- Bebauungsplan und Satzung über örtliche Bauvorschriften im Geltungsbereich des Bebauungsplans „Brunnenfeldstraße – Änderung und Erweiterung“
- Aufstellungsbeschluss
- Billigung des Vorentwurfs
- Beschluss zur frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden
A. Sachverhalt
Der im Jahr 2004 aufgestellte Bebauungsplan „Brunnenfeldstraße“ trat mit seiner öffentlichen Bekanntgabe im Juni 2008
in Kraft. Ziel des Bebauungsplans „Brunnenfeldstraße“ war es, den industriellen Altstandort „Areal Ginzkey“
zu beseitigen, die baurechtlichen Voraussetzungen für die Sanierung des Gebiets und die anschließende Bebauung mit Wohnhäusern im
südlichen Plangebiet zu ermöglichen und im Norden des Plangebiets u.a. eine Parkierung für die Erlebnisgastronomie festzusetzen.
Die Gemeinde Bartholomä plant aktuell gemeinsam mit einem Arbeitskreis ehrenamtlicher Bürgerinnen und Bürger eine
Nahwärmeversorgung für die Ortsmitte Bartholomä aufzubauen. Als möglicher Standort einer Heizwärmezentrale kommt der Bereich des
Gemeindebauhofs infrage. Für das an den Gemeindebauhof angrenzende Grundstück sollen die Voraussetzungen für eine Wärmezentrale
geprüft werden.
Darüber hinaus sind die privaten Grundstücke der Erlebnisgastronomie und die Grundstücke an der Beckengasse in ein
Bebauungsplanverfahren einzubinden, um dort über Festsetzungen des künftigen Bebauungsplans die Nutzungen zu ordnen und
festzusetzen.
Für den Start in das Bebauungsplanverfahren ist zunächst ein förmlicher Aufstellungsbeschluss zu fassen und ein erster Vorentwurf
zum Bebauungsplan vom Gremium zu billigen. Die Gemeinde Bartholomä geht davon aus, dass ein Verfahren des sog. „Bebauungsplan
der Innenentwicklung“ Anwendung findet.
Ein Umweltbericht ist für dieses Verfahren nicht erforderlich, jedoch soll eine artenschutzrechtliche Beurteilung durchgeführt
werden. Weiterhin soll ein von der Gemeinde zu beauftragendes Lärmgutachten Einfluss in die Planungen nehmen.
Über den ersten Vorentwurf wird die Öffentlichkeit frühzeitig zu den allgemeinen Zielen und Zwecken der Planung unterrichtet
werden. Dazu werden nach vorheriger Bekanntmachung im Amtsblatt die Vorentwürfe im Rathaus Bartholomä während der Dienststunden
öffentlich ausgelegt und darüber hinaus ergänzend am 13.05.2019 eine Informationsveranstaltung angeboten.
Weiterhin werden die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange von der Auslegung benachrichtigt.
B. Beratung und Beschlussfassung
Bürgermeister Kuhn legte dem Gremium den Vorentwurf ausführlich dar und ging auf den Anlass der Planungen ein. Danach fasste der
Gemeinderat den Aufstellungsbeschluss des Bebauungsplanes „Brunnenfeldstraße – Änderung und Erweiterung“ und die
Satzung über örtliche Bauvorschriften im Geltungsbereich des Bebauungsplans und fasste die Beschlüsse für das weitere Verfahren der
frühzeitigen Beteiligungen.
- Energieautarke Gemeinde: Durchführung eines Angebotsverfahren für das Sanierungsmanagement
A. Sachverhalt
Bei der Gemeindeentwicklungsplanung 2013/2014 hat die Bürgerschaft dem Ziel „energieautarke Gemeinde Bartholomä“ eine
sehr hohe Priorität eingeräumt.
Im Zuge des damaligen Entwicklungsprozesses hat sich zeitgleich auch ein Arbeitskreis mit ehrenamtlicher Bürgern zusammen gefunden.
