Bei der Bürgerfragestunde erkundigte sich eine Zuhörerin nach der Geschäftsordnung des Gemeinderats zur Nutzung von Smartphones
während der Sitzung. Weiterhin fragte Sie, warum die Namen der in der Bürgerfragestunde Fragenden öffentlich werden. Auch ein
anderer Zuhörer erkundigte sich danach.
Der Vorsitzende meinte, dass eine Geschäftsordnung in diesem Punkt nicht gegeben sei. Bei einer öffentlichen Sitzung bestehen
keine Bedenken, Namen der Fragenden zu erwähnen.
- Ortsdurchfahrt Bartholomä
- Prüfung Geschwindigkeitsreduzierung und Verkehrsüberwachung
A. Sachverhalt
In der Gemeinde Bartholomä bestehen zwei Landesstraßen in der Ortsdurchfahrt:
Die L 1162 (von Heubach bis Einmündung Beckengasse) und die L 1165 von Essingen, weiterführend über die Hauptstraße bis nach
Steinheim.
Die Ortsdurchfahrt bietet mit Blick auf den gegebenen Straßenverkehr immer wieder Anlass für Beratungen im Gemeinderat. Teils sind
es die Geschwindigkeiten einzelner Verkehrsteilnehmer oder die Frage des zunehmenden Schwerlastverkehrs und damit vor allem die
damit verbundenen Immissionen – vor allem des Lärms – auf der Ortsdurchfahrt, die Einhaltung der
Straßenverkehrsordnung, sowohl des „fließenden“, wie des „ruhenden“ Verkehrs. Generell besteht auf den
Ortsdurchfahrten im Gebiet der Bundesrepublik Deutschland die Geschwindigkeitsbegrenzung mit 50 km/h. Ausnahmen hiervon sind nur
unter sehr engen gesetzlichen Voraussetzungen durch Genehmigung durch die zuständige Verkehrsbehörde möglich. Außerhalb der
Ortsdurchfahrten besteht flächendeckend im Dorfgebiet Bartholomä eine 30 km/h Begrenzung.
Eine Geschwindigkeitsbegrenzung bzw. bauliche Maßnahmen zur Geschwindigkeitsreduzierung in der Ortsdurchfahrt wurden in der
Vergangenheit seitens der Bürgerschaft und im Gemeinderat schon besprochen.
Bislang scheiterte eine Umsetzung einer verkehrsrechtlichen Reduzierung an den fehlenden rechtlichen Voraussetzungen.
Zuletzt hatte die Gemeinde auch ein Lärmsanierungsprogramm bewilligt erhalten, um den Gebäudeeigentümern an der Ortsdurchfahrt
Zuschüsse z.B. für Lärmschutzfenster ausreichen zu können.
Aufgrund eines im vergangenen Jahr gestellten Antrags eines Bürgers und der rechtlichen Prüfung durch die zuständige
Straßenverkehrsbehörde wäre nun nach aktueller Rechtslage und aufgrund eines neuen Gerichtsurteils eine
Geschwindigkeitsreduzierung nicht mehr gänzlich ausgeschlossen. Eine Möglichkeit besteht, wenn nachweislich hohe
Verkehrslärmbelastungen und eine Vielzahl von Bewohnern der Belastung ausgesetzt sind.
Um seitens der Straßenverkehrsbehörde eine objektive Beurteilung durchführen zu können, sind schalltechnische Berechnungen nach den
Rechtsvorschriften der Richtlinie für Lärmschutz an Straßen (RLS-90) erforderlich. Dazu ist der Ist-Zustand maßgebend und es sind
lokale Verkehrserhebungen eines fachlich qualifizierten Büros durchzuführen.
Zur besseren Verkehrsüberwachung hatte das Landratsamt Ostalbkreis bereits im Jahr 2017 eine Konzeption zur Modernisierung der
stationären Geschwindigkeitsüberwachung erstellt.
Insgesamt betreibt der Landkreis 33 stationäre Geschwindigkeitsmessanlagen. Eine stationäre Anlage befindet sich am Ortseingang
Bartholomä an der L 1162. Der Landkreis plant, in den kommenden Jahren die Geschwindigkeitsmessanlagen sukzessive zu modernisieren;
dies entweder durch den Bau von neuen stationären Blitzern oder durch die Modernisierung bestehender Geschwindigkeitsanlagen.
