Aus dem Gemeinderat

Sitzungsbericht der Gemeinderatssitzung vom 25.10.2017
Anwesend: Bürgermeister Kuhn sowie 8 Gemeinderäte
Zuhörer: 10
Beginn der Sitzung: 18.30 Uhr
Ende der Sitzung: 20.10 Uhr
 
  1. Bürgerfragestunde
Bei der Bürgerfragestunde meldete sich Herr Walter Stegmaier zu Wort und erkundigte sich nach dem Stand des Nahwärmekonzepts und nach dem Stand zur Planung eines Dorfladens.
Bürgermeister Kuhn meinte, dass beim Nahwärmekonzept die Umsetzung der in dem vom Büro IBS dargelegten wirtschaftlichsten Variante 3 Investitionskosten von rund 2,5 Mio. Euro verursachen würde. Der Gemeinderat hatte daher beschlossen, die finanzwirtschaftlichen Auswirkungen einer solchen Investition – auch mit der Kommunalaufsicht - zu prüfen. Über die sehr kritische Haltung des Kommunalamts hatte die Kämmerei das Gremium im Anschluss wieder unterrichtet. Dass die Gemeinde die Umsetzung einer Nahwärmeversorgung nicht allein schultern kann, war damit gegeben. Ein Investitions- und Betreibermodell müsse aufgestellt werden. Dazu laufen derzeit die Gespräche auch über das Umweltministerium, so der Bürgermeister, in die i.ü. auch der ehrenamtliche Arbeitskreis „Energie“ eingebunden sei.
Zur Planung des Dorfladens erklärte der Bürgermeister, dass aktuell ein Planungsbüro mit der Prüfung von Standorten beauftragt sei. Die Ergebnisse sollen bis Ende des Jahres vorliegen. Auf Initiative des Gewerbe- und Fremdenverkehrsverein und der Gemeindeverwaltung hätten sich zudem alle örtlichen Lebensmittelhandwerker im Rathaus getroffen, um zu erörtern, wie man kurzfristig die mit Beginn des Jahres weiter entstehende Lücke in der Nahversorgung schließen könne. Eine kurzfristige Lösung wurde im Gespräch skizziert und wird geprüft werden, so der Bürgermeister.
Herr Siegfried Spießhofer erkundigte sich nach dem aktuell gestellten Antrag der Fa. Schotterwerke Bartholomä zur Verlegung des Werks in den neuen Steinbruch. Dabei kritisierte er die Betreiberfirma wegen des jahrelangen Festhaltens am alten Steinbruch.
Der Bürgermeister informierte, dass sowohl in den öffentlich-rechtlichen Genehmigungen, noch in den mit der Firma abgeschlossenen Verträgen aus dem Jahre 2004 keine belastbare zeitliche Fristen zur Umsetzung des Werks enthalten seien. Erstmals in dem von der Gemeinde im Jahr 2011 geforderten Zeit- und Maßnahmenplans und in der letztjährigen Vereinbarung mit den Schotterwerken Bartholomä seien konkrete Zeitenpunkte fixiert. Die Firma habe sich verpflichtet, nach Vorliegen der jetzt beantragten Genehmigung die Anlage auf die neuen Flächen zu verlagern. Im übrigen verwies er auf die Behandlung des Tagesordnungspunkts in dieser Sitzung.
  1. Umbau des Dorfhauses zum Rathaus mit Dorfgemeinschaftshaus
    - Baubeschluss
A. Sachverhalt
Seit Beginn des Jahres 2015 plant die Gemeinde, das Dorfhaus Bartholomä umzubauen, damit in dem bestehenden Gebäude zukünftig das Rathaus untergebracht werden kann.
Es besteht die Erforderlichkeit, das Rathaus grundlegend zu sanieren. Im bestehenden Rathausgebäude mangelt es an der für einen modernen Dienstleister geforderten Barrierefreiheit, an einer Modernität in Größe und Ausstattung der Büros, am erforderlichen Brandschutz und an angemessenen sanitären Anlage(n). Kurz gesagt, das Gebäude ist dringend modernisierungs- und erweiterungsbedürftig.
