- Ehrung der Mehrfachblutspender
Wie schon in den Vorjahren fand im Rahmen der Gemeinderatssitzung die Blutspenderehrung statt.
Gemeinsam mit der stv. Vorsitzenden des DRK-Ortsvereins, Sibylle Gößele und dem Bereitschaftsleiter des DRK, Matthias Duschek, nahm Bürgermeister Thomas
Kuhn die Ehrung von sechs Mehrfachblutspendern vor.
Unsere Gesellschaft brauche ganz dringend Blutspender. Viele Unfallopfer, aber auch Menschen, die schwere Operationen überstehen wollen, lebten davon,
lebten von Ihrem Blut, lebten durch Ihr Blut, so der Bürgermeister zu den Geehrten.
In nahezu jedem Verwandten- oder Bekanntenkreis gäbe es einen Menschen, dem durch Bluttransfusion das Leben gerettet wurde.
Wo stünden wir also, gäbe es keine Menschen wie Sie. Und mit welchem Recht könnten wir unser Land als Sozialstaat bezeichnen, fänden sich nicht Tausende
ehrenamtliche Blutspender, die für alle von schweren Schicksalsschlägen betroffenen Mitmenschen da sind? Abschließend seiner Rede rief der Bürgermeister
den Mehrfachblutspendern zu, dass sie die christliche Botschaft lebten: Du sollst Deinen Nächsten lieben wie dich selbst, und er dankte ihnen nochmals
sehr herzlich für diesen treuen Dienst.
Dabei dankte der Bürgermeister auch dem DRK-Ortsverein für die stets gute Ausrichtung der Blutspendetermine. Insgesamt hätten in Bartholomä im vergangenen
Jahr 154 Menschen Blut gespendet. Diese vergleichsweise hohe Spendenbereitschaft liege auch an der guten und verlässlichen Organisation des DRK-Ortsvereins.
Für 10 maliges Blutspenden wurde die Blutspender-Ehrennadel in Gold verleihen an:
Herr Peter Smyrek
Für 25 maliges Blutspenden wurden die Blutspender-Ehrennadel in Gold mit goldenem Lorbeerkranz verleihen an:
Frau Corinna Niederberger und Herr Joachim Palder
Für 50 maliges Blutspenden erhielten die Blutspender-Ehrennadel in Gold und goldenem Lorbeer und der eingravierten Zahl 50:
Herr Wolfgang Boffa und Herr Bernd Niederberger
Für 75 maliges Blutspenden wurde die Blutspender-Ehrennadel in Gold mit goldenem Eichenkranz verleihen an:
Herr Richard Möck
Bei der Bürgerfragestunde erkundigte sich Andrea Kohler-Burr zu mehreren Punkten:
Im Gemeindegebiet seien an einzelnen Stellen Bäume gefällt worden, obwohl dies ihrer Ansicht nach nicht erforderlich sei. Sie erkundigte sich nach dem Grund.
Weiterhin fragte sie, ob es in den einzelnen Bebauungsplänen Festsetzungen gäbe, wonach die Pflanzung von Thujahecken auf den privaten Grundstücken
ausgeschlossen sei. Sie erkundigte sich danach, ob es möglich sei, fortlaufende Informationen über den Stand des Steinbruchs zu erhalten. Und schließlich sei
es ärgerlich, dass einzelne Verkehrsteilnehmer in den Wohngebieten und vor allem im verkehrsberuhigten Bereich viel zu schnell unterwegs seien. Sie fragte nach
der Möglichkeit der Geschwindigkeitsüberwachung.
Bürgermeister Kuhn informierte, dass der Technische Ausschuss vor wenigen Jahren Kriterien definiert habe, wann im öffentlichen Straßenraum Bäume gefällt
werden. Die Tatsache, dass im Wohngebiet zwischenzeitlich sehr große und mächtige Laubbäume stehen, bereite zunehmend Sorgen, so durch starken Laubabwurf,
durch das Wurzelwerk, das teils Gehwege und private Hofflächen anhebe, usw.. Entsprechend der festgelegten Kriterien habe die Gemeinde in diesem Winter
vereinzelt Bäume entfernt. Es werde in der Pflanzsaison wieder ein Ersatz durch neues Grün erfolgen, so der Bürgermeister.
