- Umbau und Sanierung der TSV-Halle – Barrierefreiheit
- Vorstellung der Planung
A. Sachverhalt
Der TSV Bartholomä plant, die Halle zur Barrierefreiheit umzubauen. Dieser Umbau ist geboten, um möglichst allen Besuchern/Nutzern
die gleiche Teilhabe zu gewährleisten und dem demografischen Wandel gerecht zu werden.
Geplant ist ein eigener barrierefreier Zugang von der Nordseite, der Einbau einer barrierefreien behindertengerechten Toilette,
Umbau von Lagerräumen und die Sanierung der Sanitärbereiche. Der Eigentümer geht von Gesamtkosten von rd. 282.000,--€ aus.
Von diesem Umbau profitieren allen Vereine und Organisationen, nicht zuletzt die Gemeinde Bartholomä selber mit ihren eigenen
Veranstaltungen (wie z.B. Bürgerversammlungen, Seniorenadventsfeier, Roßtagsnachlese, usw. ..). Die Halle bzw. die Räumlichkeiten
der Halle stehen auch für den Schulsport der Laubenhartschule Bartholomä zur Verfügung.
Damit dient der Umbau der gesamten Bürgerschaft der Gemeinde Bartholomä und allen Veranstaltern, Nutzern und Besuchern.
Im Zuge der Umbaumaßnahmen wird auch das Clubheim des TSV Bartholomä saniert bzw. barrierefrei umgebaut; dies jedoch ist allein
Aufgabe des TSV Bartholomä.
Die Gemeinde Bartholomä ist angefragt, sich an den Gesamtkosten mit einem Betrag von 130.000 € zu beteiligen. Der TSV plant durch
Eigenkapital, eigenes Darlehen und Eigenleistung einen hohen eigenen Beitrag aufzubringen. Ein Vereinszuschuss durch den
Württembergischen Landessportbund (WLSB) ist eingeplant.
Die Gemeinde Bartholomä hat für ihre Beteiligung im Januar einen Zuschussantrag beim Regierungspräsidium aus Mitteln des
Ausgleichsstock mit einem Betrag von 40.000,--€ platziert.
B. Beratung und Beschlussfassung
Architekt Helmuth Braun stellte die Planung dem Gremium im Einzelnen vor und stand dem Gemeinderat für Fragen zur Verfügung. Nach
seiner Beratung nahm der Gemeinderat von der Planung zum Umbau der Sanierung der TSV-Halle zur Barrierefreiheit Kenntnis und
beschloss für diese Baumaßnahme einen einmaligen Zuschuss in Höhe von 130.000 € - vorbehaltlich der Zuschussgewährung aus dem
Ausgleichsstock II – zu gewähren. Es wird dazu festgestellt, dass der Zuschuss der Gemeinde nicht für die Umbaukosten des Clubheim
dient. Mit der Gewährung des Zuschusses durch die Gemeinde Bartholomä ist verbunden, die Mietgebühren für die TSV-Halle gegenüber
den örtlichen Vereinen und Gruppierungen in der Gemeinde weiterhin moderat zu gestalten.
- Umbau des Dorfhauses mit Dorfgemeinschaftshaus und „neuem“ Rathaus
A. Sachverhalt
Der Gemeinderat Bartholomä hat beschlossen, das Dorfhaus in Bartholomä umzubauen. Unter Anderem ist hierbei der Umbau zum
„neuen“ Rathaus mit eingeplant.
Gemäß der Kostenberechnung des beauftragten Architekturbüro AGW, Heidenheim betragen die voraussichtlichen Gesamtkosten ca. 1,05 Mio.
€.
Um die Finanzierung zu sichern hat die Gemeinde einen Antrag aus dem Entwicklungsprogramm ländlicher Raum (ELR) in Höhe von 440.000
€ und einen Antrag aus dem Ausgleichsstock des Landes Baden-Württemberg in Höhe von 300.000 € eingereicht. Die Gemeinde
erwartet demnach Zuschussmittel in Höhe von 740.000,--€.
Mit einer Bewilligung aus dem ELR ist ca. im März/April 2017; mit einer Entscheidung des Ausgleichsstocks ca. im Juli 2017 zu rechnen.
Ohne die beantragten Zuschüsse kann die so geplante Gesamtbaumaßnahme nicht durchgeführt werden.