B. Beratung und Beschlussfassung
Zur Sitzung begrüßte der Vorsitzende den Vertreter der unteren Straßenverkehrsbehörde des Landkreises, Dietmar Lenz. Dieser ging
auf die rechtlichen Voraussetzungen für eine Geschwindigkeitsreduzierung auf der Ortsdurchfahrt ein. Die Gemeinderäte nahmen nach
einigen Rückfragen an Herrn Lenz vom Sachverhalt zur Geschwindigkeitsreduzierung und der Verkehrsüberwachung Kenntnis und
beschlossen mit einheitlichen Votum, eine Lärmberechnung zu beauftragen. In Bezug auf die Modernisierung der
Geschwindigkeitsmessanlage an der Heubacher Straße, sollen zunächst die Planungen für die Sanierung der Landesstraße abgewartet
werden, so der einstimmige Beschluss des Gremiums.
- Friedhof Bartholomä
- Neuanlegung eines Urnengrabfeldes
A. Sachverhalt
Seit vielen Jahren besteht im Friedhof Bartholomä die Möglichkeit, die Urne als Grabart zu wählen. Im Jahr 2015 wurden Urnenstelen
errichtet, so dass Urnen neben den eigentlichen Erdgräbern in einer Stele beigesetzt werden können.
In unserer Bürgerschaft Bartholomä wird nach einer weiteren Möglichkeit eines Urnengemeinschaftsgrabfeldes, wie es andere Städte
und Gemeinden bereits anbieten, nachgefragt.
Der Gemeinderat Bartholomä hatte sich dazu im Rahmen der Haushaltsberatungen zum Haushaltsjahr 2018 besprochen und einen Betrag mit
20.000 € eingestellt.
Bei einer Ortsbesichtigung wurden im Frühjahr 2018 vom Gemeinderat weitere Informationen eingeholt und schließlich in der
öffentlichen Sitzung im Juni 2018 das Landschaftsarchitekturbüro Bombera, Heubach, mit den Planungsleistungen beauftragt.
B. Beratung und Beschlussfassung
Sigrid Bombera vom gleichnamigen Planungsbüro erläuterte dem Gremium die von ihr untersuchten Standorte und verschiedenen
Gestaltungsvarianten. Sehr schnell sprach sich das Gremium nach der Diskussion für den geplanten Standort der
„Fläche 1“ aus. Dieser Standort liegt im „alten“ Friedhofsteil. Die Planerin sah damit eine Aufwertung des
ursprünglichen Friedhofs und eine neue Akzentuierung durch die neuen Grabformen. Der Bürgermeister betonte, dass mit den
Angehörigen der Grabnutzungsberechtigten an diesem Standort Gespräche geführt wurden. Alle würden eine benachbart zu den
bestehenden Gräbern entstehende neue Grabanlage akzeptieren. Der Gemeinderat sprach sich nach weiterer Diskussion dafür aus, auch
alternative Grabformen, wie beispielsweise sog. Rasenflächengräber grundsätzlich zuzulassen und hierfür eine Fläche im
nordwestlichen Bereich (Fläche 4) zu gestalten. Unter diesen Maßgaben beschloss der Gemeinderat einstimmig, für die Herstellung der
Flächen diese Gestaltungsarbeiten auszuschreiben.
- Verwaltungsgemeinschaft Rosenstein
- Vorberatung der Verbandsversammlung
A. Sachverhalt
Am 16.05.2019 findet die Verbandsversammlung der Verwaltungsgemeinschaft Rosenstein statt. Unter anderem sind in der Versammlung
die Billigung der Jahresrechnung 2018 und der Haushaltsbeschluss zum Haushaltsjahr 2019, wie auch eine Änderung der Gebührensatzung
für die Musikschule Rosenstein vorgesehen.
a.) Jahresrechnung 2018
Die Jahresergebnis 2018 stellt sich positiv dar. Die Abrechnung ist günstiger, als geplant. Das Volumen ist im Rechnungsabschluss
um rd. 136.000 -- € geringer als in der Planung berücksichtigt.