In der Tat sei in einzelnen Festsetzungen der Bebauungspläne geregelt, dass nur standortgerechte Bepflanzung auf den Grundstücken erfolgen dürfe. Der
Bürgermeister verwies darauf, dass neben dem ökologischen Nachteil die Thujahecke auf Dauer die Schwierigkeit habe, ansehlich in Form gehalten werden zu können.
Er meinte, die künftigen Bauherren und Häuslesbauer über die Inhalte des Bebauungsplans stärker zu beraten. Über die Planungen zum Steinbruch habe die Gemeinde
im vergangenen halben Jahr mehrfach in öffentlichen Sitzungen des Gemeinderats beraten und dazu Berichte veröffentlicht. Er werde mit dem Betreiber erörtern,
wie dem Informationsbedürfnis der Bürgerschaft mehr entsprochen werden könne. Dass einzelne Verkehrsteilnehmer in Wohngebieten zu schnell seien, sei ärgerlich
und gefährlich, so der Bürgermeister. Die Frage der gefahrenen Geschwindigkeit – gerade im Wohngebiet – gehe jeden von uns an, um mehr Rücksicht
aufeinander zu nehmen. Obwohl die Gemeinde für den „fließenden“ Verkehr nicht zuständig sei, werde er veranlassen, dass das Messgerät verstärkt in
Wohngebieten aufgestellt wird.
- Vorberatung der Verbandsversammlung der Verwaltungsgemeinschaft Rosenstein
insbesondere zur Jahresrechnung 2017, Haushaltsplan und -satzung 2018
A. Sachverhalt
Am 3. Mai findet in Böbingen an der Rems die Verbandsversammlung der Verwaltungsgemeinschaft Rosenstein statt.
Unter anderem stehen dort die Billigung der Jahresrechnung 2017 und der Haushaltsbeschluss zum Haushaltsjahr 2018, wie der Beitritt der VG zum Zweckverband
„4IT“ zur Beratung an.
a.) Jahresrechnung 2017
Die Jahresrechnung stellt sich positiv dar; für das Jahr 2017 liegt die Abrechnung günstiger, als geplant. Erfreulich ist, dass die geplante Entnahme aus der
Rücklage (geplant: 131.000,--€) nicht benötigt wird. Vielmehr kann der Rücklage ein Betrag in Höhe von 55.000,--€ zugeführt werden. Die Rücklage
weist mit dieser Zuführung damit zum 31.12.2017 einen Stand von 401.768,07 € aus.
Der Verband finanziert sich neben den eigenen Einnahmen über eine Verbandsumlage, die durch die Mitglieder zu entrichten ist.
Die Verbandsumlage 2017 fällt mit insgesamt 1.773 798,15 € leicht geringer als geplant aus.
Die Umlage 2017 für die Gemeinde Bartholomä beträgt tatsächlich 156.536,87 €.
b.) Haushaltsplan 2018
Der Haushaltsplan 2018 der Verwaltungsgemeinschaft Rosenstein hat ein Gesamtvolumen von 2.952.200,--€. Sein Volumen liegt damit um rund 87.000,--€
höher als im Vorjahr.
Die Erhöhung im Verwaltungshaushalt ist im Wesentlichen auf den höheren Personalkostenaufwand zurück zu führen, die Steigerung beträgt rd. 3,2 %.
Der Vermögenshaushalt 2018 berücksichtigt die Kosten im Bereich Datenverarbeitung. Die Finanzierung erfolgt aus den Rücklagen. Insbesondere geht es um den Tausch
der sechs Jahre alten Server und der PC's. Ziel ist die Anbindung an eine Cloud-Lösung beim kommunalen Rechenzentrum KIRU.
Geplant ist eine Rücklagenentnahme mit 100.000,--€.
Für die Gemeinde Bartholomä ist eine Verbandsumlage in Höhe von insgesamt 165.688,-- € und damit eine mehr als 6.500,--€ höhere Umlage als im Vorjahr
eingeplant.
c.) Beitritt zum Verband 4IT
Für die VG Rosenstein steht gleichfalls die Beratung und der Beschluss über den Beitritt zum Verband 4IT in der Verbandsversammlung an.