Der Arbeitskreis „Energie“ hat seitdem viele Impulse gegeben und konkrete Maßnahmen recherchiert, vorbereitet und
Förderprojekte initiiert. Der Arbeitskreis hat neben diesen verschiedenen Initiativen angeregt, zur Unterstützung der
ehrenamtlichen Arbeit in der Gemeinde und mit Blick auf das Ziel „energieautarke Gemeinde“ einen Sanierungsmanager
anzustellen. Ein Sanierungsmanager wird auf drei Jahre hin aus KfW-Mitteln zu 65% gefördert. Dazu hatte die Gemeinde einen
entsprechenden Zuschussantrag bei der KfW eingereicht und aktuell für die Zeit von drei Jahren eine Bewilligung der KfW mit
insgesamt 150.000 € erhalten. Grundlage für die Arbeit des Sanierungsmanagements bildet das erstellte Quartierskonzept für
Bartholomä. Das im Jahr 2017 fertiggestellte Konzept bündelt die Maßnahmen in vier Themen – und Handlungsfelder für das
künftige Management:
- Energieversorgung und -erzeugung
- Energetische Gebäudemodernisierung von Einzelgebäuden
- Öffentlichkeitsarbeit
- Koordinierung und Organisation
Konkret kommen dem Quartiersmanagement insbesondere die nachfolgenden Aufgaben zu:
- Unterstützung und Beratung der Bürger beim Austausch alter Heizungsanlagen gegen eine effiziente neu gewählte auch mit Blick
auf die Vorgaben des Energie-Wärmegesetz des Landes Baden-Württemberg
- Unterstützung und Beratung der Bürger bei energetischen Sanierung ihrer Wohngebäude
- Mithilfe bei der Gründung einer Energiegenossenschaft zur lokalen Versorgung mit Strom und Wärme
- Prüfung der Umsetzbarkeit – und bei positivem Ergebnis – Realisierung eines Wärmenetzes unter Nutzung von Abwärme
bzw. regenerativer Energien mit niedrigem Primärenergiefaktor
- Umstellung der Straßenbeleuchtung als großen kommunalen Stromverbraucher auf effiziente LED-Technik
B. Beratung und Beschlussfassung
Sehr konstruktiv diskutierte der Gemeinderat über die Aufgaben und die Planung eines Sanierungsmanagers. Dabei legte das Gremium
Wert darauf, dass die geforderte Leistung klar beschrieben sein müsse. Auch die Möglichkeit, die Beauftragung abschnittsweise
vornehmen zu können wurde im Gremium deutlich hervorgehoben. Nach weiterer Diskussion beschloss sodann der Gemeinderat einstimmig,
ein Angebotsverfahren für das Sanierungsmanagement durchzuführen und auf der Grundlage dieses Ausschreibungsergebnisses zu
beauftragen.
- Wohnbaugebiet „Hirschrain-Nord, Erste Erweiterung“
- Zuteilung von Wohnbauplätzen
A. Sachverhalt
Im neuen Wohnbaugebiet „Hirschrain-Nord, erste Erweiterung“ ist im ersten Bauabschnitt die Erschließung von 18
attraktiven Wohnbauplätzen geplant. In einem zweiten Abschnitt können bei entsprechendem Bedarf voraussichtlich 11 weitere
Wohnbauplätze zu einem späteren Zeitpunkt erschlossen werden. Der Grundstückspreis beträgt im ersten Abschnitt 125,--€/m²,
erschlossen. Die Erschließungsarbeiten beginnen in Kürze.
Die Gemeindeverwaltung hat nun alle ihr bekannten Bauplatzinteressenten schriftlich informiert, dass die Bauplätze zugeteilt
werden und die Bauwilligen um Äußerung dazu gebeten.
