- Feststellung der Jahresrechnung der Gemeinde für das Rechnungsjahr 2018
A. Sachverhalt
Die Jahresrechnung soll Rechenschaft geben über die Einnahmen und Ausgaben des abgelaufenen Haushaltsjahres, über die
durchlaufenden Gelder und Fremdmittel, sowie über den Stand des Geldvermögens und der Schulden der Gemeinde. Der Abschluss ist
durch einen Rechenschaftsbericht zu erläutern.
Festzustellen ist, dass sich das Rechnungsergebnis 2018 gegenüber der Haushaltsplanung verbessert.
Die geplante Kreditaufnahme in Höhe von 400.049 € wurde nicht in Anspruch genommen. Die Zuführung des Verwaltungshaushalts an den
Vermögenshaushalt beträgt 1.092.699,06 €. Zum Zeitpunkt der Planung wurde von einer Zuführung in Höhe von 320.901 € ausgegangen.
Hohe Gewerbesteuereinnahmen trugen entscheidend zu dem soliden Jahresabschluss für das Jahr 2018 bei.
Der Schuldenstand der Gemeinde beläuft sich auf 31.12.2018 auf 123.046,48 €, was einer Pro-Kopf-Verschuldung von 61 Euro entspricht.
B. Beratung und Beschlussfassung
Bürgermeister Kuhn meinte, dass die Jahresrechnung 2018 für die Gemeinde Bartholomä zufriedenstellend sei und solide ausfalle.
Die Gemeinde habe im zurückliegenden Jahr viele geplante Investitionen durchgeführt. Im Fokus standen ganz zentral die
abschließenden Baumaßnahmen für die Generalsanierung unserer Laubenhartschule und der Umbau des Dorfhauses zum Rathaus. Im Jahr
2018 hat die Gemeinde Bartholomä in ihre weitere bauliche Entwicklung rund 1,3 Millionen Euro investiert und darüber hinaus für
einen Betrag von knapp 440.000,--€ in Grundstücke bzw. in Ausrüstung- und Einrichtungsgegenständen verausgabt. Der
Verwaltungshaushalt schließe mit einer positiven Zuführungsrate an den Vermögenshaushalt in Höhe von rd. knapp 1,1 Millionen € ab.
Dies belege zweierlei:
die deutlich höheren Einnahmen, wie maßgeblich bei der Gewerbesteuer (hier allein ein Plus von rd. 850.000,--€) und auf der anderen
Seite eine weiterhin sehr sparsame Haushaltsführung des laufenden Betriebs.
Die Kämmerin der Verwaltungsgemeinschaft Rosenstein, Monika Löhn, stellte sodann dem Gemeinderat den Jahresabschluss im Einzelnen
vor. Sie riet dazu, die Rücklagenzuführung mit knapp 200.000,--€ sehr sorgsam zu behandeln. Zwar sei der Stand der Rücklage
mit rd. 1,2 Millionen Euro vergleichsweise gut, jedoch werde diese benötigt, um Sanierungen, vor allem bei Straßen und Kanälen,
angehen zu können. Weiterhin müsse aufgrund der Systematik des Finanzausgleichs mit hohen Umlagen an Land und Landkreis gerechnet
werden.
Abschließend dankte der Bürgermeister dem Gemeinderat und der gesamten Verwaltung, insbesondere der VG-Kämmerei und allen
Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern für die disziplinierte und sparsame Haushaltsführung im zurückliegenden Jahr.
Er sprach seinen Dank allen Bürgerinnen und Bürgern, die regelmäßig Steuern zahlen, aus. Die Gemeinde erfülle neben den
Pflichtaufgaben im freiwilligen Bereich über das gesetzlich Vorgeschriebene hinaus viele Aufgaben, um für unsere Bürgerinnen und
Bürger die hohe Lebens- und Wohnqualität in unserer Gemeinde zu sichern.
In seinen Wortbeiträgen stellte das Gremium die eine und andere Verständnisfrage zum Zahlenwerk des Jahres 2018. Weiterhin wurde
aus der Mitte des Gemeinderats angeregt, verstärkt unternehmerisch zu denken und Kosten, wie auch Gebühren und Entgelte auf den
Prüfstand zu stellen. Das Gremium dankte dem Bürgermeister und der Verbandskämmerin für den soliden Jahresabschluss 2018.
Nach weiterer kurzer Beratung stellte der Gemeinderat den Jahresabschluss einstimmig fest.
