Aus dem Gemeinderat

Sitzungsbericht der Gemeinderatssitzung vom 24.05.2017
Anwesend: Bürgermeister Kuhn sowie 10 Gemeinderäte
Zuhörer: 2
Beginn der Sitzung: 19.30 Uhr
Ende der Sitzung: 21.10 Uhr
 
  1. Bürgerfragestunde
    - Zulässigkeit von Schwerlastverkehr auf dem Bassenweg
Als Zuhörer meldete sich Wolfgang Wamsler. Er fragte, ob es am Bassenweg zulässig sei, mit Langholztransportern zu fahren.
Grundsätzlich ist der Bassenweg für den beschränkt öffentlichen Verkehr, also für die Land- und Forstwirtschaft befahrbar, so der Vorsitzende. Ob der Weg durch Langholzfahrzeuge Schaden nehme, müsse überprüft und gfs. darauf reagiert werden. Der Bürgermeister regte dazu eine Ortsbesichtigung an.
  1. Finanzzwischenbericht
A. Sachverhalt
Der Verwaltungshaushalt 2017 (gemäß Haushaltsplanung) kann mit keiner Zuführungsrate planen. Er wird sogar nach Plan eine Zuweisung vom Vermögenshaushalt in Höhe von rund 172.000 Euro benötigen.
Die Entwicklung des Gewerbesteueraufkommens liegt derzeit bei rund 650.000 Euro und damit im Plan (600.000 Euro lt. Haushaltsplanung).
Auch die Leistungen aus dem Länderfinanzausgleich (FAG) werden aus heutiger Sicht plangemäß ausfallen.
Auf der Ausgabeseite im Verwaltungshaushalt verlief bisher alles plangemäß. Besondere Beachtung ist den mittlerweile sehr hohen Umlagen im Bereich der FAG (Finanzausgleich) - Umlagen und der Umlage an beide Kirchengemeinden zur Finanzierung der Kindergärten zu schenken.
Im Vermögenshaushalt 2017 wird die Schulhausmodernisierung begonnen. Die Umgestaltung des Dorfhauses ist in der Planungsphase. Für den Umbau Dorfhaus konnten vom Entwicklungsprogramm Ländlicher Raum insgesamt 401.250 Euro an Zuschuss bewilligt werden. Die Entscheidung über die Bezuschussung durch den Ausgleichstock steht noch aus (vorauss. Juli 2017). Auf der Einnahmenseite sind überplanmäßig Erschließungsbeiträge mit rund 76.000 Euro eingegangen. Zudem konnten aus Grundstücksverkäufen bisher rund 104.000 Euro eingenommen werden. Es gibt bislang keine außerplanmäßigen Ausgaben.
B. Beratung und Beschlussfassung
Die Kämmerin, Monika Löhn, ging auf die aktuelle Entwicklung der Finanzen ein und gab auch eine Vorschau auf den möglichen Jahresabschluss 2016, der voraussichtlich etwas besser ausfalle als geplant.
Nach kurzer Beratung nahm sodann das Gremium den Finanzzwischenbericht 2017 zustimmend zur Kenntnis.
  1. Generalmodernisierung Laubenhartschule
    - Vergabe
A. Sachverhalt
Die Planungen zur Generalmodernisierung der Laubenhartschule wurden in den vergangenen Jahren intensiv im Gemeinderat, mit der Schulleitung, der Lehrer- und Elternkonferenz, mit der Bürgerschaft und einzelnen Gruppen und Vereinen erörtert, gemeinsam entwickelt und abschließend im September 2016 der Bürgerschaft bei einem öffentlichen Informationsgespräch vorgestellt.
Nach Vorliegen der Zuschussbewilligungen (ELR und Ausgleichsstock) und nach Abschluss dieses intensiven Beteiligungsprozesses wurden die Werk- und Detailplanungen durch das beauftragte Büro AGW, Heidenheim und der Fachplanungsbüros, dem Büro Merkle, Heidenheim, für Heizung-Lüftung-Sanitär und dem Büro Kummich & Weißkopf, Bopfingen, für die Elektroplanung ausgearbeitet.
In der Sitzung am 22. Februar wurde sodann der Beschluss für die Ausschreibung der Gewerke gefasst.
Ausgeschrieben wurden über den Staatsanzeiger Baden-Württemberg und unter Hinweis in den Tageszeitungen der Region, im Mitteilungsblatt und Internetauftritt der Gemeinde Bartholomä, sieben öffentliche Gewerke. Eine beschränkte Ausschreibung erfolgte je für neun Gewerke. Die Submission (Angebotsöffnung) fand am Mittwoch, 10. Mai 2017, statt.