Die Gemeinde gewährt für dieses Baugebiet bei Kauf eines Wohnbauplatzes von der Gemeinde ein Bau-Familiengeld wie folgt:
- Familien/Alleinerziehende mit 1 Kind: 1.500,--€
- Familien/Alleinerziehende mit 2 Kindern: 4.000,--€
- Familien/Alleinerziehende mit 3 Kindern und mehr: 7.500,--€
Angefragt ist aktuell nun die Zuteilung von 17 Bauplätzen.
B. Beratung und Beschlussfassung
Das Gremium nahm von der Übersicht über die angefragten Baugrundstücke Kenntnis und beschloss sodann einstimmig, die Zuteilung der
Bauplätze an die Bauwilligen vorzunehmen.
- Annahme von Spenden und Sponsoring
A. Sachverhalt
Der Gemeinderat hat nach den gesetzlichen Vorschriften hinsichtlich der Annahme und Behandlung von Spenden, Schenkungen und
ähnlichen Zuwendungen im Einzelfall zu entscheiden. Für das Sozialprojekt „miteinander-füreinander in Bartholomä“
wurden in jüngster Zeit insgesamt 173,90 € gespendet; eine Einzelspende für die Anschaffung von Instrumenten für die
Laubenhartschule beläuft sich auf 300 € und für die "Aktion Loipe" gingen von vielen Spendern insgesamt
2.240 € der Gemeinde zu.
B. Beratung und Beschlussfassung
Der Vorsitzende dankte herzlich den Spendern und freute sich insbesondere über die Einzelspende für die Instrumente an der
Laubenhartschule und die vielen Spenden für die "Aktion Loipe".
Nach kurzer Aussprache nahm sodann der Gemeinderat die Spenden formal an.
- Kenntnisnahme der Beschlüsse des Technischen Ausschusses vom 02.04.2019
Der Technische Ausschuss hat in seiner öffentlichen Sitzung am 02.04.2019 die nachfolgenden Beschlüsse gefasst, die dem Gemeinderat
zur Kenntnis gegeben wurden:
Baugesuche
a.) Anbauten an Ferienhaus, Grundstück Flst. Nr. 761, Trakehnerstraße
An dem Ferienhaus sind der Anbau von Dachgauben und ein Wintergartenanbau geplant. Da die Abweichungen von den Festsetzungen des
Bebauungsplans und der Gestaltungssatzung untergeordnet sind und das Vorhaben städtebaulich vertretbar ist, hat das Gremium
einstimmig das Einvernehmen erteilt.
b.) Neubau Aufsichtsturm, Grundstück Flst. Nr. 675, Otto-Höfliger-Straße
Beim neuen Mountainbikepark ist die Errichtung eines Aufsichtsturms geplant. Da durch das Vorhaben keine öffentlichen Belange
beeinträchtigt sind, hat der Technische Ausschuss einstimmig das Einvernehmen erteilt.
c.) Umnutzung, Scheunendurchfahrt im Verkaufsraum, Grundstück Flst. Nr. 97, Hauptstraße
Der Technische Ausschuss hat das Vorhaben sehr begrüßt, dient die geplante Umnutzung dazu, die Lebensmittelversorgung in Bartholomä
zu stärken. Da die rechtlichen Voraussetzungen vorliegen, hat der Technische Ausschuss einstimmig das kommunale Einvernehmen
erteilt.
- Verschiedenes/Bekanntgaben
Unter diesem Punkt informierte der Bürgermeister zu den nachfolgenden Sachverhalten:
6.1. Einwohnerversammlung am Dienstag, 16.04.2018 zum Thema „Nahwärmekonzept Bartholomä“
6.2. Friedhof Bartholomä - neue Grabformen
Das im vergangenen Jahr beauftragte Planungsbüro hat der Gemeindeverwaltung erste Entwürfe vorgelegt. Dazu stehen noch Gespräche
aus, bevor die Planung im Gremium vorgestellt werden kann, so der Vorsitzende.
Ende der öffentlichen Sitzung um 19.40 Uhr.
Eine nicht-öffentliche Sitzung mit vier Tagesordnungspunkten schloss sich an.