Hintergrund erster Planungsüberlegungen ist die seit Jahren gewonnene Überzeugung im Gemeinderat, dass sich die Entwicklung unserer öffentlichen Infrastruktur mit zahlreichen öffentlichen Gebäuden und Liegenschaften unserer demografischen Entwicklung anpasst.
Daher hat sich der Gemeinderat schon frühzeitig festgelegt, bestehende Infrastruktur dort wo möglich zu bündeln, zusammenzulegen, um langfristig und nachhaltig – auch durch eine größere Auslastung und bessere Wirtschaftlichkeit – Kosten zu sparen.
Ursprünglich vertrat die Verwaltung die Ansicht, das Rathaus in den freien Räumlichkeiten der Laubenhartschule unterzubringen. Dieser Vorschlag wurde nach intensiven Beratungen im Gemeinderat und Gesprächen mit der Schule wieder verworfen.
So entstand schließlich die Überzeugung, mit einem Umbau des Dorfhauses Platz für das Rathaus mit der Gemeindeverwaltung und für Sitzungssaal/-sälen zu schaffen.
Bei einer öffentlichen Bürgerversammlung im Februar 2015 wurden in der Bürgerschaft verschiedene Varianten erörtert und der Variante „Generalmodernisierung Schule/Umbau des Dorfhauses“ Vorrang eingeräumt.
Der Gemeinderat hatte die Ergebnisse der Bürgerversammlung und die verschiedenen Varianten in einer öffentlichen Sitzung im April 2015 intensiv beraten. Vorausgegangen waren dieser Beratung die Schulkonferenz unserer Laubenhartschule (am 18.03.2015) und eine Gesamtlehrerkonferenz (am 20.03.2015). Beide Gremien hatten sich einer solchen Planung nicht verschlossen.
Der Gemeinderat hatte in seiner öffentlichen Beratung sodann beschlossen, die Entwurfsplanungen für die Laubenhartschule und das Dorfhaus weiter auszuarbeiten, wobei die Anregung gegeben wurde, die Rathausnutzung alternativ im Erdgeschoss des Dorfhauses zu überprüfen.
In der öffentlichen Sitzung des Gemeinderats im Mai 2015 wurde diese Variante der Dorfhausnutzung dem Gremium vorgestellt. Allein aus Platz- und Kapazitätsgründen beschloss der Gemeinderat die Einrichtung der Verwaltungsbüroräume im Obergeschoss zu planen.
Bei einer öffentlichen Beratung im Gremium wurde im Juni 2015 über weitere Planungsvarianten im Gemeinderat gesprochen.
Ende Juli 2015 hatte sodann das beauftragte Architekturbüro AGW die Entwurfsplanung für den Umbau des Gebäudes dem Gemeinderat in der öffentlichen Sitzung vorgestellt. Infolge von Anforderungen an den Brandschutz (u.a. der zweite bauliche Rettungsweg) war zum damaligen Zeitpunkt mit Gesamtkosten in Höhe von 890.000,--€ auszugehen. Nach intensiver Beratung hat der Gemeinderat vom Stand der Entwurfsplanung Kenntnis genommen und dieser einstimmig zugestimmt.
In der Folge wurden die Planungen weiter ausgearbeitet. Mit Blick auf die Bedarfsplanung der Laubenhartschule und dem Bedarf im künftigen Dorfhaus waren mit allen Nutzern, interessierten Gruppen und den beteiligten Vereinen im Jahr 2016 intensive Gespräche und Verhandlungen erfolgt. Dazu hatte der Gemeinderat eigens einen Planungsausschuss gegründet. Auf dieser Grundlage der Gespräche wurde auch ein Belegungsplan für beide Liegenschaften erstellt.
Der Gemeinderat hatte sodann unter verschiedenen Grundrisszuschnitten und Varianten im Herbst 2016 einen Entwurf der Grundrissplanung gebilligt.
