- Konzepte zur Straßen- und Kanalunterhaltung
- Vorstellung der Ergebnisse
A. Sachverhalt
Der Gemeinderat Bartholomä hatte ein Straßen- und Kanalzustandskonzept beauftragt. Anhand dieser Konzepte soll aufgezeigt
werden, in welchen Bereichen vordringlich Straßen- bzw. Kanalsanierungsmaßnahmen durchgeführt werden, wo die Priorität
liegt und an welchen Stellen in den kommenden Jahren daher sinnvollerweise und zielgerichtet investiert werden soll.
Anstehende Sanierungsentscheidungen können so im Gemeinderat nachhaltiger getroffen werden.
Die Entwürfe der Konzepte für die Straßen- und Kanalunterhaltung wurden vom Ingenieurbüro Kolb ausgearbeitet und erstmals
im Dezember dem Gremium vorgestellt. Der Gemeinderat hatte damals empfohlen, auch die Feldwege in diese Untersuchung mit
aufzunehmen, ansonsten jedoch die Entwürfe zur detaillierten Beratung in die Klausurtagung des Gemeinderats verwiesen.
Dort wurden beide Konzepte intensiv vorberaten und nun in der öffentlichen Sitzung des Gemeinderates vorgestellt.
B. Beratung und Beschlussfassung
Dipl. Ing. Helmut Kolb stellte dem Gremium die Konzepte vor. Dabei konnte er beeindruckende Daten mitteilen: In Bartholomä
sind rd. 23 km Orts- und Gemeindestraßen, 27 km Feldwege – wobei hier untergeordnete Feld- und Waldwege nicht berücksichtigt
sind - in einer Gesamtgröße von rund 23 ha durch die Gemeinde zu unterhalten. Der Nennwert der gesamten öffentlichen Flächen,
Straßen und Wege in der Straßenbaulast der Gemeinde liegt bei rund 22 Mio. €. In Bezug auf die Straßenunterhaltung benannte
er sodann die nachfolgenden Schwerpunkte: Heubacher Straße mit Gesamtbaukosten von rund 1,1 Mio. € (einschließlich
Straßenbau, Kanal- und Wasserleitungsbau); Albuchweg/Teichweg mit rund 470.000 € und die Hirschgasse mit rund 780.000 €
Sanierungskosten.
Nach weiterer Beratung billigte der Gemeinderat die beiden Konzepte und stellte einstimmig fest, mit Blick auf die
unmittelbar bevorstehenden Großprojekte (Generalmodernisierung Laubenhartschule, Umbau Dorfhaus) momentan nicht sofort in
weitere Planungen zu Tiefbausanierungen einzusteigen.
- Breitbandausbau Bartholomä
- Vorbereitung des Zuschussantrags
A. Sachverhalt
In Kooperation mit den Städten und Gemeinden hat der Landkreis eine kreisweite Breitbandkonzeption beauftragt. Diese
Breitbandkonzeption wurde für Bartholomä in der öffentlichen Sitzung im September 2015 vorgestellt.
Danach sind in Bartholomä 927 Gebäude mit insgesamt 1.016 Wohn- und 153 Geschäftseinheiten beplant. Für Bartholomä sind ca. 40,55
Kilometer Trasse für die Errichtung eines Gesamtnetzes notwendig. Die Kosten belaufen sich auf 3,88 Mio. €.
Der Gemeinderat hatte dabei beschlossen, eine Feinplanung zum Anschluss des Gewerbegebiets „Gänsteich“ bzw. Feriendorf
Amalienhof und der Außengehöfte auszuarbeiten. In einem Kostenüberschlag kommt das Ingenieurbüro Kolb zu dem Ergebnis, dass für den
Abschnitt Ortsmitte/Dorfhaus bis zum Gewerbegebiet/Amalienhof Kosten in Höhe von rd. 272.000 € (zuzüglich MwSt.) entstehen.
Für die Bereiche zum Anschluss der Außengehöfte ist mit Kosten von rd. 540.000 € (zuzüglich MwSt.) zu rechnen. Unter
Berücksichtigung des voraussichtlichen Zuschusses durch das Land Baden-Württemberg und der Kostensynergien durch einen gemeinsamen
Ausbau paralleler Strecken mit dem Landkreis entsteht im Abschnitt Ortsmitte/Dorfhaus bis zum Gewerbegebiet/Amalienhof für die
Gemeinde ein Eigenanteil von rd. 70.000,-- € (brutto). Bei dem Anschluss der Außengehöfte beträgt der Eigenanteil rd.
119.000,-- € (brutto).
B. Beratung und Beschlussfassung
Herr Kolb erklärte, dass in den genannten Kosten die Hausanschlüsse nicht enthalten sind, diese liegen bei den jeweiligen privaten
Grundstückseigentümern. Als Faustformel lasse sich feststellen, dass die Kosten für den Grabenbau im unbefestigten Bereich ca.
