Aus dem Gemeinderat

Sitzungsbericht der Gemeinderatssitzung vom 13.04.2016
Anwesend: Bürgermeister Kuhn sowie 8 Gemeinderäte
Zuhörer: 3
Beginn der Sitzung: 18.30 Uhr
Ende der Sitzung: 19.30 Uhr
 
  1. Bürgerfragestunde
A. Sachverhalt
- Bebauung des freien Bauplatz, Doppelhaushälfte, Theodor-Wolf-Weg
Helmut Kandl erkundigte sich danach, ob die Gemeinde den privaten Bauplatz einer Doppelhaushälfte aufkaufen werde, um den Platz endlich einer Bebauung zuführen zu können. Der Vorsitzende äußerte Verständnis für die Anfrage, sah jedoch keine Möglichkeit, dass die Gemeinde das private Baugrundstück übernehme.
  1. Bebauungsplan „Hirschrain-Nord, 1. Änderung“ und Satzung über örtliche Bauvorschriften im Geltungsbereich dieses Bebauungsplans
    a.) Aufstellungsbeschluss für die Änderung
    b.) Billigung des Änderungsentwurfs
A. Sachverhalt
Die Satzungen über den Bebauungsplan „Hirschrain-Nord“ und die örtlichen Bauvorschriften im Geltungsbereich dieses Bebauungsplanes sind 2013 in Kraft getreten.
In den schriftlichen Festsetzungen des Bebauungsplanes „Hirschrain-Nord“ ist geregelt, dass Garagen nur im Abstand von mindestens 5 m zu den Grundstücksgrenzen der dazugehörigen Verkehrserschließung zulässig sind. Bei Garagen mit elektrischem Torantrieb sowie überdachten Stellplätzen (Carport) kann der Abstand auf 2 m reduziert werden.
Der geringe Abstand mit 2 m zu der dazugehörigen Straße hat in der Vergangenheit zu verkehrlichen/baulichen Schwierigkeiten geführt. Daher soll durch die Änderung des Bebauungsplanes festgelegt werden, dass auf diesen reduzierten Abstand verzichtet wird.
B. Beratung und Beschlussfassung
Der Vorsitzende stellte fest, dass die Änderung im vereinfachten Verfahren durchgeführt werden kann. Nach kurzer Beratung beschloss der Gemeinderat den Aufstellungsbeschluss für die Änderung, billigte den Änderungsentwurf und beauftragte die Verwaltung, das Änderungsverfahren durchzuführen.
Bebauungsplan „Hirschrain-Nord, 1. Änderung“ (636 KB)
  1. Änderung der Gemeindeordnung - Information
A. Sachverhalt
Der Baden-Württembergische Landtag hat im Oktober das Gesetz zur Änderung kommunalverfassungsrechtlicher Vorschriften und damit auch eine Änderung der Gemeindeordnung (GemO) beschlossen. Dieses Änderungsgesetz beinhaltet für die kommunale Arbeit in Bartholomä folgende wesentliche Merkmale:
1. Für Gemeinderäte
Senkung des Quorums für Unterrichtungsbegehren von Gemeinderäten an den Bürgermeister von bisher einem Viertel auf ein Sechstel der Gemeinderäte.
Einführung einer Regelfrist von mindestens sieben Tagen für die Einberufung von Gemeinderatssitzungen und Zusendung der notwendigen Unterlagen.
2. Für Einwohner/Bürger
Es gibt neue Begrifflichkeiten: Einwohnerversammlung statt bisher Bürgerversammlung und Einwohnerantrag statt bisher Bürgerantrag.
Absenkung des erforderlichen Unterschriftenquorums (Einwohnerversammlung 5% der antragsberechtigten Einwohner; Einwohnerantrag: 3%; Bürgerbegehren: 7 % der Bürger), u.a. Verlängerung der Antragsfrist für den Einwohnerantrag auf 3 Monate.
3. Beteiligung von Kindern und Jugendlichen
Zukünftig sind Kinder und Jugendliche in angemessener Weise zu beteiligen wenn Planungen und Vorhaben ihre Interessen berühren und Jugendliche können die Einrichtung einer Jugendvertretung beantragen.
4. Veröffentlichung von Informationen zur Gemeinderatssitzung
Hier sind umfangreiche Ergänzungen der gesetzlichen Vorgaben bestimmt. (Veröffentlichung von Terminen, Tagesordnungen, Beratungsunterlagen und Beschlüssen öffentlicher Sitzungen). Die Regelungen gelten für die Gemeinde Bartholomä nur eingeschränkt, da das Änderungsgesetz Gemeinden in Teilen der Vorschrift ausnimmt, die kein elektronisches System der Sitzungsunterlagen für Gemeinderäte bereitstellen.
B. Beratung und Beschlussfassung
Nach kurzer Beratung und Diskussion nahm der Gemeinderat die Neuregelungen der Gemeindeordnung zur Kenntnis.
