Aus dem Gemeinderat

Sitzungsbericht der Gemeinderatssitzung vom 18.01.2017
Anwesend: Bürgermeister Kuhn sowie 7 Gemeinderäte
Zuhörer: -
Beginn der Sitzung: 18.30 Uhr
Ende der Sitzung: 19.40 Uhr
 
  1. Haushaltssatzung mit Haushaltsplan 2017 und mittelfriste Finanzplanung 2018-2020
    - Satzungsbeschluss
A. Sachverhalt
Der Haushaltsplan 2017 mit mittelfristiger Finanzplanung wurde in den Gemeinderatsitzungen am 07.12. eingebracht und am 21.12. beraten.
Der Gesamthaushalt hat ein Volumen von 7.011.330 €. Davon entfällt auf den Verwaltungshaushalt ein Volumen von 5.256.114 €. Der Vermögenshaushalt umfasst Einnahmen und Ausgaben mit 1.755.216 €.
Im Verwaltungshaushalt wird von einem Defizit in Höhe von rd. 173.000 Euro ausgegangen. Der Ausgleich muss mit einer Zuführung durch eine Entnahme aus der allgemeinen Rücklage erfolgen; eine Rücklagenentnahme ist in Höhe von 580.000 € geplant. Die Kreditaufnahme für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen beträgt rd. 425.000 €. Damit ergibt sich eine geplante Pro-Kopf-Verschuldung von 250 €. Entsprechend den Haushaltsvorberatungen vom Dezember bleiben die Hebesätze für die Grund- und Gewerbesteuer unverändert.
Folgende Investitionsschwerpunkte bestimmen den Vermögenshaushalt 2017:
  • Um der Anpassung der Öffentlichen Einrichtungen mit Blick auf den demografischen Wandel Rechnung zu tragen und Folgekosten zu minimieren, wird die Gemeinde bestehende Gebäudeteile der Laubenhartschule umgestalten und einer multifunktionalen Nutzung zuführen. Insbesondere wird die bisherige Nutzung des Dorfhauses mitintegriert werden. Die Hauptinvestition wird im Jahr 2017 mit rund 1.050.000 € zu Buche schlagen. Für diese Maßnahme erhält die Gemeinde 560.750 Euro vom Entwicklungsprogramm ländlicher Raum und 330.000 Euro vom Ausgleichstock des Landes Baden Württemberg
  • Parallel dazu werden die detaillierten Planungen zur Umgestaltung des Dorfhauses fortgesetzt, welche das künftige Rathaus mit einbeziehen. Die Hauptinvestition wird im Jahr 2018 sein. Realisierbar ist diese Maßnahme nur mit Zuwendungen des Landes. Ein Antrag auf Bezuschussung ist sowohl beim Entwicklungsprogramm ländlicher Raum, als auch beim Ausgleichstock gestellt
  • Durch die Erweiterung der Kläranlage des Abwasser-Zweckverbandes-Lauter- Rems muss die Gemeinde eine Investitionsumlage in Höhe von rund 32.450 Euro und eine Tilgungsumlage von 6.500 Euro aufbringen
  • Für den allgemeinen und gewerblichen Grunderwerb werden 200.000 € eingestellt
  • Da die Gemeinde keine eigene Sport- und Veranstaltungshalle hat, werden 70.000 Euro als Investitionszuschuss zur weiteren Sanierung der TSV-Halle eingestellt. Ziel ist es, die Halle in großen Teilen barrierefrei umzugestalten
  • Im Rahmen des Breitbandausbaus setzt die Gemeinde 2017 die Planungen fort. Dafür sind 30.000 Euro vorgesehen. In den Jahren 2018 bis einschließlich 2020 stehen mit dem abschnittsweisen Ausbau dazu Investitionen von rund 600.000 € an
B. Beratung und Beschlussfassung
Nachdem der Haushaltsplan bereits im Dezember eingehend beraten und die dort beschlossenen Änderungen im Entwurf eingearbeitet wurden, beschloss das Gremium nach kurzer Diskussion einstimmig die Haushaltssatzung mit mittelfristiger Finanzplanung.
