Aus dem Gemeinderat

Sitzungsbericht der Gemeinderatssitzung vom 05.07.2017
Anwesend: Bürgermeister Kuhn sowie 10 Gemeinderäte
Zuhörer: -
Beginn der Sitzung: 18.30 Uhr
Ende der Sitzung: 19.50 Uhr
 
  1. Jahresrechnung 2016
    - Bildung von Haushaltseinnahme- und -ausgaberesten
A. Sachverhalt
Vor Aufstellung der Jahresrechnung muss im Gemeinderat entschieden werden, welche im abgelaufenen Rechnungsjahr nicht verbrauchten Haushaltsmittel und der noch nicht eingegangenen Einnahmen in das aktuelle Haushaltsjahr 2017 übertragen werden.
Die Verwaltung hat dazu alle Haushaltsstellen überprüft und schlägt dem Gemeinderat die Bildung von Haushaltseinnahmeresten mit rund 432.000,--€ (Vorjahr: 816.000,-- €) und Haushaltsausgabereste in Höhe von rund 1,13 Millionen € (Vorjahr: 1,27 Millionen €) vor. Ob auf eine Kreditaufnahme aufgrund der Finanzierung des Rechnungsjahres 2016 gänzlich verzichtet werden kann, ist noch nicht abschließend geprüft – mit Blick auf die anstehenden Großinvestitionen mit Generalmodernisierung der Laubenhartschule in diesem Jahr und dem geplanten Umbau des Dorfhauses, kann eine Übertragung der Kreditermächtigung sinnvoll sein.
B. Beratung und Beschlussfassung
Nach kurzer Beratung beschloss der Gemeinderat, die aufgeführten Haushaltseinnahme- und -ausgabereste in das Haushaltsjahr 2017 zu übertragen.
  1. Kultur- und Sportstiftung Bartholomä
    - Wahl der Kuratoren und Information über den geplanten Stiftungsförderpreis und eine Satzungsänderung
A. Sachverhalt
Seit 1996 besteht in der Gemeinde Bartholomä die „Kultur- und Sportstiftung Bartholomä“.
Bei der Stiftung handelt es sich um eine nicht rechtsfähige treuhändische Stiftung, die auf einem Treuhandvertrag zwischen dem Stifter, Herrn Heinz Höfliger und der Gemeinde und einer Stiftungssatzung fußt.
In der Stiftungssatzung ist geregelt, dass das Kuratorium aus dem Bürgermeister der Gemeinde Bartholomä und zwei vom Gemeinderat zu wählenden Vertrauenspersonen besteht. Weiterhin ist geregelt, dass die vom Gemeinderat zu wählenden Kuratoriumsmitglieder für die Dauer von drei Jahren gewählt werden.
Seit mehreren Jahren besteht im Gemeinderat ein sogenannter Stiftungs-Lenkungskreis, der aktiv und ideel die Arbeit der Stiftung im Kuratorium unterstützt.
Im Zuge der Vorbereitungen für den Abend der Kultur- und Sportstiftung, der im November 2016 durchgeführt wurde (anlässlich des 20jährigen Bestehens der Stiftung) besteht die Idee, mit einem Preisgeld gute Ideen zu den Bereichen Kultur- und Sport und deren Umsetzung zu unterstützen. Daher wurde vom Kuratorium und dem Lenkungskreis ein sogenannter Stiftungs-Förderpreis entwickelt. Dieser Förderpreis soll Gruppen/Vereinen/Kirchengemeinden, … im Dorf unterstützen.
In dem Zusammenhang wurde im Lenkungskreis, wie auch im Kuratorium über eine Satzungsänderung bezüglich des Stiftungszwecks diskutiert. Angeregt wurde, den Stiftungszweck – derzeit bezogen ausschließlich auf Schüler und Jugendliche – weiter zu öffnen.
