Gemeinde Bartholomä

Verunreinigung durch Hunde
09.05.2017

In letzter Zeit ist festzustellen, dass Hundekot in unseren öffentlichen Grünanlagen, auf Gehwegen, vor allem entlang der Kindergarten- und Schulwege liegt.
Daher dürfen wir hinweisen, dass nach der polizeilichen Umweltschutzverordnung der Halter oder Führer eines Hundes dafür zu sorgen hat, dass dieser seine Notdurft nicht auf Gehwegen, in Grün- und Erholungsanlagen oder in fremden Vorgärten verrichtet. Dennoch dort abgelagerter Hundekot ist unverzüglich vom Hundeführer zu beseitigen.
Auch für unsere Landwirte stellt Hundekot auf ihren Feldern und Wiesen nicht nur eine unschöne Hinterlassenschaft, sondern eine erhebliche Beeinträchtigung dar. Durch Hundekot im Futter können Krankheiten auf die Tiere übertragen werden. Näheres können Sie auf den aufgestellten Hinweistafeln des landwirtschaftlichen Bauernverbandes an den Spazierwegen erfahren.
Um dieses Ärgernis mit dem Hundekost zu vermeiden, hält die Gemeindeverwaltung für alle Hundehalter kostenlos Hundekotbeutel bereit. Diese können von den Hundehaltern während den Öffnungszeiten im Rathaus, unentgeltlich abgeholt werden. Wir bitten Sie herzlich, von den Tüten Gebrauch zu machen.
Die Mehrzahl der Hundehalter ist vernünftig, hält sich an die einschlägigen Vorschriften und bemüht sich redlich, keinen Hundekot zu hinterlassen. Hierfür sagen wir für dieses Verständnis herzlichen Dank!.

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