Gemeinde Bartholomä

Lärmsanierungsprogramm in Bartholomä
15.09.2016

Die Gemeinde Bartholomä stellt seit dem Jahr 2014 Zuschüsse für private Gebäudeeigentümer zum Lärmschutz bereit. Das Lärmsanierungsprogramm umfasst Wohngebäude, die an der Ortsdurchfahrt stehen und die maßgeblichen Lärmgrenzwerte überschreiten. Viele Eigentümer haben von diesem Zuschussprogramm bereits Gebrauch gemacht. Aktuell wurde nun das Förderprogramm erweitert und auf weitere Gebäude ausgedehnt.

Seit Beginn des Lärmsanierungsprogrammes in Bartholomä hat nun das Ministerium für Verkehr und Infrastruktur des Landes Baden-Württemberg Anfang des Jahres 2016 die Auslösewerte der Lärmsanierung der Landestraßen grundsätzlich um 2db(A) herabgesetzt. Durch diese Neuregelung sind nun an insgesamt 23 weiteren Gebäu¬den an der Ortsdurchfahrt die maßgeblichen Auslösewerte überschritten. Die Eigentümer haben damit grundsätzlich die Möglichkeit, für den Einbau von Lärmschutzfenstern bis zu 75% der Kosten bezuschusst zu bekommen.
Die Gemeindeverwaltung hat direkt bereits alle Grundstückseigentürmer der weiteren Gebäude über die Möglichkeiten des Zuschusses für Lärmsanierungsmaßnahmen persönlich informiert.
Für Beratung und Information zum Lärmsanierungsprogramm steht gerne auch Bürgermeister Thomas Kuhn telefonisch oder im persönlichen Gespräch zur Verfügung.
Die Gemeindeverwaltung empfiehlt den Eigentümern, dort wo noch nicht erfolgt, sich jetzt um das Programm zu kümmern. Dieses ist nämlich befristet, läuft noch rund ein Jahr und endet am 30.06.2017. Bis dahin muss das Antragsverfahren abgeschlossen sein und der Gemeindeverwaltung spätestens die Schlussrechnung der Fensterfirma vorgelegt werden.

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