Gemeinde Bartholomä

Mittagsruhe von 12-14 Uhr bei Haus- und Gartenarbeiten einhalten – bitte beachten
08.06.2018

Viele Mitbürgerinnen und Bürger beachten und respektieren die Ruhezeiten von 12 bis 14 Uhr. Diese Regelung der Ruhezeiten ist ein guter Teil unserer Lebens- und Wohnqualität im Ort.
Nach der Polizeiverordnung der Gemeinde dürfen private Haus- und Gartenarbeiten, die zu erheblichen Belästigungen anderer führen können, in der Zeit von 20 Uhr (während der Sommerzeit von 21 Uhr) bis 8 Uhr und von 12 Uhr bis 14 Uhr und an Sonn- und Feiertagen  n i c h t  ausgeführt werden. Zu den Haus- und Gartenarbeiten zählen typischerweise vor allem das Rasenmäharbeiten oder das Holzspalten und -sägen.
Den Wortlaut der Polizeiverordnung können Sie gerne auch hier nachlesen.
Für Ihr Verständnis danken wir Ihnen.

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