Erfreulich ist, dass aufgrund der geringeren Ausgaben die Verbandsumlage um 35.000,--€ niedriger ist und dass auch teilweise
auf die geplante Entnahme aus der Rücklage (geplant: 126.000,--€) verzichtet werden konnte.
Die Verbandsumlage 2018 fällt mit insgesamt 1.820.307,71 € damit leicht geringer als geplant aus.
Die Umlage 2018 für die Gemeinde Bartholomä beträgt tatsächlich 161.325,- € und ist damit um knapp 5.000,--€ höher als
im Vorjahr.
b.) Haushaltsplan 2019
Der Haushaltsplan 2019 der Verwaltungsgemeinschaft Rosenstein hat ein Gesamtvolumen von 3.378.700,--€. Sein Volumen liegt
damit um rund 426.500,--€ höher als im Vorjahr.
Die Erhöhung des Volumens im Verwaltungshaushalt ist im Wesentlichen auf den höheren Personalkostenaufwand zurück zu führen. Die
Aufwendungen für das Personal steigen damit im Vergleich zum Jahreswechsel 2017/18 wieder deutlicher, die Steigerung beträgt rd.
7 %.
Das Volumen des Vermögenshaushalts 2019 berücksichtigt vor allem die geplante Rücklagenentnahme in Höhe von 331.000,--€. Die
Entnahme dient mit 274.200,--€ zur Finanzierung des Verwaltungshaushalts und mit 56.800,--€ den Ausgaben des
Vermögenshaushalts. Die Rücklage zum 31.12.2019 hat damit lediglich noch den Mindestbestand.
Für die Gemeinde Bartholomä ist eine Verbandsumlage in Höhe von insgesamt 164.625,--€ eingeplant. Diese Umlage ist aufgrund
der Rücklagenentnahme und der damit einhergehenden Finanzierung des Verwaltungshaushalts geringer als die im Vorjahr Geplante.
c.) Anpassung der Musikschulgebühren
Die Musikschulgebühren sollen an die Kostenentwicklung – insbesondere an die Personalkostenentwicklung angepasst werden und
damit im Schnitt um durchschnittlich knapp 7 % steigen. Die letzte Erhöhung der Gebühren liegt zwei Jahre zurück.
d.) Anpassung der Satzung über die Entschädigung für ehrenamtliche Tätigkeit
In der Verbandsversammlung sind die Beratung und der Beschluss zur Anpassung der Entschädigungssätze für die ehrenamtlich Tätigen,
insbesondere für den Verbandsvorsitzenden und seines Stellvertreters, geplant.
B. Beratung und Beschlussfassung
Nach kurzer Aussprache nahm der Gemeinderat mehrheitlich von den Inhalten der geplanten Verbandsversammlung Kenntnis und
beauftragte die Vertreter in der Verbandsversammlung den vorliegenden Anträgen zuzustimmen.
- Wohnbaugebiet „Hirschrain-Nord, Erste Erweiterung“
- Zuteilung von Wohnbauplätzen
A. Sachverhalt
Im neuen Wohnbaugebiet „Hirschrain-Nord, erste Erweiterung“ ist im ersten Bauabschnitt die Erschließung von 18
attraktiven Wohnbauplätzen geplant. In einem zweiten Abschnitt können bei entsprechendem Bedarf voraussichtlich 11 weitere
Wohnbauplätze zu einem späteren Zeitpunkt erschlossen werden. Der Grundstückspreis beträgt im ersten Abschnitt 125,--€/m²,
erschlossen. Die Erschließungsarbeiten beginnen in Kürze.
Die Gemeindeverwaltung hat nun alle ihr bekannten Bauplatzinteressenten schriftlich informiert, dass die Bauplätze zugeteilt
werden und die Bauwilligen um Äußerung dazu gebeten.
Die Gemeinde gewährt für dieses Baugebiet bei Kauf eines Wohnbauplatzes von der Gemeinde ein Bau-Familiengeld wie folgt:
- Familien/Alleinerziehende mit 1 Kind: 1.500,--€
- Familien/Alleinerziehende mit 2 Kindern: 4.000,--€
- Familien/Alleinerziehende mit 3 Kindern und mehr: 7.500,--€
In der öffentlichen Sitzung im April wurden 17 der 18 Bauplätze bereits an Bauwillige vom Gemeinderat zugeteilt. Angefragt ist
aktuell nun die Zuteilung des Bauplatzes Nr. 17, Flst.Nr. 640/15.