B. Beratung und Beschlussfassung
Der Geschäftsführer des Verbands, Thomas Kiwus, stellte dem Gremium ausführlich die Themen der nächsten Verbandsversammlung vor. Nach kurzen Rückfragen aus dem
Gremium nahm sodann der Gemeinderat einstimmig von der Jahresrechnung 2017, dem Haushaltsplanentwurf 2018 und dem geplanten Beitritts der VG Rosenstein in den
Verband 4IT Kenntnis und beauftragte die Vertreter der Verbandsversammlung, den entsprechenden Beschlüsse zuzustimmen.
- Beitritt zum neuen Zweckverband „4IT“
A. Sachverhalt
Seit Anfang der 1970er Jahre wurde mit dem Aufbau einer zentralen Datenverarbeitung für die Gemeinden in Baden-Württemberg begonnen. Zu Beginn gab es sieben
regionale Rechenzentren und die Datenzentrale Baden-Württemberg.
Nach diversen Fusionsprozessen in den letzten 40 Jahren besteht der Datenverbund Baden-Württemberg heute aus
1. der Datenzentrale Baden-Württemberg
2. dem Zweckverband Kommunale Informationsverarbeitung Reutlingen-Ulm (KIRU)
3. dem Zweckverband Kommunale Informationsverarbeitung Region Stuttgart (KDRS)
4. dem Zweckverband Kommunale Informationsverarbeitung Baden-Franken (KIVBF)
5. sowie verschiedenen Tochtergesellschaften der Zweckverbände (z.Bsp. IIRU)
Die Gemeinde Bartholomä ist Mitglied im Zweckverband Kommunale Informationsverarbeitung Reutlingen-Ulm (KIRU).
Aus verschiedenen Gründen soll der gesamte Datenverbund Baden-Württemberg neu strukturiert werden. Geplant ist, dass die drei Zweckverbände per Verbandsbeschluss
gemeinsam mit dem Land Baden-Württemberg die Trägerschaft für eine neue Datenanstalt („ITEOS“) übernehmen sollen, die zum 1. Juli 2018 aus der alten
Datenzentrale hervorgehen wird. Ziel des Beitritts der Zweckverbände KDRS, KIRU und KIVBF zur DZ BW und der Fusion der Zweckverbände zum Gesamtzweckverband 4IT
ist der Erhalt einer wettbewerbs- und zukunftsfähigen kommunalen IT in Baden-Württemberg. Dabei liegt der Fokus auf der dauerhaften Verbesserung von Leistungen
(Qualität, Service und Kosten) für Bestands- und Neukunden, indem die lokalisierten Synergien in den Leistungsprozessen sukzessive realisiert werden.
Eine gemeinsame Trägerschaft durch den Gesamtzweckverband 4IT und das Land Baden-Württemberg sichert ITEOS und damit der kommunalen IT eine zukunftsfähige
Neustruktur.
Die Kooperation zwischen dem Land und den Kommunen im Bereich der Informationstechnik und die Anbindung kommunaler Verfahren an die Verfahren der Landesbehörden
sind wesentlich für den Ausbau einer bürgerfreundlichen digitalisierten Verwaltung. Dadurch wird die Produktivität des Unternehmens gesteigert, was dabei hilft,
die Leistungsfähigkeit der kommunalen Verwaltung zu sichern.
B. Beratung und Beschlussfassung
Bürgermeister Kuhn stellte dem Gremium nochmals den Sachverhalt dar. Da bereits bei der Präsentation durch den Geschäftsführer der VG Rosenstein, Thomas Kiwus,
über diese geplante Fusion berichtet wurde, gab es zu diesem Tagesordnungspunkt kaum noch Fragen aus dem Gremium. Der Gemeinderat nahm sodann den Sachverhalt
zur geplanten Fusion zur Kenntnis und beschloss bei einer Gegenstimme, dass die Gemeinde der Fusion zustimmt.