B. Beratung und Beschlussfassung
Stephan Wittmann vom Büro AGW, Heidenheim informierte über den aktuellen Planungsstand. Er stellte die planerischen Entwicklungsphasen
vor und begründete die Kostenentwicklung mit den im Laufe der Planung zusätzlich gestellten Anforderungen und dem erweiterten Umfang der
Umbaubereiche. Aus der Mitte des Gremiums wurde die aktuelle Kostenberechnung kritisch gesehen. Der Vorsitzende verwies darauf, dass ein
Eigenanteil der Gemeinde mit ca. 300.000,--€ momentan darstellbar sei. Entscheidend seien die Detailplanung und die Umsetzung, bei der
kostenbewusst vorgegangen werden solle; diese werden jedoch erst nach der Entscheidung über die Zuschussanträge zu einem späteren
Zeitpunkt angegangen werden können.
Bei zwei Stimmenthaltungen beauftragte sodann der Gemeinderat mehrheitlich die Ausarbeitung des Bauantrags und nahm ansonsten von der
Information zum Planungsstand Kenntnis.
- Generalmodernisierung Laubenhartschule
- Ausschreibung der Gewerke
A. Sachverhalt
Die Planung zur Generalmodernisierung wurde im vergangenen Jahr intensiv mit dem Gemeinderat, der Schulleitung, der Bürgerschaft und
einzelnen Gruppen und Vereinen erörtert, weiterentwickelt und abschließend im September der Bürgerschaft bei einem öffentlichen
Informationsgespräch vorgestellt.
Auf dieser Grundlage sind nun die Werkplanungen und Detailplanungen durch das beauftragte Büro AGW, Heidenheim und der Fachplanungsbüros
nahezu abgeschlossen.
Die Planungsbüros haben die Ausschreibungsunterlagen in Vorbereitung. In einer ausführlichen Beratung bei einer Sitzung am 14.Februar
2017 wurden der Umfang und die Materialauswahl im Gemeinderat abgestimmt.
Das Architekturbüro hat die Gesamtbaumaßnahme nun in 17 einzelne Gewerke aufgeteilt.
Dabei müssen nach den gesetzlichen Vorgaben sieben Gewerke öffentlich und 10 Gewerke können beschränkt ausgeschrieben werden.
B. Beratung und Beschlussfassung
Der Gemeinderat nahm nach Beratung vom Sachstand der Planung/Ausschreibung Kenntnis und beschloss die Ausschreibung der Baugewerke zur
Generalmodernisierung der Laubenhartschule.
- Neubesetzung des Gutachterausschusses der Verwaltungsgemeinschaft Rosenstein für die Amtsjahre 2017 bis 2021
- Benennung der Ausschussmitglieder für Bartholomä
A. Sachverhalt
Die Bildung des Gutachterausschusses ist eine Pflichtaufgabe der Gemeinde, die nach der Verbandssatzung auf die VG Rosenstein übertragen
ist.
Somit werden der Vorsitzende, dessen Stellvertreter, sowie die weiteren Gutachter von der Verbandsversammlung auf die Dauer von vier
Jahren bestellt.
Für die neue Amtsperiode von 2017 – 2021 sind nunmehr wieder die Vorschläge für die Besetzung des Gutachterausschusses zu benennen. Die
bisherige Praxis, wonach die Verkehrswertermittlungen durch den Vorsitzenden bzw. dessen Stellvertreter sowie zwei Gutachter aus der
jeweiligen Gemeinde vorgenommen wurden (Mindestbesetzung) hat sich bewährt.
Die nächste Verbandsversammlung der Verwaltungsgemeinschaft Rosenstein findet voraussichtlich am 27.04.2017 in Heubach statt.
B. Beratung und Beschlussfassung
Nach einer kurzen Aussprache beschloss das Gremium einstimmig, GR Rudi Grimmbacher und GR Martin Gröner als ordentliche Vertreter und
GR Tobias Weber und GR Erwin Zipser als Stellvertreter der Verbandsversammlung zur Wahl der Gutachter vorzuschlagen.
- Annahme von Spenden und Sponsoring - Gesamtaufstellung 2016
A. Sachverhalt
Der Gemeinderat hat die gesetzlichen Regelungen hinsichtlich der Annahme und Behandlung von Spenden, Schenkungen und ähnlichen
Zuwendungen zu beachten. Der Gemeinde gingen aktuell zugunsten unserer Kultur- und Sportstiftung Bartholomä und für das Sozialprojekt
Miteinander-Füreinander in Bartholomä Spendenbeträge von insgesamt 372,15 € zu.
