Aus dem Gemeinderat

Sitzungsbericht der Gemeinderatssitzung vom 27.01.2016
Anwesend: Bürgermeister Kuhn sowie 9 Gemeinderäte
Zuhörer: 1
Beginn der Sitzung: 18.30 Uhr
Ende der Sitzung: 19.40 Uhr
 
  1. Bewirtschaftungsplan des Forstwirtschaftsjahres 2016 für den Gemeindewald Bartholomä
A. Sachverhalt
Der Bewirtschaftungsplan 2016 sieht ein positives Betriebsergebnis in Höhe von 9.800,-- € (Vorjahr: 18.800,--€) vor. Der Plan ist gekennzeichnet von geringeren Einnahmen (infolge geringerem Holzeinschlag) und höheren Kosten im Vergleich zum Vorjahr.
Planmäßig sind Einnahmen durch Einschlag von 450 fm Holz (Vorjahr: 700 fm Holz) und durch deren Verkauf in Höhe von 28.000,--€ (Vorjahr: 35.000,--€) vorgesehen.
Auf der Ausgabenseite sind im Bewirtschaftungsplan Kosten von insgesamt 18.200,--€ (Vorjahr: 16.200,-- €) eingeplant.
In den Kosten ist der Forstverwaltungsbeitrag in Höhe von 2.100,--€ enthalten. Dieser ist seit Jahren konstant.
B. Beratung und Beschlussfassung
Zu der Beratung hieß der Bürgermeister den Leiter der unteren Forstbehörde in Schwäbisch Gmünd, Herbert Aichholz; Henning Fath als zuständigen Förster und Helmut Stanzel von der Forstwirtschaftlichen Vereinigung Schwäbischer Limes, (FSL) willkommen.
Während Herr Aichholz allgemein auf den Waldzustand und die Schwierigkeiten mit der ungewöhnlichen Trockenheit im Jahr 2015, dem Käfer- und Pilzbefall der Bäume einging, wodurch ein außerplanmäßiger Einschlag erforderlich war, stellte Herr Fath den Forstbetriebsplan 2016 vor. Gemäß den bundeskartellrechtlichen Auslegungen ist es nicht mehr möglich, dass das Landratsamt als untere Forstbehörde zugleich die Waldbetreuung und den Verkauf und die Fakturierung von Nadelstammholz übernimmt, so Herr Stanzel.
2015 wurde daher eine Anpassung des Betreuungsvertrages mit dem Landkreis vereinbart, wonach die Verwaltung des Holzverkaufs auf die Holzverkaufsstelle des Landkreises – rechtlich getrennt von der unteren Forstbehörde - übertragen wird. Diese Vermarktung wurde vom Landkreis – Holzverkaufsstelle – auf die FLS übertragen.
Nach ausführlicher Diskussion – vereinbart wurde in dem Zusammenhang eine Waldbegehung im Sommer - beschloss sodann der Gemeinderat einstimmig den Forstwirtschaftsplan 2016.
  1. Haushaltssatzung und Haushaltsplan 2016 und mittelfristige Finanzplanung 2017 bis 2019
    - Satzungsbeschluss
A. Sachverhalt
Der Haushaltsplan 2016 mit mittelfristiger Finanzplanung wurde in den Gemeinderatsitzungen am 02.12.2015 eingebracht und am 16.12.2015 ausführlich beraten.
Der Gesamthaushalt hat ein Volumen von 6.125.671 €. Davon entfällt auf den Verwaltungshaushalt ein Volumen von 5.103.321 €. Der Vermögenshaushalt umfasst Einnahmen und Ausgaben mit 1.022.350 €.
Der Verwaltungshaushalt weist eine positive Zuführungsrate mit lediglich 24.600 € auf.
Eine Rücklagenentnahme ist in Höhe von 250.000 € geplant. Die Kreditaufnahme für Investitionen und Investitions­förderungs­maßnahmen beträgt 329.750 €. Damit ergibt sich eine geplante Pro-Kopf-Verschuldung von 208 € auf Ende des Jahres 2016. Die Hebesätze für die Grund- und Gewerbesteuer bleiben unverändert.
Folgende Investitionsschwerpunkte bestimmen den Vermögenshaushalt 2016:
  • Da im Schuljahr 2010/11 nur eine sehr geringe Schülerzahl gegeben war, bestand zwar formal ab den darauffolgenden Schuljahren die Außenstelle einer Werkrealschule in Bartholomä, es fand jedoch kein Unterrichtsangebot statt, da keine Schüler die Werkrealschule in Bartholomä besuchten. Es bestand damit faktisch seit dem Schuljahr 2011/2012 lediglich die Grundschule in den Klassenstufen 1 – 4 mit derzeit 64 Schülern. Seit dieser Zeit stehen gleich mehrere Schulräume in der „ehemaligen Hauptschule“ ohne Verwendung leer.