Jahresrechnung 2018 (123 KB)
- Beteiligung von Kindern und Jugendlichen
- Gründung eines Jugendbeirats
A. Sachverhalt
Nach den gesetzlichen Regelungen sollen bzw. müssen die Gemeinden Kinder und Jugendliche bei Planungen und Vorhaben, die ihre
Interessen berühren, in angemessener Weise beteiligen. Dafür sind von der Gemeinde geeignete Beteiligungsverfahren zu entwickeln.
Dazu besteht die Möglichkeit, einen Jugendgemeinderat oder eine andere Jugendvertretung einzurichten. Die Mitglieder der
Jugendvertretung sind ehrenamtlich tätig.
In der Geschäftsordnung ist die Beteiligung von den Mitgliedern der Jugendvertretung an den Sitzungen des Gemeinderats in
Jugendangelegenheiten zu regeln, insbesondere sind ein Rede-, ein Anhörungs- und ein Antragsrecht vorzusehen. Schließlich ist der
Jugendvertretung auch angemessene finanzielle Mittel zur Verfügung zu stellen.
In einem Vorgespräch, der vom Gemeinderat bestellten Ansprechpartner für die Jugendlichen des Gemeinderats hat sich die
Gemeindeverwaltung dafür ausgesprochen, einen Jugendbeirat zu gründen. Ein solcher Jugendbeirat ist eine angemessene Form, um der
Beteiligung von Kindern und Jugendlichen gerecht zu werden. Die Gemeindeverwaltung hat vorgeschlagen, auf der Grundlage einer
ausgearbeiteten Wahl- und Geschäftsordnung zunächst mit den örtlichen Vereinen und Kirchengemeinden zu besprechen, ob die
Unterstützung zur Gründung des Jugendbeirats gegeben ist.
B. Beratung und Beschlussfassung
Der Bürgermeister stellte den Entwurf der Wahl- und Geschäftsordnung ausführlich vor. In der Beratung wurde vom Gremium die
Gründung eines Jugendbeirats ausdrücklich gut geheißen und diese Initiative gelobt. Vereinzelt gab der Gemeinderat Anregungen zur
Formulierung des Entwurfs und stimmte sodann nach der Beratung und Diskussion einstimmig zu, Kinder und Jugendliche durch die
Gründung eines Jugendbeirats stärker zu beteiligen.
- Helfer-vor-Ort-Gruppe in Bartholomä
- Zuschuss zur Anschaffung eines Einsatzfahrzeugs
A. Sachverhalt
In unserem Dorf besteht seit vielen Jahren eine Helfer-Vor-Ort-Gruppe (HVO).
Die ehrenamtlichen Helferinnen und Helfer leisten einen sehr wichtigen und notwendigen Dienst in unserer Bürgerschaft.
Entscheidend ist dabei, dass die HVO-Gruppe schnell am Einsatzort ist, unabhängig der Tages- bzw. Nachtzeit und unabhängig der
jeweiligen Wetterlage. Dazu ist ein Einsatzfahrzeug erforderlich, das momentan in Form eines im Jahr 2004 zugelassenen früheren
Notarztwagens besteht. Das Fahrzeug wurde im Jahr 2012 gebraucht vom Ortsverein erworben. Verständlicherweise muss nach so langem
Gebrauch (km-Stand: knapp 247.000) das Fahrzeug ersetzt werden, um weiterhin zuverlässig die Einsätze gewährleisten zu können. Ein
Neufahrzeug zuzüglich der erforderlichen Ausrüstung verursacht Kosten von knapp 42.000,--€.
Bemerkenswert ist, dass es dem Ortsverein des DRK's gelungen ist, durch den jahrelangen Aufbau eigener Rücklagen und durch
verschiedene Spendenaktionen und Veranstaltungen im Dorf einen Betrag von momentan rd. 30.000,--€ zu finanzieren.
Für den nicht gedeckten Betrag soll ein weiterer Anteil mit 5.000,--€ aus den freien Rücklagen des Vereins genommen werden.
Angefragt ist die Gemeinde Bartholomä, eine finanzielle Unterstützung in Höhe von 7.000,--€ zu geben, um die Finanzierung der
Neuanschaffung sicherzustellen.
B. Beratung und Beschlussfassung
Zur Beratung hieß der Vorsitzende die Vertreter des DRK's bzw. der HVO-Gruppe herzlich willkommen. Bereitschaftsleiter Matthias
Duschek erläuterte den Antrag und informierte zu den Hintergründen, Aufgaben und den Einsätzen der HVO-Gruppe. Der Gemeinderat nahm
zustimmend Kenntnis und beschloss, den beantragten Zuschuss zur Finanzierung des neuen Einsatzfahrzeugs zu gewähren.
