Landratsamt Ostalbkreis

Pressemitteilung: Steigende Borkenkäfergefahr in 2016 - Vorbeugung ist notwendig
12.04.2016

Wie das Dezernat Wald und Forstwirtschaft des Landratsamts Ostalbkreis mitteilt, hat sich durch Sturmwürfe und den trockenen, heißen Sommer im letzten Jahr eine große Borkenkäferpopulation gebildet. Deshalb informiert das Forstdezernat über die erforderlichen Bekämpfungsmaßnahmen und fordert alle Waldbesitzer dazu auf, diese umzusetzen.

Die Borkenkäferpopulation wurde in dem milden Winter nicht entscheidend reduziert, Larven und Puppen konnten sich sogar weiterentwickeln. Bei Stichproben der Forstlichen Versuchsanstalt (FVA) Mitte Februar wurden zahlreiche vitale Jungkäfer in Brutbäumen gefunden. Dementsprechend herrschen aus Käfersicht perfekte Ausgangsbedingungen für eine Massenvermehrung.

Der Borkenkäfer nimmt dabei keinerlei Rücksicht auf Waldbesitzgrenzen, weshalb nur eine flächendeckende Bekämpfung über alle Waldbesitzarten erfolgversprechend ist.

Sofortige Maßnahmen, die bis zum Frühjahr durchgeführt werden müssen:

  • Aufarbeitung und Abfuhr von bruttauglichem Holz aus dem Winter (Windwürfe, Eis- und Schneebruch) und von käferbefallenem Holz aus 2015
  • Wenn keine Abfuhr möglich ist, sollte entrindet oder eine Vorausflugsspritzung durchgeführt werden
  • Noch nicht befallenes stärkeres Material (Ø > 8cm; insbesondere Fichtenkronen) kann lange Zeit für den Buchdrucker bruttauglich bleiben und sollte frühzeitig gehäckselt werden

Maßnahmen ab Beginn des Käferfluges:

  • Je nach Witterung beginnt der Käferflug ab einer Durchschnittstemperatur von 16°C, die dieses Jahr stellenweise schon im März erreicht wurden
  • Intensive Kontrolle auf Stehendbefall (Bohrmehl, Harztropfen, Spechtabschläge)
  • Von der Identifikation bis zur Holzabfuhr ist je nach Entwicklungsstadium etwa zwei bis fünf Wochen Zeit. Beim Auffinden von Jungkäfern unter der Rinde ist sofortiges Handeln notwendig!
  • Beim Einsatz von Pflanzenschutzmitteln dürfen nur zugelassene Mittel eingesetzt werden. Für den Ankauf ist seit November 2015 zwingend ein Sachkundenachweis erforderlich

Sollten sich einzelne Waldbesitzende nicht an der Borkenkäferbekämpfung beteiligen, kann die Untere Forstbehörde des Ostalbkreises von einer forstpolizeilichen Anordnung nach §18 LWaldG Gebrauch machen, um angrenzende Waldgebiete zu schützen.

Besonderheit in diesem Jahr: Gefahr durch den Kupferstecher
Die Meldung von Schadflächen, die durch den Kupferstecher verursacht worden, hat sich für das Vorjahr verzehnfacht! Dieser Borkenkäfer besiedelt insbesondere durch Trockenheit abwehrgeschwächte Fichten. Deshalb tritt er auch außerhalb von Sturmschadensgebieten losgelöst vom Buchdrucker auf. Charakteristisch ist der von oben nach unten verlaufende Befall des Wirtsbaumes (trockene, rotbraune Krone bzw. Kronenteile). Dies erschwert das Auffinden innerhalb von Beständen. Darüber hinaus besiedelt er auch jüngere Fichtenbestände im Dickungs- und Stangenholzalter, die bei der Käfersuche oft übergangen werden. Auch schwaches Kronenmaterial (Ø bis 7cm) ist für den Kupferstecher bruttauglich und muss gehäckselt oder beseitigt werden.

Waldbesitzer erhalten Beratung beim Dezernat Wald und Forstwirtschaft des Landratsamts Ostalbkreis, allen Forst-Außenstellen und Revieren oder auf der Homepage der FVA www.fva-bw.de. Dort gibt es auch tagesaktuelle Informationen zum Borkenkäfer-Monitoring in klimatisch vergleichbaren Regionen.

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