B. Beratung und Beschlussfassung
Der Gemeinderat nahm nach kurzer Diskussion vom Sachverhalt zur (Wieder)-Wahl der Kuratoren, der Information zum Stiftungs-Förderpreis und der geplanten Satzungsänderung, Kenntnis und wählte einstimmig für die neue Amtsperiode 2017-2020 die nachfolgenden Kuratoren in die Kultur- und Sportstiftung Bartholomä:
  • Herr Heinz Höfliger
  • Herr Karl Magenau
  • Bürgermeister Thomas Kuhn (von Amts wegen)
Weiterhin nahm das Gremium die Informationen zum geplanten Stiftungs-Förderpreis und der geplanten Satzungsänderung zustimmend zur Kenntnis und empfahl dem Kuratorium diese anzunehmen.
  1. Anpassung der Elternentgelte in den Kindergärten für die Jahre 2017/2018 und 2018/2019
A. Sachverhalt
Die Vertreter/innen der Diözesen bzw. der Landeskirchen, sowie der Gemeindetag/Städtetag Baden-Württemberg haben sich auf eine notwendige und erforderliche Erhöhung der Elternbeiträge in den Kindergartenjahren 2017/2018 und 2018/2019 verständigt.
Angestrebt wird ein Kostendeckungsgrad von 20 % durch die Elternbeteiligung. Die landesweiten Empfehlungen der Elternbeiträge für Kindergärten folgen dem sog. Württembergischen Erhebungs-System: Die Berechnung der Elternbeiträge basiert auf der sog. familienbezogenen Sozialstaffelung, bei der alle im selben Haushalt lebenden Kinder bis zur Vollendung ihres 18. Lebensjahres berücksichtigt werden.
Ziel ist es, Familien mit mehreren Kindern zu entlasten.
Bereits angekündigt war eine mögliche Steigerungsrate der Elternbeiträge für das Kindergartenjahr 2017/2018 in Höhe von bis zu 8 % infolge des Tarifabschlusses im Sozial- und Erzieherbereich aus dem Jahr 2015. Die Spitzen der Kirchen und der Kommunalen Landesverbände haben sich daher in den Empfehlungen auf eine notwendige Steigerung der Elternbeiträge in Höhe von 8 % geeinigt, zumal einzelne Träger bei ihrer Personalkostenhochrechnung sogar bis zu 12 % Kostensteigerungen rückgemeldet hatten. Für das Jahr 2018/2019 wird dann wieder die „normale“ Tarifsteigerung von 3 % angenommen.
Da dieser erhebliche Beitragssprung schon im vergangenen Jahr angekündigt war, hat die Gemeinde bereits im letzten Jahr eine Steigerung antizipiert und eine schrittweise Anpassung schon für das Jahr 2016/17 der Elternbeiträge für die Regelkindergärten mit 2 % beschlossen. Damit bleibt die jetzt zu entscheidende Beitragserhöhung deutlich unter der 8 %-Erhöhung und beträgt für unsere Eltern der Einrichtungen in Bartholomä unter 6 %.
B. Beratung und Beschlussfassung
Nachdem im Ausschuss für Soziale Angelegenheiten dieser Tagesordnungspunkt schon sehr ausführlich vorberaten wurde, folgte der Gemeinderat einstimmig der Empfehlung des Ausschusses. So beschloss das Gremium nach kurzer Diskussion die maßvolle Erhöhung der Elternbeiträge als Empfehlung an die beiden Kirchengemeinden.
  1. Zuteilung von Wohnbauplätzen im Baugebiet „Hirschrain-Nord“
    hier: Bauplatz Nr. 5, Flst.Nr. 627/22
A. Sachverhalt
Im Wohnbaugebiet „Hirschrain-Nord“ sind im 1. Abschnitt alle 10 Wohnbauplätze verkauft; im 2. Abschnitt sind bisher sieben Plätze veräußert, somit stehen dort gerade noch vier Wohnbauplätze zum freien Verkauf.
Der Grundstückspreis beträgt 105,--€/m².