Dabei wurde festgestellt, dass für das Gewerk „Außengerüst“ gar kein Angebot eingereicht wurde. Aufgrund der vorliegenden Submissionsergebnisse und der rechnerischen Überprüfung durch das Ingenieurbüro AGW, wie auch der Fachplanungsbüros für Heizung-Lüftung-Sanitär und für Elektroarbeiten und Beleuchtung ergibt sich, dass die Kosten höher ausfallen werden.
B. Beratung und Beschlussfassung
Architekt Stephan Wittmann erläuterte die Ergebnisse aus der Ausschreibung. Er stellte fest, dass in vielen Gewerken eine Kostenüberschreitung gegeben ist. Dies hänge zu einem mit den Änderungen und Ergänzungen im Leistungsbild zusammen, die aufgrund des intensiven Beteiligungsprozesses noch zusätzlich entstanden sind.
Der Vorsitzende sah aufgrund der derzeitigen guten konjunkturellen Lage mit einer guten Auslastung der Betriebe und der Tatsache, dass die Baumaßnahme in den Schulferien starten müsse, weitere Gründe für die höheren Kosten.
Im Gremium wurden sodann verschiedene Verständnisfragen zur Ausschreibung gestellt. Aus der Mitte des Gremiums wurden Gemeindeverwaltung und die beauftragte Bauleitung angehalten, auf weitere Kostensteigerungen sehr penibel zu reagieren. In dem Zusammenhang verwies der Bürgermeister darauf, dass bei einer Umbaumaßnahme immer auch mit Unvorhergesehenem zu rechnen sei.
Nach weiterer Diskussion wurden sodann die nachfolgenden Gewerke an den jeweils preisgünstigsten Bieter – unter Zurückstellung des Gewerks „Außenanlagen“ – wie folgt vergeben (Eurobeträge jeweils netto, zuzügl. MwSt.):
Gewerke / Firmen Auftragssumme
Demontage- und Rohbauarbeiten
Fa. Reutlinger Abbruch, Reutlingen
126.360,00 €
Wärmedämmverbundsystem
Fa. Komfortbau Hunger, Aspach
49.355,51 €
Schlosserarbeiten – Fluchttreppe
Fa. Scherer, Dischingen-Frickingen
16.971,00 €
Metallbauarbeiten
Fa. Gerstlauer, Roggenburg
64.269,54 €
Fensterarbeiten – Kunststofffenster
Fa. Braun Fenster, Steinheim
38.624,31 €
Sonnenschutzarbeiten
Fa. Flemisch, Gundelfingen
11.866,00 €
Dachdeckungs-, Zimmer- und Flaschnerarbeiten
Fa. Gröner, Bartholomä
125.300,34 €
Trockenbau- und Malerarbeiten
Fa. Beller, Heidenheim
108.278,19 €
Fliesenarbeiten
Fa. Mack, Giengen
37.621,94 €
Bodenbelagsarbeiten
Fa. Stern, Thannhausen
24.312,50 €
Schreinerarbeiten
Fa. Pusch, Königsbronn
30.795,00 €
Rohbau- und Endreinigung
Fa. Schwarz, Nattheim
11.946,25 €
Heizungs-, Lüftungs- und Sanitärarbeiten
Fa. Aufheimer, Dischingen
150.831,40 €
Elektroarbeiten und Beleuchtung
Fa. Elektrotechnik Merkle, Giengen-Hohenmemmingen
200.813,40 €
Beauftragt wurde insgesamt damit Leistungen von rund 1.187.000,--€ (einschl. Mehrwertsteuer).
  1. Erstellung eines „integrativen Quartierskonzept“ für die Ortsmitte (Energiekonzept)
    - Vorstellung der Zwischenergebnisse zur Nahwärme
A. Sachverhalt
Die Gemeinde Bartholomä hat im Zeitraum von 2013 bis 2014 im Dialog mit der Bürgerschaft eine nachhaltige Gemeindeentwicklungsplanung erarbeitet. Im Rahmen dieser Gemeindeentwicklungsplanung war einer der wichtigsten Aspekte für die Zukunft der Gemeinde Bartholomä, nachhaltig, langfristig und möglichst unabhängig für eine Energieversorgung der Gemeinde zu sorgen.
