Der Gemeinderat der Gemeinde Bartholomä hat in der öffentlichen Sitzung am 26.09.2018 beschlossen, die Öffentlichkeit über den
Bebauungsplan und die örtlichen Bauvorschriften „Hirschrain-Nord, Erste Erweiterung“ zu beteiligen.
Ziel und Zweck der Planung ist es, neue Wohnbauflächen auszuweisen.
Zur Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) und § 74 Abs. 7 Landesbauordnung (LBO) liegen folgende
Unterlagen vom 15.10.2018 bis 15.11.2018 je einschließlich im Rathaus Bartholomä, Beckengasse
14 im Erdgeschoss während der Dienststunden öffentlich aus:
Während der Auslegungsfrist können Stellungnahmen in schriftlicher Form oder mündlich zur Niederschrift auf dem Rathaus
Bartholomä abgegeben werden.
Die eingereichten Stellungnahmen werden dem Gemeinderat der Gemeinde Bartholomä zur Prüfung und Abwägung vorgelegt. Eingegangene
Stellungnahmen werden mit jeweiliger Namensnennung öffentlich behandelt. Soll eine Stellungnahme anonym behandelt werden, ist dies
auf derselben eindeutig zu vermerken. Das Ergebnis wird erst nach dem durch den Gemeinderat erfolgten Beschluss versandt.
Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben.
Bartholomä, den 01.10.2018
gez. Thomas Kuhn, Bürgermeister
Für die geplanten künftigen Bauplätze können sich Bauwillige gerne an die Gemeindeverwaltung Bartholomä wenden. Die Gemeinde führt dazu eine
Interessentenliste.
Alle Bauwilligen sind zu einem Informationsgespräch über das geplante Wohngebiet am Montag, 12.November, 17.30 Uhr, Rathaus, herzlich eingeladen. Das
Informationsgespräch dient auch der Gemeindeverwaltung, um zu ermitteln, wie groß der erste Wohnbauabschnitt geplant werden soll. Derzeit sind noch keine
Bauplätze verkauft, vielmehr möchte die Gemeinde Bartholomä entsprechend des konkreten Bedarfs der Interessenten die Größe des ersten Bauabschnitts planen.
Persönliche Einladungen zu diesem Gespräch folgen in den kommenden Tagen an die bisher gemeldeten Bauwilligen.