  1. Bauhof Bartholomä - Beauftragung Organisationsuntersuchung
A. Sachverhalt
Der Bauhof der Gemeinde Bartholomä ist als sogenannter technischer Hilfsbetrieb ein wichtiger Bestandteil der Gemeindeverwaltung Bartholomä.
Im Bauhof sind vier Mitarbeiter beschäftigt, zuzüglich einer Stelle einer geringfügigen Beschäftigung. Dem Bauhof Bartholomä sind eine ganze Reihe von Aufgaben zugewiesen:
Die ständige Pflege der Grün-, Sport- und Erholungsanlagen und der Kinderspielplätze. Er ist zuständig für die Straßen-, Gehwege-, Plätze- und Feldwegeunterhaltung und überwacht die Straßenbeleuchtung. Er regelt den technischen Betrieb der Abwasserentsorgung (Kanalisation, Abwasserpumpwerk, Regenüberlaufbecken) und in Zusammenarbeit mit dem Zweckverband die Wasserversorgung. Ihm obliegt die Pflege und technische Unterhaltung des Friedhofs, der Wanderparkplätze, ggfs. auch die Unterhaltung der Wanderwege und Radwege, samt Ausschilderung, nicht zuletzt wirkt der Bauhof mit beim Landschafts- und Naturschutz, insbesondere auch der Hülben-Pflege, und erledigt die Abfallbeseitigung im öffentlichen Bereich. Er unterstützt technisch eine Vielzahl kommunaler Veranstaltungen. Besondere Bedeutung hat der Bauhof vor allem im Winterdienst und teilweise in der Unterstützung des Wintersports (Loipen und Skihang).
In Zusammenarbeit mit der Stelle der technischen Gebäudeunterhaltung sind vom Bauhof auch alle öffentlichen Gebäude und deren Außenanlagen zu unterhalten (Rathausgebäude, Feuerwehrhaus, Laubenhartschule mit Hallenbad, Kindergarten, Bauhofgebäude, Aussegnungshalle, Asylgebäude, Abwasserpumpwerk, Museumsgebäude/Kulturhof, Dorfhaus, Mietwohnung).
Das Aufgabengebiet und die Anzahl an Aufgaben haben in den vergangenen Jahren aufgrund neuer Baugebiete, weiterer öffentlichen Anlagen und Einrichtungen, nicht zuletzt auch wegen der rechtlichen Kontroll- und Prüfpflichten, zugenommen. Auch mit Blick auf weitere Gründe und Argumente (z.B. gesetzl. Verpflichtung zur Einführung des kommunalen Haushalts- Kassen- und Rechnungswesens, der gegebenen Personal(Alters-)struktur der Mitarbeiter) wird empfohlen, den Baubetriebshof hinsichtlich des Personalbedarfs und der Wirtschaftlichkeit untersuchen zu lassen. Die Gemeindeverwaltung hat zwei Angebote eingeholt. Es zeigt sich dabei, dass das Angebot der Kommunal-Beratung Kurz GmbH, Ebersbach a.d.Fils mit pauschal 4.500,-- € netto, zuzüglich gfs. weiterer Untersuchungen (wie z. B. Stellenbeschreibung- und Stellenbewertung) günstiger ist, als ein Angebot eines anderen Büros (hier pauschal bei 7.500,--€, netto).
B. Beratung und Beschlussfassung
Von den Gemeinderäten wurden verschiedene Verständnisfragen gestellt. Angeregt wurde vom Gremium, zugleich auch eine jeweilige Stellenbeschreibung und- bewertung durchzuführen.
Nach weiterer Beratung beschloss das Gremium mit einer Gegenstimme, den Auftrag für die Organisationsuntersuchung an das Büro Kommunal-Beratung Kurz GmbH, Ebersbach a.d.Fils zu vergeben.
  1. Kenntnisnahme der Beschlüsse des Technisches Ausschusses vom 05.04.2016
Der Technische Ausschuss hat in seiner öffentlichen Sitzung am 05.04.2016 die nachfolgenden Beschlüsse gefasst, die dem Gemeinderat zur Kenntnis gegeben wurden:
Baugesuche:
a. Teilabriss Scheunendach, Erweiterung Außenwände, Grundstück Flst. 89, Im Schopf
Für das Bauvorhaben wurde 2014 eine Baugenehmigung erteilt. In Abweichung von der Baugenehmigung soll für den Scheunenausbau teilweise das Dach abgerissen und Außenwände versetzt werden. Der Technische Ausschuss hat zu den geplanten Änderungen das kommunale Einvernehmen erteilt.
b. Neubau einer Fertiggarage, Grundstück Flst. 522, Albuchweg
Am Albuchweg ist der Neubau einer Doppelgarage geplant. Das Vorhaben entspricht nicht dem rechtskräftigen Bebauungsplan, da es außerhalb der Baugrenze realisiert werden soll.