Ein Arbeitskreis ehrenamtlicher Bürgerinnen und Bürger beschäftigt sich bereits seit nahezu drei Jahren umfassend zum Thema „Energie“ und hat eine große Menge an Informationen und Fakten, auch gute Ideen zusammengetragen, welche regelmäßig dem Gemeinderat vorgestellt werden.
Es besteht nun aktuell die Idee, über eine Nahwärmeversorgung in der Ortsmitte einen wichtigen Schritt in dieser Zielkonzeption „Energieautarkie“ zu tun.
Dazu bedarf es einer Untersuchung und Erarbeitung eines Konzepts.
Mit einem integrativen Konzept sollen grundlegenden Untersuchungen zur energetischen Gesamtsituation in diesem Gebiet, bis hin ob und wie ein solches Nahwärmekonzept tatsächlich umgesetzt werden kann, welche technischen Gegebenheiten hierfür erforderlich sind, wie wirtschaftlich diese Nahwärmeversorgung wäre, welche finanziellen, verwaltungsmäßigen und organisatorische Maßnahmen zu treffen sind, um dieses Konzept für die Ortsmitte zu realisieren, untersucht werden.
Der Gemeinderat hatte dazu im Jahr 2015 beschlossen, einen Zuschussantrag bei der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KFW) zu stellen.
Mit Bewilligungsbescheid vom April 2016 hat die KFW bei förderfähigen Kosten einer Konzepterstellung von 91.154,--€ einen zweckgebundenen Zuschuss über 59.250,10 € zugesagt.
Auf dieser Grundlage hatte die Gemeindeverwaltung in Zusammenarbeit mit dem „Arbeitskreis Energie“ sehr umfassende Ausschreibungsunterlagen zusammengestellt, um drei Büros zur Angebotsabgabe aufgefordert.
Schließlich hat der Gemeinderat nach einer intensiven Vorstellungsrunde der Büros in der Sitzung im Juni 2016 das Angebot des Ingenieurbüros Schuler (IBS) aus Bietigheim-Bissingen beauftragt.
Nach einer Grundlagenermittlung durch das Büro IBS erfolgte eine öffentliche Einwohnerinformation im November 2016 im Dorfhaussaal, um über die Ziele und Zwecke des Energiekonzepts zu informieren und vor allem, um die Idee einer Nahwärmeversorgung in der Bürgerschaft vorzustellen.
Der Gemeinderat Bartholomä hatte zuvor ein vergleichbares Projekt in der Gemeinde Aspach-Kleinaspach besucht.
Anhand einer Fragebogenaktion unter tatkräftiger und steter Mithilfe durch die Mitglieder des „Arbeitskreises Energie“ wurde sodann der Bedarf bei den privaten Grundstückseigentümern erfragt.
Auf dieser Grundlage hat das Büro IBS nun ein Untersuchungskonzept zur Nahwärme erstellt und vor allem auch die Wirtschaftlichkeit einer solchen Energieversorgung dargestellt.
Das Büro stellt in der öffentlichen Sitzung erstmals die Zwischenergebnisse seiner Untersuchung vor.
B. Beratung und Beschlussfassung
Ulrich Ramseier vom Büro IBS informierte über die Zwischenergebnisse. Das Büro habe vier Varianten ausgearbeitet:Den Nahwärmeanschluss nur für die kommunalen Gebäude in der Ortsmitte (Variante 1); den Anschluss in einem Netz privater Haushalte, den Sondergebäuden von barmer und STB und der kommunalen Gebäude (Variante 2); – die Variante 3 gehe bei den privaten Gebäuden im Gebiet von einer Anschlussquote von 60% aus – und schließlich eine Variante 4, bei der anstatt dem geplanten BHKW eine Solarthermieanlage zum Einsatz komme.
Für alle Varianten wurde die Wirtschaftlichkeit durch das Büro ermittelt und ein „Wärmegestehungspreis“ kalkuliert, der – abhängig von der Variante zwischen rechnerisch 8,5 c/kWh und 10,1 c/kWh liege. Ein Vergleich der Vollkosten zeige, so Ramseier, dass im Vergleich zu Gas und Erdöl ein günstiger Preis wirtschaftlich wäre.
Herr Ramseier warf einige Fragen auf, die zunächst geklärt werden müssten: Ist eine Anschlussdichte schon erreicht, oder gibt es weitere private Interessenten, wo wären die Standorte für die Heizzentrale zu sehen, wer – außer der Gemeinde – betreibe und investiere, müsse an eine spätere Erweiterung gedacht werden?