B. Beratung und Beschlussfassung
Das Gremium nahm von der Bewerbung Kenntnis und beschloss sodann einstimmig, die Zuteilung des Bauplatzes an den Bauwilligen
vorzunehmen.
- Wohnbaugebiet „Hirschrain-Nord, Erste Erweiterung“
- Festlegung der Straßennamen
A. Sachverhalt
Das neue Wohnbaugebiet wird aktuell erschlossen. Derzeit sind auch notariellen Kaufverträge für Bauinteressenten in
Vorbereitung und auch Baugesuche für die Wohnhäuser werden in Bälde bei der Gemeindeverwaltung eingereicht.
Daher ist es wichtig, nun zügig über die Benennung der Straßen Klarheit zu bekommen und Straßenamen festzulegen.
Die bestehenden Straßen „Hirschrain“ und „Dachsweg“ werden nach Norden, der Dachsweg zukünftig auch nach
Osten weiter fortgeführt.
Es ist lediglich für die nördliche Straße von West nach Ost der Straßennamen im Gemeinderat zu bestimmen.
Aufgrund der Vorberatung kommen aus 10 Vorschlägen nach Ansicht der Verwaltung zwei Namen in die engere Wahl:
„Bärenbergblick“ oder „Feldlerchenblick“.
B. Beratung und Beschlussfassung
Der Gemeinderat legte mehrheitlich bei 6 Ja-Stimmen und 4 Nein-Stimmen „Bärenbergblick“ als Straßennamen fest.
- Jahresrechnung 2018
- Bildung von Haushaltseinnahme- und -ausgaberesten
A. Sachverhalt
Vor Aufstellung der Jahresrechnung muss im Gemeinderat entschieden werden, welche im abgelaufenen Rechnungsjahr nicht
verbrauchten Haushaltsmittel und der noch nicht eingegangenen Einnahmen in das aktuelle Haushaltsjahr 2019 übertragen werden.
Die Verwaltung hat dazu alle Haushaltsstellen überprüft und schlägt dem Gemeinderat die Bildung von Haushaltseinnahmeresten mit
rund 704.000,--€ (Vorjahr: 830.000,--€) und Haushaltsausgabereste in Höhe von rund 1.57 Millionen € (Vorjahr:
1,46 Millionen €) vor.
B. Beratung und Beschlussfassung
Kämmerin Monika Löhn ging auf die einzelnen Haushaltspositionen ein und legte die Gründe für die vorgeschlagene Bildung der
Haushaltsreste dar. Nach weiterer kurzer Beratung beschloss der Gemeinderat sodann, die aufgeführten Haushaltseinnahme- und
-ausgabereste in das Haushaltsjahr 2019 zu übertragen.
- Laubenhartschule
- Erweiterung der Lautsprecher-/Durchsageanlage
A. Sachverhalt
In den Jahren 2017 und 2018 wurde die Laubenhartschule generalmodernisiert.
In diese Modernisierung wurden dabei grundsätzlich der Bereich Gymnastikhalle/Hallenbad/… im Untergeschoss nicht einbezogen.
Anlässlich einer Feuerwehrübung am modernisierten Schulgebäude hat sich gezeigt, dass die im Bereich des Erdgeschosses vorhandene
ELA (elektronische Lautsprecheranlage) durch eine Erweiterung verbessert und insbesondere auch auf das Untergeschoss bezogen werden
sollte.
Die Gemeindeverwaltung hat gemeinsam mit dem Ingenieurbüro zwei Angebote für die Erweiterung der bestehenden Anlage eingeholt.
(Preise netto, zuzügl. MwSt.):
Elektrotechnik Merkle, Giengen 8.916,20 €
Anbieter 2 9.223,03 €
B. Beratung und Beschlussfassung
Aus der Mitte des Gremiums wurde angeregt, Zuschussmittel vorher noch zu prüfen. Unter diesem Vorbehalt beschloss das Gremium
einstimmig, den Auftrag an die Fa. Elektrotechnik Merkle zu erteilen.
