- Bewirtschaftungsplan des Forstwirtschaftsjahres 2016 für den Gemeindewald Bartholomä
A. Sachverhalt
Der Bewirtschaftungsplan 2016 sieht ein positives Betriebsergebnis in Höhe von 9.800,-- € (Vorjahr: 18.800,--€) vor. Der
Plan ist gekennzeichnet von geringeren Einnahmen (infolge geringerem Holzeinschlag) und höheren Kosten im Vergleich zum
Vorjahr.
Planmäßig sind Einnahmen durch Einschlag von 450 fm Holz (Vorjahr: 700 fm Holz) und durch deren Verkauf in Höhe von
28.000,--€ (Vorjahr: 35.000,--€) vorgesehen.
Auf der Ausgabenseite sind im Bewirtschaftungsplan Kosten von insgesamt 18.200,--€ (Vorjahr: 16.200,-- €) eingeplant.
In den Kosten ist der Forstverwaltungsbeitrag in Höhe von 2.100,--€ enthalten. Dieser ist seit Jahren konstant.
B. Beratung und Beschlussfassung
Zu der Beratung hieß der Bürgermeister den Leiter der unteren Forstbehörde in Schwäbisch Gmünd, Herbert Aichholz; Henning
Fath als zuständigen Förster und Helmut Stanzel von der Forstwirtschaftlichen Vereinigung Schwäbischer Limes, (FSL)
willkommen.
Während Herr Aichholz allgemein auf den Waldzustand und die Schwierigkeiten mit der ungewöhnlichen Trockenheit im Jahr
2015, dem Käfer- und Pilzbefall der Bäume einging, wodurch ein außerplanmäßiger Einschlag erforderlich war, stellte Herr
Fath den Forstbetriebsplan 2016 vor. Gemäß den bundeskartellrechtlichen Auslegungen ist es nicht mehr möglich, dass das
Landratsamt als untere Forstbehörde zugleich die Waldbetreuung und den Verkauf und die Fakturierung von Nadelstammholz
übernimmt, so Herr Stanzel.
2015 wurde daher eine Anpassung des Betreuungsvertrages mit dem Landkreis vereinbart, wonach die Verwaltung des
Holzverkaufs auf die Holzverkaufsstelle des Landkreises – rechtlich getrennt von der unteren Forstbehörde - übertragen
wird. Diese Vermarktung wurde vom Landkreis – Holzverkaufsstelle – auf die FLS übertragen.
Nach ausführlicher Diskussion – vereinbart wurde in dem Zusammenhang eine Waldbegehung im Sommer - beschloss sodann der
Gemeinderat einstimmig den Forstwirtschaftsplan 2016.
- Haushaltssatzung und Haushaltsplan 2016 und mittelfristige Finanzplanung 2017 bis 2019
- Satzungsbeschluss
A. Sachverhalt
Der Haushaltsplan 2016 mit mittelfristiger Finanzplanung wurde in den Gemeinderatsitzungen am 02.12.2015 eingebracht und
am 16.12.2015 ausführlich beraten.
Der Gesamthaushalt hat ein Volumen von 6.125.671 €. Davon entfällt auf den Verwaltungshaushalt ein Volumen von 5.103.321 €.
Der Vermögenshaushalt umfasst Einnahmen und Ausgaben mit 1.022.350 €.
Der Verwaltungshaushalt weist eine positive Zuführungsrate mit lediglich 24.600 € auf.
Eine Rücklagenentnahme ist in Höhe von 250.000 € geplant. Die Kreditaufnahme für Investitionen und
Investitionsförderungsmaßnahmen beträgt 329.750 €. Damit ergibt sich eine geplante Pro-Kopf-Verschuldung von
208 € auf Ende des Jahres 2016. Die Hebesätze für die Grund- und Gewerbesteuer bleiben unverändert.
Folgende Investitionsschwerpunkte bestimmen den Vermögenshaushalt 2016:
- Da im Schuljahr 2010/11 nur eine sehr geringe Schülerzahl gegeben war, bestand zwar formal ab den darauffolgenden
Schuljahren die Außenstelle einer Werkrealschule in Bartholomä, es fand jedoch kein Unterrichtsangebot statt, da keine
Schüler die Werkrealschule in Bartholomä besuchten. Es bestand damit faktisch seit dem Schuljahr 2011/2012 lediglich die
Grundschule in den Klassenstufen 1 – 4 mit derzeit 64 Schülern. Seit dieser Zeit stehen gleich mehrere Schulräume
in der „ehemaligen Hauptschule“ ohne Verwendung leer.
Darüber hinaus sind Teile der Grund- und Hauptschule dringend sanierungsbedürftig, so dass sich die Frage einer
Generalmodernisierung des Schulgebäudes stellte.
