Außerhalb der Ortsdurchfahrten
ist überall in Bartholomä in den Straßen die „Zone 30“ eingerichtet. Der Gemeindebauhof hat in der vergangenen Woche nun die durch das
Verkehrszeichen 274.1. festgesetzte Höchstgeschwindigkeit zusätzlich verdeutlicht, in dem die Zahl „30“ deutlich sichtbar auf den
Straßenbelag aufgebracht wurde.
Die Gemeinde bittet aus Rücksicht auf die Fußgänger, insbesondere unsere Kinder und unsere Senioren um Beachtung der angeordneten
Höchstgeschwindigkeit. Die Einhaltung der Straßenverkehrsordnung ist ein wichtiger Beitrag von jeder/m für eine bessere und höhere Verkehrssicherheit.
Dort wo noch nicht erfolgt, wird der Gemeindebauhof in den kommenden Wochen noch weitere Straßen mit dieser Geschwindigkeitsbegrenzung zusätzlich
kennzeichnen.