Gemeinde Bartholomä

Fahrzeuge nicht auf Gehwegen parken
15.06.2018

Die Verwaltung weist aus gegebenem Anlass daraufhin, dass innerhalb der Ortslage PKWs, Anhänger oder Wohnmobile auf Gehwegflächen geparkt werden. Insbesondere der Bereich Lauterburger Straße viel hier negativ auf.
Dabei ist der Gehweg grundsätzlich nicht dem Abstellen und Parken der Fahrzeuge gewidmet, vielmehr der Benutzung durch die Fußgänger vorbehalten.
Durch das Parken der Fahrzeuge auf Gehwegen besteht für die Fußgänger oftmals kein Durchkommen mehr und es muss die Straße benutzt werden. Damit besteht unter Umständen aber gerade eine Verkehrsgefährdung, da insbesondere Kinder und auch ältere Personen die Gefahren des Straßenverkehrs nicht immer richtig einschätzen können.
Die Gemeindeverwaltung wird daher in den kommenden Wochen verstärkt darauf achten, dass Fahrzeuge gemäß der Straßenverkehrsordnung abgestellt werden.
Die Verwaltung bittet darum, auch selbst bei nur vorübergehendem Parken, Fahrzeuge ordnungsgemäß abzustellen.

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