In der öffentlichen Bürgerversammlung im September 2016 hatte sodann das Planungsbüro und die Gemeindeverwaltung der Bürgerschaft die Ergebnisse dieser Gespräche und die darauf gründende Entwurfsplanungen zur Laubenhartschule und dem Dorfhaus vorgestellt.
Weiterhin hatte der Gemeinderat im Herbst 2016 die Verwaltung beauftragt, bei damals berechneten Gesamtkosten von knapp 1,05 Millionen Euro die Zuschussanträge beim Entwicklungsprogramm Ländlicher Raum (ELR) und dem Ausgleichsstock zu stellen.
Aus dem ELR kann die Gemeinde mit einem Zuschuss in Höhe von 401.350,--€ rechnen, während der Ausgleichsstock einen Betrag in Höhe von 120.000,--€ bewilligte.
Es wird ein geplanter Eigenanteil von rd. 530.000,--€ von der Gemeinde zu tragen sein. Die Finanzierung der Umbaumaßnahme kann als gesichert angesehen werden, da die Gemeinde in den vergangenen Jahren diese Großinvestition Schule /Rathaus vorbereitet hat und aktuell über eine vergleichsweise hohe Rücklage (rd. 1,2 Millionen Euro) verfügt.
Zuletzt hatte der Gemeinderat in seiner öffentlichen Sitzung im Februar 2017 über den Planungsstand beraten und die Bürgerschaft über die Planung allgemein informiert. Dort wurde auch beschlossen, den Bauantrag wie folgt einzureichen:
Auch nach dem Umbau stehen demnach grundsätzlich unseren Vereinen und Kirchengemeinden bei Bedarf Räumlichkeiten zur Verfügung; insbesondere wird der schöne Dorfhaussaal im 2. Obergeschoss bestehen.
Mit dem Umbau sind bessere Brandschutzmaßnahmen, u.a. ein baulicher Rettungsweg eingeplant.
Im Untergeschoss bleibt der „Jugendraum/Mehrzweckraum“ erhalten. Er steht weiterhin der kirchlichen Jugend/Vereinen zur Verfügung.
Es wird das Verwaltungsarchiv im UG eingerichtet. Ein Abstellraum/Lager bleibt für Vereine im UG erhalten. Eingeplant ist dort auch eine Notstromversorgung.
Im künftigen Erdgeschoss entsteht eine neue Durchlässigkeit im Gebäude durch eine Verbindung von Nord/Süd. Es sind die Sitzungssäle (Saal Bärenberg und Saal Wirtsberg, die durch Trennwand verbunden sind), zuzügl. kleinem Stuhllager und Teeküche, geplant. Zwei Räume für die (kirchliche) Jugend sind gegeben.
Die Gemeindeverwaltung hat ihre Büros zukünftig im barrierefrei erreichbaren 1. Obergeschoss. Das Rathaus und der Sitzungssaal ist also künftig ohne Treppensteigen (mit dem Aufzug) erreichbar. Es entstehen fünf Büroräume, einschl. Besprechungsraum, eine kleine Registratur und kleine Teeküche. Alle Büros verfügen über die geforderte Größe gemäß den rechtlichen Vorschriften.
Das 2. Obergeschoss beherbergt weiterhin den Dorfhaussaal. Um den zweiten Rettungsweg anzulegen, muss die Küche und der kleine Lagerraum umgebaut werden.
B. Beratung und Beschlussfassung
Der Gemeinderat nahm nochmals Stellung zu der jetzt vorliegenden Planung. Dabei wurde auch die Kostenentwicklung kritisch gesehen, die aufgrund des geforderten zusätzlichen Brandschutzes, aber auch aufgrund weiterer Wünsche und Gegebenheiten in der Planungsphase verursacht ist. Aus der Mitte des Gremiums wurde angeregt, die Kosten nochmals kritisch unter die Lupe zu nehmen. Bürgermeister Kuhn schlug vor, in einer Sondersitzung des Gemeinderats mit dem Architekturbüro die Einzelgewerke auf Einsparungen hin kritisch zu prüfen und danach in die Ausschreibung zu starten. Nach weiterer Beratung beschloss sodann unter dieser Maßgabe der Gemeinderat bei zwei Gegenstimmen mehrheitlich den Umbau des Dorfhauses (Baubeschluss).