    Darüber hinaus sind Teile der Grund- und Hauptschule dringend sanierungsbedürftig, so dass sich die Frage einer Generalmodernisierung des Schulgebäudes stellte.
    Um der Anpassung der Gemeinbedarfseinrichtungen im Hinblick auf den demografischen Wandel Rechnung zu tragen und die Folgekosten zu minimieren, wird der bestehende Gebäudekomplex der Schule umgestaltet und einer multifunktionalen Nutzung zugeführt. Insbesondere wird die bisherige Nutzung des Dorfhauses mitintegriert werden. Hierfür wird ein Kostenansatz in Höhe von 250.000 € im Jahr 2016 eingestellt. Die Hauptinvestition wird im Jahr 2017 mit rund 1.050.000 € anfallen. Für diese Maßnahme wurden beim Entwicklungsprogramm ländlicher Raum, beim Ausgleichstock des Landes Baden-Württemberg und bei der Bundesrepublik im Programm „BULE- Soziale Dorfentwicklung“ Zuschussanträge gestellt.
  • Im Rahmen des Kommunalinvestitionsförderungsgesetzes unterstützt der Bund die Länder bei der Stärkung der Investitionstätigkeit finanzschwacher Gemeinden. Die Gemeinde Bartholomä wird diesen Förderanteil für die Umstellung von Teilen der Straßenbeleuchtung auf LED-Technik verwenden. Hier sind rund 31.000 € an Ausgaben eingeplant. Die Zuwendung kann hier bis rund 28.000 € betragen.
  • Der Abwasserzweckverband Lauter Rems erweitert derzeit die Kläranlage in Böbingen/Rems. Bartholomä wird im Jahr 2016 eine Investitionsumlage von rund 48.000 € leisten müssen.
  • Nach der Verlagerung der bisherigen Dorfhausnutzung ins sanierte multifunktionale Schulgebäude, wird 2018 das Rathaus in die Räumlichkeiten des Dorfhauses integriert. Für die dafür notwendigen Planungsmaßnahmen werden 100.000 € zur Verfügung gestellt.
  • Bartholomä wird auch weiterhin die Breitbandverkabelung vorantreiben. Hierfür stehen 50.000 € bereit.
  • Einer der wichtigsten Punkte im Rahmen der Bartholomäer Dorfentwicklungsmaßnahme war die Energieversorgung der Gemeinde. Der Wunsch der Bürger nach Unabhängigkeit von Großanbietern hin zur Selbstversorgung, wurde besonders deutlich hervorgebracht. Dazu wird im Jahr 2016 ein Energieversorgungskonzept erstellt werden. Es werden Mittel in Höhe von rund 55.000 € zur Verfügung gestellt. Gleichzeitig wird ein Zuschuss bei der Kreditanstalt für Wiederaufbau (Programm 432) mit 65 % für dieses Konzept beantragt.
  • Für den Grunderwerb künftiger Baugebiete und Gewerbegebiete wurden 300.000 € eingeplant.
B. Beratung und Beschlussfassung
Nachdem der Haushaltsplan bereits im Dezember eingehend beraten und die dort beschlossenen Änderungen am Entwurf eingearbeitet wurden, beschloss das Gremium einstimmig die Haushaltssatzung mit mittelfristiger Finanzplanung.
  1. Entwicklungsprogramm Ländlicher Raum (ELR) Schwerpunktgemeinde Bartholomä
    - Stand der Umsetzungen der Gemeindeentwicklungsplanung
A. Sachverhalt
Um den Herausforderungen im ländlichen Raum besser gerecht zu werden, wird das Land Baden-Württemberg Gemeinden mit einem besonderen Entwicklungsbedarf durch die Anerkennung als Schwerpunktgemeinde gezielt unterstützen.
Im September 2014 erhielt die Gemeinde Bartholomä mit 8 weiteren Gemeinden in Baden-Württemberg diese besondere Anerkennung, die bis ins Programmjahr 2019 befristet ist.
Schwerpunktgemeinden zeichnen sich vor allem durch ihre aktive Bürgerschaft aus. Sie beziehen die Bevölkerung bereits bei der Planung zur Gemeindeentwicklung aktiv mit ein und beteiligen Sie an Gestaltungsprozessen in der Gemeinde. Schwerpunktgemeinden setzen sich mit der demografischen Entwicklung auseinander, leisten einen Beitrag zu einer flächensparenden Siedlungspolitik und ergreifen Maßnahmen zum Schutz von Natur und Landschaft.
