Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses und der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit
Der Gemeinderat der Gemeinde Bartholomä hat in der öffentlichen Sitzung am 10.04.2019 beschlossen, den Bebauungsplan und die
örtlichen Bauvorschriften „Brunnenfeldstraße – Änderung und Erweiterung“ aufzustellen. Das Bebauungsplanverfahren
wird nach § 13a Baugesetzbuch (BauGB) durchgeführt.
Dieser Aufstellungsbeschluss wird hiermit nach § 2 Abs. 1 BauGB ortsüblich bekannt gemacht.
Mit dem Bebauungsplanverfahren soll die Festsetzung eines eingeschränkten Gewerbegebiets für den bestehenden Gemeindebauhof mit
einer Erweiterungsfläche ermöglicht werden. Mit einer Festsetzung als Mischgebiet für bestimmte Grundstücke ist die Sicherung des
Bestands und der städtebaulichen Ordnung der gastronomischen Nutzung geplant. Weitere Grundstücke werden in die Festsetzung als
Mischgebiet einbezogen.
Zur Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB und § 74 Abs. 7 Landesbauordnung (LBO) liegen folgende Unterlagen
je einschließlich im Rathaus Bartholomä, Flur im OG, Brunnenfeldstraße 1, während der Dienststunden öffentlich aus:
Es besteht Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung der Planung. Ansprechpartner ist
Herr Bürgermeister Thomas Kuhn.
Die ausliegenden Unterlagen können zusätzlich hier eingesehen werden:
Bebauungsplan „Brunnenfeldstraße – Änderung und Erweiterung“ (2,33 MB)
Der Geltungsbereich ist aus der beigefügten, nicht maßstäblich verkleinerten Karte ersichtlich.
Bartholomä, den 18.04.2019
gez. Thomas Kuhn, Bürgermeister