Weiterhin nannte er die voraussichtlichen Investitionskosten, die je nach Variante bei 488.000,--€ (Variante 1) mithin bis zu 4,6 Mio. € (Variante 4) kalkuliert seien.
Bei den Kosten informierte Kämmerin Löhn über ein Gespräch mit dem Kommunalamt im Landratsamt und zu bedenken, dass der Gemeinderat bei seiner Entscheidung immer die Leistungsfährigkeit der Gemeinde im Blick haben müsse und die gesetzliche Verpflichtung, dass Pflichtaufgaben vor freiwilligen Aufgaben den Vorrang haben.
Im Gremium gab es sodann eine kontroverse Diskussion darüber, ob die Finanzierung überhaupt gelingen könne oder das Projekt jetzt schon stoppen müsse. Auch wurde darauf hingewiesen, dass die Partner barmer und STB doch bald schon verbindliche Aussagen benötigten.
Schließlich stimmte der Gemeinderat nach intensiver Beratung einstimmig zu, eine weitere Variante – unter Einbeziehung der barmer- und STB-Gebäude ausarbeiten zu lassen und vor allem wegen eines Betreibermodells alsbald mit den Mitgleidern des „Arbeitskreis Energie“ das weitere Vorgehen zu beraten.
Zwischenergebnis Nahwärmekonzept (7,14 MB)
  1. Einführung des „Neuen kommunalen Haushaltrechts (NKHR)“
    - Information zum Produktbuch und Bildung von Teilhaushalten
A. Sachverhalt
Die Gemeinde Bartholomä muss bis spätestens zum 01.01.2020 das „Neue Kommunale Haushalts- und Rechnungswesen (NKHR)“ einführen. Dieses löst die seitherige, bewährte kommunale Kameralisik ab. Das neue Recht ist gesetzlich vorgeschrieben und zwingend umzusetzen. Die Umstellung dazu ist immens und mit großem Aufwand verbunden. Der Haushalt im neuen Recht ist produktorientiert gegliedert. Damit stehen künftig die von der Gemeinde zu erbringenden Aufgaben und die erstellten Leistungen (Produkte) und die damit verbundenen Ziele im Vordergrund der Haushaltsgliederung. Die einzelnen „Produkte“ der Gemeinde Bartholomä werden im sog. Produktbuch dargestellt.
Der Gesamthaushalt der Kommune (Ergebnis- und Finanzhaushalt) ist dabei in Teilhaushalte zu gliedern. Dies setzt eine Untergliederung von mindestens zwei Teilhaushalten voraus. Die Untergliederung kann entweder nach vorgegebenen Produktbereichen oder nach der örtlichen Organisation produktorientiert erfolgen.
Die Verwaltung schlägt die Bildung folgender Teilhaushalte vor:
- Teilhaushalt 1 Innere Verwaltung (Produktgruppe 11)
- Teilhaushalt 2 Öffentliche Sicherheit und Ordnung (Produktgruppe 12)
- Teilhaushalt 3 Bildung, Kultur, Soziales und Sport (Produktgruppen 21 bis 42)
- Teilhaushalt 4 Infrastruktur und Versorgung (Produktgruppen 51 bis 57)
- Teilhaushalt 5 Allgemeine Finanzwirtschaft (Produktgruppe 61)
B. Beratung und Beschlussfassung
Nach kurzer Beratung nahm der Gemeinderat von der Notwendigkeit Kenntnis und beschloss einstimmig, die Bildung von fünf Teilhaushalten - wie oben aufgeführt - im Rahmen der Einführung des neuen kommunalen Haushaltsrechts.
  1. Kenntnisnahme der Beschlüsse des Technischen Ausschusses vom 09.05.2017
Der Technische Ausschuss hat in seiner Sitzung am 09.05.2017 die nachfolgenden Beschlüsse gefasst, die dem Gemeinderat zur Kenntnis gegeben wurden:
6.1 Bausachen
a.) Errichtung einer Werbeanlage für wechselnde Fremdwerbung, Grundstück Flst. 446, An der Heide
Der Bauherr plant auf dem Grundstück eine Werbeanlage für wechselnde Fremdwerbung. Der Technische Ausschuss hat das Einvernehmen für das Bauvorhaben nicht erteilt.
b.) Anbau eines Esszimmers, Dach wird als Balkon genutzt, Grundstück Flst. 86/2, Im Schopf
Am bestehenden Wohngebäude ist der Anbau eines Esszimmers geplant, das Dach wird als Balkon genutzt werden. Der Technische Ausschuss hat das Einvernehmen einstimmig erteilt.