Dieses Engagement wird mit einem Fördervorrang bei Antragstellungen und mit einem um 10% höheren Fördersatz bei gemeinwohlorientierten Projekten gewürdigt.
Bartholomä wurde ab dem Programmjahr 2015 deshalb als Schwerpunktgemeinde ausgewählt, da insbesondere in den Jahren 2013/2014 ein im Dialog und Austausch mit der Bürgerschaft erstelltes Gemeindeentwicklungskonzept organisiert wurde.
B. Beratung und Beschlussfassung
Über die bisherige Umsetzung des Gemeindeentwicklungskonzeptes und des 54-Punkte umfassenden Maßnahmenkataloges berichtete Bürgermeister Kuhn im Gemeinderat. Mit Blick auf den in der Diskussion stehenden Dorfladens wurde aus der Mitte des Gemeinderats angeregt, dass von Seiten der Einzelhändler besprochene „Branchen- und Artikelverzeichnis“ nicht aus dem Auge zu verlieren.
Sodann nahm der Gemeinderat die gegebenen Informationen zu weiteren Kenntnis.
Übersicht über den aktuellen Sachstand der Maßnahmen gemäß Maßnahmenkatalog (289 KB)
  1. Zuteilung von Wohnbauplätzen im Baugebiet „Hirschrain-Nord“
    hier: Bauplatz Nr. 7, Flst.Nr. 627/21
A. Sachverhalt
Im neuen Wohnbaugebiet „Hirschrain-Nord“ sind im 1. Abschnitt alle 10 Wohnbauplätze verkauft; im 2. Abschnitt sind bisher fünf Plätze veräußert, somit stehen dort gerade noch sechs Wohnbauplätze zum freien Verkauf.
Der Grundstückspreis beträgt 105,--€/m², erschlossen.
Die Gemeinde gewährt ein Bau-Familiengeld wie folgt:
  • Familien/Alleinerziehende mit 1 Kind: 1.500,--€
  • Familien/Alleinerziehende mit 2 Kindern: 4.000,--€
  • Familien/Alleinerziehende mit 3 Kindern und mehr: 7.500,--€
Angefragt ist die Zuteilung des noch freien Wohnbauplatzes mit 694 m².
B. Beratung und Beschlussfassung
Das Gremium beschloss einstimmig die Zuteilung des Bauplatzes.
  1. Kenntnisnahme der Beschlüsse des Technischen Ausschusses vom 19.01.2016
Der Technische Ausschuss hat in seiner öffentlichen Sitzung am 19.01.2016 Beschlüsse gefasst, die dem Gemeinderat zur Kenntnis gegeben wurden:
5.1. Baugesuch
Anbau an den Geräteschuppen, Grundstück Flst.Nr. 453/4, Falkenbergweg
An den bestehenden Geräteschuppen wurde angebaut und der Anbau zur Genehmigung beantragt. Da die im Bebauungsplan festgesetzte Baugrenze überschritten wird, ist eine Befreiung erforderlich. Da Nachbareinwendungen vorliegen, hat der Technische Ausschuss einer Befreiung nur insofern zugestimmt, wie ein Mindestabstand zur westlichen Grundstücksgrenze mit dem Vorhaben eingehalten wird.
5.2. Friedhof Bartholomä – Erweiterung der Urnengrabfelder: Vergabe der Arbeiten
Es ist beim Friedhof ein neues Urnengrabfeld herzustellen, um bei Urnenbestattungen die notwendige Gräber zur Verfügung zu haben. Die Gemeinde musste sich kurzfristig dazu entscheiden, diese Aufgabe fremd zu vergeben, da aufgrund des derzeitig personellen Engpasses die Herstellung des Urnengrabfeldes nicht in Eigenleistung des Bauhofs erfolgen kann.
Die Gemeindeverwaltung hat drei Firmen aufgefordert, Angebote einzureichen. Zum Ende der gesetzten Angebotsfrist lagen der Gemeinde zwei Angebote vor, wonach die Firma GALA-Bau Dietmar Knödler, Mögglingen mit ihrem Angebotspreis von 13.518,40 € (einschl. Mwst.) das günstigere vorgelegt hatte.
Der Technische Ausschuss hat einstimmig beschlossen, die Firma GALA-Bau mit den Arbeiten zur Erweiterung des Urnengrabfeldes zu beauftragen.