Um der Anpassung der Gemeinbedarfseinrichtungen im Hinblick auf den demografischen Wandel Rechnung zu tragen und die
Folgekosten zu minimieren, wird der bestehende Gebäudekomplex der Schule umgestaltet und einer multifunktionalen Nutzung
zugeführt. Insbesondere wird die bisherige Nutzung des Dorfhauses mitintegriert werden. Hierfür wird ein Kostenansatz in
Höhe von 250.000 € im Jahr 2016 eingestellt. Die Hauptinvestition wird im Jahr 2017 mit rund 1.050.000 €
anfallen. Für diese Maßnahme wurden beim Entwicklungsprogramm ländlicher Raum, beim Ausgleichstock des Landes
Baden-Württemberg und bei der Bundesrepublik im Programm „BULE- Soziale Dorfentwicklung“ Zuschussanträge
gestellt.
- Im Rahmen des Kommunalinvestitionsförderungsgesetzes unterstützt der Bund die Länder bei der Stärkung der
Investitionstätigkeit finanzschwacher Gemeinden. Die Gemeinde Bartholomä wird diesen Förderanteil für die Umstellung von
Teilen der Straßenbeleuchtung auf LED-Technik verwenden. Hier sind rund 31.000 € an Ausgaben eingeplant. Die
Zuwendung kann hier bis rund 28.000 € betragen.
- Der Abwasserzweckverband Lauter Rems erweitert derzeit die Kläranlage in Böbingen/Rems. Bartholomä wird im Jahr 2016
eine Investitionsumlage von rund 48.000 € leisten müssen.
- Nach der Verlagerung der bisherigen Dorfhausnutzung ins sanierte multifunktionale Schulgebäude, wird 2018 das Rathaus
in die Räumlichkeiten des Dorfhauses integriert. Für die dafür notwendigen Planungsmaßnahmen werden 100.000 € zur
Verfügung gestellt.
- Bartholomä wird auch weiterhin die Breitbandverkabelung vorantreiben. Hierfür stehen 50.000 € bereit.
- Einer der wichtigsten Punkte im Rahmen der Bartholomäer Dorfentwicklungsmaßnahme war die Energieversorgung der
Gemeinde. Der Wunsch der Bürger nach Unabhängigkeit von Großanbietern hin zur Selbstversorgung, wurde besonders deutlich
hervorgebracht. Dazu wird im Jahr 2016 ein Energieversorgungskonzept erstellt werden. Es werden Mittel in Höhe von rund
55.000 € zur Verfügung gestellt. Gleichzeitig wird ein Zuschuss bei der Kreditanstalt für Wiederaufbau (Programm 432)
mit 65 % für dieses Konzept beantragt.
- Für den Grunderwerb künftiger Baugebiete und Gewerbegebiete wurden 300.000 € eingeplant.
B. Beratung und Beschlussfassung
Nachdem der Haushaltsplan bereits im Dezember eingehend beraten und die dort beschlossenen Änderungen am Entwurf
eingearbeitet wurden, beschloss das Gremium einstimmig die Haushaltssatzung mit mittelfristiger Finanzplanung.
- Entwicklungsprogramm Ländlicher Raum (ELR) Schwerpunktgemeinde Bartholomä
- Stand der Umsetzungen der Gemeindeentwicklungsplanung
A. Sachverhalt
Um den Herausforderungen im ländlichen Raum besser gerecht zu werden, wird das Land Baden-Württemberg Gemeinden mit einem
besonderen Entwicklungsbedarf durch die Anerkennung als Schwerpunktgemeinde gezielt unterstützen.
Im September 2014 erhielt die Gemeinde Bartholomä mit 8 weiteren Gemeinden in Baden-Württemberg diese besondere Anerkennung,
die bis ins Programmjahr 2019 befristet ist.
Schwerpunktgemeinden zeichnen sich vor allem durch ihre aktive Bürgerschaft aus. Sie beziehen die Bevölkerung bereits bei der
Planung zur Gemeindeentwicklung aktiv mit ein und beteiligen Sie an Gestaltungsprozessen in der Gemeinde. Schwerpunktgemeinden
setzen sich mit der demografischen Entwicklung auseinander, leisten einen Beitrag zu einer flächensparenden Siedlungspolitik
und ergreifen Maßnahmen zum Schutz von Natur und Landschaft.
Dieses Engagement wird mit einem Fördervorrang bei Antragstellungen und mit einem um 10% höheren Fördersatz bei
gemeinwohlorientierten Projekten gewürdigt.
