- Ausbau der Breitbandversorgung in Bartholomä
a.) Ausschreibung des Netzbetriebs durch Komm.Pakt.Net.
b.) Abschluss einer Vereinbarung mit dem Landkreis zur gemeinsamen Verlegung
A. Sachverhalt
Mit der Breitband-Netzplanung liegt im Ostalbkreis seit Mitte 2015 die Grundlage für die Investitionen des Landkreises und
der Kommunen in die passive Breitbandinfrastruktur vor.
Die kreisweite Netzplanung umfasst eine „Backbone“-Grobplanung, eine FTTC-Planung (FTTC = Fiber to the curb
– d.h. die Glasfaser bis zu den Kabelverzweigerkasten) für unterversorgte Gebiete sowie eine flächendeckende
FTTB-Feinplanung (FTTB = Fiber to the building – d.h. die Glasfaser bis zum jeweiligen Gebäude) für das Gewerbe und
für alle Haushalte. In der öffentlichen Sitzung des Gemeinderats im Mai wurde diese Planungen für Bartholomä bereits
vorgestellt.
Der Ausbau des kreisweiten „Backbones“ erfolgt durch den Ostalbkreis, den Ausbau der Gemeindenetze übernehmen
die Städte und Gemeinden. Dabei werden Synergien bei der Verlegung von Backbone und Gemeindenetz im gleichen Graben genutzt.
In einer gemeinsamen Vereinbarung zwischen dem Landkreis und der Gemeinde soll dazu eine Kostenregelung getroffen werden.
Die Gemeinde Bartholomä ist Mitglied beim interkommunalen Verbund Komm.Pakt.Net, einer selbständigen gemeinsamen
Kommunalanstalt des öffentlichen Rechts (KAöR). Komm.Pakt.Net gehören insgesamt acht Landkreise und 195 Städte und Gemeinden
an, darunter auch der Ostalbkreis und alle 42 Städte und Gemeinden im Landkreis.
Durch Komm.Pakt.Net wird aktuell die Ausschreibung für den kreisweiten Netzbetrieb vorbereitet. Dazu soll die Gemeinde nun
benennen, welche Gebiete in diese Ausschreibungsrunde mitaufgenommen werden.
Bei der Planung handelt sich dabei um die nachfolgenden Bereiche:
- Bereich Dorfhaus – Amalienhof, im Zuge einer gemeinsamen Verlegung des Backbones durch den Landkreis, und
Gemeindenetz seitens Gemeinde Bartholomä. Voraussichtlicher Eigenanteil der Kosten für die Gemeinde Bartholomä rund
75.000,--€ (zuzügl. Kosten Hausanschlüsse)
- Bereich Dorfhaus – Möhnhof, im Zuge einer gemeinsamen Verlegung des Backbones durch den Landkreis.
Voraussichtlicher Eigenanteil der Kosten für die Gemeinde Bartholomä rund 115.000,--€ (zuzügl. Kosten
Hausanschlüsse)
- Bereich Theodor-Wolf-Weg nach Birkenteich. Voraussichtliche Eigenanteil der Kosten für die Gemeinde Bartholomä
rund 20.000,--€ (zuzügl. Kosten Hausanschlüsse)
- Bereich Straße „Turnerheim“. Voraussichtlicher Eigenanteil der Kosten für die Gemeinde Bartholomä rund
22.000,--€ (zuzügl. Kosten Hausanschlüsse)
B. Beratung und Beschlussfassung
Die Vertreter des Landratsamtes, Herr Wolfgang Hirsch und Herr Sebastian Vetter stellten dem Gremium die Planung und die
Fördermöglichkeiten dar. Dipl.-Ing. Helmut Kolb informierte über die voraussichtlichen Gesamtkosten, die er mit knapp
650.000,--€ für die o.g. Bereiche, zuzügl. der Kosten für die Hausanschlüsse von rund 305.000,--€, schätzte.