- Freiwillige Feuerwehr Bartholomä
- Regelung Zuschuss Führerscheine
A. Sachverhalt
Die Gemeinde Bartholomä ist verpflichtet, nach den gesetzlichen Vorschriften eine Feuerwehr vorzuhalten. Dabei hat die Gemeinde
insbesondere „die Feuerwehrangehörigen einheitlich zu bekleiden, persönlich auszurüsten, sowie aus- und fortzubilden“.
In diesem Sinne hatte der Gemeinderat im Jahr 2012 grundsätzlich beschlossen, bei Vorliegen der Erforderlichkeit einen Zuschuss
in Höhe von 80 % der Kosten, max. 2.000 €, als Zuschuss zu einem erworbenen Führerschein der Klasse C oder CE an Angehörigen
der Feuerwehr zu gewähren. Der Zuschuss ist dabei an den aktiven Feuerwehrdienst von mind. 8 Jahren gekoppelt. Um die
Einsatzbereitschaft der Freiwilligen Feuerwehr Bartholomä – auch insbesondere in der Tagesbereitschaft – zu
gewährleisten, ist es erforderlich, dass weitere Kameraden den Führerschein der Klasse CE erwerben. Doch ist festzustellen, dass in
den vergangenen Jahren die Kosten für Führerscheine stark gestiegen sind. Aus diesen Gründen soll die bestehende Zuschussregelung
aus dem Jahr 2012 angepasst werden, somit 80 % der Kosten – gedeckelt auf max. 2.500 € – gewährt werden.
B. Beratung und Beschlussfassung
Der Gemeinderat stimmte nach kurzer Beratung einstimmig zu, bei Bedarf den Zuschuss zu gewähren.
- Wohnbaugebiet „Hirschrain-Nord, erste Erweiterung“
- Zuteilung von Wohnbauplätzen im neuen Baugebiet
A. Sachverhalt
Im neuen Wohnbaugebiet „Hirschrain-Nord, erste Erweiterung“ sind im ersten Bauabschnitt die Erschließung von 18
attraktiven Wohnbauplätzen geplant. In einem zweiten Abschnitt können bei entsprechendem Bedarf voraussichtlich elf weitere
Wohnbauplätze erschlossen werden.
Der Grundstückspreis beträgt momentan 125,--€/m², erschlossen.
Ende Oktober wurde die Erschließung fertiggestellt. Aktuell kann bereits mit dem Bau der privaten Wohngebäude begonnen werden.
Aktuell angefragt ist die Zuteilung eines weiteren Wohnbauplatzes.
B. Beratung und Beschlussfassung
Nach kurzer Aussprache nahm das Gremium Kenntnis von dem Bauinteressent und teilte den Bauplatz zu.
- Bestellung von Jessica Benz zur Standesbeamtin für den Standesamtsbezirk Bartholomä
A. Sachverhalt
Frau Benz ist seit Februar 2019 bei der Gemeinde Bartholomä beschäftigt. Sie übt die Vertretung im Sachgebiet Standesamt aus.
Nach den gesetzlichen Bestimmungen kann zum Standesbeamten bestellt werden, wer mindestens die Befähigung zum mittleren nicht
technischen Verwaltungsdienst erworben hat. Ebenso ist der erfolgreiche Besuch eines zweiwöchigen Einführungsseminars für
Standesbeamte und die Sachbearbeitung bei einem Standesamt für die Dauer von mindestens drei Monaten Voraussetzung.
Frau Benz erfüllt die Voraussetzungen für eine Bestellung zur Standesbeamtin. Insbesondere hat sie das Einführungsseminar für
Standesbeamten in der Fachakademie absolviert.
B. Beratung und Beschlussfassung
Der Gemeinderat beschloss einstimmig nach kurzer Aussprache, Frau Benz zur Standesbeamtin zu bestellen.
- Kenntnisnahme der Beschlüsse des Technischen Ausschusses vom 29.10.2019
Der Technische Ausschuss hat in seiner öffentlichen Sitzung am 29.10.2019 die nachfolgenden Beschlüsse gefasst, die dem Gemeinderat
zur Kenntnis gegeben wurden:
Baugesuche
7.1. Nutzungsänderung: Einbau einer Hobby-Werkstatt in vorhandenes Stallgebäude, Grundstück Flst. Nr. 1085, Möhnhof
Für die Umnutzung eines Stallgebäudes in eine Hobby-Werkstatt wurde vom Bauherrn ein Bauantrag zur Genehmigung eingereicht. Für
eine Hobby-Werkstatt kann die Genehmigung erteilt werden, wenn keine Nachbarbelange vorliegen.