Bartholomä wurde ab dem Programmjahr 2015 deshalb als Schwerpunktgemeinde ausgewählt, da insbesondere in den Jahren 2013/2014
ein im Dialog und Austausch mit der Bürgerschaft erstelltes Gemeindeentwicklungskonzept organisiert wurde.
B. Beratung und Beschlussfassung
Über die bisherige Umsetzung des Gemeindeentwicklungskonzeptes und des 54-Punkte umfassenden Maßnahmenkataloges berichtete
Bürgermeister Kuhn im Gemeinderat. Mit Blick auf den in der Diskussion stehenden Dorfladens wurde aus der Mitte des
Gemeinderats angeregt, dass von Seiten der Einzelhändler besprochene „Branchen- und Artikelverzeichnis“ nicht aus
dem Auge zu verlieren.
Sodann nahm der Gemeinderat die gegebenen Informationen zu weiteren Kenntnis.
Übersicht
über den aktuellen Sachstand der Maßnahmen gemäß Maßnahmenkatalog (289 KB)
- Zuteilung von Wohnbauplätzen im Baugebiet „Hirschrain-Nord“
hier: Bauplatz Nr. 7, Flst.Nr. 627/21
A. Sachverhalt
Im neuen Wohnbaugebiet „Hirschrain-Nord“ sind im 1. Abschnitt alle 10 Wohnbauplätze verkauft; im 2.
Abschnitt sind bisher fünf Plätze veräußert, somit stehen dort gerade noch sechs Wohnbauplätze zum freien Verkauf.
Der Grundstückspreis beträgt 105,--€/m², erschlossen.
Die Gemeinde gewährt ein Bau-Familiengeld wie folgt:
- Familien/Alleinerziehende mit 1 Kind: 1.500,--€
- Familien/Alleinerziehende mit 2 Kindern: 4.000,--€
- Familien/Alleinerziehende mit 3 Kindern und mehr: 7.500,--€
Angefragt ist die Zuteilung des noch freien Wohnbauplatzes mit 694 m².
B. Beratung und Beschlussfassung
Das Gremium beschloss einstimmig die Zuteilung des Bauplatzes.
- Kenntnisnahme der Beschlüsse des Technischen Ausschusses vom 19.01.2016
Der Technische Ausschuss hat in seiner öffentlichen Sitzung am 19.01.2016 Beschlüsse gefasst, die dem Gemeinderat zur
Kenntnis gegeben wurden:
5.1. Baugesuch
Anbau an den Geräteschuppen, Grundstück Flst.Nr. 453/4, Falkenbergweg
An den bestehenden Geräteschuppen wurde angebaut und der Anbau zur Genehmigung beantragt. Da die im Bebauungsplan
festgesetzte Baugrenze überschritten wird, ist eine Befreiung erforderlich. Da Nachbareinwendungen vorliegen, hat der
Technische Ausschuss einer Befreiung nur insofern zugestimmt, wie ein Mindestabstand zur westlichen Grundstücksgrenze mit
dem Vorhaben eingehalten wird.
5.2. Friedhof Bartholomä – Erweiterung der Urnengrabfelder: Vergabe der Arbeiten
Es ist beim Friedhof ein neues Urnengrabfeld herzustellen, um bei Urnenbestattungen die notwendige Gräber zur Verfügung
zu haben. Die Gemeinde musste sich kurzfristig dazu entscheiden, diese Aufgabe fremd zu vergeben, da aufgrund des
derzeitig personellen Engpasses die Herstellung des Urnengrabfeldes nicht in Eigenleistung des Bauhofs erfolgen kann.
Die Gemeindeverwaltung hat drei Firmen aufgefordert, Angebote einzureichen. Zum Ende der gesetzten Angebotsfrist lagen
der Gemeinde zwei Angebote vor, wonach die Firma GALA-Bau Dietmar Knödler, Mögglingen mit ihrem Angebotspreis von
13.518,40 € (einschl. Mwst.) das günstigere vorgelegt hatte.
Der Technische Ausschuss hat einstimmig beschlossen, die Firma GALA-Bau mit den Arbeiten zur Erweiterung des
Urnengrabfeldes zu beauftragen.