Der Technische Ausschuss hat einstimmig die Befreiung erteilt, nachdem keine nachbarlichen Einwände vorliegen.
c. Neubau Schuppen mit Garage und Überdachung Grundstück Flst. 109/1 und 108/1, Hirschgasse
Bei dem landwirtschaftlichen Betrieb ist der Neubau eines Schuppens und einer Garage, einschließlich einer Überdachung, geplant. Da das Bauvorhaben den rechtlichen Vorgaben entspricht, hat der Technische Ausschuss einstimmig das kommunale Einvernehmen erklärt.
d. Errichtung eines Pylons (Werbeanlage), Grundstück Flst. 366, Otto-Höfliger-Straße
Der Bauherr möchte ein Werbeschild (Pylon) auf dem Grundstück errichten; hierzu ist die baurechtliche Genehmigung erforderlich. Der Technische Ausschuss hat dem Vorhaben einstimmig zugestimmt.
  1. Annahme von Spenden und Sponsoring
A. Sachverhalt
Über eingegangene Spenden und Sponsoring entscheidet der Gemeinderat jeweils in öffentlicher Sitzung. Aktuell wurden Geldbeträge zugunsten der Kulturpflege und zugunsten des Sozialprojekts „miteinander-füreinander in Bartholomä“ gegeben.
B. Beratung und Beschlussfassung
Der Vorsitzende dankte herzlich für die Spenden und das Sponsoring in der Gesamtsumme von 3.375,12 €, die der Gemeinderat daraufhin förmlich beschloss.
  1. Bekanntgaben/Verschiedenes
7.1. Jubiläumsfeier der Partnergemeinde Casola Valsenio
Der Gemeinderat ist eingeladen, an den Feierlichkeiten anlässlich der 800 Jahr-Feier Mitte Juni in Casola Valsenio teilzunehmen, so der Bürgermeister.
7.2. Stiftungsabend am 1.Juli der Kultur und Sportstiftung Bartholomä
Über den momentanen Planungsstand und das voraussichtliche Programm des Stiftungsabends informierte der Bürgermeister in der öffentlichen Sitzung.
7.3. Regionalverband Ostwürttemberg: Erstellung eines Leerstandradars für Bartholomä
Der Regionalverband führt innerhalb ausgewählter Gemeinden ein Gutachten zur wirksamen Ermittlung von Leerständen von (Wohn-)gebäuden durch. Beauftragt ist das Büro ProRaum Consult, Karlsruhe. Für die Gemeinde ist diese Untersuchung kostenfrei; für unsere kommunale Arbeit werden jedoch wichtige Daten und Informationen erwartet, so der Vorsitzende.
7.4. Zuschuss der Stadt Heubach für das Loipenspurgerät
Erfreut berichtete der Bürgermeister über die Zusage der Stadt Heubach, die Ersatzbeschaffung des kommunalen Pistenbullys mit 20% der Kosten, max. 20.000,--€ zu unterstützen. Mit dem Spurgerät werden auch Langlaufloipen von Bartholomä aus auf Gemarkung Heubach erledigt.
7.5. Zuschuss der KFW für ein Energiekonzept
Für die Erstellung eines kommunalen Energiekonzepts wurde der Gemeinde nun ein Zuschuss in Höhe von 59.250,--€ durch die KFW zugesagt. Bürgermeister Kuhn dankte insbesondere dem „Arbeitskreis Energie“ für die wertvolle Mitwirkung bei der Erstellung des Zuschussantrags.
7.6. Unterstützung der Gemeinde für die Europa-Miniköche
Angrenzend zum „Haus am Bärenberg“ werden kleine Unterkünfte für die Europa-Mini-Köche durch Jürgen Mädger erstellt. Die Gemeinde unterstützt dieses gemeinnützige Projekt durch Mitwirkung bei den Arbeiten der Strom- und Wasserleitung, so der Bürgermeister.
7.7 Arbeitskreis „Flüchtlinge“ – Sachstand
Über eine gemeinsame Besprechung ehrenamtlicher Helferinnen und Helfer, auf Initiative beider Kirchengemeinden und der Gemeinde, informierte der Vorsitzende.
7.8 Neuer Mitarbeiter im Bauhof Bartholomä
Der Gemeinderat hat in nichtöffentlicher Sitzung am 16.03. eine Personalentscheidung getroffen. Enrico Zwerenz aus Bartholomä wurde unter 27 Bewerber/innen zum neuen Mitarbeiter im Bauhof gewählt.
7.9. Klausurtagung des Gemeinderats
Am 22./23. März begibt sich der Gemeinderat in Klausur. Der Vorsitzende informierte über die geplanten Inhalte und Themen.
 
Ende der öffentlichen Sitzung um 19.30 Uhr.
Eine nicht-öffentliche Sitzung mit drei Tagesordnungspunkten schloss sich an.
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