Immer wieder wird festgestellt, dass innerhalb der Ortslage PKWs, Anhänger oder Wohnmobile auf Gehwegflächen und sogar auf Fußgängerüberwegen geparkt werden. Dabei ist der Gehweg grundsätzlich nicht dem Abstellen und Parken der Fahrzeuge gewidmet, vielmehr der Benutzung durch die Fußgänger vorbehalten.
Durch das Parken der Fahrzeuge auf Gehwegen besteht für die Fußgänger oftmals kein Durchkommen mehr und es muss die Straße benutzt werden. Damit besteht unter Umständen aber gerade eine Verkehrsgefährdung, da insbesondere Kinder und auch ältere Personen die Gefahren des Straßenverkehrs nicht immer richtig einschätzen können. Eine besondere Unart ist das Parken auf Fußgängerüberwegen, die ja gerade wegen der Sicherheit der Fußgänger angelegt sind. Aus Gründen der Sicherheit für den Fußgänger beim Überqueren des Zebrastreifens ist es empfehlenswert, nicht direkt vor oder nach einem Zebrastreifen zu parken. Dies beeinträchtigt zudem noch die Sicht des Autofahrers auf Fußgänger die den Zebrastreifen überqueren wollen.
Die Gemeindeverwaltung bittet die Fahrzeughalter um Rücksicht gegenüber den Fußgängern.
Die Verwaltung bittet darum, auch selbst bei nur vorübergehendem Parken, Fahrzeuge ordnungsgemäß abzustellen.