  1. Antrag der Fa. Schotterwerke Bartholomä GmbH & Co KG auf Erteilung einer Änderungsgenehmigung für die Verlegung der Aufbereitungsanlagen und Nebeneinrichtungen vom alten in den neuen Steinbruch
A. Sachverhalt
Seit den 1950ger Jahren wurde im Bereich Laubenharter Berg über die Fa. Schotterwerke Grötzinger GmbH ein Steinbruch betrieben. Im Jahr 1982 wurde der Steinbruch durch die Firma Klöpfer erworben. 1989 erhielt dazu die Firma Klöpfer eine weitere immissionsschutzrechtliche Genehmigung für den Betrieb dieses Steinbruchs, ab dem Jahr 2005 wurde der Betrieb auf die südlichen und östlichen Flächen erweitert.
Abgebaut wird Jurakalkstein. Die in dem Schotterwerk hergestellten Materialien finden hauptsächlich Verwendung im Tief- und Straßenbau.
Seit dem Jahr 2007 firmiert der Betrieb unter Schotterwerk Bartholomä GmbH & Co.KG.
Bereits schon 1997 hatte die damalige Firma Klöpfer GmbH eine Erweiterung des Steinbruchs im Blick. Der Gemeinderat lehnte diesen Erweiterungsantrag nach Durchführung einer öffentlichen Bürgerinformation mehrheitlich ab.
Aufgrund des von der Firma gestellten Antrages im Jahr 2002 erfolgte schließlich ein Bürgerentscheid zum Thema der Steinbrucherweiterung.
Das Abstimmungsergebnis des am 15.12.2002 durchgeführten Bürgerentscheides lautete auf eine Mehrheit mit 56,5 % für und 43,5 % gegen eine Erweiterung des Steinbruchs.
Nach diesem Bürgerentscheid war der Gemeinderat gemeinsam mit der Firma Klöpfer GmbH in Gespräche eingetreten, um die künftigen Beziehungen vertraglich festzulegen.
Die notarielle Beurkundung der Verträge fand im März 2004 statt.
In den Verträgen mit der Firma Klöpfer – in der Rechtsnachfolge die Firma Schotterwerke Bartholomä GmbH & Co.KG – sind wichtige Regelungen enthalten. Hierzu u.a.:
  • Die Firma Klöpfer errichtete auf ihre Kosten eine neue Zu- und Abfahrtsstraße von der Landesstraße 1221 zum Steinbrucherweiterungsgelände. Die bis dahin bestehende Zufahrt über die Straße „Im Schopf“ konnte mit der Fertigstellung der neuen Erschließungsstraße im Jahr 2007 für den Andienungsverkehr zum Steinbruch grundsätzlich gesperrt werden. Die Straße „Im Schopf“ wurde nach Sperrung in Höhe TSV-Heim bis zur Zufahrt Steinbruch wieder hergestellt, also neu asphaltiert und die Asphaltierungskosten des vorderen Straßenbereichs aus dem Jahr 2000 wurden der Gemeinde durch die Firma Klöpfer erstattet.
  • Die Gemeinde Bartholomä erhält einen Kostenanteil an jeder verkauften Tonne Schottermaterial (0,25 €/t) und an jeder Tonne angelieferten Aushubmaterial zur Auffüllung (0,5 €/t). Ferner erhält die Gemeinde eine jährliche Pacht für die genutzten gemeindeeigenen Grundstücke.
  • Die Bartholomäer Bürger erhalten einen generellen Rabatt von 20 % auf Schotterprodukte, allerdings beschränkt auf Bartholomäer Baustellen und max. 300 t je Baustelle.
  • Für den laufenden Betrieb in dem neuen Steinbruch wurden für Sprengungen (i. d. R. Montag-Freitag 8-12 Uhr, 14-18 Uhr) bestimmte Tageszeiten einvernehmlich festgelegt. Diese sind einschränkend von den grundsätzlich gesetzlich erlaubten Zeiten festgelegt.
