- Zwischenbericht 2016: Finanzlage der Gemeinde Bartholomä
A. Sachverhalt
Die Entwicklung des Gewerbesteueraufkommens liegt derzeit um etwa 95.000,--€ höher als geplant. Die Leistungen aus dem
Länderfinanzausgleich (FAG) werden aus heutiger Sicht auch etwas besser ausfallen, als geplant.
Auf der Ausgabeseite verlief im Verwaltungshaushalt bisher alles plangemäß. Besondere Beachtung ist den mittlerweile doch sehr
hohen Beträgen im Bereich der FAG-Umlagen (Finanzausgleichsgesetz) zu schenken. Die vergleichsweisen hohen Steuereinnahmen der
vergangenen Jahre wirken sich nun aktuell durch hohe Umlagen und damit hohe Kosten für die Gemeinde aus. Abhängig von der
Gewerbesteuereinnahme wird der Verwaltungshaushalt am Jahresende trotz höherer Steuerumlage eine doch höhere Zuführungsrate
erwirtschaften können als geplant.
Im Vermögenshaushalt 2016 sind aktuell die Landeszuschüsse des Ausgleichsstocks für die Gaisgassensanierung mit 140.000 € und
die Friedhofsumgestaltung mit 130.000 € eingegangen.
Nachdem die Gemeinde mit der Umgestaltung des Schulhauskomplexes bereits in die Fachplanungsphase übergeht, stehen bei der
künftigen Neunutzung des Dorfhauses/Rathauses die finalen Planungen und Kostenschätzungen an. Im Oktober muss fristgerecht der
entsprechende Antrag beim Entwicklungsprogramm Ländlicher Raum (ELR) und im Januar 2017 beim Ausgleichstock gestellt werden.
B. Beratung und Beschlussfassung
Das Gremium zeigte sich mit der aktuellen Entwicklung des Haushalts einverstanden und nahm sodann den Finanzzwischenbericht
einstimmig zur Kenntnis.
- Feststellung der Jahresrechnung 2015
A. Sachverhalt
Das Rechnungsergebnis 2015 verbessert sich gegenüber der Planung.
Auf die geplante Kreditaufnahme konnte sogar vollständig verzichtet werden. Die Zuführung des Verwaltungshaushalts an den
Vermögenshaushalt beträgt 581.635,74 €.
Immer noch hoch war das Gewerbesteueraufkommen, das zum Stichtag 31.12.2015 rd. 330.000 € über dem Planansatz lag.
Der Schuldenstand beläuft sich Ende des Jahres 2015 auf rd. 104.330 €, was einer Pro-Kopf-Verschuldung von 51 Euro entspricht.
B. Beratung und Beschlussfassung
Der Bürgermeister stellte fest, dass die Gemeinde die im Jahr 2015 geplanten Investitionen durchführen und weitgehend abschließen
konnte, so die Neukonzeption des Friedhofs mit Gesamtkosten von rd. 268.000,--€, die Neuausstattung der EDV für die Schülerinnen
und Schüler unserer Laubenhartschule (knapp 28.000,--€, die erst im Jahr 2016 kassenwirksam wurden), ein neuer Spielplatz im
Wohngebiet Hirschrain Nord (für knapp 24.000,--€), die Erneuerung der Zaunanlage am Kindergarten (rd. 14.000,--€), die
Ersatzbeschaffung des „Iseki“ für die Grünpflege und den Winterdienst (50.000,--€), die Zuschüsse für die privaten
Grundstückseigentümer im Lärmsanierungsprogramm Bartholomä und die Planungskosten für die Generalmodernisierung Schule/Dorfhaus/Rathaus
mit knapp 100.000,--€.
Zwei Projekte wurden im Jahr 2015 nochmals zurückgestellt bzw. bewusst zeitlich nach hinten verschoben: die Erneuerung von
Wanderparkplätzen, da sich herausstellte, dass ein Zuschuss des Landes deutlich geringer ausfallen würde wie eingeplant und die
Sanierung von Kanälen infolge der beauftragten Straßen- und Kanaluntersuchung, deren Ergebnis erst in diesem Jahr im Gemeinderat
beraten wurde.
Ursächlich für einen besseren Abschluss als geplant, sei die gute Konjunktur und Wirtschaftslage im Land, die deutlich in der höheren
Gewerbesteuer dem Einkommenssteueranteil der Gemeinde (rd. 7.500,--€ höher als geplant) und den Schlüsselzuweisungen (rd.
