In letzter Zeit ist wieder vermehrt festzustellen, dass Hundekot in unseren öffentlichen Grünanlagen, auf Gehwegen, den Feldwegen und in den
Wohngebieten liegt.
Daher dürfen wir hinweisen, dass nach der polizeilichen Umweltschutzverordnung der Halter oder Führer eines Hundes dafür zu sorgen hat, dass
dieser seine Notdurft nicht auf Gehwegen, in Grün- und Erholungsanlagen oder in fremden Vorgärten verrichtet. Dennoch dort abgelagerter
Hundekot ist unverzüglich vom Hundeführer zu beseitigen.
Auch für unsere Landwirte stellt Hundekot auf ihren Feldern und Wiesen nicht nur eine unschöne Hinterlassenschaft, sondern eine erhebliche
Beeinträchtigung dar. Durch Hundekot im Futter können Krankheiten auf die Tiere übertragen werden. Näheres können Sie auf den aufgestellten
Hinweistafeln des landwirtschaftlichen Bauernverbandes an den Spazierwegen erfahren.
Um dieses Ärgernis mit dem Hundekot zu vermeiden, hält die Gemeindeverwaltung für alle Hundehalter kostenlos Hundekotbeutel bereit. Diese
können von den Hundehaltern während den Öffnungszeiten im Rathaus, unentgeltlich abgeholt werden.
Wir bitten Sie herzlich, von den Tüten Gebrauch zu machen.
Die Mehrzahl der Hundehalter ist vernünftig, hält sich an die einschlägigen Vorschriften und bemüht sich redlich, keinen Hundekot zu
hinterlassen. Hierfür sagen wir für dieses Verständnis herzlichen Dank !