- Erneuerung der bestehenden Computer/Server und Anschluss an eine Cloud-Lösung in der Gemeindeverwaltung
A. Sachverhalt
In der Gemeindeverwaltung wurden zuletzt im Jahr 2012 die PCs getauscht. Daher wird seit sechs Jahren mit dem bestehenden EDV- und Netzwerksystem gearbeitet.
Aufgrund der technischen Entwicklung, dem erweiterten Softwarebedarf in den Fachverfahren und der Überschreitung der empfohlenen Verwendungsdauer von
Verwaltungscomputern hat es in der letzten Zeit teils Probleme und aktuell teils auch Ausfälle der Rathaus-EDV gegeben.
Ursprünglich war geplant, im Zuge des Verwaltungsumzuges in das umzugestaltende Dorfhaus auch zu diesem Zeitpunkt die EDV zu erneuern.
Um aktuell weiterhin die Verwaltungsarbeit erledigen zu können, muss die technische EDV-Ausstattung in der Gemeindeverwaltung nun jedoch schnell erneuert werden.
Diese Erneuerung verträgt keinen weiteren Aufschub.
Hierbei sind eine Vielzahl von Sicherheits- und Datenschutzvorschriften zu beachten. Es stellt sich klar heraus, dass die Umstellung auf eine Cloud-Lösung die
sinnvollste Lösung ist, da auch innerhalb der Verwaltungsgemeinschaft Rosenstein auf dieses System schon umgestellt worden bzw. dies dort ebenfalls in der
aktuellen Planung ist.
B. Beratung und Beschlussfassung
Der Vorsitzende stellte dem Gemeinderat den Sachverhalt und die Kostenangebote vor. Aus der Mitte des Gremiums wurden Fragen nach dem jetzigen Zeitpunkt der
Umstellung, nach der Weiterverwendung der Komponenten nach dem Umzug ins Dorfhaus und nach dem Verhältnis zwischen angesprochener Fusion der Datenverbände und
der jetzigen Umstellung der EDV an den Vorsitzenden gerichtet. Die jetzt zu beschaffende EDV werde selbstverständlich auch in den neuen Räumlichkeiten
weiterverwendet, so der Bürgermeister. Da jedoch die EDV jetzt an ihre Grenzen komme, müsse diese Umstellung vorgezogen werden, dies sei jedoch nicht schädlich
und mit Mehrkosten verbunden. Der Gemeinderat beauftragte sodann nach weiterer ausführlicher Beratung und Diskussion einstimmig die Anschaffung der neuen EDV mit
der Bereitstellung der Cloud-Lösung.
- Energetisches Quartierkonzept Ortsmitte
- Beschluss zur Durchführung einer Einwohnerversammlung
A. Sachverhalt
Der Gemeinderat Bartholomä hatte auf Anregung des Arbeitskreises Energie Ende des Jahres 2016 die Erstellung eines Quartierskonzepts beraten und dazu das Büro
IBS, Bietigheim-Bissingen beauftragt. Für dieses Quartierkonzept erhält die Gemeinde Bartholomä aus Kfw-Mitteln 65 % der Honorarkosten bezuschusst.
Im Mai 2017 konnten bereits erste Zwischenergebnisse aus dem Quartierkonzept vorgestellt werden. Insbesondere wurden hier zur Frage einer Nahwärmeversorgung in
der Ortsmitte verschiedene Varianten durch das Planungsbüro gerechnet. Hierbei ist – je nach Variante – mit Kosten bis zu 4,6 Mio. € auszugehen.
Die unterschiedlichen Varianten wurden intensiv im Gemeinderat diskutiert. Schlussendlich hat sich der Gemeinderat dafür ausgesprochen, gemeinsam mit dem
Arbeitskreis Energie bezüglich eines alternativen Betreibermodells Lösungen zu finden.
Unter Mitwirkung der der Klima- und Energieagentur Baden-Württemberg (KEA) in Karlsruhe und der Hochschule Aalen wurden Gespräche mit möglichen
Dienstleistern/Betreibern geführt. Demnach besteht grundsätzlich Interesse und es ist möglich, Dritte in das Projekt mit einzubinden.