- Hirschrainhülbe
- Verbesserung des Regenwasserzulaufs
A. Sachverhalt
Die ursprünglich von der Gemeinde und dem beauftragten Ing.büro Kolb vorgesehene Direkteinleitung der gesamten Regenwassermenge in
die Hirschrainhülbe mit Erstellung eines vorgeschalteten Absetzbeckens im Dauerstau wurde vom Landratsamt Ostalbkreis -
Wasserwirtschaft – mit Blick auf naturschutzrechtliche und wasserwirtschaftsrechtliche Belange nicht akzeptiert. Vielmehr hatte die
Wasserwirtschaft die Ableitung eines Basisabflusses aus dem Regenwassersystem zum Schmutzwasserkanal gefordert.
Im Zuge der wasserrechtlichen Genehmigung wurde zusätzlich vom Fachbereich Naturschutz die Herstellung eines Retentionsbeckens vor
einer direkten Einleitung in die Hülbe angeordnet.
Während der trockenen Sommer 2015, 2016 und vor allem 2018 hatte sich in der Hirschrainhülbe ein sehr niedriger Wasserspiegel
eingestellt.
Zur Verbesserung der Zulaufsituation zur Hirschrainhülbe hatte der Technische Ausschuss vor zwei Jahren bereits erörtert, gfs. ein
Holzwehr zwischen Tosbecken und Hülbe zu errichten. Alternativ dazu kann der Einbau einer Rohrverbindung eine bauliche Möglichkeit
darstellen. Die Kosten für die beiden Alternativen sind in etwa gleich und liegen bei rund 4.000,--€ (zuzügl. Mwst.) für eine
Variante.
B. Beratung und Beschlussfassung
Zu diesem Tagesordnungspunkt begrüßte Bürgermesiter Kuhn Herrn Helmut Kolb vom gleichnamigen Ingenieurbüro. Herr Kolb stellte sehr
ausführlich die Situation und die beiden Lösungen vor. Der Gemeinderat diskutierte sodann sehr angeregt den Sachverhalt und
beschloss aufgrund der Diskussion, eine Einleitung von Oberflächenwasser der privaten Wohnbaugrundstücke zu unterstützen, momentan
und bis auf Weiteres jedoch keine der beiden alternativen Lösungen zu ergreifen.
- Annahme von Spenden und Sponsoring
A. Sachverhalt
Der Gemeinderat hat nach den gesetzlichen Vorschriften hinsichtlich der Annahme und Behandlung von Spenden, Schenkungen und
ähnlichen Zuwendungen im Einzelfall zu entscheiden. Für das Sozialprojekt „miteinander-füreinander in Bartholomä“
wurden in jüngster Zeit insgesamt 80,-- € gespendet.
B. Beratung und Beschlussfassung
Der Vorsitzende dankte herzlich den Spendern und ohne weitere Aussprache nahm sodann der Gemeinderat die Spenden formal an.
- Kenntnisnahme der Beschlüsse des Technischen Ausschusses vom 07.05.2019
Der Technische Ausschuss hat in seiner öffentlichen Sitzung am 07.05.2019 die nachfolgenden Beschlüsse gefasst, die dem Gemeinderat
zur Kenntnis gegeben wurden:
11.1. Baugesuche
a.) Ferienhauserweiterung, Grundstück Flst. Nr. 818/5, Trakehnerstraße
Mit der geplanten Ferienhauserweiterung ist eine Verlängerung des Hauptgiebels, wie ein Anbau an der Traufseite des Gebäudes
geplant. Vorbehaltlich aus dem Ergebnis der Nachbarbeteiligung hat der Technische Ausschuss sein Einvernehmen erteilt, den
beantragten weiteren Stellplatz jedoch abgelehnt.
b.) Neubau von Garagen, Grundstück Flst. Nr. 120/5, Amtsgasse
Für den beantragten Neubau von Garagen hat der Technische Ausschuss einstimmig das kommunale Einvernehmen erteilt.
c.) Befreiung Holzzaun, Grundstück Flst. Nr. 213/3, Schorrenweg
Da der Bebauungsplan Einfriedigungen von einer Höhe von max. 0,3 m zulässt, ist für den Holzzaun eine Befreiung erforderlich, die
der Technische Ausschuss unter der Maßgabe eines Mindestabstands zur öffentlichen Verkehrsfläche erteilt hat.