Nach dem Abschluss dieser Verträge wurde die Änderung des Regionalplanes zur planlichen Zielsetzung der Erweiterung des Steinbruchs wieder aufgenommen und Ende des Jahres 2004 wurde der Regionalplan wirksam.
Das zuständige Landratsamt Ostalbkreis hatte das Verfahren zur Prüfung der immissionsschutzrechtlichen Genehmigung – das seit der Antragstellung 2002 ruhte – wieder aufgegriffen und die immissionsschutzrechtlichen Genehmigungen für das neue Splitt- und Schotterwerk im Dezember 2004 und für die Erweiterung des Steinbruchs im Januar 2005 erteilt.
Im Jahr 2016 hat die Firma einen immissionsschutzrechtlichen Antrag auf Errichtung eine Zwischenhalde eingereicht. Begründet wurde dieser Antrag damit, dass es ansonsten der Betreiberfirma nicht möglich sei, das geforderte Niveau zur Errichtung des „neuen“ Splitt- und Schottwerks fristgerecht herstellen zu können.
Der Gemeinderat hatte im Oktober 2016 grundsätzlich der Zwischenhalde zugestimmt, jedoch auch darauf Wert gelegt, dass auf der Halde kein Fremdmaterial weder aus anderen Bereichen des Steinbruchs, noch von außerhalb des Steinbruchs angenommen wird, dass die Zwischenhalde auf maximal 20 Jahre zeitlich beschränkt wird und diese Beschränkung rechtlich wie tatsächlich abgesichert werde. Insbesondere hat die Gemeinde die Bedingung daran geknüpft, die Verlagerung auf den neuen Steinbruch im Sinne des von der Firma vorgelegten Zeit- und Maßnahmenplans zeitnah umzusetzen.
Nachdem das zuständige Landratsamt Ostalbkreis – Immissionsschutzbehörde – rechtliche Bedenken hatte, den Zeit- und Maßnahmenplan vom Mai 2011 in ihren Bescheid aufzunehmen, hat die Gemeinde eine Vereinbarung mit der Firma Schottwerke getroffen, wonach unter dort festgelegten Fristen die Umsetzung der Anlagen und Nebeneinrichtungen auf den neuen Steinbruch bestimmt ist.
Mit Fertigstellen der Anlagen auf dem neuen Betriebsgelände wird damit im bestehenden alten Steinbruch die abschließende Renaturierung eingeleitet.
B. Beratung und Beschlussfassung
Zu dem Tagesordnungspunkt begrüßte der Gemeinderat den technischen Geschäftsführer der Firma Klöpfer, Herrn Benjamin Hofmann. Dieser stellte dem Gremium die Planung zur Umsetzung des Werks auf die neue Betriebsfläche vor. Er erläuterte den Betriebsablauf und zeigte anhand des Lageplans die Standorte der einzelnen Anlagen und Anlagenteile mit ihrer technischen Ausrüstung. Die Firma plant nach Erteilung der Genehmigung zeitnah den neuen Standort zu beziehen.
Grundsätzlich wurde im Gemeinderat die Planung und die Umsetzung des Werks begrüßt, weil mit der Verlagerung künftig die Anlagen hinter dem Sicht- und Lärmschutzwall platziert sind. Mit dieser Verlagerung verband der Gemeinderat eine überfällige Entscheidung und die Erwartung an die Firma, dass Emissionen mit Staub und Lärm deutlich reduziert werden.
Abschließend der Beratung stimmte der Gemeinderat – unter Benennung von Bedingungen und Auflagen – dem Antrag grundsätzlich zu.
  1. Generalmodernisierung der Laubenhartschule
    - Beauftragung neuer Außenspielgeräte
A. Sachverhalt
Die Laubenhartschule Bartholomä wird derzeit generalmodernisiert.