Die Gemeinde gewährt ein Baufamiliengeld wie folgt:
- Familien/Alleinerziehende mit 1 Kind: 1.500,--€
- Familien/Alleinerziehende mit 2 Kindern: 4.000,--€
- Familien/Alleinerziehende mit 3 Kindern und mehr: 7.500,--€
Angefragt ist die Zuteilung des noch freien Wohnbauplatzes, Grundstück Flst.Nr. 627/22 mit 576 m² im 2. Abschnitt; Antragsteller: Eheleute Joachim und Sarah Rosenthal, Schwäbisch Gmünd.
B. Beratung und Beschlussfassung
Nach kurzer Wortmeldung teilte sodann der Gemeinderat an die Eheleute den Bauplatz 627/22, Rehweg, mit 576 m² Fläche, zu.
  1. Eilentscheidung des Bürgermeisters
    Vergabe von Aufträgen zur Generalmodernisierung Laubenhartschule
A. Sachverhalt
Der Gemeinderat Bartholomä hat in seiner öffentlichen Sitzung am 24.05.2017 auf der Grundlage der durchgeführten Ausschreibungen die Vergaben für die Gewerke der Generalmodernisierung Laubenhartschule beschlossen.
Für das Gewerk „Außenanlagen“ lag gar kein Angebot vor. Hier wurden im Nachgang nun einzelne Firmen aufgefordert, Angebote abzugeben. Schließlich wurde von der Firma Müller Gerüstbau GmbH, Landshausen für das Gewerk Außengerüst ein Angebot eingereicht. Die Firma bietet die Leistung zum Preis von 14.104,16 € (netto) an.
Da mit Blick auf den Beginn der Baumaßnahme ein zeitlicher Aufschub und ein Abwarten bis zur nächsten regelmäßigen Sitzung des Gremiums nicht mehr möglich war, hat der Bürgermeister den Auftrag in einer Eilentscheidung vergeben.
Weiterhin hat der Gemeinderat in seiner öffentlichen Sitzung im Mai beschlossen, das Gewerk „Außenanlagen“ noch zurückzustellen. Der Gemeinderat hat Anfang Juni nun nach weiterer Prüfung der Angebote nicht öffentlich beschlossen, den Auftrag nunmehr an die Firma Hötzsch GmbH, Herbrechtingen zum Angebotspreis von 25.620,45 € zu vergeben.
B. Beratung und Beschlussfassung
Der Gemeinderat nahm von der Eilentscheidung des Bürgermeisters einstimmig Kenntnis; ebenso wurde die Beauftragung der Firma Hötzsch GmbH – Landschaftsbau, Herbrechtingen zur Kenntnis gegeben.
  1. Kenntnisnahme der Beschlüsse des Technischen Ausschusses vom 27.06.2017
Der Technische Ausschuss hat in seiner Sitzung am 27.06.2017 die nachfolgenden Beschlüsse gefasst, die dem Gemeinderat zur Kenntnis gegeben wurden:
6.1 Bausachen
6.1.1. Neubau einer gewerblichen Mehrzweckhalle, Grundstück Flst. 668, Otto-Höfliger-Str.
Für den Neubau einer gewerblichen Mehrzweckhalle im Gewerbegebiet ist eine Befreiung bezüglich der festgesetzten Baugrenze nach Süden erforderlich. Da das Vorhaben ansonsten dem Bebauungsplan entspricht, hat der Technische Ausschuss einstimmig diese Befreiung erteilt.
6.1.2. Errichtung Carport, Überdachung von Stellplätzen, Grundstück Flst. 255/2, Oberer Berg
Auf dem Wohnbaugrundstück ist ein Carport mit Überdachung von Stellplätzen und die Verlängerung der Garage geplant. Diese Überdachung findet außerhalb der im Bebauungsplan festgesetzten überbaubaren Grundstücksfläche statt. Der Technische Ausschuss hat das Einvernehmen für die Befreiung einstimmig beschlossen.
6.1.3. Neubau Doppelgarage mit Carport, Hundezwinger und Grillplatz (Überdachung, Grundstück Flst. 23, Lauterburger Str.)