d.) Anbau an bestehendes Ferienhaus, Grundstück Flst. Nr. 706, Württembergerweg
Der Bauherr plant die Verlängerung des bestehenden Ferienhauses. Der Technische Ausschuss hat das Einvernehmen zu diesem Vorhaben
erteilt.
e.) Erstellung einer Holz- und Gerätehütte, Grundstück Flst. Nr. 633/5, Dachsweg
Für die Erstellung einer Gerätehütte bzw. einer kleinen Holzhütte hat der Technische Ausschuss das kommunale Einvernehmen erteilt.
11.2. Anlegung eines Jugend-Radverkehrsübungsplatz beim Feriendorf Amalienhof
Die Radfahrausbildung wird durch das Land Baden-Württemberg nun strenger nach den Vorgaben des Innenministeriums umgesetzt. Unter
anderem muss die Radfahrausbildung auf ausreichend dimensionierten und festmarkierten Plätzen umgesetzt werden und nach dem
geforderten Standard müssen feste Fahrbahnmarkierungen mit ganz bestimmten Größenverhältnissen vorhanden sein. Zusätzlich müssen
Toiletten und Schulungsräume angrenzend nutzbar sein.
Im Bereich des Feriendorfs Amalienhof ist dies mit dem Kulturhof und dem vorhandenen großen Platz gegeben.
Die Gemeindeverwaltung empfiehlt im Einvernehmen mit der Schulverwaltung, den Platz entsprechend herzurichten.
Der Technische Ausschuss hat grundsätzlich die Anlegung des Jugendradverkehrs-Übungsplatzes positiv aufgenommen und im Grundsatz
beschlossen, den Verkehrsübungsplatz herzurichten. Die Verwaltung wurde beauftragt, zusätzlich für die Linierung ein weiteres
Angebot einzuholen und ansonsten alles Weitere zur Umsetzung zu veranlassen.
11.3. Anbringung eines Sonnenschutzes am Kindergartengebäude „Marktwiese“ Kindergarten „Fantadu“
Das Kindergartengebäude „Marktwiese“ wurde im Jahr 1996 gebaut und ist seit dem Jahr 1997 in Betrieb. Es beherbergt
zwei Kindergartengruppen. Von Seiten der Kindergartenleitung wurde im vergangenen Jahr darauf hingewiesen, dass im
Kindergartengebäude ein notwendiger Sonnenschutz fehle.
Die Gemeindeverwaltung hat hierzu aktuell zwei Kostenangebote für die Anbringung von Sonnenschutz eingeholt.
Der Technische Ausschuss hat nach kurzer Beratung beschlossen, den Auftrag für die Anbringung des Sonnenschutzes an die Firma
Flemsich, Gundelfingen, zu vergeben.
11.4. Museum Amalienhof - unter anderem Austausch von Fenstern, verschiedene Unterhaltungsarbeiten
Am Museumsgebäude auf dem Amalienhof sind verschiedene bauliche Maßnahmen zu erledigen, so u.a. der Austausch der Fenster,
Elektroarbeiten und die Anbringung von Schneefanggittern an der Ostseite des Gebäudes. Nach kurzer Beratung und Diskussion hat der
Technische Ausschuss beschlossen für den Austausch der Fenster die Firma Fehleisen, Bartholomä und für die Elektroarbeiten die
Firma Elektro Fuchs, Bartholomä zu beauftragen.
In Bezug auf die Anbringung des Schneefangs hat der Technische Ausschuss beschlossen, vorab das Ergebnis einer statischen Prüfung
des Daches abzuwarten.
11.5 Bebauungsplanverfahren Brunnenfeld-Änderung und Erweiterung
- Beauftragung eines Schallimmissiongutachters
Im Zuge des Bebauungsplanverfahrens „Brunnenfeldstraße - Änderung und Erweiterung“ soll eine Schallimmissionsprognose
für ein geplantes Heizhaus und für den bestehenden Bauhof und den bestehenden Veranstaltungsbetrieb der Erlebnisgastronomie mit
Blick auf die umgebenden Wohnhäuser, beauftragt werden.