Mit Blick auf die Haushaltslage der Gemeinde war im Gremium klar, dass die Gemeinde trotz der zu erwartenden Zuschüsse,
dieses Ausbauprogramm in den kommenden drei bis vier Jahren nicht durchführen wird können. Nach ausführlicher Diskussion
beschloss sodann der Gemeinderat, dass sich Bartholomä mit dem Ausbau der Breitbandinfrastruktur in folgenden Bereichen an
der Betreiberausschreibung beteiligt:
Im Dorfgebiet (Lauterburger Straße, Beckengasse, Gaisgasse, Hirschgasse) und in den Wohngebieten „Brunnenfeld“
(Helmut-Ginzkey-Weg) und „Hirschrain-Nord“ (Dachsweg, Fuchsäckerstraße, Rehweg). Für die Planungsbereiche
„Dorfhaus – Amalienhof“ und „Dorfhaus – Möhnhof“ beteiligt sich Bartholomä im Zuge einer
gemeinsamen Verlegung mit dem Landkreis. Weiterhin beschloss der Gemeinderat eínstimmig, dem Abschluss einer Vereinbarung mit
dem Landkreis zur gemeinsamen Verlegung zuzustimmen.
- Änderung der Satzung über die Entwässerung (Abwassersatzung) und Änderung der Abwassergebühr
A. Sachverhalt
Aus dem Jahr 2015 steht ein Gewinn im Bereich des Schmutzwassers mit 25.151 € und im Bereich des Niederschlagswassers mit
5.739 € zur Verfügung. Nach den gesetzlichen Vorschriften sind die Überschüsse innerhalb von 5 Jahren zurückzugeben. Würden
in 2017 die kompletten Gewinne aus dem Jahr 2015 in einem Jahr zurückgegeben, so müsste die Abwassergebühr in 2017 übermäßig
gesenkt und 2018 wieder deutlich angehoben werden. Daher wird seitens der Verwaltung vorgeschlagen, die eine Hälfte der
Gewinne im Jahr 2017 und die andere Hälfte 2018 zurückgegeben. Die Gebühr wird so um 0,07 € auf 1,79 € /cbm (bisher 1,86
€/cbm) gesenkt, damit kostendeckend kalkuliert werden kann. Ursächlich für die Überschüsse im Jahr 2015 waren Wenigerausgaben
bei der Umlage an den Abwasserzweckverband von rund 30.000 € gegenüber dem Planansatz und rückläufige kalkulatorische Kosten,
da die Erweiterung der Verbandskläranlage nicht so schnell wie ursprünglich geplant fertiggestellt wird. Im Bereich des
Niederschlagwassers ist die zugrundeliegende versiegelte Fläche geringfügig zurückgegangen. Zusammen mit der hälftigen
Verwendung des Gewinns führt dies bei einer versiegelten Fläche von ca. 189.000 m², zu einer kostendeckenden
Niederschlagswassergebühr von 0,26 € /m².
B. Beratung und Beschlussfassung
Kämmerin Monika Löhn stellte dem Gremium ausführlich die Kalkulation der Abwassergebühren, wie auch die Notwendigkeit der
Änderung der Abwassersatzung vor. Nach kurzer Aussprache/Diskussion beschloss sodann der Gemeinderat einstimmig die
Abwassergebühr zu senken, und beschloss einstimmig ebenso die Änderung der Abwassersatzung.
Änderung
der Satzung über die öffentliche Abwasserbeseitigung Stand: 07.12.2016 (24 KB)
- Änderung der Wasserversorgungssatzung und Änderung der Verbrauchsgebühren („Wasserzins“)
A. Sachverhalt
Auch für den Wasserzins sind die Verbrauchsgebühren neu zu berechnen. Die Wasserversorgung zählt zu den wirtschaftlichen Unternehmen
und soll nach den Vorschriften der Gemeindeordnung Baden-Württemberg einen Ertrag für den Haushalt abwerfen. Höhere
Unterhaltungskosten und kalkulatorische Kosten (Abschreibungen und Verzinsungen), sowie die Körperschaftssteuer- und
Gewerbesteuerpflicht führen zu insgesamt höheren Aufwendungen im Bereich der Wasserversorgung. Ein Ausgabefaktor ist auch der
Fremdwasserbezug.
Um einen Ertrag für den Haushalt gemäß der Gemeindeordnung zu erhalten, sollte der Wasserzins leicht erhöht werden, zumal im Jahr
2015 die Wasserversorgung mit einem Verlust von rund 3.638 € abgeschlossen hatte.
B. Beratung und Beschlussfassung
Nach ausführlicher Darlegung des Sachverhalts beschloss der Gemeinderat einstimmig, die Verbrauchsgebühren ab dem Jahr 2017 zu erhöhen
und stimmte der vorgeschlagen Änderungen der Wasserversorgungssatzung zu.