54.000,--€ höhere Einnahmen) zum Ausdruck kommt, so Bürgermeister Kuhn. Er dankte dem Gemeinderat und der gesamten Verwaltung für
eine disziplinierte und sparsame Haushaltsführung im Jahr 2015. Er sehe, dass die ständigen Sparanstrengungen sich lohnen. Seinen Dank
sprach er auch an alle Bürgerinnen und Bürger und den Gewerbebetrieben aus, die durch ihre Steuern und Gebührenzahlungen das Gemeinwesen
zusammenhalten.
Kämmerin Monika Löhn ging sodann auf die wesentlichen Kennzahlen des Abschlusses ein. Aus der Mitte des Gremiums wurden Rückfragen zu
einzelnen Positionen und auch Hinweise gegeben. Sodann stellte das Gremium einstimmig den Jahresabschluss für das Jahr 2015 fest.
Jahresrechnung
2015 (402 KB)
- Friedhof Bartholomä
- Änderung der Bestattungsgebührenordnung
- Neufassung der Friedhofssatzung (Friedhofsordnung)
A. Sachverhalt
In den Jahren 2014/2015 wurden am Friedhof verschiedene bauliche Änderungen vorgenommen. Wesentlich ist die Versetzung des sogenannten
„Friesa-Reliefs“ von der alten Aussegnungshalle in die neue Halle, der Abbruch der bisherigen Aussegnungshalle und der
anschließenden Errichtung von Urnenstelen, der neuen Platzgestaltung des seitherigen Container-/Abfallplatzes mit der alten Garage,
einer neuen Erschließung zu den Abfallbehältern im Westen der Anlage und die Erneuerung der Wegebeziehungen im Friedhof. Nachdem diese
Baumaßnahmen soweit abgeschlossen sind, können die Bestattungsgebühren auf der Grundlage der vorliegenden Daten und Zahlen, wie auch
die Friedhofssatzung (Friedhofsordnung) neu gefasst werden.
Bei der Änderung der Bestattungsgebührenordnung wurden noch seitherige DM-Beträge (30 DM pro Tatbestand) auf Eurobeträge (hier:
15 €) geändert. Die neuen Benutzungsgebühren gründen auf der seitens der Verwaltungsgemeinschaft Rosenstein – Kämmerei
– aufgestellten Kalkulation der Kosten. Die Kalkulation zeigt, dass die Benutzungsgebühren grundsätzlich gesenkt werden können.
Darüber hinaus wurden neue Tatbestände in den Gebühren (hier vor allen Dingen wegen den neuen Urnenstelen) aufgenommen. Bei der
Neufassung der Friedhofsordnung dient die Mustersatzung des Gemeindetags Baden-Württemberg als Vorlage. Nachdem die bisherige
Bartholomäer Friedhofsordnung seit vielen Jahren Bestand hat, ergibt sich gleich eine ganze Reihe an rechtlichen und redaktionellen
Anpassungen.
B. Beratung und Beschlussfassung
Das Gremium zeigte sich in der Diskussion zufrieden darüber, dass die Benutzungsgebühren gesenkt werden können. Insbesondere für die
Nutzung der Aussegnungshalle sei es zu begrüßen, dass geringere Gebühren entstehen.
Verschiedene Rückfragen zu den Kostenpositionen wurden sodann noch an die Verwaltung gestellt, bevor der Gemeinderat nach Diskussion
und Beratung die neuen Gebührensätze in der geänderten Benutzungsgebührsatzung und die Neufassung der Friedhofsordnung einstimmig
beschloss.
Friedhofssatzung
Stand: 28.09.2016 (314 KB)
Bestattungsgebuehrenordnung
Stand: 28.09.2016 (44 KB)
- Zuteilung von Wohnbauplätzen im Baugebiet „Hirschrain-Nord“
hier: Bauplatz Nr. 5, Flst.Nr. 627/18
A. Sachverhalt
Im neuen Wohnbaugebiet „Hirschrain-Nord“ sind im 1. Abschnitt alle 10 Wohnbauplätze verkauft; im 2. Abschnitt sind
bisher sechs Plätze veräußert, somit stehen dort noch fünf Wohnbauplätze zum freien Verkauf.