5.3. Lärmaktionsplanung Heubach - Stellungnahme der Gemeinde Bartholomä zum Entwurf der Aktionsplanung
Zu dem Entwurfsbericht des Lärmaktionsplans Heubach sind die Träger Öffentliche Belange, und damit auch die Gemeinde Bartholomä beteiligt. Unter anderem schlägt das Planungsbüro im Lärmaktionsplan vor, die Ortsdurchfahrt Heubach der Landesstraße 1162 für den Schwerlastverkehr in den Nachtzeiten zu sperren. Wie das von Seiten der Stadt Heubach beauftragte Planungsbüro Dr. Brenner in dem Aktionsplan zu Recht feststellt, wirken sich jedoch Beschränkungen des Verkehrs in der Regel in der Form von Verkehrsverlagerungen aus. Die Gemeinde Bartholomä rechnet damit, dass bei einem nächtlichen Durchfahrtsverbot für den Schwerlastverkehr auf der Landesstraße 1162 damit eine Verlagerung des Schwerlastverkehrs auf andere Bereiche stattfinden wird. Es ist dann zu besorgen, dass auch die Landesstraße 1165 Bartholomä – Essingen dadurch tangiert sein wird. Daher hat die Gemeinde Bedenken zu der geplanten Sperrung formuliert.
  1. Annahme von Spenden und Sponsoring
A. Sachverhalt
Über eingegangene Spenden und Sponsoring entscheidet der Gemeinderat jeweils in öffentlicher Sitzung. Aktuell wurde dem Gemeinderat die Gesamtübersicht des Jahres 2015 zur förmlichen Genehmigung vorgelegt.
B. Beratung und Beschlussfassung
Das Gremium dankte für alle Spenden und das Sponsoring im vergangenen Jahr, das durch das Jubiläum gekennzeichnet war. Durch die vielfältige und tolle Unterstützung der Betriebe, Dienstleister und vieler Bürgerinnen und Bürger ist für das Jahr 2015 eine Gesamtsumme der finanziellen Unterstützung in Höhe von 33.237,44 € gegeben. Der Gemeinderat beschloss förmlich die Spenden und das Sponsoring 2015.
  1. Verschiedenes/Bekanntgaben
Unter diesem Punkt gab der Vorsitzende die nachfolgenden Punkte bekannt:
7.1. Anzeige der neu gefassten Satzungen:
  • Erschließungsbeitragssatzung
  • Wasserversorgungssatzung
  • Abwassersatzung
Die vom Gemeinderat im Dezember verabschiedeten Neufassungen der genannten Satzungen sind von der Rechtsaufsicht geprüft und wurden von der Behörde nicht beanstandet, so der Vorsitzende.
7.2. Besuch von Minister Alexander Bonde in Bartholomä
Der Bürgermeister gab bekannt, dass Herr Minister Bonde am 13.Februar die Gemeinde Bartholomä besucht.
7.3. Aktuelle Information zur Flüchtlingssituation in unserer Gemeinde
Der Vorsitzende informierte darüber, dass momentan im gemeindeeigenen Asylgebäude, Heubacher Straße eine vierköpfige Familie aus Tschetschenien untergebracht sei. Sehr erfreulich sei, dass sich mehrere Bürgerinnen und Bürger hier um die Integration und die Hilfe dieser Familie engagieren und sorgen. Ein Ehepaar aus dem Wohngebiet habe einen jungen Flüchtling in seine Familie aufgenommen. Dieses Engagement bezeichnete der Bürgermeister als sehr bemerkenswert und die beste Form der Integration. Weiterhin sei bekannt, dass bei der Anschlussunterbringung, für die die Gemeinde zuständig sei, für das Jahr 2016 drei weitere Personen vom Landkreis an die Gemeinde angekündigt seien. Derzeit sei noch unklar, wann konkret diese Zuweisung erfolgen werde. Es handele sich um eine sog. Anschlussunterbringung, d.h. hier habe die Gemeinde nach geeignetem Wohnraum und der gesamten (Sozial-)betreuung zu sorgen.
Im Rahmen der sog. vorläufigen Unterbringung - hier sei der Ostalbkreis zuständig - seien im Bereich „Oberer Berg“ und im Bereich „Lauterburger Straße“ private Gebäudeeigentümer auf den Landkreis zugekommen, um ihre Wohngebäude für die Unterbringung von Flüchtlingen zur Verfügung zu stellen. Voraussichtlich im April werde für das Wohngebäude in der Lauterburger Straße eine Unterbringung von bis zu sechs Personen erfolgen; für das Gebäude im Oberen Berg – voraussichtlich würden hier fünf bis acht Personen Unterkunft erhalten können – sei noch kein Zeitpunkt für die Aufnahme bekannt.
7.4. Auflösung der Filale der Kreissparkasse Bartholomä
Über ein Gespräch mit dem Vorstand der Bank informierte der Bürgermeister das Gremium. Die Kreissparkasse halte an der Schließung der Filiale – voraussichtlich im Juli – fest. Allerdings wolle sie prüfen, ob ein Bankautomat aufrechterhalten bleibt.
 
Ende der öffentlichen Sitzung um 19.40 Uhr.
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