Um die Nahwärmeversorgung möglichst wirtschaftlich darzustellen, ist es erforderlich, eine hohe Anschlussdichte mit einer Vielzahl von Anschlussnehmern zu
gewinnen. Je größer die Zahl der Anschließer/Wärmeabnehmer im Quartier ist, desto wirtschaftlicher kann die Investition und der Betrieb geführt werden. Daher ist
geplant, durch die Gemeinde und den Arbeitskreis Energie über den momentanen Stand in der Projektierung der Nahwärmeversorgung in der Öffentlichkeit zu berichten.
Ziel ist es, die Vorteile einer Nahwärmeversorgung in Bartholomä zu vermitteln und das Interesse für dieses Projekt weiter zu stärken. Dazu ist eine
Einwohnerversammlung geplant.
B. Beratung und Beschlussfassung
Der Gemeinderat nahm vom aktuellen Sachstand zum energetischen Quartierkonzept mit der Planung einer Nahwärmeversorgung Kenntnis und beschloss, eine
Einwohnerversammlung für Montag, 16.04.2018, anzubieten.
- Bekanntgaben/Verschiedenes
Der Vorsitzende informierte das Gremium über die nachfolgenden Punkte wie folgt:
7.1. Genehmigte Haushaltssatzung 2018
Der Bürgermeister gab den Genehmigungsvermerk des Landratsamts für den Haushaltsplan mit Haushaltssatzung 2018 bekannt und verwies auf die beiden
Feststellungen in der Urkunde. Demnach weist das Landratsamt für die mittelfristige Finanzplanung auf eine weiterhin sparsame und wirtschaftliche
Haushaltsführung hin. Ebenso ergeht der Hinweis, dass ab dem Jahr 2020 der Haushalt der Gemeinde in der neuen Form des NKHR vorgelegt werden muss.
7.2. Änderungen der Abwassersatzung und der Wasserversorgungssatzung sind rechtmäßig
Die Gemeinde hat die beiden Satzungen im Dezember geändert. Das Landratsamt Ostalbkreis hat nach Anzeige der geänderten Satzungen nun festgestellt, dass die
Satzungen rechtmäßig zustande gekommen sind, so der Bürgermeister.
7.3. Nutzungsvertrag Gemeinde / Kirchengemeinde
Zwischen beiden Gemeinden besteht ein Nutzungsvertrag für die Module am Kindergarten. Die Kirchengemeinde habe nun fristgemäß den Vertrag gekündigt, da kein
weiterer Bedarf erkennbar sei. Damit werde die Gemeinde die Module im Sommer wieder abbauen.
7.4. Umbau Dorfhaus
Derzeit laufe die Ausschreibungsfrist für die einzelnen Gewerke zum geplanten Umbau, so der Vorsitzende. Die ersten Umbauarbeiten seien für Anfang Mai
eingeplant. Alle Nutzer des Hauses wurden darüber schriftlich Anfang März in Kenntnis gesetzt.
7.5. Vorschlagsliste Schöffen
Der Vorsitzende gab bekannt, dass die Gemeinde zwei Vorschläge für die Liste in der Sitzung im Mai bestimmen müsse. Da aktuell mehrfach von Bürgern Interesse
bekundet ist, sprach sich das Gremium dafür aus, darüber öffentlich zu informieren.
- Anfragen der Gemeinderäte
Bei den Anfragen wurden das nachfolgende Thema angesprochen:
Nutzung des E-Dorfautos
Aus der Mitte des Gremiums wurde angesprochen, dass in der Bürgerschaft noch nicht so ganz bekannt sei, dass das Fahrzeug jedem Bürger zur Verfügung stehe.
Es solle daher das E-Auto aktiver beworben werden und weiterhin ein Besichtigungs-/Einweisungstermin mit Probefahrten angeboten werden.
Die Verwaltung wird diese gegebene Anregung gemeinsam mit dem Arbeitskreis Energie aufgreifen.
Ende der öffentlichen Sitzung um 20.10 Uhr.
Eine nicht-öffentliche Sitzung mit sechs Tagesordnungspunkten schloss sich an.