Sitzungsbericht und Beschlüsse des Ausschusses für soziale Angelegenheiten vom 20.09.2017
- Öffentliche Bücherei in der Laubenhartschule
- Vorstellung der Empfehlungen für die Beratungsstelle für öffentliche Büchereien
Die öffentliche Bücherei wird nach Fertigstellung der Generalmodernisierung in das Schulgebäude umziehen. Die Fachstelle für das öffentliche
Bibliothekarswesen im Regierungspräsidium Stuttgart hat dazu Empfehlungen formuliert, wie die Nutzung dieser neuen Räumlichkeiten
idealerweise möglich ist.
Der Ausschuss für Soziale Angelegenheiten hat nach ausführlicher Beratung und Diskussion diese Empfehlungen zur Kenntnis genommen und
beschlossen, die Änderungen in der Beleuchtung und zusätzlichen elektrotechnischen Ausstattung so zuzustimmen. Darüber hinaus hat der
Ausschuss einen Kostenetat in Höhe von maximal 2.000 € gebilligt, um zusätzliche, neue Möblierung (insbesondere neue Büchereiregale
für Kinder/Jugendliche) anzuschaffen. Schließlich hat sich der Ausschuss dafür ausgesprochen, im Rahmen der Haushaltsberatungen 2018 einen
Etat für neue Medien in Höhe von 5.000 € – analog der mittelfristigen Finanzplanung – einzustellen.
- Kindergartenangelegenheiten und Erwerb und Nutzung der Module am Kindergarten „Arche Noah“
Bei der Sitzung des Gemeinderats Bartholomä im Juli wurde mehrheitlich beschlossen, die seit dem Jahr 2014 errichteten Module am Kindergarten
„Arche Noah“ durch die Gemeinde Bartholomä zu kaufen.
Diese waren bislang gemietet und dienten für eine in den Jahren 2014-2017 notwendig gewordene Kleingruppe mit bis zu 12 Kindern.
Mit Beginn des neuen Kindergartenjahres ist der Bedarf an dieser Kleingruppe nicht mehr gegeben. Auf absehbare Zeit zeichnet sich momentan
kein erneuter Bedarf für eine weitere Gruppe im Kindergarten ab. In den eigentumsrechtlichen Fragen, der Fragen der Nutzung und der Kosten ist
eine Regelung mit der kath. Kirchengemeinde zu finden. Der Ausschuss für Soziale Angelegenheiten hat nach intensiver Beratung und Diskussion
beschlossen, zunächst befristet für die Zeit auf 1 Jahr einem Nutzungsvertrag mit der katholischen Kirchengemeinde Bartholomä zuzustimmen,
worin die Regelungen über Haftung, Unterhaltung und Kosten bezüglich der im Eigentum der Gemeinde stehenden Module geregelt ist.
- „Mitfahrscheibe“ - Information
Dem Ausschuss wurden Informationen über das Projekt „Mitfahrscheibe“ zur Kenntnis gegeben. Bei diesem aus der Bürgerschaft
angeregten Projekt, handelt es sich um eine Art „Mitfahrer-Vermittlung“, bei dem aufgrund eines Erkennungssymbols
Mitfahrgelegenheiten vermittelt werden. Der Ausschuss für Soziale Angelegenheiten sprach sich dafür aus, ein solches Projekt für die Gemeinde
Bartholomä zu prüfen.
- Nutzung des Hallenbads für private Veranstaltungen
Bei der Gemeindeverwaltung liegt eine Anfrage für die Nutzung des Hallenbads für eine private Feierlichkeit (hier: Kindergeburtstag) vor. Da
das Hallenbad seither für private Anlässe nicht zur Verfügung gestellt wird, hat der Ausschuss für Soziale Angelegenheiten beschlossen, unter
der Voraussetzung eines „normalen Badebetriebs“ das Hallenbad grundsätzlich unter Benennung von Auflagen und Bedingungen auch für
private Anlässe zu vermieten. Voraussetzung für die Überlassung ist vor allem die Beaufsichtigung durch eine fachkundige Aufsicht mit der
Qualifizierung entsprechend dem Rettungsschwimmabzeichen in Silber.