50,-- €/ lfdm.; im befestigten Bereich ca. 90,--€ – 100,--€ / lfdm betragen, zuzügl. des Wanddurchbruchs.
Der Gemeinderat war sich darin einig, dass ein Zuschussförderantrag dann Sinn macht, wenn ein Bedarf der Gebäudeeigentümer gegeben
ist. Diesbezüglich solle eine Abfrage bei den Grundstückseigentümern erfolgen.
Nach weiterer Beratung wurde daher die Verwaltung einstimmig beauftragt, eine Umfrage zu starten und dieses Ergebnis abzuwarten.
- Umstellung der Straßenbeleuchtung in der Ortsdurchfahrt auf LED-Technik
- Ausschreibungsbeschluss
A. Sachverhalt
Nach dem Kommunalinvestitionsförderungsgesetz hat die Gemeinde einen Zuschussantrag gestellt. Beantragt ist die Umstellung der
Straßenbeleuchtung in der Ortsdurchfahrt auf LED-Technik. Nunmehr wurde durch das Land Baden-Württemberg ein Betrag mit knapp 28.000
€ für diese Maßnahme bewilligt. Gemäß dem Zuwendungsbescheid soll das Vorhaben im Oktober 2016 abgeschlossen und der
Verwendungsnachweis geführt werden.
Für die neue LED-Straßenbeleuchtung kommt die Leuchte „Luma 1 40 LED 7.500 lm“ in Frage. Diese Leuchte wurde bereits bei
der Erweiterung im Bereich Heubacher Straße verbaut, so dass im Zuge der einheitlichen Beleuchtung weiterhin diese Leuchte verwendet
werden soll.
B. Beratung und Beschlussfassung
Nach kurzer Beratung beauftragte das Gremium einstimmig die Verwaltung, die Ausschreibung der Maßnahme durchzuführen.
- Energiekonzept „integratives Quartierskonzept“ für die Ortsmitte
A. Sachverhalt
Die Gemeinde Bartholomä hat im Zeitraum von 2013 bis 2014 im Dialog mit der Bürgerschaft eine nachhaltige
Gemeindeentwicklungsplanung erarbeitet. Im Rahmen dieser Planung war einer der wichtigsten Aspekte, nachhaltig, langfristig und
möglichst unabhängig für eine Energieversorgung innerhalb der Gemeinde zu sorgen. Ein Arbeitskreis ehrenamtlicher Bürgerinnen
und Bürger beschäftigt sich bereits seit nahezu zwei Jahren mit diesem Thema und hat eine große Menge an Informationen und
Fakten zusammengetragen, welche regelmäßig dem Gemeinderat vorgestellt werden.
Es besteht die Idee, über eine Nahwärmeversorgung in der Ortsmitte einen wichtigen Schritt in dieser Zielkonzeption zu tun.
Um über ein weiteres Vorgehen entscheiden zu können, soll nun von einem fachkundigen Büro ein entsprechendes Energiekonzept für
die Ortsmitte aufgestellt werden. Mit diesem integrativen Konzept werden grundlegenden Untersuchungen zur energetischen
Gesamtsituation erfolgen.
Die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KFW) hat dazu aktuell der Gemeinde einen zweckgebundenen Zuschuss über rd. 59.000,-- €
zugesagt.
Nachdem die Bewilligung vorliegt, kann unter den eingeholten Angeboten die Entscheidung zu einem der Büros erfolgen.
B. Beratung und Beschlussfassung
Der Bürgermeister stellte dem Gremium die unterschiedlichen Honorarangebote vor und ging auf Unterschiede ein. Diese lägen nicht
nur in der Honorierung, sondern auch in der Frage der Tiefe der Einbindung des Arbeitskreises Energie. Alle Büros seien bereit,
die Haftung für einen gegebenenfalls ausbleibenden bzw. gekürzten Zuschuss zu übernehmen.
Im Laufe der Diskussion gelangte das Gremium zur Überzeugung, heute keine Entscheidung treffen zu können, da noch Informationen
fehlten, so zur Frage der Beteiligung des Arbeitskreises, der konkreten Aufgabenzuteilung und der Schnittpunkte zu den
jeweiligen Büros.
Somit wurde die Verwaltung einstimmig beauftragt, vor einer Entscheidung Gesprächsrunden unter Beteiligung des Arbeitskreises
und den Büros zu organisieren.