Für das Vorhaben mit dem Neubau der Doppelgarage und Carport und drei Hundezwinger und einer Grillplatzüberdachung wurde ein Antrag auf Erteilung einer Baugenehmigung eingereicht. Da die rechtlichen Voraussetzung für eine Genehmigung vorliegen, hat der Technische Ausschuss das Einvernehmen einstimmig erteilt.
6.1.4. Erstellung Holzschuppen, Grundstück Flst. 55/1, Brunnenfeldstr.
Es ist die Erstellung eines Holzschuppens geplant. Das Vorhaben richtet sich nach der Art und dem Maß der vorhandenen Umgebungsbebauung und ist rechtlich zulässig. Der Technische Ausschuss hat dem Vorhaben einstimmig zugestimmt.
6.1.5. Neubau einer Garage, Grundstück Flst. 246/8, Wiesenweg
Der Neubau einer Einzelgarage ist grundsätzlich baurechtlich verfahrensfrei, im vorliegenden Fall ist eine Befreiung wegen der Bebauung in der nicht überbaubaren Grundstücksfläche erforderlich. Der Technische Ausschuss hat einstimmig diese Befreiung erteilt.
6. 2. Baugebiet Hirschrain-Nord
6.2.1. Steuerung der Entwässerung im Zulauf zur Hirschrain-Hülbe
Bereits mehrfach hat sich der Technische Ausschuss mit dieser Thematik beschäftigt. Im Baugebiet besteht ein sogenanntes Trennsystem zur Schmutzwasserableitung einerseits und dem Regenwasserkanal in jeweils getrennten Systemen. Das anfallende Regenwasser der privaten Flächen und der öffentlichen Bereiche wird grundsätzlich nach einem gewissen Teilabschlag, der in das Schmutzwassersystem entwässert, der Hülbe zugeführt. Zur Verbesserung dieser Zulaufsituation zur Hirschrainhülbe wurde bereits in einem Regenwasserschacht eine Schwelle abgesenkt. Der Zulauf soll aber noch weiter verbessert werden. Der Technische Ausschuss hat daher beschlossen, dass von Seiten des Naturschutz geforderte Retentionsbecken besser abzudichten und die Schwelle des Retentionsbeckens im Überlauf zur Hülbe um ca. 60 cm abzunehmen.
6.2.2. Ausschreibung des Straßenendbelags
Der Technische Ausschuss hat nach kurzer Beratung einstimmig beschlossen, den Straßenendbelag für das Baugebiet „Hirschrain-Nord“ öffentlich auszuschreiben.
  1. Annahme von Spenden und Sponsoring
A. Sachverhalt
Der Gemeinderat hat die gesetzlichen Regelungen hinsichtlich der Annahme und Behandlung von Spenden, Schenkungen und ähnlichen Zuwendungen zu beachten. Der Gemeinde ging aktuell zugunsten unserer Kultur- und Sportstiftung Bartholomä und zugunsten unseres Museums Spendenbeträge mit insgesamt 550,-- € zu.
B. Beratung und Beschlussfassung
Der Vorsitzende dankte herzlich für diese Spenden, die daraufhin einstimmig vom Gremium angenommen wurden.
  1. Bekanntgaben/Verschiedenes
Bürgermeister Kuhn informierte über die nachfolgende Punkte:
8.1. E-Dorfauto für Bartholomä
Auf die Initiative unseres „Arbeitskreis Energie“ wurde ein E-Fahrzeug konzipiert, das von der Fa. Autohaus Baur, Mutlangen an ie Gemeinde ausgeliefert wurde.
Das Autohaus Baur stellt das E-Fahrzeug, ein „Nissan Leaf“, der Gemeinde und damit der Bürgerschaft für das offene Carsharing für unsere Bürgerschaft zur Verfügung. Neben der Nutzung durch die Allgemeinheit, soll das Fahrzeug auch dienstlich in der Verwaltung eingesetzt werden und darüber hinaus auch im Sozialprojekt „Miteinander-füreinander in Bartholomä“ zur Verfügung gestellt werden, sofern die Fahrer den Wunsch haben, das E-Auto einzusetzen.