Bei zwei vorliegenden Angebote hat sich der Technische Ausschuss einstimmig für das Honorarangebot des TÜV Süd Industrie und
Service GmbH ausgesprochen.
- Kenntnisnahme der Beschlüsse des Ausschusses für Soziale Angelegenheiten vom 08.05.2019
Der Ausschuss für soziale Angelegenheiten hat in seiner öffentlichen Sitzung am 08.05.2019 den nachfolgenden Beschluss gefasst,
der dem Gemeinderat zur Kenntnis gegeben wurde:
Kindergartenbedarfsplanung 2019/2010
Im Kindergarten „Fantadu“ wird ab dem neuen Kindergartenjahr in beiden Gruppen nahezu eine volle Belegung erfolgen.
Nach den vorliegenden Anmeldezahlen für den katholischen Kindergarten „Arche Noah“ ist festzustellen, dass der Bedarf
an Kindergartenplätzen das bestehende Angebot überschreiten wird. Das bedeutet, dass über alle Einrichtungen und Gruppen hinweg in
Bartholomä der geäußerte Bedarf im Laufe des neuen Kindergartenjahres das bestehende Angebot übertrifft.
Insbesondere die Anmeldezahlen für die Betreuung unter 3-jähriger Kinder zeigen deutlich, dass das derzeit bestehende Angebot an
Kindergartenplätzen ab dem Jahr 2019/2020 nicht ausreicht. Es ist damit eine deutliche Zunahme aufgrund einer aktuell sehr starken
Nachfrage nach einer Betreuung der Kinder unter drei Jahren erkennbar.
Der Ausschuss für Soziale Angelegenheiten hat sich nach ausführlicher Beratung und Diskussion und nach einer im April bereits
durchgeführten Vorberatung einstimmig dafür ausgesprochen, dem Vorschlag der katholischen Kirchengemeinde zur Lösung des Bedarfs
näherzutreten und im Kindergartengebäude „Arche Noah“ eine neue Krippengruppe in der Form der verlängerten Öffnungszeit
mit bis zu 6 Stunden/Tag einzurichten.
Verbunden mit diesem einstimmigen Beschluss ist die Beauftragung an die Gemeindeverwaltung, die Elternentgelte für das neue
Kindergartenjahr 2019/2020 – insbesondere mit Blick auf den Entgeltsatz für die Betreuung unter 3-Jähriger – zu
überprüfen und dazu dem Gemeinderat in vorheriger Absprache mit den Kirchengemeinden einen Vorschlag zu unterbreiten.
Weiterhin wünscht der Ausschuss, mit beiden Kirchengemeinden in Gespräche einzutreten, um die Frage der mittel- und langfristigen
Kindergartenentwicklung im Sinne einer Gesamtkonzeption gemeinsam weiter auszuarbeiten.
- Bekanntgaben/Verschiedenes
13.1. Baugesuch: Neubau eines Einfamilienhaues mit zwei Garagen und Carport, Grundstück Flst.Nr. 247/3, Wiesenweg
Der Bauherr plant auf dem Grundstück den Neubau eines Einfamilienwohnhauses mit zwei Garagen und Carport. Mit der Planung wird die
westliche Baugrenze überschritten.
Der Gemeinderat stimmte vorbehaltlich dem Ergebnis der Nachbarbeteiligung der Befreiung zu, sofern die straßenverkehrlichen Belange
mit Einhaltung eines Sichtdreiecks Albuchweg/Wiesenweg nicht tangiert sind.
13.2 Veranstaltungen
Unter diesem Punkt informierte der Bürgermeister zu den nachfolgenden Veranstaltungen: Eröffnung Mountainbike-Park am Samstag,
18.05. und Eröffnung und „Tag der offenen Tür“ am Rathaus am Sonntag, 19.05.
13.3. Angebot von unitymedia zur Erschließung des Baugebiet „Hirschrain-Nord, Erste Erweiterung“ mit Koax
Nach kurzer Beratung hat das Gremium entschieden, das Angebot der unitymedia nicht anzunehmen.
Ende der öffentlichen Sitzung um 21.40 Uhr.
Eine nicht-öffentliche Sitzung mit zwei Tagesordnungspunkten schloss sich an.