Anwesend:
Bürgermeister Kuhn sowie 10 GemeinderäteDie Gutscheinkarten für den Landesfamilienpass 2017 sind im Rathaus eingetroffen.
Der berechtigte Personenkreis kann mit der Gutscheinkarte 2017 und unter Vorlage des Landesfamilienpasses insg. 20 Mal im Jahr 2017 die Staatlichen Schlösser und Gärten und die Staatlichen Museen in Baden-Württemberg kostenfrei bzw. zu einem ermäßigten Eintritt besuchen. Bei jedem Besuch ist der entsprechende Gutschein einzulösen. Auf der Internetseite des Ministeriums für Arbeit und Soziales www.sozialministerium-bw.de stehen Ihnen die Listen der staatlichen und nichtstaatlichen Einrichtungen zur Verfügung („Familien mit Kindern“ → “Leistungen für Familien“ → “Landesfamilienpass“).
Einen Landesfamilienpass können erhalten:
Die Kindergeldberechtigung ist bei der Antragstellung nachzuweisen ebenso die Berechtigung von Hartz IV bzw. Kinderzuschlag
durch einen Leistungsbescheid.
Bei Verlust der Gutscheinkarten können diese nicht ersetzt werden.