Der Grundstückspreis beträgt 105,--€/m², erschlossen, und die Gemeinde gewährt im Gebiet Hirschrain-Nord ein Bau-Familiengeld.
Angefragt ist die Zuteilung des noch freien Wohnbauplatzes, Grundstück Flst.Nr. 627/18 mit 647 m² im 2. Abschnitt.
B. Beratung und Beschlussfassung
Nach kurzer Beratung beschloss der Gemeinderat einstimmig, diesen Wohnbauplatz der bewerbenden Familie aus Böbingen a.d.Rems zuzuteilen.
- Kenntnisnahme der Beschlüsse des Technischen Ausschusses vom 20.09.2016
Der Technische Ausschuss hat in seiner öffentlichen Sitzung am 20.09.2016 die nachfolgenden Beschlüsse gefasst, die dem Gemeinderat
zur Kenntnis gegeben wurden:
1. Baugesuche
a.) Errichtung eines Schuppens zur Lagerung von Brennholz, Grundstück Flst. 627/11, Hirschrain
Der Bauherr plant auf seinem Grundstück einen Holzschuppen mit Satteldach. Das Vorhaben benötigt eine Befreiung vom Bebauungsplan
bezüglich der Baugrenze. Der Technische Ausschuss hat dem Bauvorhaben zugestimmt.
b.) Neubau eines landwirtschaftlichen Schuppens zum Abstellen von landwirtschaftlichen Geräten, Grundstück Flst. 1139, Rötenbach
In dem geplanten Schuppen sollen Maschinen für die Grünlandbewirtschaftung untergebracht werden. Der Technische Ausschuss hat das
kommunale Einvernehmen momentan nicht erteilt, da die rechtlichen Voraussetzungen für eine Genehmigung im Außenbereich nicht gegeben
sind.
c.) Befreiung: Errichtung einer Einfriedung, Grundstück Flst. 217/2, Bernhardusweg
Für die Errichtung einer Einfriedung mit bis zu 1,8 m hohen Mauerscheiben wird eine Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplans
beantragt. Aufgrund des damit verbundenen Präjudiz wurde der konkrete Antrag vom Gremium abgelehnt. Die Verwaltung wurde beauftragt,
einen Entwurf einer kommunalen Gestaltungssatzung für Sichtschutz/Einfriedung zu prüfen.
- Annahme von Spenden und Sponsoring
A. Sachverhalt
Der Gemeinderat hat im Jahr 2006 von gesetzlichen Änderungen hinsichtlich der Annahme und Behandlung von Spenden, Schenkungen und
ähnlichen Zuwendungen Kenntnis genommen. Der Gemeinde gingen aktuell für die Museumsscheune, für das Projekt
„miteinander-füreinander in Bartholomä“ und zugunsten unserer Kultur- und Sportstiftung Bartholomä Spendenbeträge von
insgesamt 1.250,-- € zu. Zu diesen Spenden ist die förmliche Annahme durch den Gemeinderat zu fassen.
B. Beratung und Beschlussfassung
Der Vorsitzende dankte herzlich für die Spenden, die daraufhin einstimmig vom Gremium angenommen wurden.
- Bekanntgaben/Verschiedenes
Bürgermeister Kuhn informierte über nachfolgende Punkte:
a.) Ausweisung einer Spielstraße am Dachsweg
Aufgrund eines durchgeführten Gesprächs mit den Anwohnern wird derzeit keine Veranlassung gesehen, eine Spielstraße auszuweisen.
Erfreulich sei es, so der Vorsitzende, dass im Einmündungsbereich Hirschrain/Dachsweg durch die Bereitschaft des Anliegers
bessere Sichtbeziehungen geschaffen werden können.
b.) Zuschuss Mesnerbesoldung für die evangelische Kirchengemeinde
Der Vorsitzende berichtete, dass im Einvernehmen mit der ev. Kirchengemeinde, die langjährige Regelung eines Zuschusses der
Gemeinde zur Mesnerbesoldung nun abgelöst und damit für beendet erklärt werden könne.
c.) Geplante Besichtigungsfahrt „Energie“ am 19.10.2016
Gemeinsam mit den Mitgliedern des Arbeitskreises Energie ist eine Informationsfahrt zu Energiethemen geplant.
Ende der öffentlichen Sitzung um 19.30 Uhr.
Eine nicht-öffentliche Sitzung mit sechs Tagesordnungspunkten schloss sich an.