Die Fa. Baur bleibt für die Haltung, Sicherheit und die Pflege des Fahrzeugs verantwortlich, während der Arbeitskreis Energie und die Gemeinde die Nutzung des E-Fahrzeugs in der Bartholomäer Bürgerschaft unterstützen.
Es ist zur Nutzung des Fahrzeugs ein einfaches Antragsverfahren jeden Fahrers über das Rathaus an das Autohaus Baur erforderlich.
Die „Gebühren“ betragen für die Nutzung des Fahrzeugs 3,25 €/h (bzw. Tagessatz: 39 €), zuzügl. 0,10 €/km.
Jeder „registrierte“ Fahrer erhält eine Plastikchipkarte über das Rathaus ausgegeben, mit der er das Fahrzeug öffnen kann. Die spätere (Nutzungs-)Reservierung und Buchung erfolgt online über das Internet unter www.drive-carsharing.com, genauso wie das Abrechnungsverfahren, das über das Autohaus Baur abgewickelt wird.
Bürgermeister Kuhn dankte allen Mitgliedern im Arbeitskreis für Ihren Einsatz, das E-Auto nach Bartholomä zu bekommen.
Nach kurzer Aussprache beschloss der Gemeinderat einstimmig, dass das Fahrzeug neben der allgemeinen Nutzung durch unsere Bürgerschaft auch für die Verwaltung im Dienstbetreib eingesetzt wird. Weiterhin stimmte das Gremium zu, eine Ladesäule am Dorfhaus einzurichten.
8.2. Generalmodernisierung der Laubenhartschule Bartholomä
Der Vorsitzende informierte über den Beginn der Arbeiten zur Generalmodernisierung der Schule.
8.3. Sachstand zum Dorfladen Bartholomä – Verteilung eines Informationsflyers an alle Haushalte
Bürgermeister Kuhn teilte den aktuellen Stand der interessierten Mitglieder an einer geplanten Genossenschaft mit und dass der Kreis der interessierten Bürgerinnen und Bürger ein informatives Faltblatt entworfen haben, das derzeit im Dorf verteilt werde. Die Gemeinde will bis Mitte Juli in Erfahrung bringen, ob der Bedarf an einem Dorfladen gegeben sei. Dieser Bedarf sei bei einer Anzahl von 350 Mitgliedern vorhanden.
8.4. Antrag der Firma Schotterwerke Bartholomä GmbH & Co. KG zur Verlegung der Aufbereitungsanlage
Der Vorsitzende informierte, dass die Fa. Schotterwerke Bartholomä fristgemäß den Antrag zur Genehmigung der Verlegung der Anlagen am Steinbruch gestellt hätte. Derzeit prüfe das zuständige Landratsamt die Vollständigkeit der Unterlagen; die Gemeinde werde an dem Genehmigungsverfahren im weiteren Verlauf offiziell beteiligt.
8.5. Entscheidung über Erwerb der Module am Kindergarten „Arche Noah“
Nach nochmaliger Verhandlung über den Kaufpreis der gemieteten Module am Kindergarten „Arche Noah“ von der Fa. Portakabin, stimmte der Gemeinderat zu, die Module zum Preis von rd. 7.000,--€, zuzügl. Mwst., zu erwerben.
  1. Anfragen der Gemeinderäte
9.1. Sachstand der Sanierungsarbeiten der TSV-Halle
GR Grimmbacher informierte über den Zeitplan zur Sanierung der TSV-Halle mit der Herstellung der Barrierefreiheit. Die Baumaßnahmen sind demnach im Zeitplan und der TSV hoffe, dass die sanierte Halle bis Ende des Jahres wieder für öffentliche Veranstaltungen der Gemeinde und der Vereine zur Verfügung gestellt werden könne. Das Gremium nahm diese Information zustimmend zur Kenntnis.
 
Ende der öffentlichen Sitzung um 19.50 Uhr.
Eine nicht-öffentliche Sitzung mit fünf Tagesordnungspunkten schloss sich an.
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