Haushaltssatzung 2017 (537 KB)
  1. Bewirtschaftungsplan des Forstwirtschaftsjahres 2017 für den Gemeindewald Bartholomä
A. Sachverhalt
Vom Landratsamt Ostalbkreis - Wald und Forstwirtschaft – wurde für den Gemeindewald Bartholomä der Bewirtschaftungsplan 2017 für den Gemeindewald Bartholomä aufgestellt.
Der Bewirtschaftungsplan sieht ein positives Betriebsergebnis in Höhe von 13.000,--€ (VJ: 9.800,-- €) vor. Der Plan ist gekennzeichnet von geringeren Einnahmen und geringeren Kosten im Vergleich zum Vorjahr.
Planmäßig sind Einnahmen durch Einschlag von 510 fm Holz (VJ: 450 fm) und durch deren Verkauf in Höhe von 25.000,-- € (VJ: 28.000,--€) vorgesehen.
Damit bewegen sich das Betriebsergebnis über, die Einnahmen allerdings unter den geplanten Zahlen des Vorjahrs.
Auf der Ausgabenseite sind im Bewirtschaftungsplan Kosten von insgesamt 12.000,--€ (VJ: 18.200,--€) eingeplant.
In den Kosten ist ein Forstverwaltungsbeitrag an die Forstbehörde in Höhe von 2.500,--€ enthalten.
B. Beratung und Beschlussfassung
Der Vorsitzende begrüßte zur Sitzung den für den Gemeindewald zuständigen Förster Henning Fath, der dem Gremium zunächst die Planzahlen 2017 vorstellte. Herr Fath informierte, dass im zurückliegenden Jahr aus verschiedenen Gründen heraus der eingeplante Einschlag nicht erfüllt werden konnte. Dieser werde jetzt im Winter/Frühjahr entsprechend nachgeholt. Damit sei für das laufende Jahr mit einem besseren Ergebnis aufgrund des gesamten Mehreinschlags zu rechnen. Aus der Mitte des Gremiums wurde angefragt, ob der Gemeinde deswegen Nachteile entstehen. Herr Fath konnte dies verneinen und meinte, dass aller Voraussicht nach die Holzpreise auf hohem Niveau stabil bleiben würden. Nach einigen kurzen Erläuterungen zum Gemeindewald und einer kurzen Diskussion zur Frage der Ausweisung eines Waldrefugiums am Wirtsberg beschloss sodann der Gemeinderat einstimmig den vorgestellten Bewirtschaftungsplan 2017.
  1. Satzung über die Zulassung von Dachaufbauten und Gestaltung der Dächer („Gaubensatzung“)
    a.) Abwägung
    b.) Satzungsbeschluss
A. Sachverhalt
Dachaufbauten (Gauben) sind in vielen (älteren) Bebauungsplänen ausgeschlossen.
In der Vergangenheit wurden im jeweiligen Einzelfall daher Befreiungen für die Dachaufbauten erteilt; es entwickelte sich anhand der Einzelfälle eine Art „Richtlinie“; eine einheitliche, verbindliche Regelung für die Gestaltung der Dachaufbauten existierte hingegen bislang nicht.
In den letzten Jahren hat sich herausgestellt, dass der Umfang und das Ausmaß der von den Bauherren begehrten Abweichungen umfangreicher bzw. weiter werden.
Dies tangiert wiederum die städtebaulichen Fragen, denn Abweichungen von Bebauungsplänen können nur unter Wahrung der städtebaulichen Gesichtspunkte erteilt werden.
Im jeweiligen Einzelfall hatte der Gemeinderat in der jüngsten Vergangenheit mehr und mehr beraten, inwieweit diese städtebauliche Verträglichkeit im jeweils konkreten Einzelfall noch gewährleistet ist. In dem Zusammenhang wird auch ein deutlich höherer Verwaltungs- und Gesprächsaufwand für Bürgerberatungen und Baubesprechungen erkannt.