5.3. Lärmaktionsplanung Heubach - Stellungnahme der Gemeinde Bartholomä zum Entwurf der Aktionsplanung
Zu dem Entwurfsbericht des Lärmaktionsplans Heubach sind die Träger Öffentliche Belange, und damit auch die Gemeinde
Bartholomä beteiligt. Unter anderem schlägt das Planungsbüro im Lärmaktionsplan vor, die Ortsdurchfahrt Heubach der
Landesstraße 1162 für den Schwerlastverkehr in den Nachtzeiten zu sperren. Wie das von Seiten der Stadt Heubach
beauftragte Planungsbüro Dr. Brenner in dem Aktionsplan zu Recht feststellt, wirken sich jedoch Beschränkungen des
Verkehrs in der Regel in der Form von Verkehrsverlagerungen aus. Die Gemeinde Bartholomä rechnet damit, dass bei einem
nächtlichen Durchfahrtsverbot für den Schwerlastverkehr auf der Landesstraße 1162 damit eine Verlagerung des
Schwerlastverkehrs auf andere Bereiche stattfinden wird. Es ist dann zu besorgen, dass auch die Landesstraße 1165
Bartholomä – Essingen dadurch tangiert sein wird. Daher hat die Gemeinde Bedenken zu der geplanten Sperrung formuliert.
- Annahme von Spenden und Sponsoring
A. Sachverhalt
Über eingegangene Spenden und Sponsoring entscheidet der Gemeinderat jeweils in öffentlicher Sitzung. Aktuell wurde dem
Gemeinderat die Gesamtübersicht des Jahres 2015 zur förmlichen Genehmigung vorgelegt.
B. Beratung und Beschlussfassung
Das Gremium dankte für alle Spenden und das Sponsoring im vergangenen Jahr, das durch das Jubiläum gekennzeichnet war.
Durch die vielfältige und tolle Unterstützung der Betriebe, Dienstleister und vieler Bürgerinnen und Bürger ist für das
Jahr 2015 eine Gesamtsumme der finanziellen Unterstützung in Höhe von 33.237,44 € gegeben. Der Gemeinderat beschloss
förmlich die Spenden und das Sponsoring 2015.
- Verschiedenes/Bekanntgaben
Unter diesem Punkt gab der Vorsitzende die nachfolgenden Punkte bekannt:
7.1. Anzeige der neu gefassten Satzungen:
- Erschließungsbeitragssatzung
- Wasserversorgungssatzung
- Abwassersatzung
Die vom Gemeinderat im Dezember verabschiedeten Neufassungen der genannten Satzungen sind von der Rechtsaufsicht geprüft
und wurden von der Behörde nicht beanstandet, so der Vorsitzende.
7.2. Besuch von Minister Alexander Bonde in Bartholomä
Der Bürgermeister gab bekannt, dass Herr Minister Bonde am 13.Februar die Gemeinde Bartholomä besucht.
7.3. Aktuelle Information zur Flüchtlingssituation in unserer Gemeinde
Der Vorsitzende informierte darüber, dass momentan im gemeindeeigenen Asylgebäude, Heubacher Straße eine vierköpfige Familie
aus Tschetschenien untergebracht sei. Sehr erfreulich sei, dass sich mehrere Bürgerinnen und Bürger hier um die Integration
und die Hilfe dieser Familie engagieren und sorgen. Ein Ehepaar aus dem Wohngebiet habe einen jungen Flüchtling in seine
Familie aufgenommen. Dieses Engagement bezeichnete der Bürgermeister als sehr bemerkenswert und die beste Form der
Integration. Weiterhin sei bekannt, dass bei der Anschlussunterbringung, für die die Gemeinde zuständig sei, für das Jahr
2016 drei weitere Personen vom Landkreis an die Gemeinde angekündigt seien. Derzeit sei noch unklar, wann konkret diese
Zuweisung erfolgen werde. Es handele sich um eine sog. Anschlussunterbringung, d.h. hier habe die Gemeinde nach geeignetem
Wohnraum und der gesamten (Sozial-)betreuung zu sorgen.
Im Rahmen der sog. vorläufigen Unterbringung - hier sei der Ostalbkreis zuständig - seien im Bereich „Oberer
Berg“ und im Bereich „Lauterburger Straße“ private Gebäudeeigentümer auf den Landkreis zugekommen, um
ihre Wohngebäude für die Unterbringung von Flüchtlingen zur Verfügung zu stellen. Voraussichtlich im April werde für das
Wohngebäude in der Lauterburger Straße eine Unterbringung von bis zu sechs Personen erfolgen; für das Gebäude im Oberen
Berg – voraussichtlich würden hier fünf bis acht Personen Unterkunft erhalten können – sei noch kein Zeitpunkt
für die Aufnahme bekannt.
7.4. Auflösung der Filale der Kreissparkasse Bartholomä
Über ein Gespräch mit dem Vorstand der Bank informierte der Bürgermeister das Gremium. Die Kreissparkasse halte an der
Schließung der Filiale – voraussichtlich im Juli – fest. Allerdings wolle sie prüfen, ob ein Bankautomat
aufrechterhalten bleibt.
Ende der öffentlichen Sitzung um 19.40 Uhr.