Viele Mitbürgerinnen und Bürger beachten und respektieren die Ruhezeiten von 12 bis 14 Uhr. Diese Regelung der Ruhezeiten ist ein
guter Teil unserer Lebens- und Wohnqualität im Ort.
Nach der Polizeiverordnung der Gemeinde dürfen private Haus- und Gartenarbeiten, die zu erheblichen Belästigungen anderer
führen können, in der Zeit von 20 Uhr (während der Sommerzeit von 21 Uhr) bis 8 Uhr und von 12 Uhr bis 14 Uhr und an
Sonn- und Feiertagen n i c h t ausgeführt werden. Zu den Haus- und Gartenarbeiten
zählen typischerweise vor allem das Rasenmäharbeiten oder das Holzspalten und -sägen.
Den Wortlaut der Polizeiverordnung können Sie gerne auch
hier nachlesen.
Für Ihr Verständnis danken wir Ihnen.