c.) Neubau Wohnhaus mit Garage, Grundstück Flst. 365/21, Otto-Höfliger-Straße
An der Otto-Höfliger-Straße ist der Neubau eines Wohnhauses mit Garage beantragt. Der Technische Ausschuss hat das Einvernehmen für das Bauvorhaben erteilt.
d.) Errichtung einer Einfriedung, Grundstück Flst.Nr. 217/2, Bernhardusweg
Der Bauherr plant eine Einfriedung auf seinem Grundstück. Der Technische Ausschuss hat anhand einzelner Auflagen und Bestimmungen dieser Einfriedung einstimmig zugestimmt.
6.2 Stellungnahme zum Lärmaktionsplan der Gemeinde Essingen
Die Nachbargemeinde Essingen arbeitet derzeit ihre Lärmaktionsplanung aus. Hierzu wurde die Gemeinde Bartholomä als Trägerin öffentlicher Belange beteiligt. In der Lärmaktionsplanung Essingen wird vorgeschlagen, auf der Landesstraße L 1165 im Bereich der Ortsdurchfahrten Essingen die zulässige Geschwindigkeit von 50 km/h auf 40 km/h zu beschränken. Darüber hinaus ist unter anderem vorgesehen, den überregionalen Schwerverkehr auf der Ortsdurchfahrt der L 1165 zu sperren. Diese Maßnahme soll unter anderem auch auf die Ortsdurchfahrt Lauterburg erweitert werden.
Der Technische Ausschuss Bartholomä erhob zu den Vorschlägen der Lärmaktionsplanung Essingen grundsätzlich keine Bedenken, sofern von dem Ausschluss des Schwerlastverkehrs im Ziel- und Quellverkehr Bartholomaer Betriebe und Fuhrunternehmen nicht betroffen sind.
  1. Annahme von Spenden und Sponsoring
A. Sachverhalt
Der Gemeinderat hat die gesetzlichen Regelungen hinsichtlich der Annahme und Behandlung von Spenden, Schenkungen und ähnlichen Zuwendungen zu beachten. Der Gemeinde ging aktuell zugunsten unserer Kultur- und Sportstiftung Bartholomä und zugunsten unserer Laubenhartschule Spendenbeträge mit insgesamt 1.355,-- € zu.
B. Beratung und Beschlussfassung
Der Vorsitzende dankte herzlich für diese Spende, die daraufhin einstimmig vom Gremium angenommen wurde.
  1. Bekanntgaben/Verschiedenes
Bürgermeister Kuhn informierte über die nachfolgende Punkte:
8.1. Information über den aktuellen Sachstand zur Planung „Dorfladen Bartholomä“
Der Vorsitzende gab einen aktuellen Überblick über den Stand der Anzahl der Mitglieder einer geplanten Genossenschaft und dem aktuellen Stand der Einlagen. Er verwies auf eine weitere Informations- und Besprechungsrunde am Donnerstag, 1.Juni.
8.2. Geplanter Wegfall des öffentlichen Fernsprechers in der Beckengasse durch die Telekom
Die Telekom plant, den Fernsprecher in der Beckengasse abzubauen. An dieser Einrichtung bestehe kein Bedarf, die Umsätze bewegten sich lt. der Telekom im niedrigen einstelligen Eurobereich. Schon vor mehreren Jahren ist die Telekom mit diesem Wunsch an die Gemeinde herangetreten. Die Gemeinde sprach sich damals dagegen aus, um auch die weitere Entwicklung zu beobachten. Mehrheitlich hat nun das Gremium sich den Argumenten der Telekom nicht verschlossen und dem Antrag stattgegeben.
8.3. Vorbereitung der Bundestagswahl am Sonntag, 24.09.2017
Aufgrund einer kurzen Information durch den Bürgermeister sprach sich der Gemeinderat dafür aus, an dem einen Wahllokal im Dorfhaus und dem einen allgemeinen Wahlbezirk festzuhalten. Weiterhin werden aus dem Kreis der Damen und Herren des Gemeinderats die Wahlhelfer/helferinnen bestellt.
 
Ende der öffentlichen Sitzung um 21.10 Uhr.
Eine nicht-öffentliche Sitzung mit einem Tagesordnungspunkt fand bereits vor der öffentlichen Sitzung, fünf Tagesordnungspunkte in einer weiteren nicht-öffentlichen Sitzung schlossen sich an.
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