Das Landratsamt Ostalbkreis hat in Bartholomä auch im Jahr 2017 Geschwindigkeitsmessungen durchgeführt. Es waren mobile Standorte innerhalb der Zone 30
der Böhmenkircher Straße in Fahrtrichtung L 1221 und in Fahrtrichtung Ortsmitte, in der Gaisgasse in Fahrtrichtung Beckengasse und in Fahrtrichtung
Hirschgasse eingerichtet. Gleich mehrere Kontrollen wurden an der L 1162 am Möhnhof in Fahrtrichtung Heubach und Bartholomä während des Jahres durchgeführt.
Die stationäre Anlage an der L 1162 Ortseinfahrt aus Fahrtrichtung Heubach wurde ebenfalls mit ausgewertet.
Am Standort Böhmenkircher Straße wurden insgesamt 653 Fahrten gemessen. Innerhalb der Zone 30 wurden dabei 224 Fahrzeuge beanstandet. Der Großteil davon
liegt noch im Verwarnungsbereich (201 Verkehrsteilnehmer); 23 Verkehrsteilnehmer haben ein Bußgeld erhalten.
Am Standort Gaisgasse wurden insgesamt 465 Fahrten registriert. Innerhalb dieser Zone 30 wurden insgesamt 128 Fahrzeuge beanstandet. Diese lagen fast alle
im Verwarnungsbereich (123 Verkehrsteilnehmer); 5 Verkehrsteilnehmer mussten ein Bußgeld bezahlen.
Am Standort L 1162 Möhnhof wurden insgesamt 968 Fahrten gemessen. Innerhalb der angeordneten Begrenzung mit 40 km/h wurden insgesamt 201 Fahrzeuge
beanstandet. Diese lagen fasst alle im Verwarnungsbereich (182 Verkehrsteilnehmer); 19 Verkehrsteilnehmer wurden mit einem Bußgeld belegt.
Die stationäre Anlage hat insgesamt 99.253 Fahrten gemessen. Innerhalb der Ortsdurchfahrt mit festgesetzten max. 50 km/h wurden insgesamt 108 Fahrzeuge
beanstandet. Der Großteil davon liegt noch im Verwarnungsbereich (96 Verkehrsteilnehmer); 12 Verkehrsteilnehmer haben ein Bußgeld erhalten.
Das Landratsamt hat angekündigt, weitere Messungen im Gemeindegebiet auch im Jahr 2018 durchzuführen.
Die Gemeinde bittet, auf die max. zulässige Geschwindigkeit schon in eigenem Interesse zu achten.