Gemeinde Bartholomä

Zone 30 in den Wohngebieten
16.08.2016

Wir erhalten vermehrt Beschwerden über die Nichteinhaltung der Zone 30 in den Wohngebieten. Offensichtlich hält sich nicht jeder Verkehrsteilnehmer an die Geschwindigkeitsbeschränkung. Daher hier eine kurze Erläuterung was das Schild bedeutet und besagt:
„Wer ein Fahrzeug führt, darf innerhalb dieser Zone nicht schneller als mit der angegebenen Höchstgeschwindigkeit fahren“.
In der kommenden Zeit wird die Gemeinde vermehrt in den Wohngebieten die Geschwindigkeit durch das kommunale Verkehrsanzeigengerät messen, so dass jeder Verkehrsteilnehmer seine eigene Geschwindigkeit anhand der mobilen Anzeige kontrollieren und danach ausrichten kann. Wir bitten um Beachtung der vorgegebenen Geschwindigkeiten.

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