Weiterhin sind im gesamten Jahr 2016 Spenden und Sponsoring im Gesamtbetrag von 11.236,67 € bei der Gemeinde eingegangen. Die
Gemeindeverwaltung informierte das Gremium in einer Gesamtaufstellung aller im Jahr 2016 zugegangenen Spenden.
B. Beratung und Beschlussfassung
Der Vorsitzende dankte herzlich für die Spenden und bezeichnete zugleich die hohe Spendenbereitschaft als sehr bemerkenswert. Alle
Spenden/Sponsorenbeträge wurden daraufhin einstimmig vom Gremium angenommen.
- Kenntnisnahme der Beschlüsse des Technischen Ausschusses vom 14.02.2017
Der Technische Ausschuss hat in seiner Sitzung am 14.02.2017 die nachfolgenden Beschlüsse gefasst, die dem Gemeinderat zur Kenntnis
gegeben wurden:
6.1 Baugsachen
a) Errichtung einer Werbeanlage für wechselnde Fremdwerbung, Grundstück Flst. 446, An der Heide
An der Heubacher Straße ist die Errichtung einer Werbeanlage für wechselnde Fremdwerbung in einer Werbefläche von 3,80 m x 2,60 m geplant.
Der Standort liegt außerhalb des Erschließungsbereiches der Ortsdurchfahrt (OD/E) der Landesstraße 1162 und damit im sogenannten Anbauverbot.
Der Technische Ausschuss hat zu dem genannten Standort sein Einvernehmen versagt, da die (straßen-)rechtlichen Voraussetzungen nicht vorliegen.
Erstellung Wonhaus und Garage Grundstück Flst. 208/5, Helmut-Ginzkey-Weg
Der Bauherr plant die Erstellung eines Wohnhauses. Hierfür sind geringfügige Befreiungen von den Festsetzungen des Bebauungsplans
„Brunnenfeld“ erforderlich.
Der Technische Ausschuss hat einstimmig den Befreiungen zugestimmt.
6.2. Generalmodernisierung Laubenhartschule: bauphysikalische und raumakustische Beratung, Beratung für die Vorgehensweise für öffentliche
Ausschreibungen und Beauftragung eines Sicherheits- und Gesundheitskoordinator (SIGEKO)
Der Technische Ausschuss hat nach kurzer Diskussion Fachberatungen im Zuge der Generalmodernisierung der Laubenhartschule wie folgt beauftragt:
Das Büro Gerlinger und Merkle, Schorndorf für die bauphysikalische und raumakustische Beratung und das Büro Thomas Ille, Heidenheim wurde für
die Beratung zur Vorgehensweise für öffentliche Ausschreibungen und für den Sicherheits- und Gesundheitskoordinator beauftragt.
- Bekanntgaben/Verschiedenes
Bürgermeister Kuhn informierte über die nachfolgende Punkte:
7.1. Errichtung einer zeitlich befristeten Zwischenhalde beim Steinbruch
Der Vorsitzende teilte mit, dass die Genehmigung durch das zuständige Landratsamt Ostalbkreis für die Zwischenhalde erfolgt sei. Die
Forderungen der Gemeinde (u.a. eine zeitliche Befristung der Halde, abgesichert durch mit Sicherheitsleistung, kein Fremdmaterial auf der
Zwischenhalde, baldige Versetzung/Erneuerung der immitierenden Anlagen auf den neuen Betriebsbereich im Jahr 2018 und die anschließende
Renaturierung des alten Steinbruchbereichs) seien berücksichtigt.
7.2. Genehmigung der Haushaltssatzung 2017
Das Landratsamt – Kommunalamt – habe den Haushaltsplan mit Satzung genehmigt, so der Vorsitzende. Die Kommunalaufsicht weise
darauf hin, dass die Gemeinde spätestens bis zum Jahr 2020 die Vorschriften des NKHR (neues Kommunales Haushalts- und Rechnungswesen)
umzusetzen und anzuwenden habe. Bürgermeister Kuhn meinte, dass diese Umsetzung einen unbändigen Verwaltungsaufwand darstelle, da das
gesamte Vermögen der Gemeinde (Grundstücke, Straßen, Wege, Plätze, Gebäude, Inventar, usw, ..) erfasst und nach kaufmännischen
Gesichtspunkten bewertet werden müsse. Dabei stellte er den Nutzen des neuen Haushalts- und Rechnungswesen im Vergleich zu dem enormen
Verwaltungsaufwand mit Blick auf mögliche Vorteile für Gemeinderat und Bürgerschaft deutlich infrage.
