Gemeinde Bartholomä

Bebauungsplan und örtliche Bauvorschriften „Brunnenfeldstraße – Änderung und Erweiterung“
26.04.2019

Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses und der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit
Der Gemeinderat der Gemeinde Bartholomä hat in der öffentlichen Sitzung am 10.04.2019 beschlossen, den Bebauungsplan und die örtlichen Bauvorschriften „Brunnenfeldstraße – Änderung und Erweiterung“ aufzustellen. Das Bebauungsplanverfahren wird nach § 13a Baugesetzbuch (BauGB) durchgeführt.
Dieser Aufstellungsbeschluss wird hiermit nach § 2 Abs. 1 BauGB ortsüblich bekannt gemacht.
Mit dem Bebauungsplanverfahren soll die Festsetzung eines eingeschränkten Gewerbegebiets für den bestehenden Gemeindebauhof mit einer Erweiterungsfläche ermöglicht werden. Mit einer Festsetzung als Mischgebiet für bestimmte Grundstücke ist die Sicherung des Bestands und der städtebaulichen Ordnung der gastronomischen Nutzung geplant. Weitere Grundstücke werden in die Festsetzung als Mischgebiet einbezogen.
Zur Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB und § 74 Abs. 7 Landesbauordnung (LBO) liegen folgende Unterlagen

vom 29.04.2019 bis zum 29.05.2019

je einschließlich im Rathaus Bartholomä, Flur im OG, Brunnenfeldstraße 1, während der Dienststunden öffentlich aus:

  • Bebauungsplanentwurf „Brunnenfeldstraße – Änderung und Erweiterung“ nach der Karte vom 01.04.2019
  • Textteil und örtliche Bauvorschriften vom 01.04.2019
  • Begründung vom 01.04.2019, jeweils gefertigt vom Büro Planwerkstatt am Bodensee

Es besteht Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung der Planung. Ansprechpartner ist Herr Bürgermeister Thomas Kuhn.
Die ausliegenden Unterlagen können zusätzlich hier eingesehen werden:
Bebauungsplan „Brunnenfeldstraße – Änderung und Erweiterung“ (2,33 MB)
Der Geltungsbereich ist aus der beigefügten, nicht maßstäblich verkleinerten Karte ersichtlich.
Bartholomä, den 18.04.2019
gez. Thomas Kuhn, Bürgermeister

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