Durch eine einheitliche Regelung und durch eine verbindliche Gestaltungssatzung wird erreicht, dass für alle am Bau Beteiligten (Bauherr, Planer, Genehmigungsbehörde, Gemeinde, Baufirma) eine größere Rechtssicherheit und mehr Transparenz geschaffen wird. Eine Satzung über die Gestaltung von Dachaufbauten und der Gestaltung der Dächer schafft dabei Verbindlichkeit und Klarheit und wird dennoch dem öffentlichen Belang gerecht, zusätzlichen Wohnraum im Dachgeschoss zu schaffen.
Die Gestaltungssatzung verkennt dabei nicht, dass des Weiteren gerade durch den Ausbau der Dachgeschosse günstiger Wohnraum geschaffen werden kann und dies darüber hinaus in den meisten Fällen mit einer entsprechenden energetischen Sanierung einhergeht.
Auf dieser Grundlage hat der Gemeinderat in seiner Sitzung am 26.10.2016 den Entwurf einer „Gaubensatzung“ gebilligt und beschlossen in die Offenlage und Trägerbeteiligung zu gehen.
Im Rahmen dieser öffentlichen Auslegung gingen keine Anregungen ein. Auch von Trägerseite sind keine Hinweise und Anregungen eingegangen.
B. Beratung und Beschlussfassung
Bürgermeister Kuhn stellte dem Gremium den Entwurf nochmals vor und ging auf die redaktionellen Änderungen am Satzungstext ein.
Der Gemeinderat begrüßte allgemein den nun vorliegenden Entwurf, den er nach kurzer Diskussion einstimmig als Satzung verabschiedete.
Bekanntmachung örtlicher Bauvorschriften über die Zulassung von Dachaufbauten und Gestaltung der Dächer (Gaubensatzung) Stand: 23.01.2017 (8 KB)
  1. Bekanntgaben/Verschiedenes
Bürgermeister Kuhn informierte über nachfolgende Punkte:
4.1. Nahwärmeversorgung in Bartholomä – Fragebogenaktion
Der Vorsitzende dankte dem „Arbeitskreis Energie“ für sein Engagement, mit den Bürgern und Grundstückseigentümer die Fragebogen zu erörtern und für das Thema Nahwärmeversorgung zu werben. Er rief alle Grundstückseigentümer, insbesondere die der Ortsmitte auf, sich mit dem Fragebogen zu befassen. Wenn viele Bürger mitmachen, könne das Projekt umgesetzt werden. Die Fragebogen können noch bis Ende Januar im Rathaus abgegeben werden.
4.2. Aufschüttung des Skihangs am Wirtsberg – Stellungnahme der unteren Naturschutzbehörde
Bei der Beratung des Gremiums im Oktober über den Antrag der Schotterwerk GmbH & Co KG zur Anlegung einer Zwischenhalde am Steinbruch wurde aus der Mitte des Gemeinderats angeregt, in diesem Zuge eine Aufschüttung am oberen Skihangbereich zu prüfen. Gemäß einer nun vorliegenden Stellungnahme der unteren Naturschutzbehörde lehnt das Amt aus naturschutzrechtlichen Gründen eine Aufschüttung am Skihang ab. Nach kurzer Beratung war sich der Gemeinderat einig, die Auffüllung am Skihang planungsrechtlich nicht weiter zu verfolgen, um insbesondere eine rasche Umsetzung der Brecher- und Verteilungsanlagen vom (alten) Steinbruch nicht zu verzögern.
4.3. Rechtmäßigkeit der Satzungen über die Wasserversorgung und Abwassersatzung
Die vom Gemeinderat im Dezember beschlossenen beiden Satzungen wurden dem Kommunalamt pflichtgemäß angezeigt. Das Landratsamt hat die Rechtmäßigkeit beider Änderungssatzungen nun bestätigt, so der Bürgermeister.
4.4. Verkauf des Gemeindebauhoffahrzeugs MB-Track
Nachdem im Frühjahr mit dem neuen Fendt-Schlepper eine Ersatzbeschaffung erfolgte, wurde der seit 1987 im Dienst des Gemeindebauhof stehende Schlepper, MB-Track, ausgeschrieben und nun zum Preis von rd. 17.400,--€ an einen privaten Bieter verkauft.
 
Ende der öffentlichen Sitzung um 19.40 Uhr.
Eine nicht-öffentliche Sitzung mit vier Tagesordnungspunkten schloss sich an.
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