7.3. Nahwärmeversorgung und Gaskonzession
Auf eine entsprechende Anfrage aus dem Gremium konnte der Bürgermeister feststellen, dass eine geplante Nahwärmeversorgung in Bartholomä
dem bestehenden Gaskonzessionsvertrag rechtlich nicht entgegenstehe.
- Vorberatung der Verbandsversammlung des Abwasserzweckverbandes Lauter-Rems
insbesondere Jahresrechnung 2015 und Haushaltsplan 2017
A. Sachverhalt
Neben der Gemeinde Bartholomä sind die Gemeinden Essingen, Böbingen a. d. Rems, Mögglingen, sowie die Stadt Heubach Mitglieder des
Abwasserzweckverbandes Lauter-Rems. Der Zweckverband hat die Aufgabe, die im Verbandsgebiet anfallenden, häuslichen und gewerblichen
Abwässer von den Mitgliedsgemeinden zu übernehmen und vor ihrer Einleitung in den Vorfluter zu reinigen.
Die nächste Sitzung des Verbandes ist am 22.03.2017. Dort sind unter anderem die Feststellung der Jahresrechnung 2015 und die
Haushaltssatzung mit dem Haushaltsplan 2017 zu beraten.
Jahresrechnung 2015
Die Planung ging von einem Volumen von 3.825.030,--€ aus und schließt nun mit 3.699.867,04 € ab.
Mit der aktuellen Erweiterung der Verbandskläranlage wurden zur Finanzierung zwei Darlehen bei der KfW und der L-Bank im Gesamtbetrag
von 2,5 Mio.€ aufgenommen. Der deckungsmäßige Schuldenstand beträgt daher auf 31.12.2015 nun 2.659.244,--€.
Der Stand der Rücklage beträgt 256.716,12 €.
Die Gesamtumlage 2015 für die Gemeinde Bartholomä liegt insgesamt bei 56.356,--€.
Haushaltsplan 2017
Das Haushaltsvolumen für den Haushaltsplan 2017 wird mit 1.764.430 € angesetzt. Davon entfällt auf den Verwaltungshaushalt ein Betrag in
Höhe von 1.084.280,--€.
Im Vermögenshaushalt wird ein Betrag von 680.150,--€ veranschlagt.
Am Volumen des Vermögenshaushalts lässt sich ablesen, dass die in den zurückliegenden Jahren hohen Investitionsbeträge für die Erweiterung
der Verbandskläranlage im Haushaltsplan 2017 nun wieder zurückgehen, denn diese ca. 5,3 Mio. € schwere Baumaßnahme soll 2017 abgeschlossen
werden.
Die anteilige Gesamtumlage 2017 ist für Bartholomä mit Blick auf die Millioneninvestition zur Erweiterung der Verbandskläranlage moderat
und ist mit 68.516,49 € geplant.
Erweiterung der Verbandskläranlage
In der Verbandsversammlung wird über den aktuellen Stand der Baumaßnahme zur Erweiterung und Sanierung informiert werden.
Mit der Insolvenz des Anlagenbauers, welcher ein Auftragsvolumen von 800.000,--€ hat, haben sich nicht nur beim Bauzeitenplan und
Fertigstellungstermin Probleme ergeben. Es sind auch deutliche Mehrkosten im Raum, welche der Verband voraussichtlich deshalb zu tragen
hat. Der Verband hat sich wegen des Insolvenzverfahrens und der rechtlichen Folgen juristische Beratung eingeholt.
B. Beratung und Beschlussfassung
Der Gemeinderat nahm die Informationen über die vorliegende Jahresrechnung 2015 und von der Haushaltssatzung mit Haushaltsplan 2017, wie
dem momentanen Stand der Bauarbeiten Kenntnis, und er beauftragte die Vertreter der Gemeinde in der Verbandsversammlung die entsprechenden
Beschlüsse zu fassen.
Ende der öffentlichen Sitzung um 19.50 Uhr.
Eine nicht-öffentliche Sitzung mit acht Tagesordnungspunkten schloss sich an.