Änderung
der Satzung über den Anschluss an die öffentliche Wasserversorgung Stand: 07.12.2016 (45 KB)
- Haushaltsplan und Haushaltsatzung 2017 und mittelfristige Finanzplanung
- Einbringung des Entwurfs
A. Sachverhalt
Das Gesamtvolumen des Haushalts 2017 beträgt rund 7,3 Millionen Euro und liegt damit deutlich über dem des Jahres 2016 (ca. 6,1 Mio. Euro).
Auf den Verwaltungshaushalt entfällt hiervon ein Volumen von ca. 5,2 Mio. Euro (Vorjahr: 5,1 Mio.€). Der Verwaltungshaushalt kann im Jahr 2017
keine Zuführungsrate für den Vermögenshaushalt erwirtschaften, da die Zuweisungen vom Land deutlich geringer ausfallen werden. Grund hierfür
sind die Gewerbesteuereinnahmen in den vorausgegangenen Jahren, die jetzt zu hohen Umlagen führen.
Die Hebesätze für die Gewerbesteuer und Grundsteuer sollen nach Vorschlag der Verwaltung noch stabil bleiben, jedoch müssen die Gebühren für
Wasser angehoben werden, während die Gebühren für Abwasser gesenkt werden.
Kostensteigerungen sind auch im Bereich der Umlagen, insbesondere bei den Kindergärten zu verzeichnen. Zwischenzeitlich trägt hier die Gemeinde
einen Anteil zur Finanzierung der Kindergartenplätze von rd. 518.000,--€.
Der Vermögenshaushalt hat ein Volumen von rund 2,1 Mio. Euro (Vorjahr: 1,0 Mio.).
Die anstehende Investitionsmaßnahme im Bereich der Infrastrukturbündelung im Ortskern mit der Sanierung des Schulgebäudes und dem damit
verbundenem Umbau befindet sich nun in der Umsetzung. Der Hauptteil der Investitionskosten mit rund 1 Mio. Euro wird im Jahr 2017 abfließen.
Die Gemeinde hat vom Entwicklungsprogramm Ländlicher Raum (ELR) 560.750 € und vom Ausgleichstock 330.000 € an Zuschüssen bewilligt bekommen.
Parallel dazu wird im Bereich des Dorfhauses die Planung vorangetrieben, um hier das Rathaus mit zu integrieren. Dafür werden im Haushalt
100.000 € Planungskosten bereitgestellt. Der größte Teil der Investitionen wird im Jahr 2018 mit rund 850.000 € erwartet. Auch hier erhofft sich
die Gemeinde dringend benötigte Zuschüsse von Seiten des Entwicklungsprogramms ländlicher Raum und vom Ausgleichstock.
Für die Erweiterung der Kläranlage beim Abwasser-Zweckverband-Lauter-Rems wird die Gemeinde eine Investitionsumlage mit rund 32.000 € leisten
müssen.
Ebenso werden im Bereich der Breitbandverkabelung Ansätze eingeplant, um den Ausbau voranzutreiben. Hier wird im Gegenzug mit Zuschüssen
gerechnet.
Für Grunderwerb (Wohn-/Gewerbegebiete) sind 200.000 € enthalten.
Die Finanzierung dieser Maßnahmen erfolgt nicht aus dem laufenden Betrieb.
Die sog. „freie Spitze“ durch eine Zuführung vom Verwaltungshaushalt entfällt im neuen Haushaltsjahr 2017 komplett.
Diese Kosten müssen durch eine Entnahme aus der allgemeinen Rücklage als auch aus Kreditaufnahmen finanziert werden.
Planmäßig beträgt die Verschuldung am Ende des Jahres 2017 damit knapp 300,-- € pro Bürger und liegt unter dem Landesdurchschnitt (ca. 640 €)
vergleichbarer Gemeinden.
B. Beratung und Beschlussfassung
Der Bürgermeister stellte dem Gremium den Entwurf des Haushalts 2017 vor. Er verwies darauf, dass die endgültigen Zahlen noch nicht umfänglich
vorliegen, so sei es erforderlich im nächsten Jahr die Mehrzweckhalle mit Blick auf die Barrierefreiheit zu ertüchtigen, wozu in den kommenden
Tagen noch Gespräche geführt werden.
Nach Hinweisen und Rückfragen der Gemeinderäte zu einzelnen Finanzpositionen nahm sodann das Gremium von der Einbringung des Haushaltsplans
Kenntnis und wird das Planwerk in der öffentlichen Gemeinderatssitzung am 21.12.2016 beraten.
