht – Jahrgang 1999
13.10.2015
Gemeinde Bartholomä Ostalbkreis
 
Durch das Gesetz zur Änderung wehrrechtlicher Vorschriften 2011 (Wehrrechtsänderungsgesetz 2011) wurde die allgemeine Wehrpflicht zum 01. Juli 2011 ausgesetzt und stattdessen der freiwillige Wehrdienst für Männer und Frauen fortentwickelt. Auf der Grundlage von § 58 des Wehrpflichtgesetzes übermitteln die Meldebehörden künftig dem Bundesamt für Wehrverwaltung jährlich zum 31. März bestimmte Daten zu Personen mit deutscher Staatsangehörigkeit, die im nächsten Jahr volljährig werden. Die Betroffenen können der Datenübermittlung nach § 18 Abs. 7 des Melderechtsrahmengesetzes (MRRG) widersprechen.
Die Daten zu Personen mit deutscher Staatsangehörigkeit, die im Jahr 2017 volljährig werden (Geburtsjahrgang 1999) sind dem Bundesamt für Wehrverwaltung im März 2016 zu übermitteln, sofern die Betroffenen der Datenübermittlung nicht widersprochen haben (Art. 1 WehrRÄndG 2011, § 62 Abs. 2 WPflG). Die Betroffenen werden durch die heutige öffentliche Bekanntmachung über ihr Widerspruchsrecht informiert. Wer die Übermittlung seiner Daten an das Bundesamt für Wehrverwaltung nicht möchte, die deutsche Staatsangehörigkeit besitzt und im Jahr 1999 geboren ist, wird gebeten, sich an das Einwohnermeldeamt, Zimmer 4 im Rathaus, Beckengasse 14, zu wenden.
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