Neben den bestehenden sechs Grundschulklassenräumen und den Funktionsräumen der Schule entstehen künftig multifunktionale Räumlichkeiten, die sowohl als (Fach-) Klassenräume für die Schülerinnen und Schüler unserer Grundschule, wie auch den Vereinen und Gruppierungen und der Allgemeinheit zur Verfügung stehen.
Zukünftig ist das komplette Schulgebäude und alle Räumlichkeiten innerhalb der Schule – mit Ausnahme des bestehenden Untergeschosses - barrierefrei erreichbar. Damit wird auch der Forderung nach inklusivem Unterricht und gleicher Teilhabe Rechnung getragen.
Gemeindeverwaltung, Gemeinderat und Schulverwaltung sind der Überzeugung, dass im Zuge der Generalmodernisierung ein deutlicher Mehrwert der räumlichen Nutzbarkeit und der Funktionalität und damit des Schullebens und des -unterrichts gegeben ist.
Neben dem neu sanierten Rektorat (35 m²), Sekretariat (20 m²) und dem Besprechungszimmer (37 m²) stehen multifunktional die neue Aula (70 m²), der bestehende EDV-Raum (56 m²), der neue Musikraum (75 m²), die Werkstatt/Technikraum (74 m²), der neue Vereinsraum (85 m²), die neue Bücherei (mit Lager, insgesamt rd. 113 m²), der Kursraum als Mehrzweckraum (35 m² im Untergeschoss), der Gymnastikraum (148 m², im Untergeschoss) und die neue Küche (53 m²) auch für die Schulnutzung zur Verfügung.
Für den Schulsport kann unter anderem das Lehrschwimmbecken im Gebäude genutzt werden.
Weiterhin findet in dem Schulgebäude auch die Ganztagesbetreuung in der bisherigen Räumlichkeit (rund 53 m²) ausreichend Platz. Neue WC-Anlagen, eine Behindertentoilette und ein Ruheraum mit der Notliege, die zwei Lehrmittelräume und der komplette Bühnenraum für das Lager des Schulbetriebs runden das große Raumangebot in der neu sanierten Schule ab.
Bei der Planung wurde berücksichtigt, die bestehenden Außenspielgeräte komplett zu erneuern.
Die Schulleitung hat sich bei der Erneuerung dieser Außenspielgeräte grundsätzlich für eine Spiellandschaft bestehend aus „Hangelgarten“ und „Kletteranlagen“, zuzüglich einer Rutsche ausgesprochen.
Gewünscht werden seitens der Schule darüber hinaus ein Reckgerät und eine Tischtennisrundplatte.
Auf dieser Grundlage hat die Gemeindeverwaltung zwei Angebote eingeholt: Angebot 1 31.718,57 € (abzgl. 2 % Skonto)
Angebot 2 19.497,90 €
(Preise, netto, zuzügl. MwSt.)
B. Beratung und Beschlussfassung
Einzelne Gemeinderäte äußerten sich kritisch, dass eine Kostenüberschreitung bei den Spielgeräten nicht akzeptabel sei. Der Bürgermeister verwies auf die Erforderlichkeit des neuen Spielgeräts, der Nutzung des Platzes für alle Kinder im Dorf und darauf, dass mit dem Angebot 2 grundsätzlich die geplanten Kosten eingehalten werden können. Da zwei Tischtennisplatten bereits vorhanden sind, war sich das Gremium einig, auf die Position „Tischtennis-Rundplatte“ (2.275,--€, zuzügl. Mwst.) zu verzichten.
Bei vier Gegenstimmen beschloss sodann der Gemeinderat mehrheitlich, das Angebot der Fa. Heinzmann GmbH, Schwäbisch Gmünd-Degenfeld (Angebot 2) so zu beauftragen, dass die geplanten Kosten (16.500,--€, zuzügl. Mwst.) eingehalten werden.
  1. Zuteilung von Wohnbauplätzen im Baugebiet „Hirschrain-Nord“
    hier: Bauplatz Flst.Nr. 627/21 und Bauplatz Flst.Nr. 627/1
A. Sachverhalt
Im Wohnbaugebiet „Hirschrain-Nord“ sind im 1. Abschnitt alle 10 Wohnbauplätze verkauft; im 2. Abschnitt sind bisher acht Plätze veräußert, somit stehen dort noch drei Wohnbauplätze zum freien Verkauf.