Der Technische Ausschuss hat dem Vorhaben einstimmig sein Einvernehmen erteilt.
7.2. Neubau eines Einfamilienhaus mit Doppelgarage, Grundstück Flst. Nr. 640/4, Bärenbergblick
Für die Errichtung eines Einfamilienhaus mit Doppelgarage wurde vom Bauherrn ein Bauantrag zur Genehmigung eingereicht. Hier wurden
Befreiungen für die Überschreitungen der Doppelgarage beantragt. Da der Nachbar ebenfalls hier seine Garage benachbart plant kann
dem Vorhaben zugestimmt werden.
Der Technische Ausschuss hat dem Vorhaben einstimmig sein Einvernehmen erteilt.
7.3. Errichtung eines Hühnerstalls, Grundstück Flst. Nr. 51/1, Helmut-Ginzkey-Weg
Der Bauherr hat einen Hühnerstall in der festgesetzten Grünfläche errichtet. Hierzu wurde nun ein Befreiungsantrag eingereicht. Da
momentan eine Veränderungssperre erlassen ist, hat der Technische Ausschuss dieser Befreiung nicht zugestimmt.
7.4. Erstellung eines Zaunes, Grundstück Flst. Nr. 761, Trakehnerstraße
Der Eigentümer hat einen Metallzaun aufgestellt. Zäune sind jedoch nach den Festsetzungen des Bebauungsplans gänzlich
ausgeschlossen. Befreiungen wurden im Amalienhof lediglich für Holzzäune mit einer Höhe von max. 1,20 m und einem Abstand zu den
Straßen von 0,8m erteilt. Nur unter dieser Maßgabe hat der Technische Ausschuss zugestimmt.
7.5. Errichtung eines Doppelstabmattenzauns, Grundstück Flst.: 627/16, Rehweg
Für die Errichtung eines Zauns wird eine Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplans „Hirschrain“ beantragt. Der
Techn. Ausschuss hat dem Zaun lediglich unter Einhaltung von Mindestabständen zur Grenze und einer Höhenbegrenzung zugestimmt.
- Annahme von Spenden und Sponsoring
A. Sachverhalt
Die gesetzlichen Regelungen sehen vor, dass Spenden, Schenkungen und ähnliche Zuwendungen öffentlich gemacht werden und hierzu im
Gemeinderat eine förmliche Annahme erfolgt. Für das Sozialprojekt von „miteinander-füreinander in Bartholomä“ gingen
Spenden mit insgesamt 310,-- € der Gemeinde zu.
B. Beratung und Beschlussfassung
Der Vorsitzende dankte sehr herzlich allen Spenderinnen und Spendern; ohne weitere Aussprache nahm sodann der Gemeinderat förmlich
die Spenden an.
- Bekanntgaben/Verschiedenes
Bei „Bekanntgaben“ informierte der Bürgermeister zu den nachfolgenden Punkten:
9.1. Markterkundungsverfahren für den Breitbandausbau
Für die nicht ausreichend mit Breitband versorgten Gebiete in Bartholomä (verfügbare Bandbreite < 30Mbit/s, sog. „Weiße
Flecken“) hat die Gemeinde aktuell eine Markterkundung eingeleitet. D.h. dass private Telekommunikationsunternehmen
aufgefordert werden, sich zu erklären, ob sie in den kommenden Jahren dort den Breitbandausbau erbringen. Das Verfahren läuft bis
Mitte Dezember.
9.2. Einrichtung eines weiteren Entsorgungsstandorts für Abfälle auf dem Friedhof
Der Vorsitzende informierte, dass auf Anregung des Gemeinderats nun ein weiterer Standort für Abfälle am Friedhof eingerichtet
wurde.
9.3. Volkstrauertag
Am Volkstrauertag findet die traditionelle Feier am Vormittag auf dem Wirtsberg statt. Am Nachmittag wird ein Friedensweg
angeboten, mit dem Abschluss in der Aussegnungshalle auf dem Friedhof.
- Anfragen der Gemeinderäte
Die Anfragen der Gemeinderäte bezogen sich auf die nachfolgenden Punkte:
10.1. Kfz-Halter des neuen Rettungsfahrzeugs für die Helfer-vor-Ort Gruppe des DRK
10.2. Ausstattung der Küche im Dorfsaal
10.3. Fluchttreppe am Dorfhaus – unberechtigte Nutzungen und Sachstand Kostenangebot für teilweisen Rückbau
Ende der öffentlichen Sitzung um 20.20 Uhr.
Eine nicht-öffentliche Sitzung mit fünf Tagesordnungspunkten schloss sich an.