- Kenntnisnahme der Beschlüsse des Technischen Ausschusses vom 03.05.2016
Der Technische Ausschuss hat in seiner öffentlichen Sitzung am 03.05.2016 die nachfolgenden Beschlüsse gefasst, die dem
Gemeinderat zur Kenntnis gegeben wurden:
5.1. Baugesuche
a.) Nutzungsänderung; Einbau von Lagerräumen und einer Werkstatt in die landwirtschaftliche Scheune, Einbau von Garagen in
das Wohngebäude, Grundstück Flst. 2/2, Gaisgasse
Der Bauherr plant eine Nutzungsänderung innerhalb der Bestandsgebäude. In den ehemaligen Gebäudeteilen des landwirtschaftlichen
Stalls und Scheune werden Lagerräume und eine Werkstatt eingebaut; in das Wohngebäude sollen Garagen erstellt werden.
Der Technische Ausschuss hat einstimmig dazu das kommunale Einvernehmen erteilt.
b.) Anbau eines Lagerschuppens an die Garage, Terrassenüberdachung und Verlängerung Dachvorsprung, Grundstück Flst. 365/24,
Otto-Höfliger-Straße
An die vorhandene Garage soll ein Lagerschuppen entlang der Grundstücksgrenze angebaut werden. Darüber hinaus werden die
Terrassenüberdachung und die Verlängerung des Dachvorsprunges am Wohngebäude beantragt. Der Technische Ausschuss hat das
kommunale Einvernehmen zu dem Bauantrag erteilt, allerdings im Fall des Anbaus des Lagerschuppens nur insoweit, wie die
gesetzlichen Maße für eine Grenzbebauung zulässig sind.
5.2. Nutzung der Gemeindeverbindungsstraße Möhnhof-Kitzing
Der Technische Ausschuss hat zugestimmt, im Zuge der Erschließung des Windparks am Falkenberg nur für den Ausnahmefall und unter
engen Voraussetzungen (Begrenzung der max. Fahrten, nur Leerfahrten, max. Achslast 5 t, vorherige Beweisaufnahme
Straßenzustand, …) die Gemeindeverbindungsstraße Möhnhof – Kitzing mit Baufahrzeugen nutzen zu können.
- Kenntnisnahme der Beschlüsse des Ausschusses für Soziale Angelegenheiten vom 04.05.2016
Der Ausschuss für Soziale Angelegenheiten hat in seiner Sitzung am 04.05.2016 die nachfolgenden Beschlüsse gefasst, die dem
Gemeinderat zur Kenntnis gegeben wurden:
6.1. Anpassung des Personalschlüssels für das pädagogische Personal im Kindergarten „Fantadu“
Der Träger des ev. Kindergartens, die ev. Kirchengemeinde Bartholomä, hat eine Anpassung des Personalschlüssels für das
pädagogische Personal für die „Regelgruppe“ beantragt.
Aufgrund von Vertretungsregelungen und aus tarifrechtlichen Gründen ist es angezeigt, den Personalschlüssel von 2,10 auf 2,15
anzuheben.
Nach kurzer Diskussion hat der Ausschuss für Soziale Angelegenheiten dem Antrag stattgegeben und der Erhöhung des
Personalschlüssels zugestimmt.
6.2. Angebote für Ferienbetreuung in Bartholomä
Der Ausschuss hat die gemeldeten Kinderzahlen für die verschiedenen Ferienbetreuungsangebote im Sommer zur Kenntnis genommen:
Während das Betreuungsangebot „Trickfilmwoche“ des Kino-Mobil in Zusammenarbeit mit der Gemeinde Bartholomä und
Ehrenamtlichen gut nachgefragt wird – hier sind aktuell 11 Kinder angemeldet – sind für das Ferienbetreuungsangebot
des Betreuungsvereins P.A.T.E. für die Wochen vom 29.08. – 02.09. bzw. vom 05.09. – 09.09. jeweils nur zwei Kinder
angemeldet.
Da eine Mindestteilnehmerzahl von fünf Kindern erforderlich ist, wird mit P.A.T.E. zu klären sein, ob das
Ferienbetreuungsangebot zustande kommt.
- Annahme von Spenden und Sponsoring
A. Sachverhalt
Der Gemeinderat hat im Jahr 2006 von gesetzlichen Änderungen hinsichtlich der Annahme und Behandlung von Spenden, Schenkungen
und ähnlichen Zuwendungen Kenntnis genommen. Der Gemeinde ging eine Spende in Höhe von 390,--€ zugunsten des Museums Amalienhof
zu. Zu dieser Spende ist die förmliche Annahme durch den Gemeinderat zu fassen.
B. Beratung und Beschlussfassung
Der Vorsitzende dankte herzlich für die Spende, die daraufhin einstimmig und formal vom Gremium angenommen wurde.
- Anfragen der Gemeinderäte
Die Anfrage eines Gemeinderats richtete sich zu dem folgenden Punkt:
- Nutzung des vorhandenen Bike-Parcours durch Kinder mit kleinen Motorrädern
Ende der öffentlichen Sitzung um 20.30 Uhr.
Eine nicht-öffentliche Sitzung mit fünf Tagesordnungspunkten schloss sich an.