Der Grundstückspreis beträgt 105,--€/m², erschlossen.
Die Gemeinde gewährt ein Bau-Familiengeld wie folgt:
  • Familien/Alleinerziehende mit 1 Kind: 1.500,--€
  • Familien/Alleinerziehende mit 2 Kindern: 4.000,--€
  • Familien/Alleinerziehende mit 3 Kindern und mehr: 7.500,--€
Angefragt ist die Zuteilung von zwei noch freien Wohnbauplätzen, Grundstück Flst.Nr. 627/21 mit 694 m² und Grundstück Flst.Nr. 627/19 mit 545 m².
B. Beratung und Beschlussfassung
Nach kurzer Aussprache beschloss der Gemeinderat einstimmig, die beiden Wohnbauplätze an die Antragssteller aus Heubach und aus Waiblingen zuzuteilen. Damit ist im Wohnbaugebiet nur noch ein freier Wohnbauplatz verfügbar.
  1. Kenntnisnahme der Beschlüsse des Technischen Ausschusses vom 17.10.2017
Der Technische Ausschuss hat in seiner öffentlichen Sitzung am 17.10.2017 den nachfolgenden Beschluss gefasst, der dem Gemeinderat zur Kenntnis gegeben wurde:
Bauantrag:
Umbau des Empfangsbereichs (OG) für Veranstaltungen, Umbau Gebäude, Erstellung überdachter Freisitz, Umgestaltung Außenanlagen (Parkplätze), Grundstück Flst. Nr. 51 + 51/1, Helmut-Ginzkey-Weg
Da zu dem Bauantrag Einwendungen durch mehrere Nachbarn vorliegen, hat der Technische Ausschuss nach eingehender Beratung beschlossen, die Entscheidung über das Einvernehmen noch zurückzustellen. Eine Entscheidung ist in der kommenden Ausschusssitzung im November vorbehalten.
Der Technische Ausschuss hat beschlossen, der Bauherrschaft und den Nachbarn ein Angebot für ein gemeinsames – unter Moderation der Gemeinde geleitetes - Gespräch zu machen, bei dem versucht werden soll, eine Vermittlung der widerstreitenden Interessen zu finden.
  1. Bekanntgaben/Verschiedenes
7.1. Kenntnisnahme des Beschlusses des Ausschusses für Soziale Angelegenheiten (ASA) vom 18.10.2017
Der ASA hat einstimmig beschlossen, künftig über kommunale Baumaßnahmen durch Beiträge in den sozialen Medien stärker zu berichten, so der Vorsitzende.
7.2. Geschäftsordnung des Gemeinderats und Ausübung des Hausrechts
- Ton- und Filmaufnahmen der öffentlichen Sitzungen

Aufgrund eines aktuellen Falls schlug der Bürgermeister vor, Ton- und Filmaufnahmen in den öffentlichen Sitzungen zu untersagen.
Der Gemeinderat stimmte dieser Handhabung einstimmig zu.
7.3. Gemeinderat /Ausschüsse - Sitzungsplan 2018
Der Vorsitzende legte dem Gremium den Entwurf für den Sitzungsplan 2018 vor.
  1. Anfragen der Gemeinderäte
8.1. Kauf und Vermietung einer Bühne
Auf die Anfrage informierte der Bürgermeister, dass die Gemeinde eine (Veranstaltungs-)bühne angeschafft habe, die grundsätzlich den örtlichen Vereinen gegen Entgelt vermietet werde. Über eine Entgeltordnung wird sich der Gemeinderat in einer der kommenden Sitzungen verständigen.
 
Ende der öffentlichen Sitzung um 20.10 Uhr.
Eine nicht-öffentliche Sitzung mit weiteren fünf Tagesordnungspunkten schloss sich der öffentlichen Sitzung an.
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