- Kenntnisnahme der Beschlüsse des Technischen Ausschusses vom 29.11.2016
Der Technische Ausschuss hat in seiner öffentlichen Sitzung am 29.11.2016 die nachfolgenden Beschlüsse gefasst, der dem Gemeinderat zur Kenntnis
gegeben wurden:
Baugesuche
a.) Erweiterung des Anbaus am bestehenden Wohnhaus, Grundstück Flst. 37/2, Lauterburger Straße
Der Bauherr plant auf seinem Grundstück die Erweiterung des Anbaus am bestehenden Wohnhaus. Der Technische Ausschuss hat dem Bauvorhaben
zugestimmt.
b.) Neubau eines Wohnhauses mit Garage, Grundstück Flst. 627/23, Rehweg
Auf dem Grundstück ist die Errichtung eines Wohnhauses mit Garage geplant. Der Technische Ausschuss hat dem Bauvorhaben zugestimmt.
- Annahme von Spenden und Sponsoring
A. Sachverhalt
Der Gemeinderat hat die gesetzlichen Regelungen hinsichtlich der Annahme und Behandlung von Spenden, Schenkungen und ähnlichen
Zuwendungen zu beachten. Der Gemeinde gingen aktuell zugunsten unserer Kultur- und Sportstiftung Bartholomä Spendenbeträge von
insgesamt 350,-- € zu.
B. Beratung und Beschlussfassung
Der Vorsitzende dankte herzlich für die Spenden, die daraufhin einstimmig vom Gremium angenommen wurden.
- Bekanntgaben/Verschiedenes
Bürgermeister Kuhn informierte über nachfolgende Punkte:
a.Einrichtung eines Parkverbots Einmündung „An der Heide/Heubacher Straße“
Die Gemeindeverwaltung hat einen Antrag zur Einrichtung eines Parkverbots offiziell bei der Straßenverkehrsbehörde gestellt.
b. Geschwindigkeitsverkehrsmaßnahme; Blumentröge an der Böhmenkircher Straße
Die baulichen Einschnürungen zur Geschwindigkeitsreduzierung auf der Böhmenkircher Straße sind aufgestellt. Gemäß dem Beschluss
des Gemeinderats soll versuchsweise durch zwei Blumentröge die Wirkung getestet werden.
c. Energiekonzept – Prüfung Nahwärme
Das Gremium blickte gemeinsam auf die Informationsveranstaltung am 22. November im Dorfhaus zurück. Um die Fragebogenaktion in
Bartholomä solide durchzuführen, soll der Abgabetermin für die Gebäudeeigentümer auf Ende Januar 2017 verlängert werden.
d. Neue beteiligte Mitglieder bei Komm.Pakt.Net.
Der Bürgermeister informierte, dass die Stadt Laupheim und die Gemeinde Sipplingen als neue Beteiligte bei Komm.Pakt.Net um
Aufnahme bitten. Das Gremium beschloss einstimmig, der Aufnahme zuzustimmen.
e. Rechtmäßigkeit der Satzung über den Kostenersatz der Feuerwehr
Dass die Prüfung erfolgt sei und das Landratsamt einen positiven Bestätigungsvermerk der Satzung gegeben habe, informierte der
Vorsitzende.
f.) Wegfall der Satzungen „Waaggebühren“ und „Vatertierhaltung“
Der Bürgermeister meinte, dass die beiden Satzungen noch rechtskräftig sind, jedoch infolge des Wegfalls der Waage und der
Beendigung der Aufgabe der Vatertierhaltung nicht mehr wirksam sind. Das Gremium beschloss daraufhin formal die Aufhebung beider
Satzungen.
g.) Teilnahme am Wettbewerb „Unser Dorf hat Zukunft“ 2017 - 2019
Nach kurzer Aussprache war das Gremium einstimmig der Ansicht, für diesen Wettbewerb diesmal keine Bewerbung abzugeben.
- Anfragen der Gemeinderäte
Die Anfragen der Gemeinderäte richteten sich zu dem nachfolgenden Punkt:
Straßenverkehrliche Überprüfung der Krötenschutzdurchlässe an der Landesstraße 1221 nach Böhmenkirch
Ende der öffentlichen Sitzung um 21.00 Uhr.
Eine nicht-öffentliche Sitzung mit sechs Tagesordnungspunkten schloss sich an.